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Restaurant Finanzierung: So gelingt es ohne Probleme!

Alle, die sich mit einem eigenen Restaurant selbstständig machen möchten, müssen auch über das nötige Startkapital verfügen. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Wahl auf ein sogenanntes Franchise Modell fällt, hier ist ein entsprechendes Startkapital ebenfalls notwendig. Die Gründung eines Restaurants ist mit vielen unterschiedlichen Kosten verbunden. Das sind unter anderem die Miete, die Technik für die Küche und auch die Waren, die eingekauft werden müssen. Wer sich für die Selbstständigkeit mit einem eigenen Restaurant entscheidet, sollte bei der Restaurant Finanzierung sehr akribisch und sehr sorgfältig vorgehen.

Was muss vor der Eröffnung eines Restaurants beachtet werden?

Wer die Eröffnung eines Restaurants plant, muss sich nicht nur um die richtige Restaurant Finanzierung, sondern auch um gesetzliche Auflagen und Richtlinien kümmern. Zudem ist der Standort ein wichtiges Kriterium, ebenso wie die geplante Speisekarte und die Gäste, die man mit dem Angebot erreichen möchte. Einer der wichtigsten Faktoren bei der Restauranteröffnung ist das sogenannte Alleinstellungsmerkmal, die eigentliche Basis für die Eröffnung eines Restaurants. Das eigene Restaurant sollte einzigartig unter den anderen Restaurants in der Umgebung sein. Konkurrenz belebt im Gastronomiegewerbe nicht unbedingt das Geschäft, sondern verhindert nur ein langfristiges Auskommen. Ist das passende Objekt gefunden, dann warten bereits die nächsten Herausforderungen.

Welche Auflagen müssen beachtet werden?

Jeder, der ein Restaurant betreiben möchte, benötigt einen Gewerbeschein, der beim Bürger- oder Gemeindeamt beantragt wird. Ein Restaurant gehört zu den sogenannten erlaubnispflichtigen Gewerben, das heißt, der Betreiber muss neben einem Gewerbeschein noch eine entsprechende Konzession haben. Diese ist notwendig, um Speisen ausgeben und alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen. Die Konzession ist mit Kosten verbunden, die regional sehr unterschiedlich sind, in der Regel liegen sie jedoch im zwei- bis dreistelligen Bereich. Der zukünftige Restaurantbesitzer muss für die Konzession unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Mietvertrag, eine Gewerbeversicherung sowie Gesundheitszeugnisse für sich und sein Personal vorlegen. Aber auch hier gibt es regionale Unterschiede. Für Einzelheiten ist das Gewerbeaufsichtsamt der passende Ansprechpartner.

Restaurant Finanzierung: was ist wichtig für den Businessplan?

Eine Restaurant Finanzierung steht und fällt mit dem Businessplan. Kaum jemand kann die Kosten, die eine Restauranteröffnung mit sich bringt, vom Guthaben auf dem Sparbuch bezahlen. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Restaurant Finanzierung um einen Kredit. Den Kredit gibt es jedoch nur, wenn auch ein aussagekräftiger Businessplan vorhanden ist. Ganz gleich, auf welche Art des Darlehens die Wahl fällt, der Businessplan entscheidet letzten Endes über den Erfolg. Für die Restaurant Finanzierung ist es zunächst einmal wichtig, dass der Businessplan so detailliert wie eben möglich ist.

Der Plan sollte eine genaue Beschreibung der Geschäftsidee enthalten. Besonders gut funktioniert diese Beschreibung mit einem sogenannten „Elevator Pitch“. Der zukünftige Restaurantbesitzer muss sich vorstellen, dass er den Finanzier in einem Aufzug trifft und dass er nur wenige Minuten Zeit hat, ihn von seinem Restaurantprojekt zu überzeugen. Grundsätzlich gilt: Je origineller das Projekt ist, umso größer sind die Chancen, dass es auch mit der Restaurant Finanzierung klappt. Für den Businessplan ist es zudem wichtig, konkret eine Zielgruppe zu benennen, die im Restaurant essen soll. Kenntnisse über die Konkurrenz und den Wettbewerb sind ebenfalls Bestandteile eines guten Businessplans.

Auf die Kleinigkeiten achten

Wie soll das neue Restaurant heißen? Wie viel Personal ist erforderlich? Welche Aufgaben müssen verteilt werden und wie viel Personal ist überhaupt notwendig, um alle Aufgaben auszuführen? Welche Abläufe müssen auf welche Weise organisiert werden? Das sind die berühmten Kleinigkeiten, die in jedem Businessplan für die Restaurant Finanzierung stehen sollten.

Die Frage nach der gewählten Rechtsform und ob es einen Betriebsrat geben soll, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Den Kreditgeber interessiert außerdem, welche Produkte in der Küche verarbeitet werden und welche Gerichte auf der Speisekarte stehen. Auch hier ist wieder Kreativität gefragt, denn das kommt gut an. Ein weiterer Punkt im Businessplan ist die Risikoanalyse. Der Gründer sollte sein marktbedingtes Risiko gut einschätzen können und wissen, welche Vorkehrungen er treffen muss, um seine Risiken zu verringern.

 

Welche Fördermaßnahmen können in Anspruch genommen werden für die Restaurant Finanzierung?

Neugründer haben meist viele tolle Ideen, aber nur wenige wissen, dass es auch eine Restaurant Finanzierung mit Fördermitteln gibt. Die Institutionen, die Fördermittel vergeben, sind sehr unterschiedlich:

Bundesagentur für Arbeit

Wer aus der Arbeitslosigkeit kommt und Arbeitslosengeld I oder II bezieht, kann vom Staat, der in diesem Fall sein „Dienstherr“ ist, Fördermittel für die Restaurant Finanzierung bekommen. Die Bundesagentur bietet den Empfängern von ALG-I einen Gründerzuschuss, wenn sie noch eine Bezugsdauer von mindestens 150 Tagen haben und einen griffigen Businessplan vorlegen können. Dieser beträgt 300,- Euro im Monat zum regulären ALG-I-Satz für ein halbes Jahr. Anschließend zahlt das Jobcenter für weitere neun Monate die 300,- Euro als Absicherung. Für Gründer, die ALG-II beziehen, gibt es das sogenannte Einstiegsgeld. Dabei handelt es sich um eine Leistung für maximal zwei Jahre, die mindestens 50 Prozent des ALG-II-Bezugs entspricht. Zudem gibt es noch einen Investitionszuschuss in Höhe von 5000 Euro, der einmalig gezahlt wird.

KfW

Zu den größten Förderern in Deutschland gehört die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Wer auf der Suche nach Fördermitteln für die Restaurant Finanzierung ist, kann von der KfW einen Gründerkredit bekommen, das sogenannte „StartGeld“. Für die Restaurant Finanzierung gibt es von der KfW einen Kredit über maximal 100.000 Euro zu einem attraktiven Jahreszins. Interessant ist dieser Kredit für alle Gründer, die kein eigenes Kapital haben. Wer hingegen zehn Prozent Eigenkapital mitbringt, muss sich mit einer etwas kleineren Summe zufriedengeben.

Die Förderung durch die Länder

Auch die einzelnen Bundesländer bieten Fördermittel für diejenigen an, die ein eigenes Restaurant eröffnen möchten. Es gibt zwar keine allgemeingültigen Programme, wie das bei den staatlichen Fördermitteln der Fall ist, dennoch gibt es individuelle Zuschüsse für Gründer. In Bayern gibt es zum Beispiel das Programm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“. Dieses Programm ist speziell für Restaurants und kleine Hotelbetriebe gedacht. Die Gastronomen können bis zu 20 Prozent ihrer Kosten beantragen und die Mindestgrenze muss dabei 30.000 Euro betragen.

Mikrokreditfonds

Staatliche Zuschüsse sowie die Fördermittel der Länder und der KfW Bank sind zwar effektiv, aber leider wegen der hohen Ausschüttungssummen meist mit sehr viel bürokratischem Aufwand verbunden. Wenn es sich um kleinere Summen im unteren fünfstelligen Bereich handelt, sind die Mikrofonds Deutschland eine gute Alternative. Die Fonds laufen unter der Schirmherrschaft des Bundesarbeitsministeriums und haben das Ziel, kleinen Unternehmen unbürokratisch zu helfen. Für den Erstantrag sind Summen bis zu 10.000 Euro möglich, wobei die Nutzung des Geldes strikt auf die unternehmerischen Belange zugeschnitten ist. Wenn der Kreditnehmer ein halbes Jahr lang seinen Tilgungspflichten nachgekommen ist, besteht die Möglichkeit, den Mikrokredit um weitere 25.000 Euro aufzustocken.

 

Welche Kredite bieten sich bei der Restaurant Finanzierung an?

Wie bei den Förderprogrammen und Fördermitteln, so gibt es auch bei den Krediten viele verschiedene Möglichkeiten:

  • Ein Privatkredit vielleicht durch Verwandte oder durch Crowdfunding
  • Ein Bankkredit
  • Ein Darlehen von der Brauerei
  • Öffentliche Fördermittel
  • Leasing
  • Ratenzahlung

Der Privatkredit

Der Privatkredit ist die wahrscheinlich einfachste Lösung, wenn es um die Restaurant Finanzierung geht. Freunde, Verwandte und Bekannte könnten hier als Geldgeber fungieren. Der Vorteil bei dieser Form der Finanzierung ist, dass zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer eine enge Bindung besteht und dass ein Businessplan nicht unbedingt erforderlich ist. Die enge Bindung kann sich jedoch auch als Nachteil erweisen, falls es Probleme bei der Rückzahlung des Kredits gibt.

Die andere Option für bei einem privaten Kredit ist das sogenannte Crowdfunding. Damit ist ein Kredit von privat an privat gemeint. Derjenige, der für die Eröffnung seines Restaurants Geld braucht, stellt auf einer Crowdfunding Plattform seine Wunschsumme ein und bietet den Kreditgebern einen bestimmten Zinssatz an. Auch hier gilt: Je besser die Idee oder der Businessplan vorgestellt werden, umso wahrscheinlicher ist, dass sich mehrere Kreditgeber finden. Diese Form der Schwarmfinanzierung ist vor allem bei jungen Gründern sehr beliebt.

Der Kredit bei der Bank

Falls die Ersparnisse nicht ausreichen, dann bleibt den meisten, die sich beruflich auf eigene Beine stellen wollen, nur der Gang zur Bank. Bei einem Bankkredit ist ein Businessplan enorm wichtig, der professionell ausgearbeitet wurde. Zudem sollte der Gründer einen Finanzplan haben, sowie einer Erlaubnis für das Führen einer Gaststätte und ausreichende Sicherheiten vorweisen können. Da es immer mehr Anmeldungen für Bistros, Cafés, Gaststätten, Bars und Restaurants gibt, wird die Kreditvergabe durch eine Bank heute eher als kritisch gesehen. Dazu kommt noch, dass bei vielen Gründern die nötigen Sicherheiten fehlen. Hier können Fördermittel eine Alternative sein.

Nervosität vor einem Gespräch mit der Bank ist normal, schließlich will jeder den besten Eindruck machen. Wichtig ist es, eine positive Einstellung zu haben und Aufbruchsstimmung zu verbreiten. Eine Bank lässt sich nur von Inhalten überzeugen, außerdem achtet man auch auf die Qualität der Präsentation. Anschauliche Beispiele sorgen immer für ein wenig Abwechslung und zeigen dem Gegenüber, dass sich der Gründer über den Alltag bereits Gedanken gemacht hat. Sollte das Gespräch auf die Konkurrenz kommen, ist es immer die bessere Wahl, zurückhaltend zu reagieren. Wichtig ist es, sich sachlich mit dieser Frage auseinanderzusetzen und nie schlecht über einen Konkurrenten zu sprechen. Notizen machen während des Gesprächs – das ist auf jeden Fall hilfreich, um das Ganze später Revue passieren zu lassen, zudem beweist dieses Vorgehen großes Interesse. Am Ende des Treffens sollte immer ein konkreter Verbleib angesprochen werden. Ohne dieses Ziel ist nicht klar, wer jetzt welche Aufgaben wann erledigen muss. Ein fester Fahrplan ist enorm wichtig.

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Leasing – eine gute Alternative bei der Restaurant Finanzierung?

Glück haben alle, die einen Pachtvertrag für ein Restaurant übernehmen, denn sie haben in der Küche schon alles, was gebraucht wird. Falls das nicht der Fall ist und der Gründer tatsächlich bei null anfangen muss, dann bietet sich Leasing an, um Geld zu sparen. Ist der Bedarf an Geld bei einer Neugründung groß, gestaltet sich das Gespräch mit der Bank umso schwieriger. Sind die Kosten hoch, steigt die Gefahr, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber der Bank nicht mehr nachkommen kann.

Pech ist, wenn eine neue Gastronomieküche gekauft werden muss. In diesem Fall ist Leasing keine schlechte Idee. Hier halten sich die Kosten in einem stets überschaubaren Rahmen und die Liquidität wird geschont. Der Aufwand an Bürokratie ist eher gering und die geleasten Geräte sind zudem auch noch bilanzneutral. Die Raten für das Leasing kann der Restaurantgründer vollständig von der Steuer absetzen, außerdem wird so die Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Durch das Leasing der Küchengroßgeräte bleibt noch Geld für andere wichtige Dinge wie zum Beispiel das Marketing übrig.

Der Vertrag mit der Brauerei

Ein zweischneidiges Schwert ist die Restaurant Finanzierung über eine Brauerei. Der Vertrag mit einer Brauerei basiert auf dem klassischen Nehmen und Geben. Die Brauereien bieten denjenigen, die ein Restaurant oder eine Gaststätte eröffnen möchten, einen Kredit an. Mit diesem Geld können die Gastronomen dann eine Grundausstattung für ihr Restaurant anschaffen. Dazu gehören neben der Einrichtung auch die Gläser, das Besteck und das Geschirr, die nicht selten das Logo der jeweiligen Brauerei zieren. Die Konditionen sind immer unterschiedlich und das Ganze hat sowohl Vorteile als auch Nachteile.

Natürlich vergibt die Brauerei einen Kredit nicht nur aus reiner Menschenfreundlichkeit, sie möchte von dem Vertrag in erster Linie profitieren. Der Restaurantbesitzer verpflichtet sich im Gegenzug, an seine Gäste nur Getränke auszuschenken, welche die Brauerei im Angebot hat. Außerdem darf der Inhaber nur in dieser Brauerei einkaufen und das zu festgelegten Preisen. Selbst wenn er zum Beispiel Erfrischungsgetränke im Großhandel zu einem günstigeren Preis findet, muss er darauf verzichten. Eine Möglichkeit, die Angebote zu vergleichen und dann besonders günstig einzukaufen, gibt es bei einem Brauereivertrag nicht.

Auch wenn das Ganze an einem Knebelvertrag erinnert, ein Abkommen mit der Brauerei hat auch seine Vorteile. Viele Brauereien bieten einen Zuschuss zu den Werbungskosten. Sozusagen als kleines Dankeschön, dass ihr Name und Logo auf Schildern, in Anzeigen und auch auf der Speisekarte zu sehen ist, beteiligt sich die Brauerei an den oft nicht eben niedrigen Kosten für die Werbung. Auch wenn das Restaurant ein Event plant, kommen nicht selten die Brauereien komplett für die Kosten auf. Wer sich einen solchen Vertrag mit einer Brauerei als Restaurant Finanzierung vorstellen kann, sollte die einzelnen Angebote sehr genau und sehr gründlich prüfen.

Wer Angst hat, bei einer so wichtigen Sache eine falsche Entscheidung zu treffen, oder sich nicht ganz sicher ist, welcher Kredit oder welche Fördermittel infrage kommen, sollte sich an einen Unternehmensberater wenden und mit ihm die Planung Schritt für Schritt durchgehen.

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