Stilles und offenes Factoring

Gleiches Prinzip, verschiedene Ausführung

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Unterschied offenes und stilles Factoring

Stilles und offenes Factoring unterscheiden sich lediglich in der Ausführung.

Offenes Factoring

Beim offenen Factoring wird der Kunde (Debitor) über die Abtretung der Forderung in Kenntnis gesetzt. In Form eines Abtretungsvermerks in der Rechnung (auch Zessionstext genannt), wird der Kunde (Debitor) über die Forderungsabtretung und damit dem Verkauf der Forderung informiert und aufgefordert, den ausstehenden Betrag direkt an den Factor zu zahlen. Auf der Rechnung befindet sich somit nicht mehr die eigene Bankverbindung, sondern die der Factoringgesellschaft. Aufgrund der höheren Transparenz und damit verbunden Zahlungssicherheit für den Factor, wird diese Form von den Factoringgesellschaften bevorzugt.

Stilles Factoring

Beim stillen Factoring wird der Kunde nicht über den Forderungsverkauf informiert. Auf der Rechnung ist kein Vermerk zu finden. Der Debitor zahlt die ausstehenden Forderung an ein Konto des Unternehmens, welches an die Factoringgesellschaft verpfändet bzw. abgetreten wurde. Eine weitere Bezeichnung für stilles Factoring ist White-Label-Factoring.

Ist stilles oder offenes Factoring für Sie geeignet?

Stilles Factoring eignet sich für Sie, wenn Ihre Debitoren ein Abtretungsverbot in ihren AGBs hinterlegt haben und somit einem Verkauf der Forderungen nicht zustimmen.

Des Weiteren greifen Unternehmen auf die stille Variante zurück wenn sie der Meinung sind, dass eine Vorfinanzierung der Rechnungen als Schwäche gegenüber den Debitoren ausgelegt werden könnte. Dies könnte der Fall sein, wenn die Debitorenbeziehung noch neu ist und ein Vertrauen erst aufgebaut werden muss. Das stille Factoring-Verfahren vermeidet somit Zweifel an der Zahlungsfähigkeit Ihrer Firma.

Hatten Sie bereits Zahlungsschwierigkeiten, profitieren Sie von der Anonymität des Verfahrens, welches eine legitime und rechtlich abgesicherte Option bietet, ein vereinbartes Abtretungsverbot von Forderungen zu umgehen. So kann die Factoringgesellschaft Ihre Anonymität wahren, da das Unternehmen offiziell Kreditor bleibt. Erst im Falle einer Mahnung wird die Beteiligung der Gesellschaft offengelegt. Da beim offenen Factoring für beide Seiten ersichtlich ist, dass ein Debitor eingeschaltet wurde, führt dies zu höherer Transparenz und damit geringeren Kosten. Die Factoringgesellschaft kann vorher Informationen über den Kunden einholen und so das Ausfallrisiko besser einschätzen.

Ihre Vorteile bei stillem und offenen Factoring

Vorteile des stillen Factoring

Vollständiger Schutz bei Zahlungsausfällen und Anonymität. Professionalisiertes Mahnwesen und reduzierter Administrationsaufwand. Mehr Risiken für Factoringgellschaft, daher höhere Kosten.

 
 

Vorteile des offenen Factoring

Hohe Transparenz und weniger Risiken für die Factoringgesellschaft, daher günstigere Kosten im Vergleich zum stillen Factoring. Professionalisiertes Mahnwesen und reduzierter Administrationsaufwand.

 
 

Stilles und offenes Factoring

Beide Factoring-Arten bieten eine Stabilisierung der Einnahmen und Planungssicherheit, Liquiditätsverbesserung und geringeres Insolvenzrisiko. Zudem kürzt sich Ihre Bilanzsumme.

 
 

Unser Beraterteam ist persönlich für Sie da

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Unsere Kundenbetreuung ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr für Sie erreichbar:

030 311 96 000 oder unternehmen@fincompare.de

Mirko Jakob

Spezialist Factoring / Einkaufsfinanzierung

„Dank meiner langjährigen Erfahrung als Finanzierungsexperte kann ich Sie schnell und umfangreich beraten. In unserem breiten Netzwerk mit über 250 Finanzierern finden wir für Sie die passende Finanzierungslösung.“

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Worauf sollten Sie beim stillen und offenen Factoring achten und welche Kosten sind damit verbunden?

Da stilles Factoring ein gewisses Risiko in sich birgt, ist es auch mit höheren Anforderungen an die Bonität verbunden.

Demnach eignet es sich nicht für jedes Unternehmen. Voraussetzungen beim stillen Factoring ist eine gute Eigenkapitalquote und positive Geschäftsentwicklung. Meist kommt das stille Verfahren beim Inhouse-Factoring zum Einsatz, da Debitorenmanagement und Mahnwesen im Unternehmen verbleiben.

Beim offenen Factoring hingegen eignet sich häufig das Full-Service-Factoring, bei dem Liquidität, Sicherheit und Entlastung gesichert sind. Der Debitor zahlt in diesem Fall den Rechnungsbetrag direkt an das Factoringunternehmen. Nicht nur das Ausfallrisiko wird hier übernommen, auch das komplette Forderungsmanagement inklusive Mahn- und Inkassowesen werden von der Factoringgesellschaft abgewickelt.

Ob stilles oder offenes Factoring, unsere FinCompare Finanzberater helfen Ihnen dabei, das beste Angebot auszuwählen.

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Finden Sie den richtigen Factoring-Anbieter mit FinCompare

Neben offenem und stillem Factoring gibt es echtes und unechtes Factoring.
Die Factoring-Unternehmen unterscheiden sich zudem bei der Höhe der Gebühren und des Sicherheitseinbehalts. Auch der bürokratische Aufwand beim Ankauf von Forderungen kann unterschiedliche Dimensionen annehmen. Daher lohnt sich der Vergleich verschiedener Factoring-Anbieter.

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Sie haben über unsere Plattform Zugriff auf eine große Anzahl von Factoring-Anbietern. Zusätzlich beraten unsere Finanzexperten Sie bei der Entscheidung des besten Angebots für Ihr Unternehmen und begleiten Sie bis zum Vertragsabschluss.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Die angeforderten Dokumente hängen von den jeweiligen Kreditinstituten ab und variieren je nach Finanzierungsbedarf. Ihr persönlicher Finanzierungsberater wird Ihnen bei allen Fragen gern behilflich sein.

Wir benötigen dazu immer mindestens:

  • Jahresabschluss der letzten beiden Geschäftsjahre
  • Aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) inkl. SuSa (Summen und Saldenliste)
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate

Wir vermitteln Finanzierungen ab einem Finanzierungsvolumen von 10.000 €. Die maximale Höhe einer Finanzierung ist abhängig von Ihrer spezifischen Unternehmenssituation und den jeweiligen Bedingungen unserer Finanzierer.

Die Kriterien für die Vergabe einer Finanzierung basieren auf den spezifischen Bedingungen der einzelnen Finanzierer und variieren je nach Finanzierungslösung. Relevant zur Beurteilung der Bonität Ihres Unternehmens sind allgemeine Daten (z.B. Gesellschaftsform, Handelshistorie, Mitarbeiterzahl, Branche) sowie wesentliche Finanzkennzahlen aus der Bilanzanalyse (z.B. Umsatz, Bilanzsumme, EBIT, Höhe des Eigenkapitals, Verschuldungsgrad). Zusätzlich erhebt FinCompare Unternehmensdaten von Drittanbietern (z.B. Creditreform).

Falls Sie das Finanzierungsvolumen erhöhen möchten, prüfen wir gern eine Ausweitung für Sie. Dies kann mit dem bereits bestehenden, aber auch mit einem alternativen Finanzierer erfolgen. In der Zwischenzeit sollten jedoch keine wesentlichen Änderungen in Geschäftstätigkeit und Struktur ihres Unternehmens aufgetreten sein.

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Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, ein Gespräch mit einem unserer Kundenbetreuer zu führen. Die FinCompare-Kundenbetreuer sind Montag bis Freitag von 9-18 Uhr unter folgender Rufnummer für Sie da: 030 – 311 96 000 .

FinCompare vermittelt eine Vielzahl an Instrumenten für die branchenunabhängige Unternehmensfinanzierung. Kapital- und Personengesellschaften, Selbständige sowie Freelancer mit operativer Tätigkeit können eine Finanzierung beantragen.

In der Regel ist dabei eine Handelshistorie von min. 2 Jahren notwendig. In Ausnahmefällen (z.B. bei starkem Wachstum) ist bei ausgewählten Partnern eine Finanzierung auch für jüngere Unternehmen möglich.

Die Finanzierungen können flexibel eingesetzt werden – beispielsweise um eine Investition zu tätigen, Forderungen zu verkaufen und dabei Liquidität zu generieren, Waren zu kaufen oder bestehende Verbindlichkeiten günstiger zu refinanzieren.

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