Bilanzneutralität
Wann liegt Bilanzneutralität vor?
Bilanzneutralität liegt vor, wenn eine Anschaffungsentscheidung eines Unternehmens sich nicht auf die Bilanz auswirkt. Dies ist regelmäßig bei Leasing der Fall. Beim Leasing verbleibt das geleaste Objekt in der Bilanz des Leasinggebers. Das Leasingobjekt taucht dagegen nicht in der Bilanz des Leasingnehmers auf. Dementsprechend unterbleibt auch die Gegenbuchung auf der Passivseite. Bilanzneutralität bietet Unternehmen Vorteile. Wird ein benötigtes Wirtschaftsgut bilanzneutral angeschafft, führt die Anschaffung nicht zu Veränderungen bei der Eigenkapitalquote. Eine kreditfinanzieret Anschaffung verringert dagegen die Eigenkapitalquote. Dies wiederum kann zu einer Verschlechterung des Ratings und der Kreditwürdigkeit führen.
Bilanzneutralität – Beispiel
Schafft ein Unternehmen eine Maschine im Wert von beispielsweise 1 Million EUR mit einem Kredit an, führt dies zu einer Bilanzverlängerung. Auf der Aktivseite wird die Maschine, auf der Passivseite das Bankdarlehen verbucht. Da das Eigenkapital dieser Konstellation absolut konstant bleibt, verringert sich die prozentuale Eigenkapitalquote. Dies hat prinzipiell eine Verschlechterung der Bonität zufolge.
Bilanzneutralität als Vorteil beim Leasing
Anders verhält es sich beim Leasing. Hier wird das Leasinggut (in diesem Fall die Maschine im Wert von 1 Million EUR) in der Bilanz des Leasinggebers aktiviert und abgeschrieben. Das Leasinggut taucht nicht in der Bilanz des Leasingnehmers auf. Dadurch entfällt die Bilanzverlängerung und der Rückgang der Eigenkapitalquote. Damit die Aktivierung beim Leasinggeber und damit die Bilanzneutralität beim Leasingnehmer möglich ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden in den Leasingerlassen des Bundesfinanzministeriums dargestellt.