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KfW-Unternehmerkredit – eine gute Gründungsförderung?

Update vom 24.03.2020:  Der KFW ERP Gründerkredit

Ab sofort unterstützt der Bund Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Es handelt sich um den sogenannten ERP Gründerkredit mit zinsgünstigen Konditionen, um jungen Unternehmen mit Liquidität zu versorgen. Hierbei werden keine Branchen ausgeschlossen.

Die Riskoübernahme geht hierbei bis 90 Prozent durch den Bund und den jeweiligen Finanzierungspartner. Es können bis zu 25 Millionen Euro gewährt werden, um ein Unternehmen zu gründen, zu übernehmen oder finanziell innerhalb von 5 Jahren finanziell zu stabilisieren. Für Unternehmen können so bspw. Investitionen für Betriebsmittel sowie für das Material- und Warenlager realisiert werden. Besonders die Finanzierung von Personalkosten und Miete stehen hierbei im Fokus von vielen betroffenen Unternehmen.

Antragsberechtigt für den ERP Gründerkredit sind:

  • Existenzgründer und Unternehmensnachfolger sowie Freiberufler
  • Junge mittelständische Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind
  • Tochtergesellschaften solcher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland (für Investitionen im Ausland)

Existenzgründer sind fast immer auf den KfW-Gründerkredit als Gründungsförderung angewiesen. Anderen Banken ist in der Regel das Risiko zu hoch, welches bei der Schaffung eines neuen Unternehmens durchgängig auftritt. Sie lehnen die Kreditanträge entweder gänzlich ab oder sie verlangen hohe Zinsen. Die hohen Zinsen eines solchen Unternehmerkredits hemmen die Marktneulinge vor allem in der Startphase erheblich in Ihrer Entwicklung. Deshalb gehören die Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau immer in die Prüfung der Möglichkeiten der Finanzierung einer Existenzgründung.

KfW-Gründerkredit – eine gute Gründungsförderung?

Existenzgründer sind fast immer auf den KfW-Gründerkredit als Gründungsförderung angewiesen. Anderen Banken ist in der Regel das Risiko zu hoch, welches bei der Schaffung eines neuen Unternehmens durchgängig auftritt. Sie lehnen die Kreditanträge entweder gänzlich ab oder sie verlangen hohe Zinsen. Die hohen Zinsen eines solchen Unternehmerkredits hemmen die Marktneulinge vor allem in der Startphase erheblich in Ihrer Entwicklung. Deshalb gehören die Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau immer in die Prüfung der Möglichkeiten der Finanzierung einer Existenzgründung.

Alternativen zum KfW-Kredit –
die vielseitige Gründungsförderung in Deutschland

Neben dem KfW-Gründerkredit können Existenzgründer eine ganze Reihe weiterer Leistungen in Anspruch nehmen. Besonders großzügig fallen in der Bundesrepublik Deutschland die Förderungen aus, die arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Gründen gewährt werden. Das belegt ein Blick auf die Fördermöglichkeiten der Arbeitsämter. Sie übernehmen als Gründungsförderung beispielsweise die Kosten, die für vorbereitende Lehrgänge bei den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern anfallen. Unterstützung bei der Erstellung von Businessplänen gibt es ebenfalls. Hinzu kommt die Chance, die zinsbegünstigten Förderkredite mit Gründungszuschüssen oder Einstiegsgeldern zu ergänzen.

Die Gründungsförderung hat wechselnde Schwerpunkte

Potenzielle Existenzgründer sollten wissen, dass die Förderschwerpunkte nicht dauerhaft identisch bleiben. Dabei steht die Entwicklung der Konjunktur in den einzelnen Branchen im Fokus. Auch die Auswirkungen neuer Gesetze finden bei der Gründungsförderung Berücksichtigung. Ein gutes Beispiel dafür sind die ersten Diskussionen über das Rauchverbot in Gaststätten, welches im Jahr 2007 eingeführt wurde. Vor allem die Landesförderbanken befürchteten eine Welle von Gaststättenschließungen. Daraufhin stellten sie die Förderung für Interessenten ein, die sich im
Gastronomiegewerbe selbstständig machen wollten. In Zeiten einer schwächelnden Konjunktur steht immer die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Vordergrund. Dann wird in der Regel die Gründungsförderung auf Jungunternehmen erweitert, die sich gern vergrößern möchten.

Welche Rolle spielen Förderbanken auf dem Finanzmarkt?

Bei Förderbanken handelt es sich um Banken, die nicht den gesamten Geschäftsbereich einer Universalbank abdecken. Sie sind auf die Vergabe, Verwaltung und Abwicklung von Fördermitteln spezialisiert. Die Gründungsförderung stellt dabei nur einen Teilbereich dar. Welche konkreten Mittel eine Förderbank zu welchem Zweck vergeben kann, hängt vom jeweiligen Förderauftrag ab. Dazu gehören Gelder für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen genauso wie Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau. Auch Maßnahmen der Entwicklung von Infrastrukturen können über die spezialisierten Förderbanken finanziert werden. Eigens dafür haben in Deutschland alle 16 Bundesländer eigene Landesförderinstitute gegründet. Sie sind mit wenigen Ausnahmen bereits am Namen zu erkennen. Beispiele dafür sind LfA Förderbank Bayern, die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und die Sächsische Aufbaubank.

Der KfW kommt eine besondere Bedeutung zu

Die Kreditbank für Wiederaufbau, oder kurz KfW, nimmt dabei eine Sonderstellung ein. Die 1948 gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts arbeitet im Gegensatz zu den Förderbanken der einzelnen Bundesländer international. Sie kann den KfW-Unternehmerkredit beispielsweise auch als Gründungsförderung in anderen Ländern ausreichen. Hinzu kommt, dass die KfW ein im Vergleich zu anderen Förderbanken umfangreiches Portfolio beim Förderauftrag bewältigt. Die Palette reicht von der Förderung von Existenzgründungen bis hin zur Vergabe von Exportfinanzierungen für Bestandsunternehmen. Auch die Hilfen der Bundesregierung für Entwicklungsländer unterliegen der Verwaltung durch die KfW.

Was ist das Hausbankprinzip beim KfW-Kredit?

Wer einen KfW-Unternehmerkredit oder eine Gründungsförderung bei der KfW beantragen möchte, muss sich immer an eine Hausbank seiner Wahl wenden. Die Kreditbank für Wiederaufbau dient dabei de facto als „Rückversicherung“, welche das bei gewerblichen Darlehen hohe Ausfallrisiko abdeckt. Die Hausbank wird dabei zum Vermittler zwischen dem Kreditnehmer und der Förderbank. Sie verwaltet die Kredite im Auftrag der KfW. Sollte es zu einem Kreditausfall kommen, übernimmt die KfW die Abwicklung der Darlehen in die eigene Regie. Der Hausbank entstehen dadurch keine Verluste, sondern sie sind allein durch die Förderbanken zu tragen. Das unterscheidet die KfW beispielsweise von den Bürgschaftsbanken als Untergruppe der Förderbanken.

Welche Vorteile hat die KfW-Gründungsförderung?

Der mit Abstand größte Pluspunkt besteht darin, dass verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. So könnte die Gründungsförderung beispielsweise den KfW-Kredit und eine Förderung für die energetische Sanierung der künftigen Betriebsgebäude umfassen. Als zweiter Vorteil kommt die lange Zeit der Zinsbindung in Kombination mit sehr niedrigen Zinsen zum Tragen. Das macht die aus dem KfW-Unternehmerkredit und Existenzgründerkredit resultierenden Belastungen langfristig planbar. Hinzu kommt das Hausbankprinzip, durch welches der zuständige Ansprechpartner auf dem kurzen Weg erreichbar ist. Die Arbeitsämter können wiederum die Erstellung der für den Antrag auf den KfW-Unternehmerkredit für Neugründer erforderlichen Unterlagen bezuschussen. So schließt sich ein Kreis aus verschiedenen Förderungen, die mit dem Ziel der Schaffung neuer Arbeitsplätze etabliert wurden.

Brauchen Existenzgründer immer Eigenkapital?

Genau das ist einer der wichtigsten Vorteile, welche die Förderbanken bieten. Der KfW-Gründerkredit steht als Gründungsförderung auch dann zur Wahl, wenn die Existenzgründer überhaupt kein Eigenkapital haben. Das beweist aktuell (Stand März 2019) das KfW-Förderprogramm 067. Darüber kann die bundesweit tätige Förderbank Kredite bis zu einem Volumen von 100.000 Euro als Vollfinanzierung vergeben. Bei den KfW-Unternehmerkrediten, die Eigenkapital erfordern, liegen die Ansprüche an die Eigenkapitalquote mit 10 Prozent deutlich niedriger als bei allen anderen Banken. Damit wird der Weg in die Selbstständigkeit auch Interessenten geebnet, die keine umfangreichen Rücklagen in die Finanzierung einbringen können.

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Sind Sicherheiten für den KfW-Kredit notwendig?

Wenn sich Existenzgründer mit der Bitte um ein Darlehen an irgendeine Bank wenden, konfrontieren sie die dortigen Sachbearbeiter in der Regel mit einem größeren Problem. Um Verluste durch Zahlungsausfälle zu vermeiden, fordern die Banken umfangreiche Sicherheiten. Meistens fordern sie eine Mindestbesicherung von mindestens 70 Prozent der Darlehenssumme. Am liebsten nehmen sie Guthaben auf Sparkonten sowie Grundschulden und Hypotheken für komplett bezahlte Immobilien. An dritter Stelle rangieren die Rückkaufswerte von Versicherungen. Dabei wird vielen Existenzgründern zum Verhängnis, dass beispielsweise die Guthaben in geförderten Rentenversicherungen nicht verpfändet werden dürfen. Die Landesförderbanken und die KfW stellen
keine so hohen Anforderungen an die Kreditbesicherung. Sie geben gezielte Unterstützung bei der Stellung von Sicherheiten und empfehlen beispielsweise preisgünstige Restschuldversicherungen mit dynamischer Versicherungssumme. Für einige Gründungsförderungen sind überhaupt keine Sicherheiten erforderlich.

Wie unterstützt die Gründungsförderung einen optimalen Start?

In der Startphase haben die meisten Existenzgründer keine Chance, sofort die vollen Planumsätze erreichen zu können. Das ist ein Fakt, welcher eine Finanzierung vom freien Markt in der Regel
unmöglich macht. Die meisten Banken wollen spätestens nach drei Monaten die ersten Kreditraten haben. Aber drei Monate reichen für einen optimalen Anschub eines neuen Unternehmens nicht aus. Die Förderbanken bieten bei der Gründungsförderung einen wesentlich größeren Spielraum. Bei einigen Arten der KfW-Unternehmerkredite ist die Vereinbarung eines tilgungsfreien Anlaufzeitraums über mehrere Jahre hinweg möglich. Dadurch können sich die Marktneulinge zuerst wirtschaftlich stabilisieren, bevor der Cash Flow mit den Raten aus Zinsen und Tilgung belastet wird. Das heißt, die Chancen, mit einer Existenzgründung Erfolg zu haben, sind mit den Förderkrediten der KfW und der Förderbanken der Länder deutlich größer als mit jedem anderen Kredit.

Erfordern Förderkredite die Vorlage langjähriger Bilanzen?

Wer einen Unternehmerkredit vom freien Markt haben möchte, hat es als Gewerbetreibender besonders schwer. Die Banken vergeben gewerbliche Kredite ungern, weil dabei ein größeres Ausfallrisiko als bei einem privaten Darlehen besteht. Zusätzlich zu den Sicherheiten wollen sie deshalb die Bilanzen von mehreren Jahren sehen. Ein Existenzgründer kann solche Bilanzen allerdings noch nicht vorlegen. Deshalb bleibt die Gründungsförderung bei der überwiegenden Mehrheit der Gründungswilligen die einzige Alternative. Die Förderbanken geben sich mit einem guten Businessplan zufrieden. Er reicht auch für die KfW-Unternehmerkredite aus, die in den ersten Jahren nach der Gründung beantragt werden können.

Was ist zum Businessplan für die Gründungsförderung wissenswert?

Der Businessplan enthält grundsätzlich sieben Schwerpunkte sowie eine kurze verbale Zusammenfassung. Für die Anträge auf Förderkredite müssen die Geschäftsidee und die Gründer selbst ausführlich vorgestellt werden. Außerdem möchten die Förderbanken von der KfW bis hin zu den Förderinstituten der einzelnen Bundesländer konkrete Aussagen zur Wettbewerbssituation auf
dem Markt haben. Auch die Angabe der geplanten Unternehmensform sowie eine Darstellung der vorgesehenen Marketing- und Vertriebsstrategien dürfen nicht fehlen. Ein weiteres Element ist die Risikobewertung. Sie muss die Entwicklung im besten und im schlechtesten Fall genau darstellen. Manche Förderbanken verlangen ergänzend einen Ablaufplan. Daraus muss ersichtlich sein, welche konkreten Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt starten sollen. Bei diesen Maßnahmen geht es in erster Linie um die Erlangung behördlicher Genehmigungen sowie alle Aktionen, die einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung haben.

Welche Daten gehören in den Finanzplan zum Antrag auf Förderungen?

Der Finanzplan ist ein zwingender Bestandteil des Businessplans, den Antragsteller für einen KfW- Unternehmerkredit oder eine Gründungsförderung einreichen müssen. Die meisten Förderbanken verlangen die Plandaten für die Entwicklung der Umsätze und Gewinne für das erste Jahr als monatliche Prognose. Für das zweite und dritte Jahr kommen Quartalsplanzahlen oder die Zahlen für ein halbes oder ganzes Jahr zum Einsatz. Außerdem müssen die Antragsteller die Entwicklung der Betriebsausgaben im Finanzplan konkret darstellen. Das dritte Element des Finanzplans im Businessplan stellt die voraussichtliche Entwicklung des Cash Flow (die jederzeit abrufbaren Geldmittel) dar.

Was ist die fachkundige Stellungnahme bei der Gründungsförderung?

Beim KfW-Kredit und bei allen Arten der Förderungen für Existenzgründungen ist die Einschätzung durch eine fachkundige Stelle Pflicht. Fehlt diese Stellungnahme, wird der Antrag erst gar nicht entgegengenommen. Sie dienen den Banken als Sicherheit, denn sie verhindern beispielsweise, dass die Zahlen im Finanzplan „geschönt“ werden, um Gewinne zu suggerieren, die tatsächlich gar nicht erzielbar sind. Die Einschätzung der fachkundigen Stelle ist außerdem ein Kontrollinstrument, welches garantiert, dass die Steuerlast korrekt in die Ausgaben einfließt.

Wer kommt als fachkundige Stelle für die Bewertung infrage?

Bei der Einschätzung ihres Businessplans dürfen Jungunternehmer und Gründungswillige einen großen Freiraum nutzen. Sie können sich beispielsweise an ein Steuerbüro ihres Vertrauens wenden. Genauso kommen Wirtschaftsberater und Wirtschaftsprüfer dafür infrage. Eine bessere Alternative sind jedoch die Gründungsberater der regionalen Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern. Sie haben den Vorteil, dass sie sich sowohl mit regionalen als auch mit branchenspezifischen Besonderheiten auskennen. In vielen Fällen ergeben sich hier Chancen auf eine längerfristige Kooperation. Die Berater der IHK und der Handelskammer stellen sich oft auch als Gründer-Coaches für die gesamte Anlaufzeit eines neuen Unternehmens zur Verfügung.

Sind Business Angels eine gute Alternative zum KfW-Gründerkredit?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Beide Varianten haben sowohl Vorteile als auch Nachteile. Neustarter, die auf einen Business Angel anstatt auf eine Gründungsförderung von einer Förderbank setzen, können die Geschäftsbeziehungen ihres Mäzens nutzen. Das ist vor allem bei der Gewinnung von Kunden und Kooperationspartnern in der Startphase ein entscheidender Vorteil. Allerdings sichern sich die Business Angels Geschäftsanteile, wenn sie sich parallel als Investoren betätigen. Damit geht (je nach konkretem Anteil) oftmals eine gravierende Beschränkung der Entscheidungsfreiheit einher. Bei den Gründerkrediten der Förderbanken gibt es solche Beschränkungen nicht. Zwar überwachen die Banken die Geschäftstätigkeit der Existenzgründer, reden ihnen aber nicht ins Alltagsgeschäft hinein. Sie behalten sich meistens lediglich das Recht vor, bei der Aufnahme von Teilhabern mitbestimmen zu dürfen.

Ist das Crowd Funding mit dem KfW-Kredit kombinierbar?

Dieser parallelen Geldbeschaffung steht in den meisten Fällen kein Hindernis im Weg. Existenzgründer oder Jungunternehmer, die das Crowd Funding parallel nutzen möchten, sollten das aber stets mit der Förderbank absprechen. Crowd Funding ist bei bestimmten Konstellationen eine optimale Ergänzung. Beispiele sind Fälle, in denen bereits ein fertig entwickeltes Produkt zur Verfügung steht. Die Investoren könnten statt der Abgabe von Firmenanteilen eine Zusage für eine spätere Lieferung des Produkts erhalten. Das heißt, ihre Investition beschränkt sich auf den
kalkulierten Kaufpreis. Die notwendigen Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Gebäude könnten in diesem Fall über einen KFW-Unternehmerkredit finanziert werden. Die beim Crowd Funding eingenommene Gelder stehen dann für den Kauf der Ausgangsmaterialien zur Verfügung. Allerdings sollten sich Existenzgründer bei dieser Kombination der Tatsache bewusst sein, dass sie eine Lieferverpflichtung eingehen, die sie später auch einhalten müssen.

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die Gründungsfinanzierung?

Die Art der Finanzierung einer Existenzgründung oder Unternehmenserweiterung in den ersten Jahren ist stets eine individuelle Entscheidung. Fakt ist, dass Förderkredite immer günstiger sind als Darlehen vom freien Finanzmarkt. Dafür sorgen niedrige Zinsen und lange Zeiten der Zinsbindung. Außerdem bieten Gründungsförderungen ratenfreie Anlaufzeiten und schränken die Entscheidungsfreiheit der Gründer nicht ein. Die Pflicht zur Beurteilung der Businesspläne durch eine fachkundige Stelle ist ein weiterer Vorteil. Sie sorgt dafür, dass die Existenzgründer keine vermeidbaren Risiken durch Fehleinschätzungen der Marktlage und der Betriebsausgaben eingehen. Für viele Arten der Gründungsförderungen und der KFW-Kredite ist entweder kein Eigenkapital oder nur eine geringe Eigenkapitalquote erforderlich. Außerdem stellen Förderbanken bei der Besicherung der Kredite nicht so hohe Anforderungen wie alle anderen Banken auf dem freien Markt. Wissenswert ist außerdem, dass Gründer und Jungunternehmer die Möglichkeit haben, verschiedene Varianten der Förderungen miteinander zu kombinieren.

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