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Praxisfinanzierung – Modelle für eine moderne Ausstattung

Als Arzt stehen Sie irgendwann vor der Wahl, weiterhin für andere zu arbeiten, oder auf eigenen Beinen zu stehen und Patienten in der eigenen Praxis zu helfen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wesentlichen Kosten der Praxisfinanzierung auf. Außerdem führen wir auf, wie Sie eine Praxisneugründung oder Praxisübernahme erfolgreich finanzieren können.

Was ist bei der Praxisgründung und der Praxisübernahme zu finanzieren?

Ein Ziel in der Lebensplanung vieler Ärzte ist die eigene Praxis. Nach reichhaltigen Erfahrungen im Krankenhaus oder auch direkt nach dem Studium wollen sich viele Ärzte selbstständig machen. Sie gehen zurück in die Heimat oder an einen Ort Ihrer Wahl, um unabhängig zu praktizieren. Zur Realisierung dieses Traumes stehen die oft jungen und ambitionierten Ärzten vor zwei wichtigen Fragestellungen:

  • Praxisneugründung oder Praxisübernahme?
  • Wie realisiere ich die Praxisfinanzierung?

Beide Fragestellungen hängen unmittelbar miteinander zusammen. Bei der Praxisneugründung ist die gesamte Praxis einzurichten. Je nach Schwerpunkt der Praxis ist dies mehr oder weniger aufwendig. In manchen Fällen sind sogar bauliche Maßnahmen notwendig, entweder um die Statik des Gebäudes zu gewährleisten oder um den Arbeitsablauf zu optimieren. Darüber hinaus sind medizinische Anlagen und das Equipment zu finanzieren, sowie Gehälter und Betriebsmittel, bis die Praxis sich selbst finanziert. Eine neue Praxis muss erst einen Patientenstamm aufbauen.

Bei einer Praxisübernahme werden in der Regel auch die Patienten übernommen. Medizinische Anlagen und die Einrichtung sind bereits vorhanden. Natürlich sollten Sie vor der Praxisübernahme auch den Zustand, gerade der medizinischen Anlagen überprüfen. Berücksichtigen Sie dies in Ihren Überlegungen und der Verhandlung zur Praxisübernahme und Praxisfinanzierung.

Dennoch sind der vorhandene Patientenstamm und die bereits installierte Einrichtung in der Regel ein großer Vorteil. Dies begründet ebenfalls einen höheren Anschaffungspreis. Analysen der Apotheker- und Ärztebank eG hat folgendes ergeben:

  • In den Jahren 2016 und 2017 wurde für Praxisübernahmen im Schnitt 93.800 Euro investiert.
  • Darüber hinaus wurden weitere Investitionen für Anlagen und Betriebsmittel von im Durchschnitt 49.400 Euro getätigt.
  • Für die Praxisfinanzierung einer Praxisübernahme waren im Schnitt 143.200 Euro aufzubringen.
  • Im Vergleich zu 2015 sind die Ausgaben um 20% gestiegen.
  • Die Übernahmepreise unterscheiden sich mit der Einwohnerzahl. In Städten sind übernahmen teurer (bis 105.000 Euro) als auf dem Land (rund 74.000).
  • Auch zwischen alten (bis 105.000 Euro) und neuen Bundesländern (81.000 Euro) gibt es einen Preisunterschied.
  • Im Gegensatz zur Praxisübernahme sind zur Praxisfinanzierung einer Neugründung im Schnitt nur etwa 104.000 Euro aufzubringen.
  • Dies sind fast 10 Prozent weniger als in 2015.

Natürlich unterscheidet sich der Finanzierungsbedarf nach der Art der Arztpraxis. Orthopädische Praxen und Zahnärzte erfordern in der Regel mehr Investitionen, als eine allgemeinmedizinische Praxis.

Welche Finanzierungsmodelle gibt es?

Nachdem Sie einen Überblick über den Investitionsbedarf einer Praxisfinanzierung bekommen haben, zeigen wir Ihnen jetzt unterschiedliche Finanzierungsmodelle auf. Je nach Investitionsobjekt kommen unterschiedliche Modelle in Frage.

Praxisfinanzierung durch Mietkauf

Der Mietkauf ist eine durchaus hilfreiche Wahl bei der Praxisfinanzierung. Diese Variante entspricht dem Erwerb einer medizinischen Anlage oder Immobilie mit Ratenzahlung. Bei dieser Methode hat der Mietkäufer nicht das Recht oder die Wahl, sondern die Pflicht, die Sachanlage oder Immobilie zu erwerben. Aus diesem Grund geht das Steuerrecht unmittelbar von einer Eigentumsübertragung in Verbindung mit einem Ratenkredit aus. Es werden häufig monatlich gleichbleibende Tilgungsraten sowie ein Zins auf die verbleibende Restschuld gezahlt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie als Mietkäufer sind unmittelbar der Eigentümer des Objektes. Den Kaufpreis zahlen Sie in monatlichen Raten und zuzüglich der Mietkaufgebühr. Sie verfügen frei über das Objekt, sind aber auch unmittelbar für die Instandhaltung verantwortlich. Die erfolgswirtschaftliche Erfassung der Kosten der Anschaffung erfolgt über die Abschreibungen sowie die Zinsen in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung, beziehungsweise Ihrer Einnahmenüberschussrechnung.  Details hierzu erklärt Ihnen sicherlich gerne Ihr Steuerberater.

Als Mietkäufer arbeiten Sie in der Regel nicht unmittelbar mit einer Bank. Mietkaufgeber sind entweder der Verkäufer direkt oder eine zwischengeschaltete Gesellschaft. Folglich ist es wahrscheinlich, dass über diesen faktischen Ratenkredit kein Eintrag in die Register Ihrer Kreditwürdigkeit erfolgt. Dennoch müssen Sie steuerrechtlich von Anfang an nicht nur die erworbene medizinische Anlage oder Immobilie auf der Aktivseite Ihrer Bilanz aktivieren, sondern auch die jeweilige Restverbindlichkeit auf der Passivseite Ihrer Bilanz ausweisen. Als Konsequenz verringert sich Ihre Eigenkapitalquote. Diese beschreibt das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital. Sie ist einer der Indikatoren Ihrer Kreditwürdigkeit aus Sicht einer Bank und beeinflusst die Konditionen eines potenziellen Bankkredites direkt. Dennoch ist diese Variante der Praxisfinanzierung eine gute und sinnvolle Alternative zum Bankkredit. Die Mietverkäufer können für sich freier entscheiden als Banken, mit wem sie zusammenarbeiten. Da sie keine Kreditinstitute sind, unterliegen sie schließlich nicht den hohen Anforderungen aus den Basel II und Basel III Abkommen zur Regulierung des Finanzmarktes.

Praxisfinanzierung durch Leasing

Wenn Sie als Arzt Ihre Eigenkapitalquote lieber hochhalten wollen, um für den Ernstfall der Praxisfinanzierung gewappnet zu sein, dann befassen Sie sich doch einmal mit dem Leasing. Der Begriff des Leasings stammt aus dem Englischen und bedeutet Miete. Beim Leasing handelt es sich um die zeitliche Überlassung eines Leasingobjektes durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer. Als Gegenleistung erfolgt die Zahlung einer Leasinggebühr. Das Leasing ist also ähnlich wie die Miete, beispielsweise der Praxisräume. Der wesentliche Unterschied liegt aber darin, dass Sie beim Leasing als Leasingnehmer alle Rechten und Pflichten zum Leasingobjekt übernehmen. Dies umfasst sowohl die Rechte der freien Nutzung, aber auch die Pflicht der Instandhaltung und Wartung. In diesem Bereich ist es eher vergleichbar zum Mietkauf, auch wenn das Eigentum während des Leasingzeitraumes komplett beim Leasinggeber bleibt. Während dieser sogenannten Grundmietzeit kann aus der Leasingvereinbarung zumeist nicht zurückgetreten werden.

Das Leasing kann zur Praxisfinanzierung von medizinischen Anlagen herangezogen werden. Leasinggeber sind häufig Verkäufer oder auch zwischengeschaltete Leasinggesellschaften. Am Ende der Grundmietzeit besteht häufig die Option, das Leasingobjekt bis zur Eigentumsübertragung weiter zu leasen, oder es mit einer Einmalzahlung unmittelbar zu erwerben. Auch können Sie sich dazu entscheiden, das Leasingobjekt zurück zu geben, das Eigentum nicht zu erwerben. Ein Grund hierfür kann sein, dass Sie stattdessen ein technisches Upgrade wünschen und die Ausstattung Ihrer Praxis durch eine neue medizinische Anlage ergänzen. Für die Art der Finanzierung haben Sie wieder die freie Wahl. Bereits gemachte Erfahrungen mit dem Leasing können Sie dabei einfließen lassen.

Ein wichtiger Unterschied zum Mietkauf ist auch die bilanzielle Erfassung des Leasings. Da bei dieser Form der Praxisfinanzierung das Eigentum des Leasingobjektes nicht unmittelbar erworben wird, ist das Objekt nicht zu aktivieren. In Zukunft fällige Zahlungen sind nach HGB Standard nicht als Verbindlichkeiten auszuweisen. Die Leasinggebühren können bei Fälligkeit unmittelbar erfolgswirksam erfasst werden. Sie verringern den Gewinn und folglich auch die Steuern of potenzielle Gewinne. Dennoch ist das Leasing zumeist teurer als ein Mietkauf oder Bankkredit.

Praxisfinanzierung durch Bankkredit

Eine der bekanntesten und gängigsten Formen der Praxisfinanzierung ist die Finanzierung über einen Praxiskredit. Bei der Apotheker- und Ärztebank eG erhalten Ärzte oft gute Konditionen. Diese Bank ist speziell auf die Anforderungen und Herausforderungen von Ärzten und Apothekern spezialisiert und von daher sicherlich oft eine gute Wahl. Grundsätzlich sind die Konditionen für einen Bankkredit momentan sehr gut. Die Null Prozent Politik der Europäischen Zentralbank in Bezug auf den Leitzins hält die angebotenen Zinsen auf dem Kreditmarkt sehr gering. Aktuell sind Kredite so günstig zu bekommen wie noch nie zuvor. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Bonität des Kreditnehmers ausgezeichnet ist. Je schwächer die Bonität eines Kreditnehmers, desto höher wird ein Risikoaufschlag auf den generell angebotenen Zinssatz ausfallen. Die Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit erfolgt über Auskünfte von Bonitätsprüfungsgesellschaften wie die Schufa oder Creditreform. Je schlechter Sie Ihre Rechnungen zahlen, je mehr Bankkonten Sie haben und je mehr Kredite Sie vielleicht bereits aufgenommen haben, desto schwächer wird Ihre Bonität bewertet. Natürlich gibt es auch weitere Einflussfaktoren.

Wenn Sie sich für einen Praxiskredit zur Praxisfinanzierung entscheiden, werden Sie drei mögliche Auslegungen haben: Den Ratenkredit, das Annuitätendarlehen und das endfällige Darlehen. Wie bereits beim Mietkauf beschrieben, ist der Ratenkredit durch monatlich gleichbleibende Tilgungsraten und einem Zins auf die Restverbindlichkeit charakterisiert. Der Zahlbetrag wird jeden Monat geringer. Beim Annuitätendarlehen sind die Zahlraten monatlich gleichbleibend. Am Anfang ist der Wert an enthaltenen Zinsen höher als mit jeder Folgerate. Zur gleichen Zeit steigt der Anteil der Kredittilgung mit jeder Ratenzahlung. Diese Variante der Darlehenstilgung ermöglicht es Ihnen, mit stabilen und gleichbleibenden Zahlbeträgen planen zu können. Die dritte Variante ist das endfällige Darlehen. Die Rückzahlung der Praxiskredites erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit in einer Summe. Bis dahin werden monatlich gleichbleibende Zinszahlungen geleistet. Diese Variante ist die teuerste der drei Auslegungen von Bankkrediten. Dennoch wird sie teilweise genutzt.

Beim Bankkredit werden lediglich die Zinsen erfolgswirksam als Kosten erfasst. Die Zahlung und Tilgung des Kredites sind erfolgsneutral. Kredite sind als Verbindlichkeit auf der Passivseite der Bilanz zu erfassen. Verbindlichkeiten verringern die Eigenkapitalquote und Kreditwürdigkeit.

Beratungsgespräch buchen

Sie sind gerade dabei eine Praxis neu zu gründen, eine Praxis zu übernehmen oder auch Ihre bestehende Praxis zu übernehmen? Dann buchen Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch mit einem unserer Finanzierungsberater. Wir beraten Sie umfassend zum Thema Praxisfinanzierung. Mehr Infos finden Sie auf unserer speziellen Seite zum Thema Praxiskredit.

Beispiel: Welche Kosten fallen bei einer Praxis z.B. für Allgemeinmedizin an?

Um die Optionen noch ein wenig besser zu verstehen, lassen Sie uns all dies an einem kurzen Beispiel betrachten. Wir nehmen an, Sie wollen eine allgemeinärztliche Praxis übernehmen oder auch neu gründen. Folgende Investitionen zur Praxisfinanzierung könnten hierfür notwendig werden:

 Neugründung einer EinzelpraxisÜbernahme einer Einzelpraxis
Kaufpreis bei Übernahme0,- Euro94.000,- Euro
Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen12.000,- Euro9.000,- Euro
Medizinische Anlagen und sonstiges Inventar92.000,- Euro41.000,- Euro
Betriebsmittel45.000,- Euro30.000,- Euro
Gesamtbedarf Praxisfinanzierung149.000,- Euro174.000,- Euro

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In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass bei einer Neugründung mehr Betriebsmittel vorfinanziert werden müssen, da es noch keinen Patientenstamm gibt. Der Betrieb muss erst eingerichtet werden. Wir kann der Bedarf der Praxisfinanzierung gedeckt werden?

Angenommen, Sie verfügen über minimales Eigenkapital ab 10 % des Gesamt Kreditbedarfs. Über einen Gründungskredit der KfW Bank mit Rangrücktritt könnten Sie an ein gewisses Startkapital bis 100.000 Euro gelangen. Nehmen wir mal an, Sie erhalten diesen Kredit in Höhe von 50.000 Euro. Noch immer bleiben Lücken der Praxisfinanzierung von mehr als 100.000 Euro offen. Im Falle der Praxisübernahme können Sie mit diesem Kredit leichter an eine Zusatzfinanzierung entweder der KfW Bank oder einer anderen Bank gelangen. Mit einem zusätzlichen Bankkredit gelingt es Ihnen, den Kaufpreis zu zahlen. Als Sicherheit dient allerdings die vorhandene Praxiseinrichtung. Außerdem beginnen Sie bereits mit Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Immobilie. Durch Gespräche mit Lieferanten und Vertriebsgesellschaften neuer technischer Anlagen gelingt es Ihnen, medizinische Anlagen über das Leasing zu erhalten. Dies ist durchaus hilfreich, da Sie keinen zusätzlichen Kredit aufnehmen müssen und die Eigenkapitalquote zur weiteren Praxisfinanzierung schonen. Geringerwertiges Inventar können sie mit vorhandenen liquiden Geldmitteln erwerben.

Jetzt haben Sie Ihre neue Praxis oder den Erwerb einer Praxis bereits durchfinanziert. Der Praxisbetrieb ist aber noch nicht gewährleistet. Die Gehälter des Teams, sowie auch die Rechnungen von Lieferanten müssen gezahlt werden, bevor Geld zurückfließt. Über des Finetrading gelingt es Ihnen, die Zahlungsziele bei größeren Lieferanten zu verlängern. In der Zwischenzeit erhalten Sie ebenfalls einen weiteren Betriebsmittelkredit aus privater Hand. Ihr Praxisbetrieb spielt sich ein. Die Praxisfinanzierung haben Sie erfolgreich gemeistert.

Alternative Möglichkeiten der Praxisfinanzierung

Alternativ kann auf dem Markt der Fremdfinanzierung zur Praxisfinanzierung auch nach dem Angebot von Förderbanken oder von FinTechs geschaut werden.

Förderbanken von Bund, Land oder Kommune übernehmen die Verteilung öffentlicher Fördermittel, auch über Kredite. Die Auslegung ist vergleichbar mit Bankkrediten. Die Kreditwürdigkeit beeinflusst die Konditionen. Auch zur Tilgung gibt es die drei bereits beschriebenen Optionen. Förderbanken ermöglichen aber auch Zugang zu Krediten, wenn es bei vielen Banken nicht funktioniert. Durch eine Verschärfung der Regulierung des Bankensektors durch die Basel II und Basel III Abkommen sind diese nämlich dazu verpflichtet, bestimmte Voraussetzungen zur Kreditvergabe zu prüfen. So ist es sehr schwer, auf herkömmlichen Weg eine Fremdfinanzierung von einer Bank zu bekommen, wenn es an Eigenkapital fehlt, oder wenn der Betrieb jünger als zwei Jahre ist. Bei einer Praxisneugründung würde dies in jedem Fall zutreffen. Förderbanken wie die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) geben Darlehen auch gezielt an neugegründete Praxen und das zu sehr guten Konditionen. Teilweise werden Förderkredite sogar mit Rangrücktritt vergeben. Dies hat wiederum den Vorteil, dass andere herkömmliche Banken den Kredit mit Rangrücktritt als eigenkapitalähnlich bewerten. Dieser Kredit verbessert Ihre Chancen auf einen Kredit durch traditionelle Kreditinstitute.

Des Weiteren bieten zunehmend auch FinTechs attraktive Finanzierungsangebote. Es gibt FinTechs, die als Marktplatzlösung eine Finanzierung durch Kredite aus privater Hand ermöglichen. Hierbei erhalten private Investoren eine Auswahl an Projekten oder Vorhaben. Sie selbst können unabhängig entscheiden, an wen sie ihr Geld verleihen. Eine Plattform hierfür ist Funding Circle. Andere Plattformen ermöglichen es privaten Investoren, Geld in die Masse zu verleihen. Die Betreiber der Plattformen bestimmen anhand ihrer Kriterien, wer einen Anspruch auf Kredite welcher Höhe erhält. Ein Beispiel hierfür ist die Plattform auxmoney. Andere FinTechs ermöglichen ebenfalls die Verlängerung von Zahlungszielen durch das Finetrading. Die könnte für die Finanzierung Ihrer Betriebsmittel von Interesse sein.

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