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So vermeiden Sie Fehler bei der Unternehmensnachfolge

Nachfolgeregelungen zählen zu den größten Herausforderungen für Unternehmen. Fragen stellen sich zu Hauf: Was ist das Unternehmen wert? Welche Steuern fallen an? Gibt es Konflikte zwischen abgebender und übernehmender Partei? Wie kann die Unternehmensnachfolge finanziert werden? Dieser Beitrag liefert Antworten auf diese und weitere Fragen.

Im Vorfeld einer anstehenden Unternehmensnachfolge stellen sich Übergebern viele Fragen. Ein passabler Lösungsweg besteht darin, mit diesen Fragen bei sich selbst anzufangen. Welche Ziele verfolgt der Übergeber mit der Unternehmensnachfolge? Schließlich folgen auf die Übergabe ggf. noch Jahrzehnte, in denen der Übergeber und seine Familie abgesichert sein möchten.

Die finanziellen Ziele des Übergebers fixieren

Bevor die Suche nach einem Nachfolger beginnt, sollten Übergeber Ihre finanziellen Ziele fixieren. Sehr häufig steht dabei die Altersvorsorge für den Übergeber selbst und seine Familie Mittelpunkt. Viele Unternehmer sind überrascht, welche Aufwendungen für eine auskömmliche Ruhestandversorgung erforderlich sind. Dies gilt insbesondere, wenn (wie meistens) keine nennenswerten Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung bestehen.

Ein Beispiel: Ein 65-jähriger Unternehmer möchte die Unternehmensnachfolge regeln und durch den Verkauf seines Unternehmens die Altersvorsorge für sich und seine zehn Jahre jüngere Frau gewährleisten. Statistisch stehen dem Unternehmer und seiner Frau zusammen noch 50 Lebensjahre bevor. Zur Sicherheit sollte mit 60 Lebensjahren kalkuliert werden. Wird für jedes Lebensjahr ein Einkommen in Höhe von 40.000 EUR angestrebt, ergibt dies einen Gesamtbedarf in Höhe von 2,4 Millionen EUR. Dieser muss bei Eintritt in den den Ruhestand nach Abzug von Steuern zur Verfügung stehen, da im gegenwärtigen Marktumfeld mit sicheren Geldanlagen keine Erträge mehr erzielt werden können. Risikobehaftete Anlagen eignen sich aufgrund des vorangeschritten Lebensalters nicht mehr.

  • Finanzplanung: Bedarf für den Ruhestand ermitteln
  • Differenz zwischen benötigtem Betrag und unternehmensunabhängigem Vermögen wird benötigt

Die Differenz zwischen dem kalkulierten Finanzbedarf und dem Vermögen, das unabhängig vom Unternehmen zur Verfügung steht, ergibt den Finanzbedarf. Dieser sollte im Rahmen der Unternehmensnachfolge gedeckt werden.

Unternehmen gegen Einmalzahlung oder in Raten abgeben?

Im Zuge der Unternehmensnachfolge muss auch festgelegt werden, ob das Unternehmen gegen eine einmalige Zahlung oder in Raten abgegeben wird. Lässt sich der Übergeber auf eine Ratenzahlung ein, ist er abhängig von der weiteren Entwicklung des Unternehmens.

Mitunter lassen sich auch kombinierte Lösungen finden. So könnte zwischen dem Übergeber und dem Nachfolger eine monatliche Leibrente vereinbart werden, die lebenslang gezahlt wird. Zusätzlich kann ein in Raten zu zahlender Kaufpreis vereinbart werden. Sowohl für die Leibrente als auch für die Raten sollten Inflationsanpassungen (Wertsicherungsklauseln) vereinbart werden. Dadurch schützt sich der Übergeber gegen die Entwertung  seiner Ansprüche durch die allgemeine Preisentwicklung.

Mit diesen Methoden können Sie Unternehmen bewerten

Was ist mein Unternehmen wert? Aus Sicht des Eigentümers, der den Betrieb in Jahrzehnten und unter höchstpersönlichem Einsatz aufgebaut hat, ist der Unternehmenswert wahrscheinlich unbezahlbar. Aus Sicht des Übernehmers, der den Kaufpreis mit höchstpersönlichem Einsatz amortisieren muss, wahrscheinlich nicht. Deshalb sind neutrale Methoden zur Unternehmensbewertung gefragt. Infrage kommen:

  • Substanzwertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Kombination aus Substanz- und Ertragswertverfahren

Beim Substanzwertverfahren werden die Vermögensgegenstände eines Unternehmens zu den aktuellen Marktpreisen bewertet. Das Substanzwertverfahren berücksichtigt weder die Ertragskraft eines Unternehmens noch die Potenziale der zukünftigen Entwicklung. Der Substanzwert wird typischerweise als Untergrenze für den Kaufpreis herangezogen. Das Verfahren ist umso aussagekräftiger, je mehr klassische Gegenstände des Anlagevermögens wie zum Beispiel Immobilien oder Maschinen sich im Unternehmen befinden. Beim Substanzwertverfahren wird zwischen betriebsnotwendigem Vermögen und nicht betriebsnotwendigem Vermögen unterschieden. Betriebsnotwendiges Vermögen wird bei diesem Verfahren zum Wiederbeschaffungspreis bewertet. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen wird mit dem Veräußerungspreis bewertet.

Ein weiteres häufig angewandtes Verfahren ist das Ertragswertverfahren. Im Kern handelt es sich um die Ermittlung der diskontierten zukünftigen Gewinne bzw. des diskontierten zukünftigen Cashflows. Die Cashflows der Zukunft werden geschätzt und als Barwert auf die Gegenwart abgezinst. Das Ertragswertverfahren bezieht sich damit eindeutig auf die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens. Das Verfahren ist weniger objektiv als das Substanzwertverfahren, weil es naturgemäß auf Schätzungen beruht. Auch der für die Berechnung angewandte Zinssatz spielt eine wesentliche Rolle. Als Zinssatz sollte der Zinssatz verwendet werden, zu dem das Unternehmen sich tatsächlich finanzieren kann. Je höher der Zinssatz, desto geringer der Ertragswert. In der Praxis werden meist beide Verfahren angewandt. Eine Möglichkeit besteht darin, den Unternehmenswert mit beiden Verfahren zu berechnen und anschließend das arithmetische Mittel aus beiden Werten als Richtgröße heranzuziehen. Es können jedoch noch sehr viele weitere Verfahren angewandt werden. Zu Unternehmensbewertung müssen auch branchenspezifische Aspekte, regionale Gegebenheiten etc. berücksichtigt werden.

 

Unternehmensnachfolge finanzieren: Diese Instrumente gibt es

Die Unternehmensnachfolge geht typischerweise mit dem Erwerb von Anteilen einher. Dieser Erwerb muss finanziert werden. Aus Sicht der übernehmenden Partei kommen prinzipiell Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen in Betracht. Die Eigenmittel stellen dabei die Basis dar, mit deren Hilfe Fremdkapital aufgebracht werden kann. Eigenmittel sind neben einem Kaufpreis in engerem Sinne auch Gegenstände, die in das Unternehmen eingebracht werden. Dazu können zum Beispiel Maschinen, Lizenzen, Büroausstattung etc. zählen. Je mehr Eigenkapital, desto besser: Eigenkapital verbessert das Rating und erleichtert die Aufnahme von Fremdkapital. Außerdem sind mit Eigenkapital keine Zins- und Tilgungspflichten verbunden.

  • Nachfolge ist mit Eigenkapital oder Fremdkapitalfinanzierung möglich
  • Häufig helfen Förderprogramme der öffentlichen Hand
  • Mezzanine Finanzierungen können sinnvoll sein
  • Mit Leasing und Factoring können Übergeber die Finanzierung erleichtern

Nachfolger können mitunter auf Förderprogramme der öffentlichen Hand zurückgreifen. Über diese wird im besten Fall zu günstigen Konditionen und mit moderaten Bedingungen Fremdkapital zur Verfügung gestellt. Solche Förderprogramme sind auch für kleine und mittelständische Unternehmen erhältlich. Ansprechpartner können die Förderbanken der Länder, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Fonds der EU sein. In der Praxis spielen Mezzanine Finanzierungen bei der Unternehmensnachfolge häufig eine wichtige Rolle. Mezzanine weist Eigenschaften von Fremdkapital und Eigenkapital auf. Insbesondere ersetzt es aus Sicht anderer an der Finanzierung des Unternehmens beteiligter Gläubiger Eigenkapital. Beispiele für Mezzanine Finanzierungen sind Nachrangdarlehen, Vorzugsaktien oder Genussrechte. In aller Regel wird die Unternehmensnachfolge nur mit einem Bankkredit möglich sein. Übergeber sollten Nachfolger deshalb vorausschauend unterstützen und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens frühzeitig optimieren. Optimierungen sind zum Beispiel durch Leasing und Factoring möglich. Durch beide Maßnahmen lassen sich Liquiditätssituation und Eigenkapitalquote verbessern, was sich günstig auf das Rating auswirkt.

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Beispiele für Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen mit verschiedenen Programmen. Eines davon ist das Programm „ERP Kapital für Gründung“. Bis zu 500.000 Euro Kredit erhalten Nachfolger. Welche Bedingungen und Konditionen gelten?

Mit dem Kredit können bis zu 50 % des gesamten Investitionsbedarfs finanziert werden. Ein Eigenkapitalanteil von 10 % ist Pflicht. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Das Programm sieht sieben tilgungsfreie Anlaufjahre vor, während denen lediglich die Zinsen sowie ein Garantieentgelt gezahlt werden. Die aktuellen Konditionen:

  • Zinssatz 1.-3. Jahr: 0,65%
  • Zinssatz ab dem 4. Jahr: 3,07 %
  • Garantieentgelt: 1 % p.a. auf den noch valutierenden Kreditbetrag
  • Laufzeit: 15 Jahre
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: 7 Jahre
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Vorzeitige Rückzahlung: Gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Die Konditionen beziehen sich auf Unternehmen mit Sitz in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern liegen die Zinssätze niedriger. Kreditnehmer haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Rückzahlung. Die KfW fördert die Darlehen mit 100 %-igen Haftungsfreistellung für die durchleitende Hausbank. Die Chancen auf eine Kreditzusage sind deshalb gut. Die Zinssätze sind subventioniert. Die Kredite können mit zusätzlichem Eigenkapital und/oder anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Unternehmensnachfolge und Steuern: Dies muss beachtet werden

Auch der Fiskus besteht auf seinen Anteil. Wird Vermögen vererbt oder verschenkt, fällt darauf die Erbschafts- bzw.  Schenkungsteuer an. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von vier Faktoren ab:

  • Wert der Schenkung
  • Steuerbefreiung für Betriebsvermögen
  • Freibeträge
  • Steuersatz

Der Wert der Schenkung wird bei nicht börsennotierten Unternehmen mit verschiedenen, angemessenen Methoden ermittelt. Insbesondere ein retrospektives Ertragswertverfahren mit einem Betrachtungszeitraum von drei Jahren kommt dabei in Betracht.

Der Fiskus gewährt eine Steuerbefreiung für Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 85 %. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass der Nachfolger in den fünf Jahren nach der Übernahme des Unternehmens mindestens 400 % der Lohnsumme an Angestellte zahlt, die im Jahr vor der Übernahme gezahlt wurde. Zudem muss das übernommene Unternehmen mindestens fünf Jahre im Besitz des Übernehmers verbleiben. Bei einem vorzeitigen Verkauf oder einer Betriebsaufgabe werden die Steuerbefreiungen zeitanteilig rückwirkend gestrichen. Die steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge sollten unbedingt mit einem für dieses Gebiet spezialisiertem Steuerberater abgeklärt werden.

Der Steuersatz ergibt sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis. Vererbt der Übergeber sein Unternehmen an Verwandte, gelten umso höhere Freibeträge und umso niedrigere Steuersätze, je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist. Die Freibeträge reichen abhängig vom Verwandtschaftsgrad von 20.000-500.000 EUR. Der Steuersatz richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Schenkung bzw. Erbschaft und reicht von 7 % bis 50 %. Übergeber können die Schenkung an Bedingungen knüpfen und darüber zum Beispiel ihre persönliche Versorgung sicherstellen.

Fallen bei einer Unternehmensnachfolge Steuern für stille Reserven an?

Der Nachfolger kann die Buchwerte des Unternehmens fortführen. Dadurch kommt es bei einer unentgeltlichen Unternehmensnachfolge (Erbschaft oder Schenkung)  nicht zur Besteuerung von stillen Reserven, die bei einer eventuellen Neubewertung sämtlicher Vermögensgegenstände einfiele. Anders verhält es sich, wenn das Unternehmen verkauft wird. Dann fällt Ertragsteuer auf die Differenz zwischen Buchwert des Eigenkapitals und  Veräußerungserlös an. Besitzt das Unternehmen inländische Immobilien, fällt Grunderwerbsteuer an. Die Grunderwerbssteuer wird durch die Bundesländer festgelegt und beträgt mindestens 3,5 %. Die Steuer fällt in vielen Bundesländern mittlerweile jedoch deutlich höher aus.

Konflikte bei der Unternehmensnachfolge frühzeitig unterbinden

Im Zuge einer Unternehmensnachfolge sind zahlreiche Konflikte denkbar – auch und gerade im familiären und betrieblichen Umfeld. Diese Konflikte sollten frühzeitig identifiziert und wo immer möglich ausgeschaltet oder zumindest entschärft werden. Konflikte sind insbesondere zwischen diesen Beteiligten zu erwarten:

  • Konflikt zwischen Übergeber und Nachfolger
  • Konflikt zwischen Übergeber und Familie
  • Konflikt zwischen Übergeber und Mitarbeitern
  • Konflikt zwischen Nachfolger und Umfeld

Konflikt zwischen Übergeber Nachfolger

Der Konflikt zwischen Übergeber Nachfolger wird nicht zwingend durch die Bezahlung des Kaufpreises vollständig gelöst. Insbesondere, wenn der Übergeber nicht sofort ganz aus dem Unternehmen ausscheidet, müssen die Zielvorstellungen der beiden Parteien miteinander vereinbar sein. Der Übergeber sollte sich deshalb im Vorfeld der Unternehmensnachfolge darüber vergewissern, dass der Nachfolger keine grundsätzlich anderen Ziele verfolgt.

Ein Beispiel: Der in die Jahre gekommene Gründer eines Unternehmens ist stark an dessen Fortführung innerhalb der Familie interessiert. Die Nachkommen, die die Unternehmensnachfolge antreten sollen, habe jedoch andere Pläne und möchten das Unternehmen so schnell wie möglich veräußern. Diese beiden Positionen sind kaum miteinander vereinbar.

Konflikt zwischen Übergeber und Familie

Ein Konflikt zwischen Übergeber und Familie bahnt sich an, wenn die Unternehmensnachfolge den Vorstellungen einer der beiden Seiten nicht entspricht. Eine mögliche Konstellation: Der Übergeber plant, auch über das Erreichen des Ruhestandsalters hinaus im Unternehmen aktiv zu bleiben. Die Ehefrau verlangt jedoch einen vollständigen Rückzug.

Ein weiteres Beispiel: Der Übergeber hat zwei Kinder, hält jedoch nur eines dieser Kinder für ausreichend befähigt, die Nachfolge anzutreten. Demensprechend wird eines der Kinder bei der Gesamterbschaft deutlich benachteiligt. Dies kann zu erheblichen Unstimmigkeiten innerhalb der Familie führen. Eine mögliche Lösung besteht darin, dass bei der Erbschaft begünstigte Kind zu einer Leibrente zugunsten des nicht begünstigten Kindes zu verpflichten. Die Höhe der Leibrente kann an den Unternehmenserfolg gekoppelt werden.

Übergeber sollten berücksichtigen, dass innerfamiliäre Rivalitäten im Zuge der Unternehmensnachfolge eskalieren können. Deshalb sind frühzeitige Gespräche, ausgleichende Regelungen etc. für den Familienfrieden wichtig.

Konflikte zwischen Übergeber und Mitarbeitern

Konflikte zwischen Übergeber und Mitarbeitern können zum Beispiel im Zuge eines Verkaufs an einen Konkurrenten auftreten. Die Mitarbeiter müssen dann um ihre Weiterbeschäftigung bangen. Vor allem bei langjährigen Mitarbeitern können Vereinbarungen getroffen werden, die über die Verpflichtung des Arbeitgebers hinausgehen.

Konflikte zwischen Nachfolger und Umfeld

Der Nachfolger tritt in ein Geflecht oft jahrzehntelang bestehender Beziehungen ein. Dies kann zu Konflikten führen, auch wenn bereits vermeintlich nebensächliche Details geändert werden.

Ein Beispiel: Ein Lieferant liefert bereits seit Jahrzehnten an den Übergeber. Ein schriftlicher Vertrag existiert nicht, die gesamte Geschäftsbeziehung beruht auf Vertrauensbasis. Der Nachfolger legt dem Lieferanten kurz nach der Übernahme einen branchenüblichen Vertrag mit Regelungen zu Konventionalstrafen etc. vor. Der Lieferant fühlt sich dadurch vor den Kopf gestoßen. Dieselbe Problematik kann im Umgang mit langjährigen Kunden auftreten.

Nachfolger sollten deshalb abwägen, ob die gewünschten Änderungen wirklich zwingend erforderlich sind oder ob eine unveränderte Fortführung der langjährigen Geschäftsbeziehung nicht vorteilhafter ist. Um solche Konflikte zu minimieren, sollten Unternehmensnachfolgen sorgfältig geplant werden. Übergeber sollten frühzeitig ermitteln, in welcher Rolle sich relevante Personen sehen. Geht ein Übergeber zum Beispiel davon aus, dass nur einer seiner Nachkommen überhaupt Interesse an der Übernahme hat, sollte diese Sichtweise durch die anderen, vermeintlich nicht interessierten Nachkommen bestätigt werden. Sonst könnten diese sich übergangen fühlen.

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