Forderungsverkauf: Wie können Sie die Kosten reduzieren?

Wenn Sie Ihren Kunden lange Zahlungsziele anbieten, dann heißt das noch nicht, dass Sie so lange auf die Liquidität in Ihrem Unternehmen warten müssen. Der Forderungsverkauf stellt eine Möglichkeit dar, Liquidität vorzuziehen, auch wenn Ihr Kunde erst später zahlt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Kosten für den Forderungsverkauf minimieren können.

Was ist ein Forderungsverkauf?

Der Forderungsverkauf in der Praxis

Viele kleine und mittelständige Unternehmen gewähren ihren Kunden Zahlungsziele von 30 oder sogar noch mehr Tagen. Produktions-, Herstellungs- und Verwaltungskosten müssen aber trotzdem, zumeist schon vor dem Zahlungseingang beglichen werden. Genau zu diesem Zeitpunkt kann ein Liquiditätsloch entstehen. Wenn sich Ihr Unternehmen zusätzlich noch in der Wachstumsphase befindet, dann, dann kann ein Fehlen an liquiden Mitteln noch viel kritischer werden. Es wird eine Finanzierung benötigt, um die fehlenden monetären Mittel zu besorgen. Schließlich sind Gehälter zu zahlen, sowie auch Lieferanten. Ihre Lieferanten gewähren Ihnen gegebenenfalls sogar Skonto bei einer zügigen Zahlung. Genau in dieser Situation greift der Forderungsverkauf als Lösung ein. Der Forderungsverkauf, oder auch Factoring genannt, ist wie der Name schon sagt, der Verkauf von Forderungen. Er ist ein Instrument der Fremdfinanzierung. Das Factoring ermöglicht Ihnen, Rechnungszahlungen bereits zu erhalten, während Ihr Kunde noch das längere Zahlungsziel genießt. Der Käufer der Forderungen ist eine Factoringgesellschaft, auch Factor genannt.

Natürlich können nicht alle Rechnungen verkauft werden. Das erste Ausschlusskriterium ist die Art der Kunden. Der Verkauf von Forderungen wird in der Regel nur für Forderungen gegenüber gewerblichen Kunden angeboten. Wenn Ihr Unternehmen an natürliche Personen – den privaten Sektor – verkauft, dann ist der Forderungsverkauf so gut wie ausgeschlossen. Zudem können nur kurzfristige Forderungen, also Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft werden. Für den Fall, dass Sie längerfristige Forderungen schneller in liquide Mittel umwandeln wollen, dann ist das Factoring nicht die Lösung. Auch Forderungen aus Steuern gegenüber dem Finanzamt können über das Factoring nicht schneller zu Geld gemacht werden. Wie Sie sehen stellt das Factoring bei der Umsetzung einer guten Finanzbedarfsplanung ein durchaus hilfreiches Instrument dar. Lassen Sie uns jetzt mal einen kurzen Blick auf die Arten des Forderungsverkaufs werfen.

Arten des Factorings

So hilfreich der Forderungsverkauf auch ist, so vielseitig wurden verschiedene Ausprägungen entwickelt. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die verschiedenen Arten des Factorings:

StandardfactoringDas Standardfactoring, auch Full Service Factoring genannt, umfasst diverse Leistungen, des Forderungsverkaufs, Dies beinhaltet die Risikoabsicherung des Delkredererisikos, sowie die Übernahme von Aufgaben des Debitorenmanagements. Der Factor übernimmt die Aufgaben der Rechnungslegung, wie auch des Mahnwesens und Inkasso.
Inhouse FactoringDas Inhouse Factoring ist auch als Bulk Factoring bekannt. Es werden lediglich die Leistungen der schnellen Liquidität / Finanzierung und der Risikoabsicherung genutzt. Das Debitorenmanagement wird aber weiterhin vom Unternehmen selbst und nicht dem Factor ausgeübt. Das Unternehmen agiert im Kundenmanagement als Treuhänder des Factors. Auch auf weitere potenzielle Dienstleistungen wird bei dieser Ausprägung verzichtet.
Fälligkeits-FactoringDas Fälligkeits-Factoring ist eine Variante, die nicht auf einen schnellen Liquiditätsstrom abzielt. Stattdessen werden lediglich die vollständige Absicherung des Delkredererisikos und die Entlastung beim Debitorenmanagement in Anspruch genommen. Eine Finanzierungsdienstleistung findet demnach nicht statt. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb des Zahlungsziels.
Echtes versus Unechtes FactoringBeim echten, beziehungsweise unechten Factoring wird danach unterschieden, ob die Risikoabsicherung bezüglich eines potentiellen Forderungsausfalls gewährleistet wird. Vom echten Forderungsverkauf wird gesprochen, wenn der Factor das Delkredererisiko trägt. Der unechte Forderungsverkauf beinhaltet nicht die Absicherung des Delkredererisikos. Die gängigste Ausübung ist in Deutschland die des echten Factoring.
Offenes versus Stilles FactoringWenn darin unterschieden wird, ob ein Forderungsverkauf an die Kunden kommuniziert wird oder nicht, dann wird vom offenen oder stillen Factoring gesprochen. Beim offenen Factoring wird der Kunde darüber im Bilde gehalten, dass seine Forderung abgetreten wurde. Das stille Factoring verheimlicht dies. In Deutschland wird üblicherweise das offene Factoring praktiziert.
Export-Factoring versus Import-FactoringSobald es um grenzüberschreitende Vorgänge geht, sind wir im Bereich des Export- oder Import-Factoring. Das Export-Factoring beschreibt den Forderungsverkauf, wenn ein inländisches Unternehmen die Leistungen eines inländischen Factors in Anspruch nimmt, die Waren aber ins Ausland verkauft (exportiert) werden. Wenn ein ausländisches Unternehmen für den Verkauf ins Inland mit einem Factor im Inland kooperiert, dann sprechen wir vom Import-Factoring.
Reverse FactoringDas Reverse Factoring ist eine andere Variante des Factorings. Diese wird von einem Ihrer Kunden angeregt und angestrebt.  Dennoch schließen Sie mit dem Factor einen Vertrag ab. Sie müssen zustimmen.
 

Diese verschiedenen Ausprägungen können für jeden Vertrag anders aussehen und auch miteinander willkürlich verflochten werden.

 

Vorteile und Nachteile von Factoring

Lassen Sie uns jetzt die Vor- und Nachteile des Forderungsverkaufs analysieren. Wieso sollten Sie sich für oder gegen diese Variante der Fremdfinanzierung entscheiden?

Je nach Ausprägung Ihrer vertraglichen Gestaltung der Factoring-Vereinbarung, sind natürlich auch die Vor- und Nachteile unterschiedlich stark ausgeprägt. Bewerten Sie diese für sich von Fall zu Fall. Wir beginnen mit den Vorteilen. Am offensichtlichsten ist natürlich der Vorteil, dass Sie schneller über liquide Mittel verfügen. Das Geld fließt schneller in Ihr Unternehmen und sie können Ihre Lieferanten und Mitarbeitergehälter zahlen. Gegebenenfalls kommen Sie auch in den Genuss von Rabatten bei schnellem Ausgleich von Verbindlichkeiten (Skonto). Ein weiterer wichtiger Vorteil des Factorings ist die Risikoabsicherung von Forderungsausfällen. Häufig übernimmt der Factor das Delkredererisiko. Er trägt für Sie das Risiko des Ausfalls der Kundenzahlung. Selbstverständlich macht er das nicht unbedingt für jeden Kunden. Eine Bonitätsprüfung geht dem voraus.

Auch wenn der Forderungsverkauf ein Instrument der Fremdfinanzierung ist, wirkt er sich nicht negativ auf die Eigenkapitalquote aus. Bei Zahlungseingang durch den Factor wird die Position der Forderungen verringert und das Bankguthaben steigt. Der Forderungsverkauf stellt also primär einen Aktivtausch dar. Lediglich die Factoring-Gebühren sind erfolgswirksam zu buchen und verringern Eigenkapital und Bilanzsumme.

Wie bereits erwähnt, enthält das Angebot des Forderungsverkaufs auch die Übernahme des Debitorenmanagements durch den Factor. Dies beinhaltet beispielsweise die Rechnungslegung, sowie das Mahnwesen und das Inkasso. Auf diese Weise können die Prozesse in Ihrem Unternehmen verschlankt werden. Das Debitorenmanagement würde im Hause des Factors von Mitarbeitern ausgeführt, die sich auskennen, den Service mehreren Unternehmen anbieten.

Diesen Vorteilen stehen aber auch potentielle Nachteile gegenüber. So können Ihre Kunden den Verkauf Ihrer Forderungen als negatives Signal werten. Es könnte so interpretiert werden, dass Sie nicht in die Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden glauben. Die Kundenbindung ist im Fadenkreuz. Außerdem ist das Factoring nicht für jede Wirtschaftsbranche umsetzbar. Neben der verarbeitenden Industrie kann primär der Großhandel diese Leistungen in Anspruch nehmen. In anderen Bereichen kann es schwierig werden, einen passenden Factor zu finden. Der letzte kritische Aspekt sind die Kosten, doch dazu später mehr.

Der Forderungsverkauf und sein Ablauf

Zunächst wollen wir einen Blick auf den Prozess des Forderungsverkaufs werfen. Welche einzelnen Schritte sind allgemeinen relevant?

Bevor die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und einem Factor in Kraft tritt, muss ein Factoring-Vertrag aufgesetzt werden. Dieser definiert die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und die Reichweite der Zusammenarbeit beim Forderungsverkauf. Oft beträgt die Laufzeit dieser Verträge zwei Jahre mit Option auf Verlängerung. Es wird vereinbart, dass Ihnen der Factor die Forderungen abkauft und unmittelbar bezahlt. Weitere Vereinbarungen wie die Risikoübernahme für Forderungsfälle und die Übernahme des Debitorenmanagement sind möglich. Ebenfalls kann vereinbart werden, ob bereits bestehende Forderungen mit übernommen werden oder nicht.

Natürlich sind auch entsprechende Konditionen und Kosten in dieser Vereinbarung definiert. Außerdem wird vereinbart, welche Arten von Umsatzerlösen, sowie Kunden oder Kundengruppen Bestandteil des Vertrages sind. So könnte ein Unternehmen sowohl Autoteile, als auch Beratungsdienstleistungen verkaufen. Während Forderungen am Verkauf von Autoteilen an einen Automobilhersteller oft erfolgreich übertragen werden kann, ist dies bei Beratungstätigkeit zumeist nicht der Fall. Die Definition der Kunden kann sich beispielsweise an der Bewertung der Kreditwürdigkeit orientieren. Der Factor überprüft zu Beginn und fortlaufend die Bonität der Debitoren.

Basierend auf den erzielten Umsatzerlösen und Verkäufen Ihres Unternehmens kauft der Factor Ihnen die Forderungen dann schließlich ab. Abhängig von den definierten Rahmenbedingungen stellt entweder der Factor oder Sie die Rechnung an den Kunden aus. Wenn Sie die Rechnungslegung übernehmen, dokumentieren Sie folglich die Bankverbindung des Factors auf der Rechnung und übermitteln Ihm eine Kopie.

Wenn der Factor die Rechnung ausstellt, versendet er sie auch direkt an Ihren Kunden. Infolgedessen begleicht Ihnen der Factor einen Großteil des Rechnungswertes innerhalb weniger Werktage. Je nach Auslegung der Rahmenbedingungen können dies in etwa 80 Prozent oder sogar 100 Prozent sein, abzüglich der Factoring-Gebühr. Wenn der Factor Geld einbehält, dann als Sicherheitseinbehalt, für den Fall das Rabatte gezogen werden oder die Rechnung gekürzt wird. Bei vollständigem Zahlungseingang des Kunden beim Factor erhalten dann auch Sie den Rest Ihres Anteils. Gebühren werden unmittelbar einbehalten.

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Welche Kosten fallen bei der Einkaufsfinanzierung an?

Wie kritisch ist aber der Aspekt der Kosten? Wie hoch sind die Gebühren bei der Einkaufsfinanzierung? Wovon hängen sie ab?

Allgemein wird als Kosten in der Regel unter anderem eine Factoringgebühr sowie ein Zins in Form eines prozentualen Anteils des Wertes der zu verkaufenden Forderungen angesetzt. Diese Gebühr der Einkaufsfinanzierung hängt meistens von zwei Aspekten ab:

  • Wie hoch sind die Forderungen, die abgetreten werden sollen?
  • Wie gut ist die Kreditwürdigkeit des / der Kunden der Forderungen?

Je höher der Wert der Forderungen ist, die verkauft werden sollen, desto geringer ist der prozentuale Satz für Factoringgebühr und Zins. Auf der anderen Seite steigt der Satz je weniger Forderungen übertragen werden sollen. Dies ist vergleichbar mit einem Mengenrabatt. Dennoch steigt natürlich der absolute Wert an Aufwendungen für den Forderungsverkauf mit jedem übertragenden Euro.

Auch die bewertete Bonität Ihrer Kunden beeinflusst die Gebühren (nicht unbedingt Ihre Bonität). Die Solvenz wird mit Hilfe von Auswertungen von Bonitätsprüfungsgesellschaften wie der Schufa oder der Creditreform bewertet. Diese Auswertung sagt aus, wie wahrscheinlich es ist, dass ihre Kunden ihre Rechnungen begleichen. Wenn Ihr Kunde über eine ausgezeichnete Solvenz verfügt, dann fällt der Gebühren- und Zinssatz geringer aus, als wenn Ihr Kunde nur mittelmäßig kreditwürdig dargestellt wird. Bei schwacher Bonität könnte der Factor den ihren gewünschten Forderungsverkauf sogar komplett ablehnen. Beispielwerte für die Factoringgebühr liegen zwischen 1 und 4 Prozent des Wertes an Forderungen. Die Zinsen können aktuell je nach Angebot zwischen 0 und 8 Prozent p.a. des Forderungswertes ausfallen, je nach Rahmenbedingungen. Die Zinsen fallen p.a., also pro Jahr an und werden auf Tagesbasis kalkuliert, von dem Tag wo Sie das Geld bekommen bis zum Zahlungseingang Ihres Kunden beim Factor.

Oftmals fällt neben der Factoringgebühr und dem Zins für den Forderungsverkauf auch eine Gebühr für die Prüfung der Bonität jedes einzelnen geprüften Kunden an. Diese kann zwischen 15 und 20 Euro liegen, aber auch komplett entfallen. Teilweise mag bei manchen Anbietern auch noch eine Delkrederegebühr fällig werden. Dies ist der Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos durch den Factor.

Wie können die Kosten des Forderungsverkaufs reduziert werden?

Abhängig von Ihrer Situation oder vielmehr auch der Kreditwürdigkeit Ihrer Kunden fällt der prozentuale Anteil der Kosten des Forderungsverkaufs mehr oder weniger hoch aus. Ebenso beeinflusst auch die Vertragssumme den relativen Kosten-Satz. Was aber können Sie tun, um hohe Factoringgebühren zu vermeiden?

Wenn Sie Factoringgebühr als Satz reduzieren wollen, dann können Sie natürlich anstreben, einen höheren Wert an Forderungen zu verkaufen, aber Vorsicht: Der Verkauf von Forderungen gegenüber Kunden mit einer schwachen Kreditwürdigkeit kann den Effekt dann auch wieder zu Nichte machen. Prüfen Sie also zunächst die Bonität ihrer größten Kunden selbst. Wenn diese eigentlich immer zahlen, aber eine schlechte Bonität ausweisen, dann können diese auch Kostentreiber sein. Selektieren Sie Ihre Kunden.

Für Kunden mit schwacher Solvenz zahlen Sie sonst einen Risikoaufschlag. Es könnte also für Sie hilfreich sein, Ihre Forderungen selektiver zu verkaufen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Factor, nur Rechnungen von Kunde mit guter bis ausgezeichnete Bonität zu verkaufen. Dies kann die Gebühren des Forderungsverkaufs im Verhältnis zum Umsatz reduzieren. Ansonsten überlegen Sie sich, ob sie den Risikoaufschlag zahlen wollen, für den Fall, dass die Forderungen gegenüber einem weniger solventen Kunden ausfallen.

Alternativ gibt es auch immer wieder junge und moderne digitale Startups, die den Markt durchdringen. FinTechs wie „invoice to cash“ oder „FLEX payment“ drängen auf den Markt und oft auch zu guten Konditionen. Ein starker Investor im Rücken gibt diesen jungen Unternehmen die benötigte Sicherheit, um erfolgreich am Markt zu agieren. Sicherlich ist dieser Markt nicht einfach zu durchdringen. Es gibt eine Vielzahl an Anbietern.

Steuerliche Besonderheiten beim Forderungsverkauf

Wie ist der Sachverhalt des Forderungsverkaufs auf die Umsatzsteuer auszulegen? Was sind die Besonderheiten und gesetzlichen Regelungen?

Vorab noch eine kleine Notiz: Wir legen keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der folgenden Angaben. Alle bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und berücksichtigen auch keine potentiellen Anpassungen zum späteren Zeitpunkt. Die folgenden Inhalte entsprechen keinesfalls einer steuerlichen Beratung und ersetzen auch nicht die Konsultation eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten.

Die steuerliche Betrachtung des Forderungsverkaufs ist auf dem ersten Blick vielleicht nicht so einfach. Schließlich gibt es eine Vielzahl unterschiedliche Geldströme, sowie auch verschiedene Ausprägungen des Factorings. Der Europäische Gerichtshof, sowie auch der deutsche Gesetzgeber haben sich seit dem Jahr 2003 tiefgehend mit verschiedenen Fragestellungen beschäftigt. Hier wollen wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung des aktuellen Status in der Bundesrepublik Deutschland geben.

Nach §10 UStG sind umsatzsteuerpflichtige Leistungen um eine Umsatzsteuer zu ergänzen. Dies ist auch konform mit den europäischen Richtlinien. Was aber sind die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen beim Forderungsverkauf?

Vor dem Gesetz stellt die reine Forderungsabtretung einen steuerfreien Umsatz dar. Der Factor gewährt Ihnen eine Art Kredit. Im Gegenzug übertragen sie ihm die Forderungen. Dies ist ein reines Tauschgeschäft. Die Leistungen des Forderungseinzuges an sich, sowie die Übernahme des Delkredererisikos sind aber schon steuerpflichtig. Die Leistungen, die Ihnen in diesem Zusammenhang in Rechnung gestellt werden, müssen die Umsatzsteuer berücksichtigen. Entsprechende Gebühren werden mit Umsatzsteuer einbehalten.

Interessant ist auch eine Änderung Anfang 2019 im Bereich der Umkehr der Steuerschuld (§13b UStG im Zusammenspiel mit §14 UStG). Demnach ist im Falle des innergemeinschaftlichen Erwerbs, das heißt über Ländergrenzen hinaus die Umsatzsteuer nicht mehr abziehbar. Wenn Sie irrtümlich in Rechnung gestellt wird, kommt es entsprechend zu einer Steuer auf der Steuer.

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