Eigenkapital
Was ist das bilanzielle Eigenkapital und wie wird es berechnet?
In der Bilanz eines Unternehmens befinden sich Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten. Die Differenz aus beiden Posten bildet das Eigenkapital. Das Eigenkapital wird deshalb auch als Reinvermögen bezeichnet. Ist das Eigenkapital negativ, ist die Gesellschaft überschuldet. Eigenkapital weist verschiedene Eigenschaften aus und erfüllt mehrere Funktionen.
Zu den Eigenschaften von Eigenkapital zählt die zeitlich unbefristete Überlassung. Während z. B. eine Anleihe mit einer Laufzeit ausgestattet ist, gilt dies für eine Aktie nicht. Ein Aktionär kann seine Aktie zwar an einer Börse verkaufen. Es besteht jedoch kein ein Weisungsrecht gegenüber der Aktiengesellschaft.
Eigenkapital steht im Rang hinter Fremdkapital. Im Fall der Insolvenz oder Liquidation einer Gesellschaft, werden zunächst alle Ansprüche der Gläubiger bedient. Erst dann erhalten die Anteilseigner Geld.
Eigenkapital erfüllt aus Sicht von Gläubigern eine Haftungsfunktion. Eigenkapital ist deshalb zur Kreditvergabe erforderlich. Durch Eigenkapital können Verluste aufgefangen werden, ohne dass umgehend vergebene Kredite in Gefahr geraten. Je mehr Eigenkapital ein Unternehmen besitzt, desto größere und länger andauernde Verluste können verkraftet werden. Die Eigenkapitalquote (definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) zählt deshalb zu den wichtigsten Kriterien bei Kreditwürdigkeitsprüfungen.
Was sind die verschiedenen Arten des Eigenkapitals?
Welche Arten von Eigenkapital es gibt, regelt § 266 HGB (2). Genannt sind dort: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvorträge sowie Jahresüberschüsse- bzw. Fehlbeträge. Die Gewinnrücklagen sind in § 266 HGB noch etwas genauer unterteilt. Es gibt die gesetzliche Rücklage, Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen. Eigenkapital wird somit größtenteils durch Investoren einbezahlt (z.B. gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage) oder im operativen Geschäft verdient (z. B. Jahresüberschuss).
Ist Jahresüberschuss = Eigenkapital?
Der Jahresüberschuss eines Unternehmens erhöht das bilanzielle Eigenkapital. Erwirtschaftet ein Unternehmen ceteris paribus in einer Periode einen Gewinn, führt dies zu einer größeren Bilanzsumme. Auf der Passivseite wächst der Eigenkapitalposten, während auf der Aktivseite irgendein anderer Posten wächst – z. B. Bankguthaben oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Umgekehrt führt ein Jahresfehlbetrag ceteris paribus zu einem Rückgang des bilanziellen Eigenkapitals. Das Eigenkapital unterliegt jedoch nicht nur infolge des operativen Geschäfts Änderungen. Entnehmen die Eigentümer z. B. den gesamten Jahresüberschuss in Form einer Dividendenzahlung, wird der Effekt neutralisiert.