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Betriebsvermögen – Bedeutung für Unternehmen

Jedes Unternehmen, das erfolgreich agieren möchte, braucht auch das entsprechende Betriebsvermögen. Mit dem Begriff Betriebsvermögen ist jedoch nicht nur das Geld gemeint, was ein Unternehmen auf dem Geschäftskonto hat. Neben den Grundstücken, die zur Firma gehören, den PKWs und LKWs sowie den Maschinen für die Fertigung von Produkten, zählt auch die Ausstattung des Unternehmens mit moderner Computertechnik zum betrieblichen Vermögen. Das Betriebsvermögen ist immer ein wichtiger Bestandteil bei jeder Bilanz. Für einen Einzelunternehmer, der mehr als 50.000 Euro im Jahr einnimmt, sowie für sogenannte Personenhandelsgesellschaften und für Gesellschaften mit einer beschränkten Haftung ist die Bilanz sogar verpflichtend.

Das Betriebsvermögen in der Bilanz

Bei der Bilanz ist das Betriebsvermögen unter den Aktiva einzuordnen, denn es stellt einen Posten auf der Habenseite dar. Unterteilt wird das betriebliche Vermögen jedoch in drei Teile:

  • Notwendiges Vermögen
  • Gewillkürtes Vermögen
  • Sonderbetriebsvermögen

Teile eines privaten Vermögens, die in einer Gesellschaft vorhanden sind, dürfen nicht zum Betriebsvermögen gerechnet werden, selbst wenn sie für betriebliche Zwecke angeschafft wurden. Es ist den Gesellschaftern jedoch erlaubt, mit ihrem eigenen Kapital oder mit einem gewillkürten privaten Vermögen für ein Unternehmen zu haften. Dazu gehören unter anderem auch Wertpapiere, die vom Unternehmen zwar genutzt, aber privat verwaltet werden. Streng genommen gehören selbst Gegenstände, die nicht in der Bilanz zu finden sind, zum betrieblichen Vermögen. Hier gilt aber die Voraussetzung, dass diese Gegenstände mehr als 50 Prozent der Zeit auch im Betrieb genutzt werden. Das kann zum Beispiel ein Rechner sein, der zwar nicht für das Unternehmen angeschafft wurde, jedoch sowohl privat als auch betrieblich genutzt wird.

Das Gleiche gilt übrigens auch für Grundstücke, die einen Bereich zum Wohnen enthalten. In der Bilanz tauchen sie sowohl als gewillkürtes Betriebsvermögen und ebenfalls unter der Rubrik notwendiges Betriebsvermögen auf.

Die Bilanz von Aktiva und Passiva

Wie hoch das Betriebsvermögen ist, lässt sich mit der Bilanz feststellen. Dazu ist es notwendig, die Aktiva und die Passiva gegenüberzustellen. Die Summe der Bilanz zeigt anschließend an, wie hoch das betriebliche Vermögen ist.

Auf der Aktiva Seite stehen:

  • Das Umlaufvermögen
  • Das Anlagevermögen
  • Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
  • Alle aktiven latenten Steuern
  • Das Eigenkapital, das nicht durch Fehlbeträge gedeckt ist

Auf der Passiva Seite stehen:

  • Das Eigenkapital
  • Mögliche Rückstellungen
  • Alle Verbindlichkeiten
  • Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten
  • Alle passiven latenten Steuern

Die Bedeutung im Steuerbilanzrecht

Die Steuerbilanz eines Unternehmens weist wie bei jeder Bilanz zum einen die Vermögenswerte und zum anderen die Schuldwerte des Unternehmens aus. Der Zweck ist dabei immer die genaue Darstellung der Gewinne eines Unternehmens, die noch zu versteuern sind. Die Grundlagen für die Ermittlung der Gewinne sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Gesetzgeber formuliert die Steuerbilanz als „eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz“. Eine eigenständige Definition gibt es allerdings nicht. Für die Aufgliederung der Steuerbilanz gelten bestimmte Vorschriften, wie auch für die Handelsbilanz. Zudem gibt es das sogenannte Maßgeblichkeitsprinzip, nach dem die Handelsbilanz immer die Basis für die Steuerbilanz bilden muss. Unterschiede zwischen den beiden Bilanzen gibt es nur, wenn es um das Ausüben des Wahlrechts geht.

Jede Steuerbilanz wird für das Finanzamt erstellt und je niedriger der Gewinn ist, den die Steuerbilanz ausweist, umso weniger Steuern fallen in diesem Fall an. Geht es allerdings darum, das Unternehmen bei Banken oder interessierten Investoren vorzustellen, dann ist die Handelsbilanz mit ihren höher ausgewiesenen Gewinnen immer attraktiver.

Die Bedeutung im Bewertungsrecht

Das Bewertungsgesetz ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil einer Bilanz. Es gibt unter anderem Auskunft darüber, wie hoch die zu zahlenden Steuern für die Immobilien und Grundstücke sind. Zudem legt das Bewertungsrecht ein stets einheitliches Verfahren fest, wie diese Werte im Einzelnen ermittelt werden müssen. Das Bewertungsgesetz in der Betriebsbilanz ist ein Teil des Steuerrechts und hat die Aufgabe, einheitliche Regeln für alle Gebiete des Steuerrechts aufstellen.

Gemeint sind damit aber die steuerlichen Bewertungen von Vermögensgegenständen. Das Gesetz stammt noch aus dem Jahr 1934, es trat ein Jahr später in Kraft und ist seitdem immer wieder verändert worden. In früheren Zeiten war das Bewertungsgesetz zusammen mit der Abgabenverordnung das wichtigste Steuergesetz in Deutschland und kümmerte sich um alle steuerlichen Bewertungsfragen, für die es keine besonderen Steuergesetze gab. Das war zum Beispiel bei der Einkommenssteuer der Fall.

Durch stetige Veränderungen der Steuergesetze hat das eigentliche Bewertungsgesetz sehr viel von seiner ursprünglichen Relevanz verloren. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Abschaffung einiger sogenannter Substanzsteuern wie der Gewerbekapitalsteuer, keine Grundlage mehr bieten. In der Bilanz eines Unternehmens sind es heute vorwiegend die Grundstücke und die Immobilien, die für das Bewertungsrecht von Bedeutung sind.

Die Bedeutung in der Betriebswirtschaftslehre

Auch die Betriebswirtschaftslehre ist ein fester Begriff aus dem Steuerrecht. Sie definiert zum Beispiel den Gewinn als ein Ergebnis aus dem Betriebsvermögensvergleich. Das betriebliche Vermögen ist, wie bereits erwähnt, immer die Differenz zwischen den aktiven und den passiven Wirtschaftsgütern. Es entspricht damit der Bedeutung des Eigenkapitals im Handelsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Aus steuerlicher Sicht stellt sich jedoch die Frage: Was wird dem betrieblichen Vermögen und was dem privaten Vermögen zugerechnet? An einem Beispiel lässt sich die Bedeutung der Betriebswirtschaftslehre besser erklären:

Der Unternehmer Herr Schmidt betreibt mehrere Reinigungen. Er kauft ein neues Ladenlokal für eine weitere Reinigung sowie 10.000 Liter Waschmittel und bezahlt alles von seinem Firmenkonto. In diesem Fall und in anderen, ähnlich gelagerten Fällen wird klar, dass sowohl das Ladenlokal als auch das spezielle Waschmittel nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Die Menge der gekauften Ware und die Nutzung des erworbenen Ladenlokals zeigen das deutlich, außerdem bezahlt Herr Schmidt alles vom Firmenkonto.

Es gibt aber auch andere Fälle, in denen das nicht so klar ist. Herr Schmidt kauft das Ladenlokal vielleicht gar nicht, um dort eine Reinigung einzurichten. Er könnte den Laden als Spekulationsobjekt gekauft haben und jetzt auf steigende Immobilienpreise warten. Er kann den Kauf aber auch im Betriebsvermögen durch eine entsprechende Einlage oder eine Buchung umwidmen, damit es anschließend zum gewillkürten Betriebsvermögen gerechnet wird. Außerdem gibt es in der Betriebswirtschaftslehre auch das notwendige Privatvermögen, das keinen Bezug mehr zum Betrieb hat.

Zu den Sonderfällen gehören zudem die gemischt genutzten Wirtschaftsgüter. Dabei kann es sich um ein Auto handeln, was Herr Schmidt für seine Fahrten zwischen den Reinigungen, zu großen Kunden, aber auch zum Einkaufen nutzt. Ist die Nutzung des Autos laut Fahrtenbuch zur Hälfte betrieblicher Natur, dann handelt es sich in diesem Fall um ein notwendiges Betriebsvermögen. Das Gleiche gilt ebenso für die Abschreibungen, die Versicherungen und die Steuern, die Herr Schmidt für den Wagen bezahlen muss. Nur zehn Prozent sind für die private Nutzung, also die Fahrten zum Supermarkt gedacht.

 

Die Unterscheidung zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen

 

In der Bundesrepublik zählen alle Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen, die in einem direkten Zusammenhang mit dem jeweiligen Betrieb stehen und für diesen auch verwendet werden. Die Berechnung des betrieblichen Vermögens ist zum einen aus steuerlicher und zum anderen aus betriebswirtschaftlicher Sicht immer relevant für jedes Unternehmen. Eine gesetzliche Definition, wenn es um den Begriff Betriebsvermögen geht, gibt es allerdings nicht.

Wenn es um das Betriebsvermögen geht, tauchen immer wieder die Begriffe notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen auf. Wo liegt hier der Unterschied und was bedeuten die beiden Begriffe im Einzelnen?

  • Das notwendige Betriebsvermögen

 

Diese Form des Betriebsvermögens hat immer einen direkten Bezug zum jeweiligen Unternehmen. Aus diesem Grund wird das notwendige Betriebsvermögen auch ausschließlich für den Betrieb verwendet. Zu diesem betrieblichen Vermögen gehören alle Geräte und Maschinen, die für die Produktion genutzt werden, aber auch Lagerhallen und Lagerräume, sowie die LKWs für den Transport der Waren und alle fest installierten Server sind.

  • Das gewillkürte Betriebsvermögen

Bei einem gewillkürten Betriebsvermögen sind alle Güter weder eindeutig dem privaten noch dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei dieser Form des betrieblichen Vermögens hat der Steuerpflichtige immer die Wahl, wie er die Wirtschaftsgüter auslegen möchte, wenn die Nutzung für den Betrieb zwischen zehn und 50 Prozent liegt.

 
Das notwendige Betriebsvermögen
 

Das ist, wie im Beispiel des Reinigungsbesitzers Herrn Schmidt, zum Beispiel bei einem Firmenwagen der Fall, den Herr Schmidt ja auch für eine Fahrt zum Einkaufen im Supermarkt nutzt. Wenn der Wagen hingegen zu 70 Prozent für private Fahrten genutzt wird, gehört er zum gewillkürten Betriebsvermögen. Das gewillkürte Betriebsvermögen ist jedoch nicht nur bei Autos eine wichtige Angelegenheit. Auch Firmenbeteiligungen gehören dazu, wenn sie objektiv zur Firmenförderung geeignet und auch gedacht sind. Dazu gehört außerdem die Hardware, die für die private wie auch für die geschäftliche Nutzung bereitgestellt wird.

 

Was ist beim notwendigen Betriebsvermögen zu beachten?

Das notwendige Betriebsvermögen umfasst alle Güter eines Unternehmens, die von den Angestellten zu mehr als 50 Prozent für ihre Arbeit im Betrieb genutzt werden und deren Verwendungszweck sich immer unmittelbar auf das Unternehmen bezieht. Aber auch die Anschaffung von Gütern, die die Firma braucht, um überhaupt arbeiten zu können, sind primär ein Teil des notwendigen Betriebsvermögens. Wenn diese Güter nicht direkt in der Buchführung ausgewiesen werden, gehören sie ebenfalls zum notwendigen Betriebsvermögen. Sollte ein Wirtschaftsgut erst nachträglich eingebucht werden, dann muss es stets mit dem Wert in den Büchern stehen, den es auch bei einer direkten Einbuchung hatte. Es darf also nicht weniger wert sein, nur weil es vielleicht schon abgenutzt ist, für das notwendige Betriebsvermögen zählt nur der eigentliche Wert.

Handelt es sich um eine Personengesellschaft, werden die Wirtschaftsgüter, die zum Gesamtvermögen der Mitunternehmer gehören, ebenfalls zum notwendigen Betriebsvermögen gezählt. Das Gleiche gilt ebenso für die Wirtschaftsgüter, die einem oder auch mehreren Miteigentümern gehören. Als Gesamtvermögen wird immer das Vermögen von mehreren Personen bezeichnet, über das der Einzelne nicht frei verfügen kann. Das ist zum Beispiel bei einer Kommanditgesellschaft, einer KG der Fall.

Wie sieht das gewillkürte Betriebsvermögen im Detail aus?

Beim gewillkürten Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter erfasst, die sich zumindest objektiv mit dem Unternehmen in Verbindung bringen lassen. Eine Voraussetzung, damit diese Form des Vermögens als betriebliches Vermögen anerkannt wird, ist, dass sich die Güter für den Betrieb eignen und dass sie für den Betrieb förderlich sind. Der Nutzungsanteil eines wirtschaftlichen Guts für das Unternehmen muss mindestens zwischen zehn und 50 % liegen. Nur dann kann es zum gewillkürten Betriebsvermögen gezählt werden. In steuerlicher Hinsicht ist das gewillkürte Betriebsvermögen im Rahmen der Gewinnermittlung zu finden.

Für ein gewillkürtes Betriebsvermögen ist immer zeitnahe Dokumentation von Bedeutung. Eine rückwirkende Buchung, wie sie beim notwendigen Betriebsvermögen erlaubt ist, wird beim gewillkürten Vermögen nicht gestattet. Für jede zeitnahe Dokumentation ist eine eindeutige Beschreibung sehr wichtig. So muss immer eine Buchung über das steuerliche Anlageverzeichnis erfolgen oder es gibt eine Erklärung in schriftlicher Form für das Finanzamt. Alle, die freiberuflich arbeiten, müssen zudem darauf achten, dass sie außerdem dem sogenannten beruflichen Leitbild eines Freiberuflers entsprechen.

Was ist ein Betriebsvermögensausgleich?

Vereinfacht erklärt ist ein Betriebsvermögensausgleich oder ein Bestandsvergleich ein Verfahren, was der Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Grundlagen dient. Vor dem Gesetz gibt es einen Unterschied zwischen einem unvollständigen und einem vollständigen Betriebsvermögensausgleich. Ein unvollständiger Betriebsvermögensausgleich ist für alle die Unternehmen vorgesehen, die keiner Buchführungspflicht nach dem Einkommenssteuergesetz unterliegen. Für den Betriebsvermögensausgleich müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ein Gesamtumsatz von mehr als 600.000 Euro im Jahr, inklusive aller steuerfreien Umsätze.
  • Der wirtschaftliche Wert der selbst bewirtschafteten Land- und Forstwirtschaftsflächen liegt bei mehr als 25.000 Euro pro Jahr.
  • Alle Gewinne, die aus einer unternehmerischen und gewerblichen Tätigkeit stammen, überschreiten eine Grenze von über 60.000 Euro im Kalenderjahr.

Jeder Betriebsvermögensvergleich wird immer am Ende eines Kalenderjahrs ermittelt, wenn er dem Betriebsvermögen gegenüber gestellt wird. Der Vergleich beschreibt praktisch den Unterschied zwischen den bestehenden Vermögenswerten eines Unternehmens und seinen momentanen Schulden. Es ist also eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva bei einer Bilanz. Bei einem Betriebsvermögensausgleich handelt es sich um das reine Vermögen eines Unternehmens, respektive um das Eigenkapital, über das eine Firma verfügt. Alle Vermögensentnahmen sowie auch die Einlagen werden stets mit in den Betriebsvermögensausgleich eingerechnet.

Ein vollständiger Betriebsvermögensausgleich setzt immer voraus, dass der Gewinn eines Unternehmens, aber auch das betriebliche Vermögen auf der Grundlage einer sogenannten doppelten Buchführung ermittelt wurde. Die meisten Firmen, die einen vollständigen Vergleich machen müssen, sind aufgrund ihres Umsatzes und ihrer rechtlichen Form gleichzeitig auch dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Bilanz durchzuführen. Aus rechtlicher Sicht ist die Pflicht, einen solchen Vergleich zu erstellen, sowohl durch das Steuerrecht als auch durch das Handelsrecht geregelt. Für die Ermittlung des Gewinns sind stets die handelsrechtlichen Regeln für die Bilanz und die Bewertung von Bedeutung.

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