Medizintechnik-Leasing

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Gewerbliches Medizintechnik-Leasing

Was viele Ärzte und Kliniken beim Leasen ihrer Medizintechnik besonders schätzen, ist die gute Kalkulierbarkeit einer Investition: Anzahlung, Laufzeit und Leasingraten werden im Vorfeld festgelegt.

Das ermöglicht optimale Planungssicherheit bei Neuanschaffungen und Modernisierungen. Zusätzlich zur beschriebenen Planungssicherheit ermöglichen viele Anbieter im Bereich des gewerblichen Medizintechnik-Leasings eine flexible Vertragsgestaltung an: beispielsweise bei der Höhe von Anzahlungen und Leasingraten, der Vertragsdauer oder aber in Bezug auf Möglichkeiten eines Voll- oder Teilamortisationsleasings.

Um bei dem unübersichtlichen Markt den besten Anbieter zu finden, hilft Ihnen der Online-Vergleich bei FinCompare. Unkompliziert, kostenlos und schnell kann hier das Angebot der führenden Leasinggesellschaften verglichen werden

Schonung der Liquidität durch Medizintechnik-Leasing

Geräte, die in der Medizin zum Einsatz kommen, erfordern häufig einen hohen Kapitaleinsatz, welche von kleineren Praxen oft nicht allein gestemmt werden können.

Gerade die Anschaffung beispielsweise von MRT-Geräten und CT-Geräten, Röntgenapparaten, Laborausstattung sowie Dialyse- oder Ultraschallgeräten ist für Kliniken oder Arztpraxen mit liquiden Mitteln teilweise nicht finanzierbar – oder diese Mittel sollen anderweitig eingesetzt werden.

Medizintechnik-Leasing bietet den Vorteil, dass Leasingraten parallel zu den Einnahmen gezahlt werden, die mit dem angeschafften Gerät erzielt werden. Das Objekt amortisiert sich so, getreu dem “Pay-as-You-Earn”-Prinzip, quasi “von selbst”. Das schont die Reserven an verfügbaren finanziellen Mitteln und der Kreditrahmen bei Ihrer Hausbank wird nicht weiter belastet.

Ihre Vorteile beim Medizintechnik-Leasing

Steuerersparnis aufgrund Betriebsausgabe

Die monatlich anfallenden Leasingraten können in voller Höhe steuerlich angerechnet werden. Sie werden als Betriebsausgaben vom Unternehmensgewinn abgezogen, was die Steuerlast mindert.

Flexible Vertragsgestaltung

Banken- und herstellerunabhängige Leasinggesellschaften bieten Ihnen hohe Flexibilität und eine Anzahl an Leasing- und Verlängerungsoptionen – unabhängig, ob für neue oder gebrauchte Objekte.

Höhere Flexibilität und Planungssicherheit

Für Firmenleasing ist keine Aufnahme von Fremdkapital notwendig. Somit bleibt ihre Eigenkapitalquote stabil, was sich positiv auf Bonität und Rating auswirkt und die zukünftigen Kapitalkosten gering hält.

Unser Beraterteam ist persönlich für Sie da

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Unsere Kundenbetreuung ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr für Sie erreichbar:

030 311 96 000 oder unternehmen@fincompare.de

Lena Hacker

Spezialist Leasing / Mietkauf

„Als Finanzierungsberater im Bereich Mietkauf und Leasing stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Um Ihnen das beste Finanzierungsangebot machen zu können, arbeiten wir mit mehr als 30 renommierten Leasinganbietern zusammen.“

Das sagen unsere Kunden

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Schnelle und kompetente Beratung

28.01.2022

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Gute Beratung und Erreichbarkeit

26.09.2020

Gewerbliches Medizintechnik-Leasing: Bilanzneutralität und Steuerersparnisse

Die Bilanzierung eines Investitionsobjektes erfolgt im Regelfall beim Leasinggeber.

Dafür muss die sogenannte “40/90-Regel” eingehalten werden. Diese besagt: Für mindestens 40% und höchstens 90% der „betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer“ muss eine Verwendung des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer erfolgen. Ansonsten erfolgt die Bilanzierung nicht bei der Leasinggesellschaft, sondern beim jeweiligen Unternehmen. Wird die Regel beachtet, bleibt Ihre Bilanz vom Leasingvertrag unberührt. Dies führt dazu, dass Ihre Eigenkapitalquote gehalten und nicht wie bei der Finanzierung gesenkt wird. Dadurch bleibt auch Ihre bisherige Kreditwürdigkeit bei Banken auf dem selben Niveau.

Des Weiteren ist bei einer geringeren Bilanzsumme oftmals auch weniger Gewerbesteuer zu zahlen. Dieser Aspekt spielt für Ärzte, welche als Freiberufler arbeiten, keine Rolle, da sie von dieser Steuer befreit sind. Jedoch ergeben sich auch für freiberuflich tätige Ärzte, durch das Medizintechnik-Leasing, Steuereinsparungen. Da die Leasingraten in vollem Umfang den Gewinn schmälern, ist nämlich weniger Einkommensteuer abzuführen. Für Unternehmen im Gesundheitssektor gilt dieser Vorteil natürlich ebenso. Denn auch diese müssen Steuern auf den Gewinn zahlen.

Modernste Medizintechnik im Pflegeheim, Labor oder in der Arztpraxis

Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen steigt beständig. Egal ob Pflegeheim, Klinik, Arztpraxis oder Labor: Immer häufiger geht es darum, Kundenaufträge in der gebotenen Qualität zu bedienen. Dazu benötigen Nutzer modernste Medizintechnik-Lösungen mit bestmöglicher Produktivität.

Dem hohen Kostendruck in der Medizinbranche mit Leasing standhalten

Diese Technik gibt es – allerdings nur zu hohen Kosten. Viele Unternehmen aus dem Gesundheitssektor leiden zugleich unter einem hohen Kostendruck. Kapitalintensive Anschaffungen sind deshalb oft schwer zu stemmen bzw. belasten das Eigenkapital der Unternehmen stark. Die Lösung: Medizintechnik-Leasing.

Durch Leasing entfallen die hohen Anschaffungskosten bei Investitionen in Medizintechnik. Stattdessen zahlen Unternehmen eine gut kalkulierbare monatliche Rate. Im Hinblick auf die Auswahl besteht dabei keinerlei Einschränkung gegenüber einem Kauf. Unternehmen können nahezu frei bestimmen, welche medizinischen Geräte in welcher Ausführung benötigt werden.

Für welche Geräte lohnt sich das Medizintechnik- Leasing?

Medizintechnik-Leasing ist für nahezu alle Bereiche des Gesundheitssektors möglich. Beispiele sind Medizintechnik für die Ausstattung von Kliniken und OP-Sälen, Dentaltechnik, MRT-Geräte und komplette Praxisausstattungen für Ärzte aller Fachrichtungen.

Für viele Unternehmen aus dem Gesundheitssektor bietet es sich darüber hinaus an, auch den nicht medizinischen Bedarf des Betriebs zu leasen. Beispiele dafür sind die Praxiseinrichtungen sowie die gesamte benötigte Hardware.

Medizintechnik-Leasing bietet Unternehmen verschiedene Vorteile. Nach dem Ende der Grundleasinglaufzeit stehen sofort wieder neue Geräte auf dem höchsten Stand der Technik zur Verfügung.

Dann stellt sich jedoch das Problem der optimalen Verwertung. Hier stoßen viele Unternehmen an ihre Grenzen und verlieren Geld. Beim Leasing ist die Leasinggesellschaft für die optimale Verwertung des Leasinggutes nach dem Ende der Grundlaufzeit verantwortlich.

Außerdem übernimmt die Leasinggesellschaft beim Medizintechnik-Leasing einen wesentlichen Teil der Kosten für Wartung und Instandhaltung. Dies wird häufig über Verträge mit den Herstellern bewerkstelligt. Die Leasinggesellschaften erhalten solche Verträge zu besseren Konditionen als (kleine und mittlere) Unternehmen aus dem Gesundheitssektor.

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Leasingverträge sind individuell und anpassbar an Branchenerfordernisse

Die Leasingverträge können an die speziellen Branchenerfordernisse angepasst werden. Es gibt Leasingverträge mit viel Flexibilität ebenso wie Verträge mit maximaler Planungssicherheit.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Leasingobjekte nach einer Grundlaufzeit zu übernehmen.

Mit diesen können auch neu auf den Markt tretende Unternehmen innerhalb kürzester Zeit höchste technische Standards realisieren. Ohne Medizintechnik-Leasing ist dies nur mit sehr hohem Finanzierungsaufwand möglich.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Die angeforderten Dokumente hängen von den jeweiligen Kreditinstituten ab und variieren je nach Finanzierungsbedarf. Ihr persönlicher Finanzierungsberater wird Ihnen bei allen Fragen gern behilflich sein.

Wir benötigen dazu immer mindestens:

  • Jahresabschluss der letzten beiden Geschäftsjahre
  • Aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) inkl. SuSa (Summen und Saldenliste)
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate

Wir vermitteln Finanzierungen ab einem Finanzierungsvolumen von 10.000 €. Die maximale Höhe einer Finanzierung ist abhängig von Ihrer spezifischen Unternehmenssituation und den jeweiligen Bedingungen unserer Finanzierer.

Die Kriterien für die Vergabe einer Finanzierung basieren auf den spezifischen Bedingungen der einzelnen Finanzierer und variieren je nach Finanzierungslösung. Relevant zur Beurteilung der Bonität Ihres Unternehmens sind allgemeine Daten (z.B. Gesellschaftsform, Handelshistorie, Mitarbeiterzahl, Branche) sowie wesentliche Finanzkennzahlen aus der Bilanzanalyse (z.B. Umsatz, Bilanzsumme, EBIT, Höhe des Eigenkapitals, Verschuldungsgrad). Zusätzlich erhebt FinCompare Unternehmensdaten von Drittanbietern (z.B. Creditreform).

Falls Sie das Finanzierungsvolumen erhöhen möchten, prüfen wir gern eine Ausweitung für Sie. Dies kann mit dem bereits bestehenden, aber auch mit einem alternativen Finanzierer erfolgen. In der Zwischenzeit sollten jedoch keine wesentlichen Änderungen in Geschäftstätigkeit und Struktur ihres Unternehmens aufgetreten sein.

FinCompare Datenschutz

  • Ihre Daten werden nach aktuellen deutschen Sicherheitsstandards auf deutschen Servern gespeichert und sind zu 100% sicher.
  • Unsere Plattform ist seit Anfang 2018 TÜV-zertifiziert.
  • Im Rahmen der Ansprache an unsere Finanzierer werden die relevanten Daten an unsere Partner zur Prüfung weitergeleitet.

FinCompare behandelt die personenbezogenen Daten der Kunden und Besucher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Der Umgang mit personenbezogenen Daten durch FinCompare bzw. durch von FinCompare beauftragte Dritte ist in den Regelungen zum Datenschutz und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung geregelt. Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung von FinCompare.

Datensicherheit

FinCompare stellt durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die auf der Plattform eingestellten Daten und die über die Plattform geführte Kommunikation vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden. Die Nutzer sind unabhängig hiervon und unbeschadet weitergehender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten außerhalb der Plattform in geeigneter Form zu speichern oder in Papierform vorzuhalten.
Mehr Informationen rund um das Thema der Datenschutzerklärung von FinCompare finden Sie auch hier.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, ein Gespräch mit einem unserer Kundenbetreuer zu führen. Die FinCompare-Kundenbetreuer sind Montag bis Freitag von 9-18 Uhr unter folgender Rufnummer für Sie da: 030 – 311 96 000 .

FinCompare vermittelt eine Vielzahl an Instrumenten für die branchenunabhängige Unternehmensfinanzierung. Kapital- und Personengesellschaften, Selbständige sowie Freelancer mit operativer Tätigkeit können eine Finanzierung beantragen.

In der Regel ist dabei eine Handelshistorie von min. 2 Jahren notwendig. In Ausnahmefällen (z.B. bei starkem Wachstum) ist bei ausgewählten Partnern eine Finanzierung auch für jüngere Unternehmen möglich.

Die Finanzierungen können flexibel eingesetzt werden – beispielsweise um eine Investition zu tätigen, Forderungen zu verkaufen und dabei Liquidität zu generieren, Waren zu kaufen oder bestehende Verbindlichkeiten günstiger zu refinanzieren.

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