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Zahnarztpraxis kaufen mit Online-Finanzierungen – unkompliziert und schnell

Sie haben Ihr Zahnarzt-Studium beendet und stehen nun vor der Wahl: Sollen Sie als angestellter Zahnarzt arbeiten, sich selbstständig machen, eine bestehende Praxis kaufen oder in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) einsteigen?

Wenn Sie sich für den Weg in die Selbstständigkeit entscheiden, kommen erhebliche Kosten auf Sie zu. Reicht das Eigenkapital nicht aus, brauchen Sie zusätzliche Finanzierungspartner, auf die Sie sich verlassen können. Längst gewinnt dabei nicht mehr nur Ihre Hausbank das Rennen. Online-Banken und Finanzierungsportale haben inzwischen aufgeholt. Zudem sollten kommunale oder staatliche Fördermittel in Ihrem Finanzkonzept nicht fehlen. Hier erfahren Sie, wie Ihr optimaler Online-/Offline-Finanzmix aussehen kann.

Zahnarztpraxis kaufen oder neu gründen?

Wer als Existenzgründer oder als praktizierender aber bisher angestellter Zahnarzt eigenverantwortlich eine Praxis führen möchte, steht vor der Wahl. Eine bereits bestehende Zahnarztpraxis kaufen oder sich an eine Neugründung wagen? Diese Entscheidung ist vor allem eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, denn beide Varianten unterscheiden sich stark hinsichtlich der Kosten. Das belegt auch die Existenzgründungsanalyse Zahnärzte, die die Deutsche Apotheken- und Ärztebank und das Institut der Deutschen Zahnärzte gemeinsam jährlich durchführen.

Wer mit der Gründung einer Einzelpraxis liebäugelte, musste demnach im Jahr 2017 mit durchschnittlich 441.000 EUR Investitionskosten rechnen. Wollte man als Partner eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gründen, entfielen bei 50 %igem Anteil auf jeden Inhaber Kosten von ca. 377.000 EUR. Der Einstieg in eine bereits bestehende BAG war dabei vergleichsweise günstig. Für beispielsweise 38 % Anteile wurden 236.000 EUR gezahlt.

Beim Kauf einer bestehenden Praxis gibt es dagegen große Unterschiede, je nach Umsatz und Region. Demnach gibt es Zahnarztpraxen gebraucht sogar in Kleinanzeigen bereits ab 100.000 EUR bis 300.000 EUR. Im Durchschnitt bezahlten Zahnärzte für ihre Praxis aus zweiter Hand in 2017 ca. 184.000. Dabei spielten medizinische Ausstattung und die Einrichtung eine große Rolle. Für deren Modernisierung fielen durchschnittlich nochmals 125.000 EUR an. Damit musste bei Kauf insgesamt eine Zahnarztpraxis Finanzierung von durchschnittlich 309.000 EUR realisiert werden. Bei allen Möglichkeiten spielen die Lage, die wirtschaftliche Situation, der Patientenbestand und das daraus prognostizierte Potenzial eine entscheidende Rolle. Welche Vor- und Nachteile Kauf und Neugründung haben, erläutern wir Ihnen nachfolgend.

Vorteile und Nachteile: bestehende Zahnarztpraxis kaufen oder Praxisanteile in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erwerben:

Vorteile:

  • Im Rahmen der demografischen Entwicklung wird der Markt zunehmend größer. Immer mehr Zahnärzte möchten ihren langjährigen Arbeitsbereich verkaufen, finden jedoch keinen Nachfolger. Das schafft Möglichkeiten und senkt das Preisniveau.
  • Die Suche nach einem geeigneten Standort und Räumlichkeiten entfällt in der Regel. Einen Folge-Mietvertrag für Praxisräume, Sonderflächen und Stellplätze können Sie meist ohne Aufwand mit dem Vermieter des Vorgängers abschließen.
  • Sie sehen direkt, was Sie kaufen und können Vor- und Nachteile besser einschätzen.
  • Erwerb einer technischen Ausstattung und Einrichtung, die Sie in der Regel nur ergänzen oder in wenigen Teilen ersetzen müssen.
  • Übernahme eines Patientenstamms, mit dem Sie überwiegend auch künftig rechnen können.
  • Die Höhe der benötigten finanziellen Mittel ist wesentlich geringer als bei Neugründung.
  • Kreditinstitute können die wirtschaftliche Lage und Zukunftsprognose realistisch einschätzen. Daher sind sie viel eher zu einem Kredit in fünf- oder sechsstelliger Höhe bereit.
  • Käufer profitieren zudem vom Image eines anerkannten Vorgängers.
  • Sie können das vorhandene Personal übernehmen, das ihre Patienten und den Praxisbetrieb bestens kennt.
  • Investitionsbedarf und Anlaufphase sind beim Kauf geringer als bei einer Neugründung und können zudem in einer BAG geteilt werden.

Nachteile:

  • Räumlichkeiten können nur unter großem Aufwand verändert und den eigenen Vorstellungen angepasst werden.
  • Die technische Ausstattung entspricht oft nicht mehr dem aktuellen Stand. Vorhandene Geräte müssen jedoch bezahlt werden, bevor Sie sie verkaufen können.
  • Wenn Geräte und Räume länger schon nicht genutzt wurden oder in keinem guten hygienischen Zustand waren, muss eine intensive Grundreinigung vorgenommen werden. Diese geht über das übliche Maß hinaus und ist kostenintensiv.
  • Geografische Lage und Parkplatzsituation können nicht beeinflusst werden.
  • Imageprobleme bei einem der früher praktizierenden Ärzte können den Praxisbetrieb belasten.

Vorteile und Nachteile: Zahnarztpraxis oder eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) neu gründen:

Vorteile:

  • Sie können allein oder mit Ihren BAG-Partnern über Lage, Räumlichkeiten und Ausstattung frei entscheiden.
  • Auch über Ihre Ausrichtung entscheiden Sie eigenständig. Dies wird später Ihr Image bei Patienten, kooperierenden Laboren und Kollegen beeinflussen.
  • Sie praktizieren weitgehend unbelastet vom Leumund möglicher Vorgänger.
  • Ihr Personal werben Sie selbst an und können das Praxisteam nach ihren Vorstellungen entwickeln.
  • Ihre Patienten müssen sich nicht an neue Öffnungszeiten, Regeln und Behandlungsmethoden gewöhnen.
  • Neue Geräte entsprechen dem aktuellen medizinischen und hygienischen Standard.

Nachteile:

  • Der Investitionsbedarf ist erheblich höher als bei der Übernahme einer bestehenden Praxis.
  • Es müssen geeignete Räumlichkeiten gefunden werden. Ein Mietvertrag für Räume, Sonderflächen und Stellplätze erfordert zudem hohe Kautionszahlungen.
  • Es gibt kein Patientenstamm, auf dem Sie aufbauen können. Auch ein Image müssen Sie erst neu aufbauen und pflegen.
  • Sie verfügen als Existenzgründer über keine Kooperationen mit Zulieferern und Zahntechnikern. Verträge zu schließen, bedarf Zeit und juristische Begleitung.
  • Der Aufwand, um Kreditmittel zu erhalten, ist erheblich höher als bei übernommenen Praxen. Banken erwarten umfangreiches Zahlenmaterial zu Investitionen, geplanten monatlichen Einnahmen und Ausgaben, Marketing, Personalstruktur, Lage und Patientenprognose. Selbst wenn Sie ein gut ausgearbeitetes Konzept vorlegen, kann die Bereitschaft Ihrer Bank, hohe Risiken bei einer Neugründung einzugehen, eher gering ausfallen.
  • Die technische Ausstattung und Einrichtung muss neu oder aus aufgelösten Praxen gebraucht erworben werden. Defizite und Fehler bei der Auswahl machen sich erst später bemerkbar.
  • Die Einstellung erfahrenen Zahnarztpersonals kann je nach Region und Vergütung schwierig werden.

Zahnarztpraxis kaufen oder gründen: wie lässt sich ein realistischer Praxiswert ermitteln?

Bevor Sie sich dafür entscheiden eine Zahnarztpraxis zu kaufen oder zu gründen, ermitteln Sie den Wert einer bestehenden Praxis. Dazu dienen Ihnen diese Unterlagen und Informationen:

  • BWA
  • Umsatzstruktur
  • medizinische Ausstattung, IT-Ausstattung, Einrichtung
  • monatlicher Praxisbedarf
  • Lage, soziales Umfeld
  • Patientenstruktur, sozialer Status
  • Personalstruktur, Lohnkosten
  • Organisation

Da Sie für Ihr Vorhaben erhebliche finanzielle Mittel einsetzen müssen, sollten Sie für eine belastbare Wertermittlung zusätzlich einen Gutachter beauftragen. Tipp: Sprechen Sie rechtzeitig mit erfahrenen Gründern oder Käufern einer Zahnarztpraxis. Nutzen Sie jeweils ausführliche Existenzgründungsberatungen bei einem spezialisierten Rechtsanwalt und einem in diesem Thema versierten Steuerberater. Auch die Ärztekammer steht beratend zur Seite. Ihre Hausbank und alternative Kreditinstitute sollten Sie ebenfalls kontaktieren, bevor Sie sich entscheiden. Dazu gehört unbedingt eine Beratung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei der Sie sich telefonisch oder über deren Website www.kfw.de informieren können.

 

Kalkulieren Sie Investitionssumme und Eigenkapital

Bevor Sie sich auf die Suche nach einer Finanzierung machen, stellen Sie Ihre Kosten und Ihr Eigenkapital zusammen. Denn auch Fixkosten erfordern ein finanzielles Korsett, das vor allem in der Startphase Ihrer Selbstständigkeit häufig noch aus Fremdmitteln bestritten werden muss. Mit den nachfolgend genannten Kosten sollten Sie in einer Einzelpraxis mindestens rechnen. In Praxisgemeinschaften oder Praxen mit mehr als einem Zahnarzt und höherem Patientenbestand steigen die Kosten entsprechend.

Rechnen Sie zusätzlich zu den bereits genannten Kosten, wenn sie eine Zahnarztpraxis kaufen oder gründen mit:

  • medizinische Ausstattung einmalig 25.000 EUR plus jährlicher Austausch reparaturbedürftiger oder verschlissener Geräte und Teile 3.000 EUR
  • Materialkosten p. a. ca. 10.000 EUR
  • Kosten für Fremdlabor und Zahntechniker nach Vertrag und Aufwand
  • Gehälter für 2 Angestellte ca. 50.000 EUR p. a. plus Lohnnebenkosten
  • Grundreinigung bei Kauf einmalig 15.000 -25.000 EUR
  • Hygienekosten jährlich 30.000 EUR
  • Miete und Nebenkosten nach Lage und Raumbedarf
  • Heizung, Wasser, Strom, Müll etc. nach Bedarf
  • Fortbildungskosten 2.000-4.000 EUR p. a.
  • Rücklagen für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen nach Bedarf
  • außerdem Steuern, Versicherungen, Marketingkosten nach Bedarf

Diese Angaben können nur grobe Richtwerte für eine Praxis mit einem Zahnarzt sein. Wer sparen und ausreichend Zeit für die Suche aufwenden will, kann beispielsweise seine Einrichtung auch über Kleinanzeigen im Internet beziehen. Im Endeffekt richten sich die Kosten bei dem Kauf einer Zahnarztpraxis nach Ihren Vorstellungen, dem Schwerpunkt der Praxis, der medizinischen Ausstattung und vielem mehr.

 

Finden Sie die passende (Online-)Finanzierung für den Kauf einer Zahnarztpraxis

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Die Praxis ist gefunden, die Finanzierung fehlt? Jetzt sollte es schnell gehen. Denn Interessenten für gut geführte Praxen oder eine vielversprechende Lage bei Neugründung gibt es viele. Gerade bei den aktuell moderaten Zinsen und den vielseitigen Fördermöglichkeiten entscheiden sich immer mehr Zahnärzte für die Selbstständigkeit. Wer jetzt keine Chance verpassen will, sollte sich fokussiert auf die Kreditsuche machen. Lange Wartezeiten und übermäßige Sicherheiten haben da keinen Platz.

Finanzierungsplattformen, Onlinebanken und Fintechs mit Bankenlizenz ermöglichen nicht nur eine umfassende Information über aktuelle Konditionen, sondern stellen günstige und schnelle Kreditmittel bereit. Während sich die Hausbank schon mal bis zu 6 Wochen Zeit lässt, können Sie online in 2 min passende Angebote erhalten und in wenigen Tagen eine Entscheidung.

 
Passende Online Finanzierung der Zahnarztpraxis
 

Eine der digitalen Finanzierungsplattformen, die Ihnen ein breites Portfolio an geeigneten Kreditgebern vermittelt, ist FinCompare. Wir ermöglichen Ihnen innerhalb von wenigen Minuten den unkomplizierten Zugriff auf günstige und maßgeschneiderte Finanzierungen. Unterschiedliche Anbieter, unterschiedliche Konditionen und eine einfache Beantragung machen es Ihnen angenehm leicht. Unsere professionellen Finanzierungsberater begleiten Sie bei Ihrer Recherche und der Antragstellung. Bitte beachten Sie: Schließen Sie keine Finanzierung ab, bevor nicht die Gesamtfinanzierung steht. Beachten Sie unbedingt auch, dass öffentliche Fördermittel beantragt sein müssen, bevor weitere Aktivitäten zum Kauf oder zur Gründung Ihres Vorhabens erfolgen.

Wählen Sie aus diesen 3 Kreditvarianten

Wenn Sie Ihren Finanzbedarf kennen, legen Sie fest, wie viel Fremdkapital Sie zum Kauf einer Zahnarztpraxis benötigen, wie hoch Ihr Eigenkapital ist und ob ein Betriebsmittelkredit Ihnen über die ersten Monate hinweg helfen soll. Für Ihre Zahnarztpraxis Finanzierung können Sie aus diesen Kreditvarianten wählen:

  • endfällige Finanzierung
  • Annuitätendarlehen
  • Tilgungsdarlehen

Was gilt es bei den Kreditvarianten zu beachten?

Laufzeit: Grundsätzlich gilt, vereinbaren Sie eine möglichst lange Laufzeit. Dabei sollten in Ihrem Finanzkonzept Sondertilgungen möglich sein. So können Sie in guten Jahren zusätzliche Tilgungszahlungen vornehmen und schneller entschulden.

Eigenkapital: Bringen Sie möglichst viel Eigenkapital ein. Zwar sind auch Vollfinanzierungen möglich, diese sind jedoch teuer und werden nicht von jeder Bank vergeben. Gerade für Fördermittel wird eine bestimmte Eigenkapitalquote erwartet. Diese sollte mindestens 20 % betragen. Möchten Sie Ihre Eigenkapitalbasis stärken, um günstigere Angebote zu erhalten, gibt es hierzu ebenfalls Möglichkeiten.

Annuitätendarlehen: Die regelmäßigste Variante ist das Annuitätendarlehen. Dabei wird über die komplette Laufzeit ein monatlich gleichbleibender Betrag gezahlt, der sich aus Tilgung und Zinsen zusammensetzt.

Tilgungsdarlehen: Die Entschuldung wird beim Tilgungsdarlehen zunehmend greifbar. Denn hier bleiben die Tilgungsleistungen gleich, der Zinsanteil sinkt jedoch. Dadurch reduziert sich die Rate sukzessive.

Endfällige Finanzierung: Wer sich während der Kreditlaufzeit die Tilgung sparen will, nutzt eine endfällige Finanzierung. Dabei zahlen Sie während der Laufzeit nur Zinsen. Das Darlehen selbst wird erst am Ende in einer Summe fälliggestellt. Dazu müssen Sie jedoch entsprechende Rücklagen bilden.

Tilgungsaussetzung: Ein wichtiger Zusatznutzen ist eine mögliche Tilgungsaussetzung. Denn gerade die ersten Monate sind eine kritische Phase, in der ein Gründer meist vom aufgenommenen Betriebsmittelkredit leben muss. Dafür ist es wichtig, bereits im Vorfeld ein möglichst großzügiges Kreditlimit auszuhandeln. Ansonsten werden für die überzogene Summe Zinsen fällig, die deutlich höher liegen, als für den restlichen Kredit.

Besser ist es, eine Finanzierung mit Tilgungsaussetzung auszuhandeln. Diese ist zwar teurer als übliche Kredite, verschafft Ihnen jedoch für die ersten Monate einen Puffer, um sich auf die Etablierung Ihrer Selbstständigkeit zu konzentrieren. Die Tilgung erfolgt, nachdem ihre Praxis in der Gewinnzone angekommen ist.

Nutzen Sie öffentliche Fördergelder und Zuschüsse

Häufig sind Ärzte der Meinung, Fördermittel gäbe es für Freiberufler nicht. Das ist jedoch falsch, denn fast alle Fördergelder sind auch für Freiberufler zugänglich. Ganz im Gegenteil sollten Sie auf keinen Fall auf die rund 3.500 Angebote an Fördermitteln europaweit verzichten. Denn die Kombination aus Eigenkapital, öffentlichen Förderkrediten, Zuschüssen und einem Kredit Ihrer Bank ist die ideale Basis für Ihre Pläne eine Zahnarztpraxis zu kaufen oder zu gründen.

Fördermittel gibt es für fast alle berufsbezogenen Kosten, z. B.:

  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen
  • Betriebsmittel
  • Einrichtungen, Fahrzeuge
  • Waren, Warenlager
  • Grundstücke, Gebäude
  • Energiespar-/Umweltmaßnahmen
  • IT und Software
  • Marketing/Werbung
  • Forschung/Entwicklung
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Beratungsleistungen

Dabei werden 4 Varianten an Fördermitteln unterschieden:

  • Kredite
  • Zuschüsse
  • Bürgschaften
  • Beteiligungen

Das Gros der Fördergelder entfällt auf Kredite, die mit 10-15 Jahren Laufzeit, niedrigen Zinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren punkten. Viele Programme beinhalten eine teilweise Haftungsfreistellung der Bank durch den Staat oder eine Verbesserung der Eigenkapitalbasis. Beides freut die bewilligenden Banken und fördert deren Vergabebereitschaft. Eines der meistgewählten Programme ist das ERP-Startgeld mit max. 100.000 EUR und 80%iger Haftungsfreistellung durch die KfW. Für größere Investitionen stehen das ERP-Kapital bis 500.000 EUR und für länger als 5 Jahre praktizierende Zahnärzte der ERP-Gründerkredit ab 500.000 EUR zur Verfügung.

Zudem haben Banken die Möglichkeit, Refinanzierungen durch Förderbanken zu erhalten. Das hat den Vorteil, dass das Kreditinstitut sein eigenes Risiko senkt und die Bereitschaft für ein zinsgünstiges Darlehen an Gründer oder Käufer von Praxen steigt. Zuschüsse sind meist nicht rückzahlungspflichtig und können zusätzlich zum Kredit vergeben werden. In manchen Programmen ist die Bewilligung eines Zuschusses sogar Bedingung für die Bewilligung der Finanzmittel. Erstattungsfähig sind übrigens auch Beratungen durch zertifizierte Existenzgründungsberater oder Finanzierungsberater.

Bürgschaften können Sie ebenfalls in Ihr Finanzkonzept einbinden. Die Bürgschaftsbanken der Länder stellen Ihnen diese gegen Gebühr zur Verfügung, um Besicherungslücken bei der Kreditvergabe auszugleichen. Reichen Ihre Sicherheiten also für die beantragte Summe nicht aus  was gerade bei Existenzgründern häufig der Fall ist springen sie ein. Einige Förderprogramme beinhalten bereits eine Bürgschaft.

Beteiligungen gibt es in vielfältiger Form. Sie werden oft bei Neugründungen und Erweiterungen oder Modernisierungen im größeren Umfang genutzt. Es gibt dabei Formen der privaten Beteiligung wie auch der staatlichen. Der Begriff zeigt bereits den Nachteil auf, denn Sie beteiligen jemanden, der Mitspracherechte hat und diese meist auch nutzen will. Bleiben Sie daher bei möglichst moderaten Beteiligungen, um Ihre Entscheidungen stets nach eigenen Vorstellungen treffen zu können.

Zuschüsse und Förderungen in Regionen mit Versorgungsbedarf

Ärzte erhalten Fördermittel vom Bund, den Bundesländern und der EU. Einige Bundesländer verstärken über Zuschüsse gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung ihre Anstrengungen, Ärzte im ländlichen Bereich anzusiedeln. Dafür stellen Sie in Gebieten mit Versorgungsbedarf zusätzliche Fördermittel bereit. Dies betrifft auch Zweitpraxen. So erhalten Ärzte beispielsweise in Regionen in Hessen, die unter Ärztemangel leiden, aktuell einen Zuschuss von 55.000 EUR in 5 Tranchen zu je 11.000 EUR p. a. Wer den Zuschuss in einer Einmalzahlung nutzen möchte, erhält einmalig 50.000 EUR.

Auch Zuschüsse für die Einstellung eines zusätzlichen Arztes oder für Fortbildungsmaßnahmen des Personals stellen die meisten Bundesländer in unterschiedlicher Höhe bereit. Dazu gibt es je nach Fördergebiet Zuschüsse zu Kinderbetreuungs- und Umzugskosten.

Fördermittel früh planen

Bitte beachten Sie: Fördermittel müssen stets vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Eine nachträgliche Bewilligung oder eine Antragstellung nach bereits begonnenen Kauf- oder Gründungsaktivitäten ist nicht möglich. Lassen Sie sich unbedingt vor dem Kauf einer Zahnarztpraxis über das passende Fördermittelkonzept beraten. Informieren Sie sich dazu vorab über die www.kfw.de, die Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau, und über www.lass-dich-nieder.de, einem Portal der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch ein Gespräch mit Ihrer Hausbank empfiehlt sich im Vorfeld, da Fördermittel von einer dafür zugelassenen Bank bewilligt werden müssen. Nur wenige Zuschüsse werden direkt bei der KfW beantragt und entschieden.

Zahnarztpraxis Finanzierung – mit Online-Krediten kein Problem

Wer plant, sich beruflich auf eigene Beine zu stellen, sollte auch selbst über sein Finanzierungskonzept entscheiden. Vergünstigte Fördermittel von Bund und Ländern gehören dabei ebenso in den Finanz-Mix wie günstige und schnelle Kredite über Online-Banken und Finanzportale. Probieren Sie es aus! Stellen Sie Ihre Anfrage hier auf dem Portal von FinCompare und erhalten Sie passende Angebote. Informieren Sie sich jederzeit 24 h lang über die Details und Vertragsbedingungen. Lassen Sie sich zudem von einem neutralen Berater der Kassenärztlichen Vereinigung, der KfW oder einem zertifizierten Gründungsberater über passende öffentliche Fördermittel beraten. Sprechen Sie erst dann gut vorbereitet mit einer Bank. Entscheiden Sie in Ruhe über ein zukunftssicheres Finanzkonzept. Sie wollen schließlich, dass Ihre Zahnarztpraxis auch finanziell ein Erfolg wird.

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