Avalkredit
Was ist ein Avalkredit?
Ein Avalkredit ist eine durch eine Bank zur Verfügung gestellte Bürgschaft oder Garantie. Weit verbreitet sind zum Beispiel Anzahlungsgarantien, Zahlungsavale, Gewährleistungsgarantien, Prozessbürgschaften sowie Zoll- und Frachtavale.
Avalkredite sind in § 1 Nummer 8 KWG (Kreditwesengesetz) geregelt und demensprechend ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. In Einzelfällen werden sie auch von Versicherungen zur Verfügunggestellt. Erfüllt der Kreditnehmer die Verpflichtung aus einem bestimmten Vertrag nicht, muss die Bank die Verpflichtung erfüllen. Die Bank stellt somit ihre Bonität zur Verfügung.
Auch wenn bei dieser Art von Kredit zunächst kein Geld fließt und die Bank lediglich als Bürge fungiert, handelt es sich um ein Produkt des Kreditgeschäfts. Diesem liegt ein Darlehensvertrag zugrunde. Gegenstand eines Avalkreditvertrags ist die Übernahme einer Eventualhaftung durch die Bank.
Avalkredite sind ein Dreiparteiengeschäft. Die Bank ist Bürge, der Bankkunde ist Schuldner, der Vertragspartner des Bankkunden ist der Gläubiger. Der Gläubiger kann durch die Vorlage eines Avalkreditvertrags davon ausgehen, dass der Schuldner seine Verpflichtungen erfüllt.
Was sind die Vor- und Nachteile von Avalkrediten?
Avalkredite bieten verschiedene Vorteile. So fallen die Gebühren für die Garantie in der Regel geringer aus als Kreditzinsen. Außerdem genießen Unternehmen mit einem Avalkredit im Rücken größtmögliches Vertrauen von Geschäftspartnern. Da keine Sicherheiten gestellt werden müssen, wird die Liquidität geschont. Verträge können schnell und unkompliziert abgeschlossen werden, weil keine umfangreiche Bonitätsprüfungen durch den Geschäftspartner erforderlich ist.
Der größte Nachteil: Avalkredite werden nahezu ausschließlich Unternehmen mit sehr guter Bonität zur Verfügung gestellt.