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Holzbearbeitungsmaschinen

Professionelle Holzverarbeitung mittels neuester Maschinen

Holzbe- und verarbeitung spielen in vielen Handwerks- und Industriebetrieben eine wichtige Rolle. Für professionelle Holzverarbeitung wird entsprechendes technisches Equipment benötigt.
Die Komplettausstattung eines Betriebes mit Holzverarbeitungsmaschinen stellt daher eine erhebliche Investition dar. Das Leasing ist damit eine liquiditäts- und eigenkapitalschonende Alternative.

Anlässe zum Leasing von Holzbearbeitungsmaschinen

Der Oberbegriff ‚Holzbearbeitungsmaschine‘ steht für eine Vielzahl unterschiedlicher Maschinen und Geräte für die Holzbe- und verarbeitung.

Sägen, Bohren, Hobeln, Spalten, Schaben, Schleifen und vieles mehr – für jede dieser Tätigkeiten gibt es heute Maschinen in diversen Leistungsstärken und Größenordnungen. Tischlereien, Zimmereien, Holzbaubetriebe, Möbelherstellung, Bootsbau – das sind nur einige Beispiele für Geschäftsmodelle, die auf dem Werkstoff Holz basieren.

Ob einzelnes Gerät, Holzbearbeitungsmaschine oder eine ganze Holzverarbeitungsanlage – grundsätzlich ist Leasing in jedem Bereich möglich. Je nach Art, Leistungsumfang und -stärke der Maschinen, reicht die Bandbreite der Anschaffungskosten von wenigen hundert Euro bis zu mehreren zehntausend Euro oder mehr. Leasing ist dabei besonders bei größeren Holzverarbeitungsmaschinen interessant. Deren direkter Kauf würde nämlich wegen der hohen Anschaffungskosten viel Liquidität und Kapital binden.

 

Eignet sich das Leasing von Holzbearbeitungsmaschinen für Sie?

Grundsätzlich kommt das Leasing von Maschinen und Anlagen zur Holzverarbeitung bei allen Betrieben in Betracht, die in größerem Umfang Holz als Werkstoff nutzen.

Besonders gut eignet sich das Leasing von Holzbearbeitungsmaschinen für Betriebe, die technisch stets auf dem neuesten Stand sein möchten oder bei denen die Auslastung im Zeitablauf schwanken könnte. Bei Leasing lässt sich die Maschinenausstattung nämlich flexibler an den jeweiligen Bedarf anpassen als beim Kauf. Die Entscheidung Leasing oder Kredit– bzw. Eigenfinanzierung ist eine grundsätzliche betriebswirtschaftliche Frage, die sich nicht nur bei der Anschaffung von Holzbearbeitungsmaschinen stellt.

 
Gewerbetreibender einer Schreinerei, auf der Suche nach Leasing-Angeboten von Holzbearbeitungsmaschinen.
 

Dabei sind Argumente für das Leasing von Objekten immer Liquiditätsschonung, Bilanzneutralität und Eigenkapitalentlastung sowie der Erhalt von Kreditspielräumen.

Diese Effekte kommen vor allem bei kostenintensiven Maschinen oder Anlagen zum Tragen – auch in der Holzbe- und verarbeitung. Die FinCompare-Experten zeigen Ihnen gerne, ob und wie Holzmaschinen-Leasing in Ihrem Betrieb Sinn macht.

 

Wie funktioniert das Leasing von Holzbearbeitungsmaschinen?

Bei Leasingverträgen schafft der Leasinggeber die entsprechenden Holzbearbeitungsmaschinen an und stellt sie dem Leasingnehmer für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung.

Der Leasinggeber bleibt der juristische Eigentümer, der Leasingnehmer hat dagegen das wirtschaftliche Nutzungsrecht. Der Vertrag kann sowohl als Vollamortisations-Leasing als auch als Teilamortisations-Leasing ausgestaltet sein. Bei der Vollamortisation werden die Anschaffungs- und Finanzierungskosten durch die Leasingraten während der Grundmietzeit voll abgedeckt. Bei der Teilamortisation hingegen, umfassen die Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungs- und Finanzierungskosten. Am Ende der Laufzeit bleibt ein vertraglich vorher festgelegter Restwert übrig. Entweder wird der Vertrag dann verlängert oder der Leasinggeber bietet die Maschine zum Kauf an.

 

Außerdem ist bei der steuerlichen Behandlung solcher Verträge die Beachtung der sogenannten 40/90-Regel wichtig. Hierbei darf die Grundmietzeit 40 % der gewöhnlichen Nutzungsdauer nicht unter- und 90 % nicht überschreiten.

Ansonsten wird die Holzbearbeitungsmaschine dem Leasingnehmer als Eigentum zugerechnet. Eine weitere Variante ist der Mietkauf. Beim Mietkauf ist schon im Vorhinein vorgesehen, dass der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit die Maschine erwirbt.

 
Arbeiter suchen online nach Leasing-Angeboten für eine Holzbearbeitungsmaschine
 

Neu oder gebraucht? Was man beim Leasing von gebrauchten Holzverarbeitungsmaschinen beachten sollte

Es ist nicht zwingend, neuwertige Holzverarbeitungsmaschinen zu leasen. Auch bei gebrauchten Maschinen kommt Leasing in Betracht.

Gebrauchte Maschinen haben wegen der schon erfolgten (Ab)-Nutzung niedrigere Anschaffungskosten. Das schlägt sich auch in den Leasingraten nieder. Sie fallen unter ansonsten gleichen Bedingungen im Vergleich zu neuwertigen Holzverarbeitungsmaschinen entsprechend geringer aus. Insofern ist das Leasen von gebrauchten Holzmaschinen günstiger.

Der ‚Wermutstropfen‘ bei gebrauchten Maschinen ist, dass diese natürlich nicht den neuesten technischen Stand repräsentieren. Auch bei guter Wartung und sorgsamer Behandlung ist mit höherer Reparaturanfälligkeit zu rechnen. Das wirtschaftliche Risiko liegt hier in der Regel beim Leasingnehmer. Die positiven Steuerspar-, Liquiditäts- und Eigenkapitalentlastungseffekte sind beim Gebrauchtleasing geringer.
Daher gilt: Leasing von Holzbearbeitungsmaschinen neu oder gebraucht ist immer ein Abwägungsfrage.

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