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Bankübliche Sicherheiten für Existenzgründer

Als Existenzgründer benötigen Sie frisches Kapital. Hierbei finden Sie viele Möglichkeiten. Vom KfW-Kredit bis hin zum Annuitätendarlehen. Doch in allen Hinsichten, benötigen Sie bankübliche Sicherheiten, um überhaupt eine Unternehmensfinanzierung zu bewerkstelligen. Sämtliche Banken, wie Genossenschaftsbanken (Sparkassen, Raiffeisenbanken) und auch die privaten Kreditinstitute, verlangen bankübliche Sicherheiten, um bei einem potentiellen Zahlungsausfall zumindest einen Teil des Darlehens zurückzuerhalten. Hier existieren zahlreiche Möglichkeiten, die Ihnen dieser Beitrag näherbringt.

Darum benötigen potentielle Geldgeber bankübliche Sicherheiten von Existenzgründern

Statistisch gesehen, „überleben“ etwa 30 Prozent aller neugegründeten Unternehmen nur die ersten 3 Jahre. Ungefähr 50 Prozent aller Neugründungen nur ca. 5 Jahre. Also geschätzt nur die Hälfte aller Existenzgründer, kann sich dauerhaft auf dem Markt behaupten. Damit gehen die Kreditinstitute natürlich ein gewisses Risiko ein, wenn diese Existenzgründern ein Darlehen gewähren. Je höher die Summe und Laufzeit, umso höher beziffert sich das Ausfallrisiko.

Demnach sind die Banken natürlich daran interessiert, auf die unterschiedlichsten Methoden in jedem Fall an ihr Geld zu gelangen. Und zwar mit allen Zinsen, die vertraglich vereinbart wurden sind. Also müssen Sie als Existenzgründer einige bankübliche Sicherheiten vorweisen. Im absoluten Ernstfall, wenn Sie die Kreditraten nicht mehr tilgen können, beansprucht die Bank Ihre Sicherheiten. Das heißt im schlimmsten Fall, dass Ihre Immobilie gepfändet wird. Oder andere Vermögenswerte. Je nach Art der Unternehmensgründung, haften Sie dann sogar mit Ihrem Privatvermögen!

Was sind also jetzt bankübliche Sicherheiten genau im Detail?

Als Existenzgründer, nutzen Sie vermutlich die Förderungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hier erhalten Sie Mittel aus Landeskapital oder Bundeskapital. Allerdings vergibt die KfW in diesem Sinne keine Darlehen für Existenzgründer. Sondern teilt diesen Ihrem Kreditinstitut zu. Allerdings gelten auch hier dieselben Sicherheiten (bankübliche Sicherheiten), als wenn Sie direkt bei einer Bank einen Existenzgründerkredit aufnehmen.

Demzufolge haften Sie als Existenzgründer mit Vermögenswerten aller Arten im Falle eines Zahlungsausfalles. Im schlimmsten Fall, werden Ihnen die Vermögenswerte gepfändet, bis die Schuld beglichen wurde. Also müssen Sie vor der Unternehmensgründung viel Zeit in Anspruch nehmen, das Vorhaben auf realistische „Füße“ zu stellen. Nur wenn Sie genau kalkulieren, erhalten Sie Ihre Liquidität und werden ein erfolgreicher Jungunternehmer. Beim Thema bankübliche Sicherheiten, sind diese Vermögenswerte interessant:

  • Aktien
  • Grundschulden
  • Bausparverträge
  • Festgelder
  • Bürgschaften (selbstschuldnerisch)
  • Hypotheken
  • Lebensversicherungen (kapitalbildend)
  • Guthaben aus Anlageformen
  • Sparbriefe
  • Forderungsabtretungen
  • Maschinen
  • Anlagen
  • Fahrzeuge
  • Werkzeuge
  • Waren

Demnach alle Vermögenswerte, die Ihrer Bank in irgendeiner Art und Weise Kapital im Ernstfall bringen. Leider müssen Sie sich als angehender Existenzgründer darauf einstellen, dass bankübliche Sicherheiten bei der Kreditvergabe von entscheidender Bedeutung sind. Für die potentiellen Geldgeber existieren einfach keine Fakten und Unternehmenswerte, weshalb gerade Existenzgründer oftmals mehr bankübliche Sicherheiten erbringen müssen, als bestehende und etablierte Firmen bei einer Unternehmensfinanzierung.

Das sind die unterschiedlichen Arten von Kreditsicherheiten für Unternehmen

Hierbei werden „Personensicherheiten“ und Sachsicherheiten unterschieden.

Personensicherheiten bezüglich bankübliche Sicherheiten

Bei diesem Thema, haftet nicht der eigentliche Kreditnehmer (Sie als Unternehmer), sondern ein Dritter im Rahmen eines Zahlungsausfalles. Dabei tritt das Kreditinstitut an die Dritte Person heran, um auf diesem Weg die Forderung durchzusetzen (einzutreiben). Unter Umständen wird sogar ein Pfändung (nach vorherigem Gerichtsbeschluss) durchgeführt. Beispiele für Personensicherheiten sind:

  • Garantien Dritter
  • Schuldbeitritte
  • Patronatserklärungen
  • typische Bürgschaften

Wenn Sie derartige bankübliche Sicherheiten nachweisen können, steigert das maßgeblich die Chance auf einen erfolgreichen Kreditabschluss. Allerdings sind dann auch die Dritten im Ernstfall haftbar zu machen. Daher gestaltet sich die Suche nach einem Bürgen oder ähnlichen Personensicherheiten nicht selten als recht schwierig.

Sachsicherheiten bezüglich bankübliche Sicherheiten

Hierbei hinterlegen Sie sozusagen die Rechte an Sachwerten an den Geldgeber. Im schlimmsten Fall, dem Zahlungsausfall (Beispiel: Insolvenz), hat dann das Kreditinstitut Rechte an Ihren Immobilien und dergleichen. Allerdings nur bis zur Tilgung der Schuld. Allerdings werden Immobilien zuerst versteigert (Zwangsversteigerung). Weitere Beispiele für Sachsicherheiten sind:

  • Grundschuld
  • Hypotheken
  • Forderungsabtretungen
  • Pfandrechte

Auch diese Sicherheiten könnten für Ihren Existenzgründerkredit von Bedeutung sein. Nutzen Sie alle Möglichkeiten die sich ergeben und sorgen Sie mit einem Existenzgründerdarlehen für den erfolgreichen Start! Beim Thema bankübliche Sicherheiten, existieren also zahlreiche verschiedene Methoden, dass Sicherheitsgefühl der Geldgeber zu bestärken.

Bürgschaften als bankübliche Sicherheiten

Weil gerade Existenzgründer eher kaum über Sicherheiten verfügen, sind Bürgschaften ein beliebtes Modell zur Erhöhung der Chancen zur Kreditvergabe. Meistens stehen keine Fahrzeuge, Immobilien oder andere Werte zur Verfügung. Hierbei existieren genau zwei Bürgschaftsmodelle:

  1. Bürgschaften als bankübliche Sicherheiten von Privatpersonen
  2. klassische Bürgschaft einer Bank (Bürgschaftsbank – ähnlich dem Avalkredit)

Private Bürgschaften für Existenzgründer für die Unternehmensfinanzierung

Dieses Modell erfreut sich ebenfalls einer großen Beliebtheit. Nicht jeder Gründer wagt den Schritt zur Bürgschaftsbank, sondern versucht bankübliche Sicherheiten über eine Private Bürgschaft zu erhalten. Dabei spielen auch für Sie natürlich die Familienangehörigen eine große Rolle. Je nach Kreditsumme, genügt nicht selten ein Bürge in einem festen Arbeitsverhältnis mit geregeltem Einkommen. Zudem muss der Bürge auch die Bonitätsprüfung überstehen.

Allerdings sollten Sie grundsätzlich darauf achten, dass die Kreditbürgschaft nur als Sicherheit dient. Sämtliche Einmischungen in Ihre zukünftige geschäftliche Tätigkeit, sollten Sie vermeiden. Gerade bei Bürgschaften von Familienangehörigen, stellt sich dies oftmals als Problem dar. Auch hier gibt es wieder zwei Modelle:

  • selbstschuldnerische Bürgschaft
  • Ausfallbürgschaft

Bei einer „selbstschuldnerischen Bürgschaft“, besteht die Möglichkeit, dass die Geldgeber bereits an den Bürgen herantreten, auch wenn Sie als Unternehmen noch zahlungsfähig sind. Im anderen Fall, der Ausfallbürgschaft, haftet der Bürge nur, wenn Sie tatsächlich nicht mehr fähig sind die Kreditraten zu bedienen. Private Bürgschaften sind mit Vorsicht zu genießen. Zwar erhalten Sie so oft das gewünschte Kapital, aber im Ernstfall bahnen sich Streitigkeiten mit den Familienangehörigen an. In den meisten Fällen sind eben Familienangehörige die Bürgen. Oder enge Freunde.

Thema „selbstschuldnerische Bürgschaft (bankübliche Sicherheiten)

Hierbei handelt es sich um einen recht einseitigen Vertrag. Mit der Unterschrift Ihres Bürgen, verpflichtet sich dieser dazu, sogar mit seinem Privatvermögen zu haften. Wenn Sie die Kreditraten aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zahlen können. Doch wie genau sehen derartige Verträge aus? Was gehört hinein? Worum geht es?

  • Vollständiger Name des Bürgen
  • Gläubiger des Bürgen (Kreditinstitut bzw. Darlehensgeber)
  • genaue Bezifferung der Ansprüche (Restschuld)
  • Wichtig: Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (Quelle: §773 Bürgerliches Gesetzbuch)
  • Was das bedeutet? In der Regel kann der Bürge einen Pfändungsversuch beim eigentlichen Kreditnehmer verlangen. Doch mit dieser Klausel, wendet sich die Bank unmittelbar an den Bürgen.
  • Festlegung des maximalen Höchstbetrages für die jeweilige Bürgschaft (Umfang der Forderungen bzw. Pfändung bei Nichtzahlung des Kreditnehmers).
  • Auch die zeitlichen Fristen der Bürgschaft werden definiert.

Demnach ist die „selbstschuldnerische Bürgschaft“ für Ihren Bürgen ein äußerst sensibles Thema. Versuchen Sie eher bankübliche Sicherheiten in Form einer realen Ausfallbürgschaft zu vermitteln.

Bankübliche Sicherheiten mit einer Bürgschaft von der Bürgschaftsbank

Damit potentielle Darlehen nicht an den Sicherheiten scheitern, bieten die Bürgschaftsbanken für Existenzgründer Bürgschaften an. Aber auch sämtliche Selbstständige, Freiberufler sowie der Mittelstand, benötigen oftmals Sicherheiten. Bei diesem Punkt könnten Sie zwei Modelle in Anspruch nehmen:

  1. Antrag auf eine Bürgschaft (Bürgschaftsbank) über die Hausbank.
  2. Antrag auf eine Bürgschaft und danach die Suche nach einer Hausbank bzw. Kreditinstitut für die Darlehensvergabe.

Oftmals beziffern zwar die potentiellen Geldgeber Ihre Anfrage als durchaus „positiv“, aber es scheitert eben vor allem bei Existenzgründer an den Sicherheiten. Hier sind Bürgschaften ein sehr positiver Aspekt, den Sie unbedingt nutzen sollten. Keine Angst vor dem Risiko, schließlich soll Ihre zündende Idee auch marktreif werden. Und das funktioniert eben nur mit genügend Kapital.

Grundschuld als bankübliche Sicherheiten

Sie sind im Besitz einer Immobilie? Vielleicht das Eigenheim? Auch hier, dient dieser Wert als bankübliche Sicherheiten für die Bewilligung eines Kredites für Existenzgründer. Hierbei belasten Sie Ihr Eigenheim bzw. Grundstücke mit dem Grundpfandrecht. Was das genau bedeutet? Im Ernstfall, versteigert die Bank Ihr Eigenheim, Grundstück oder andere Immobilien!

So funktioniert die Grundschuld für bankübliche Sicherheiten:

  • Notarielle Beglaubigung der Grundschuld im Grundbuch oder per Erklärung.
  • Damit sichert sich die Bank gegenüber dem Ernstfall – Ihrer Zahlungsunfähigkeit – ab.

Im Vorfeld müssen Sie mit Ihrem Darlehensgeber noch abklären, inwiefern dieser den Eintrag wünscht. Entweder per Briefgrundschuld (Übergabe einer Erklärung in schriftlicher Form), oder als Buchgrundschuld (immer Eintrag ins Grundbuch). Hier wird in den meisten Fällen eine Hypothek angewandt. Allerdings müssen Sie auch hier vorsichtig agieren:

  • Eine Hypothek beziffert sich nur auf einen einzigen Kreditvertrag (eine bestimmte Forderung).
  • Bei der Grundschuld, werden alle zukünftigen Forderungen geltend gemacht. Also eine Art „grundsätzliche Hypothek“, die nicht nur auf eine einzige Forderung ausgerichtet ist.

Einerseits erleichtert die Grundschuld beim Thema bankübliche Sicherheiten den weiteren Vorgang zukünftiger Kreditvergaben. Weil weitere Kredite automatisch besichert werden. Aber Sie müssen stets kalkulieren. Sonst droht im Ernstfall der Verkauf Ihres Eigenheimes oder von anderen Immobilien wie Betriebsgebäuden und dergleichen. Zudem bleibt die Grundschuld auch bestehen, wenn Sie ein Existenzgründerdarlehen bereits getilgt haben.

Weitere bankübliche Sicherheiten für Existenzgründer im Überblick

Neben der Hypothek bzw. Grundschuld und der beliebten Bürgschaft, existieren natürlich auch noch andere übliche Sicherheiten für die Geldgeber. Zum Beispiel jegliche Art von Werten wie:

  • Betriebsmittel (Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen)
  • sämtliche Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikate)
  • Edelmetalle wie Gold und Silber
  • Forderungen gegenüber Kunden
  • kapitalbildende Lebensversicherungen

Allerdings gibt es hier kleine aber feine Unterschiede. Beim Beispiel Aktien, wird nur der halbe aktuelle Kurs als Sicherheiten anerkannt. Das heißt, wenn Sie Aktien im Wert von 5000 Euro besitzen, leisten Sie hier eine maximale Sicherheit von lediglich 2500 Euro. Weil die Kreditinstitute sich natürlich der Volatilität auf den Märkten durchaus bewusst sind.

Bezüglich bankübliche Sicherheiten, werden auch Warenbestände und Ladeneinrichtungen nur über einen Wert von 20-50 Prozent als Sicherheiten wahrgenommen. Eben weil der Wertverlust eine Rolle spielt. Sobald Sie eine kapitalbildende Lebensversicherung als bankübliche Sicherheiten einbringen, errechnet das Kreditinstitut den Rückkaufswert abzüglich eventueller Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer).

Bevor Sie Gold, Silber und andere Edelmetalle als bankübliche Sicherheiten nachweisen wollen, müssen Sie immer ein Zertifikat erbringen. Sozusagen als Nachweis der Echtheit. Aber auch hier, werden Ihnen die Geldgeber nicht den aktuellen Marktwert anrechnen. Hier handhaben die Banken die Situation immer ein wenig anders, weshalb bei diesem Thema keine pauschale Aussage getroffen werden kann.

Beim Kredit für Privatpersonen, wird meistens nach einem Fahrzeug gefragt. Dies dient zur Sicherheit, weil auch Fahrzeuge eine gewissen pfändbaren Wert haben. Sie als Existenzgründer, verfügen vermutlich noch nicht über einen Fuhrpark. Sondern eher über Ihr privates Fahrzeug. Auch dieses, und später der Fuhrpark, sind typische bankübliche Sicherheiten.

Vorsicht: Sicherheitsnachforderungen von den Kreditinstituten

Hier ist Vorsicht geboten. Sobald Ihnen ein Kreditinstitut ein Existenzgründerdarlehen gewährt, obwohl Ihre finanzielle Situation eher dürftig erscheint (wenig Sicherheiten, kaum Eigenkapital, keine wirtschaftlich nachvollziehbaren Ergebnisse), besteht immer die Gefahr von Sicherheitsnachforderungen. Sobald (auch nach vielen Monaten Abzahlung) Ihr Geldgeber Ihre wahre unternehmerische Situation erkennt, könnte dieser den Kreditrahmen einschränken.

Möglicherweise auch weitere Sicherheiten fordern. Unter Umständen ist ein Kreditvertrag nicht unkündbar, auch wenn Sie pünktlich die Raten tilgen. Auch Wertveränderungen beim Thema bankübliche Sicherheiten, könnten finanzielle Folgen haben. Besprechen Sie mit dem Darlehensgeber unbedingt dieses Thema im Vorfeld. Ansonsten könnte im schlimmsten Fall aus dem attraktiven Existenzgründerkredit ein finanzielles Fiasko werden.

Tipps und Tricks zum Thema bankübliche Sicherheiten für Existenzgründer

Wenn es möglich ist, sollten Sie jeden einzelnen Kredit mit spezifischen Sicherheiten gegenüber der Bank absichern. „Werfen“ Sie also nach Möglichkeit nicht immer alle Werte als bankübliche Sicherheiten in den „Topf“. Damit gehen Sie auf Nummer sicher, dass auch die einzelnen Sicherheiten nach Tilgung in jedem Fall wieder zurückgenommen werden. Verpfänden Sie also nicht im Vorfeld bei Ihrem ersten Darlehen Ihr gesamtes Hab und Gut. Normalerweise genügen 1-2 Sicherheiten der Bank.

Versuchen Sie auch eine regelrechte „Übersicherung“ zu vermeiden. Sobald Sie über eine allgemeine gute Bonität verfügen (also auch im Privatleben stets zahlungsfähig waren), benötigen Sie keine allzu hohen Sicherheiten. Es ist ungemein wichtig, dass Sie sich Sicherheiten freihalten, um auch weitere Fremdfinanzierungen durchzuführen. Einmal „besichert“, kann nicht mehr als bankübliche Sicherheiten verwendet werden.

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Beim „ERP-Darlehen“ für Existenzgründer, besteht die Chance auf eine Haftungsfreistellung. Also einem Darlehen für Start-up´s, mit beschränkten Sicherheiten. Allerdings nur bis zu gewissen Summen, die Sie vorher abklären sollten. Hier müssen Sie nur bis zu einer gewissen Finanzierungssumme Sicherheiten vorbringen und nicht die komplette Darlehenssumme besichern.

Kalkulation ist das wichtigste Konzept für angehende Existenzgründer

Bevor Sie überhaupt einen Kreditantrag stellen und dann bankübliche Sicherheiten erbringen müssen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Welche Summe benötigen Sie für die komplette Neugründung einschließlich wirklich aller finanzieller Posten?
  • Haben Sie alle Förderungsmaßnahmen wirklich in Anspruch genommen?
  • Welche Rate können Sie sich überhaupt leisten anhand der Tatsachen aus Ihrem Businessplan?
  • Wurde wirklich genau kalkuliert, um auch im Ernstfall die unternehmerische Liquidität zu bewahren?
  • Haben Sie Kredite für Existenzgründer untereinander verglichen? Nicht immer bietet Ihnen die Hausbank die besten Konditionen!

Fazit

Mit der optimalen Planung und Kalkulation, kann der Start in Ihr eigenes Unternehmen durchaus gelingen. Beachten Sie unsere Tipps und Tricks zum Thema bankübliche Sicherheiten und werden Sie ein erfolgreicher Existenzgründer!

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