Mietkauf – Erwerb auf Zeit erhöht den Liquiditätsspielraum

Auswahl aus +30 Mietkauf-Anbietern – Vorabprüfung möglich

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Wie funktioniert ein Mietkauf?

Beim klassischen Mietkauf werden die Objekte (z.B. Nutzfahrzeuge wie Bagger, Radlader & LKW, aber auch Maschinen) gegen die Zahlung einer wöchentlich oder monatlich anfallenden Rate eines bestimmten Zeitraums vom Leasinggeber an den Leasingnehmer vergeben.

Der Käufer wird sofort wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts und erhält die Option, es während der Vertragslaufzeit vollständig käuflich zu erwerben. Der Kaufpreis wird bereits mit Abschluss des Vertrages vereinbart. Hier liegt der Unterschied des Mietkaufs zum klassischen Leasing, wo der Erwerb des Objekts entweder ausgeschlossen oder erst nach Ende des Vertrags möglich ist.

Zudem hat der Mietkäufer das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit durch die Rückgabe des Objekts zu beenden. Die Finanzierungsform wird genutzt, um staatliche Investitionszulagen oder Fördermittel zu erhalten, die für Leasing-Investitionen ausgeschlossen sind.

Eignet sich ein Mietkauf für Ihr Unternehmen?

Ein Mietkauf eignet sich für alle Unternehmen, die ihre Liquidität schonen wollen.

Insbesondere für Firmen, welche ein Objekt nicht durch Leasing finanzieren möchten bietet sich diese Form der Finanzierung an. In Fällen wo die Investition in den Besitz des Unternehmens übergehen soll, ohne unmittelbar die Liquidität zu stark zu belasten, ist diese Art der Beschaffung zu empfehlen. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen erfreut sich der Mietkauf großer Beliebtheit.

Ihre Vorteile beim Mietkauf

Hohe Planungssicherheit durch feste Raten

Beim Mietkauf ist kein Fremdkapital notwendig. Somit bleibt die Eigenkapitalquote Ihre Unternehmens stabil, was sich positiv auf Bonität und Rating auswirkt und zukünftige Kapitalkosten gering hält.

 
 

Gesamtkosten des Objekts auf die feste Laufzeit verteilt

Die gesamten Kosten des Mietkaufs werden über den vereinbarten Zeitraum verteilt und fallen als monatliche Ratenzahlungen an. Damit haben Sie eine kalkulierbare Größe und Kontrolle über die Kosten.

 
 

Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen

Vor Abschluss der Mietkaufvereinbarung fällt die Mehrwertsteuer auf die Gesamtforderung an. Die Mehrwertsteuer können Sie jedoch vom Finanzamt zurückerstatten.

 
 
 

Unser Beraterteam ist persönlich für Sie da

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Unsere Kundenbetreuung ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr für Sie erreichbar:

030 311 96 000 oder unternehmen@fincompare.de

Lena Hacker

Spezialist Leasing / Mietkauf

„Als Finanzierungsberater im Bereich Mietkauf und Leasing stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Um Ihnen das beste Finanzierungsangebot machen zu können, arbeiten wir mit mehr als 30 renommierten Leasinganbietern zusammen.“

Das sagen unsere Kunden

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26.09.2020

Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf?

Der Erwerb des Vertragsgegenstandes ist grundsätzlich, sowohl beim Leasing, als auch beim Mietkauf möglich.

Beim Leasing hat der Leasingnehmer jedoch nur in gewissen Fällen die Möglichkeit das Objekt am Ende der Vertragslaufzeit, für einen bestimmten Restbetrag, zu erwerben. Wenn Sie den nachträglichen Kauf in Erwägung ziehen, dann sollten Sie dies im Vorhinein mit der Leasinggesellschaft vereinbaren. Bei einer Mietkaufoption hingegen, hat der Käufer das Kaufoptionsrecht das Mietobjekt zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit zu erwerben.

Hinsichtlich der Bilanzierung, unterscheiden sich Leasing und Mietkauf von Grund auf. Beim Leasing, führt nicht der Leasingnehmer, sondern allein der Leasinggeber, als rechtlicher Eigentümer des Gegenstandes, das Objekt in seiner Bilanz auf. Beim Mietkauf wird der Käufer erst zum Vertragsende, mit Zahlung der letzten Rate, zivilrechtlicher Eigentümer des Mietgegenstandes.
Steuerrechtlich wird der Erwerb jedoch von Beginn an als unwiderruflich feststehend gesehen, sodass die Bilanzierung beim Mietkäufer liegt. Das Mietobjekt wird somit als neue Vermögensposition auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt. Die Mietkaufraten gelten als sonstige Verbindlichkeiten und werden auf der Passivseite ausgewiesen. Dies führt zu einer Bilanzverlängerung.

Vorteile des Mietkaufs für Anlagevermögen und Steuer

Die Anschaffung von betriebsnotwendigen Gegenständen über einen Mietkauf bietet verschiedene Vorteile. Diese Vorteile betreffen sowohl Bilanzkennzahlen als auch steuerliche Effekte.

Im gewerblichen Bereich ist der sogenannte unechte Mietkauf die Regel. Hier stehen die Absicht zum Kauf und der zugehörige Kaufpreis bereits bei Vertragsabschluss fest. Damit handelt sich um einen Kaufvertrag. Mit Abschluss des Kaufvertrags geht das wirtschaftlicher Eigentum am Mietkaufobjekt auf den Käufer über. Dieser ist dann juristischer Eigentümer und bilanziert den via Mietkauf erworbenen Gegenstand selbst. Bilanzsumme und Anlagevermögen steigen dadurch.

Bilanzierung des Objekts durch den Käufer

Bilanziert der Käufer das Objekt, gelten die Mietzahlungen als Kreditraten. Diese müssen in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt werden. Ein wesentlicher Vorteil besteht hinsichtlich Abschreibungen. Diese sind nur möglich, wenn sich das Objekt in der eigenen Bilanz befindet. Insbesondere bei Anschaffungen mit hohen Abschreibungen oder Sonderabschreibungen lohnt sich der Mietkauf deshalb steuerlich. Unternehmen sollten im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Bei einem echten Mietkauf wiederum würden die monatlichen gezahlten Mieten Betriebsausgaben darstellen.
Die Mehrwertsteuer wird bei Vertragsabschluss in einer Summe fällig. Die Steuer ist jedoch abzugsfähig. Das Finanzamt wird diese nach einigen Wochen zurückerstatten.

Die Unterscheidung zwischen einem Miet- und  einen Kaufvertrag ist auch hinsichtlich staatlicher Förderung wichtig. Wer sofort selbst Eigentümer wird, gilt als Käufer und kann möglicherweise Zuschüsse aus Förderprogrammen in Anspruch nehmen.

Welche Objekte eignen sich für Mietkauf?

Mietkauf ist nahezu ohne Einschränkungen möglich. Es gibt keine Mindesthandelssummen und keine rechtlichen Einschränkungen in Bezug auf die Art der über Mietkauf erworbenen Gegenstände.

Mit einem Mietkauf können Maschinen deshalb genauso finanziert werden wie Gebäude, Fahrzeuge, Patente, IT Ausstattungen und prinzipiell alle anderen langlebigen Güter des Anlagevermögens. Auch Gegenstände aus den Bereichen Energie-, Umwelt- und Medizintechnik können über einen Mietkauf erworben werden.

Die Möglichkeit eines Mietkaufs ist vielen Unternehmen weiterhin nicht bekannt. Dabei wächst die Bedeutung dieser Finanzierungsvariante seit Jahren. Im Jahr 2017 stieg das Volumen gewerblicher Mietkäufe laut dem Münchner ifo Institut um 10,4 % auf 8,5 Milliarden EUR.

Der Mietkauf ist grundsätzlich gut geeignet, wenn zum Zeitpunkt einer benötigten Anschaffung wenig oder gar kein Eigenkapital zur Verfügung steht. Wichtig bei der Gestaltung ist eine hohe Anrechnung geleisteter Mietzahlungen auf den Kaufpreis. Eine Anrechnung in Höhe von 80 % sollte die Untergrenze darstellen

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Monatliche Raten beim Mietkauf

Beim Mietkauf, auch bekannt als Ratenkauf, besteht bereits beim Vertragsabschluss die Absicht, das gemietete Objekt zu einem festen Zeitpunkt zu kaufen. Sie erwerben im Gegensatz zum Leasing unmittelbar wirtschaftliches Eigentum. Das Objekt muss daher in der Bilanz erfasst werden.

Die Raten für den Mietkauf setzen sich aus dem Wert des Objekts und aus Zinsen zusammen. Sie sind abhängig von der Vertragslaufzeit. Ein Teil der Rate wird dem Kaufpreis angerechnet. Mindestens 80 Prozent des Kaufpreises sollten während der Laufzeit mit den Raten bezahlt werden.

Für monatliche Raten beim Mietkauf gelten keine bestimmten Fristen. Die Rate ist einmal im Monat zu einem vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Der Erwerb des Objekts ist direkt nach Ablauf des Vertrags möglich. Beim Erwerb zahlen Sie eine Schlussrate.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Die angeforderten Dokumente hängen von den jeweiligen Kreditinstituten ab und variieren je nach Finanzierungsbedarf. Ihr persönlicher Finanzierungsberater wird Ihnen bei allen Fragen gern behilflich sein.

Wir benötigen dazu immer mindestens:

  • Jahresabschluss der letzten beiden Geschäftsjahre
  • Aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) inkl. SuSa (Summen und Saldenliste)
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate

Wir vermitteln Finanzierungen ab einem Finanzierungsvolumen von 10.000 €. Die maximale Höhe einer Finanzierung ist abhängig von Ihrer spezifischen Unternehmenssituation und den jeweiligen Bedingungen unserer Finanzierer.

Die Kriterien für die Vergabe einer Finanzierung basieren auf den spezifischen Bedingungen der einzelnen Finanzierer und variieren je nach Finanzierungslösung. Relevant zur Beurteilung der Bonität Ihres Unternehmens sind allgemeine Daten (z.B. Gesellschaftsform, Handelshistorie, Mitarbeiterzahl, Branche) sowie wesentliche Finanzkennzahlen aus der Bilanzanalyse (z.B. Umsatz, Bilanzsumme, EBIT, Höhe des Eigenkapitals, Verschuldungsgrad). Zusätzlich erhebt FinCompare Unternehmensdaten von Drittanbietern (z.B. Creditreform).

Falls Sie das Finanzierungsvolumen erhöhen möchten, prüfen wir gern eine Ausweitung für Sie. Dies kann mit dem bereits bestehenden, aber auch mit einem alternativen Finanzierer erfolgen. In der Zwischenzeit sollten jedoch keine wesentlichen Änderungen in Geschäftstätigkeit und Struktur ihres Unternehmens aufgetreten sein.

FinCompare Datenschutz

  • Ihre Daten werden nach aktuellen deutschen Sicherheitsstandards auf deutschen Servern gespeichert und sind zu 100% sicher.
  • Unsere Plattform ist seit Anfang 2018 TÜV-zertifiziert.
  • Im Rahmen der Ansprache an unsere Finanzierer werden die relevanten Daten an unsere Partner zur Prüfung weitergeleitet.

FinCompare behandelt die personenbezogenen Daten der Kunden und Besucher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Der Umgang mit personenbezogenen Daten durch FinCompare bzw. durch von FinCompare beauftragte Dritte ist in den Regelungen zum Datenschutz und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung geregelt. Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung von FinCompare.

Datensicherheit

FinCompare stellt durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die auf der Plattform eingestellten Daten und die über die Plattform geführte Kommunikation vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden. Die Nutzer sind unabhängig hiervon und unbeschadet weitergehender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten außerhalb der Plattform in geeigneter Form zu speichern oder in Papierform vorzuhalten.
Mehr Informationen rund um das Thema der Datenschutzerklärung von FinCompare finden Sie auch hier.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, ein Gespräch mit einem unserer Kundenbetreuer zu führen. Die FinCompare-Kundenbetreuer sind Montag bis Freitag von 9-18 Uhr unter folgender Rufnummer für Sie da: 030 – 311 96 000 .

FinCompare vermittelt eine Vielzahl an Instrumenten für die branchenunabhängige Unternehmensfinanzierung. Kapital- und Personengesellschaften, Selbständige sowie Freelancer mit operativer Tätigkeit können eine Finanzierung beantragen.

In der Regel ist dabei eine Handelshistorie von min. 2 Jahren notwendig. In Ausnahmefällen (z.B. bei starkem Wachstum) ist bei ausgewählten Partnern eine Finanzierung auch für jüngere Unternehmen möglich.

Die Finanzierungen können flexibel eingesetzt werden – beispielsweise um eine Investition zu tätigen, Forderungen zu verkaufen und dabei Liquidität zu generieren, Waren zu kaufen oder bestehende Verbindlichkeiten günstiger zu refinanzieren.

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