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Zahlungsverzug am stärksten im Online- und Versandhandel [55 % der Firmen betroffen]

So können Sie sich schützen.

Trotz aller negativen Prognosen läuft die Konjunktur in Deutschland gut. Die Arbeitsmarktstatistik weist vergleichsweise wenige Arbeitslose auf, das Einkommen hat sich in vielen Branchen gut entwickelt und die Konsumlust ist ungebrochen hoch. Schon junge Verbraucher schließen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Verträge mit Fitnessstudios und Dienstleistern ab. Bei den älteren Konsumenten belasten hohe Mieten und Energiekosten das Konto. Die Konsequenz ist häufiger Zahlungsverzug bei Privatkunden, der die gewerblichen Unternehmen belastet und deren eigenes Zahlungsverhalten negativ beeinflusst. Eine Spirale, die KMUs in existenzbedrohendes Fahrwasser bringen kann. Welche Ursachen dafür verantwortlich sind und wie Unternehmen sich schützen können, erläutern wir Ihnen hier.

 
 

Wann ist man in Zahlungsverzug?

Nach §286 BGB definiert sich der Zahlungsverzug als „schuldhafte Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit und Mahnung“. Üblicherweise gerät ein Schuldner also erst in Zahlungsverzug, wenn das erster Mal gemahnt wurde. Es gibt jedoch Ausnahmefälle. Eine Mahnung ist nicht notwendig, wenn in der Rechnung: Ein bestimmter Kalendertag als Zahlungsziel definiert ist oder ein eindeutiges Ereignis als Leistungserbringung genannt wird. Weiterhin wird keine Mahnung benötigt, wenn der Schuldner die Zahlung endgültig verweigert hat.

Tendenzen zum Zahlungsverzug in Deutschland

Das Zahlungsverhalten ist in jedem Jahr ein spannendes Thema und zugleich ein Spiegelbild gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. hat in 2018 eine Trendumfrage dazu gestartet, die interessante Tendenzen aufzeigt. Nach Altersgruppen gestaffelt zeigt sich bei den privaten Konsumenten eine Entwicklung hin zum ungebremsten Konsumverhalten, das Auswirkungen auf die Gläubiger hat. Unternehmen und Dienstleister haben mit Zahlungsverzug und komplett ausbleibenden Schulden zu kämpfen.

Diese Entwicklung korrespondiert nach einem Report des EHI Retail Institutes in Köln und der jährlichen Erhebung der Deutschen Bundesbank in Frankfurt (Zahlungsverhalten in Deutschland) mit der Vorliebe der Deutschen für die Bezahlung per Rechnung. Diese Zahlungsart rangiert im deutschen Onlinehandel mit 27,9 % deutlich vor dem Bezahlverfahren mit PayPal (20,5 %) und dem Abbuchungsverfahren SEPA (19,7 %). Ansonsten punktet beim Shopping die Girocard mit 35 % vor Kreditkarten, die meist erst bei größeren Beträgen ab 81 EUR eingesetzt werden und einen Anteil von unter 5 % einnehmen.

  • Welche Branchen leiden unter schlechtem Zahlungsverhalten?

55 % der Befragten nannten den Online- und Versandhandel als die Branche, deren Kunden die schlechteste Zahlungsmoral aufweisen. Mit etwas Abstand dazu leiden die Energieversorger mit 42 % und das Handwerk mit 40 % unter der lauen Zahlungslust der Kunden. Auch die Dienstleistungsbranche allgemein mit 36 % sowie Vermieter und Fitnessstudios mit je 31 % haben mit Zahlungsverzug zu kämpfen. Am wenigsten belastet sind Versicherungen, der Groß- und Außenhandel und die Tourismusbranche mit je 6 % zahlungssäumiger Kunden.

  • Gründe für Zahlungsverzug der Privatkunden in Deutschland

An erster Stelle steht als Grund für den Zahlungsverzug der Deutschen unkontrolliertes Konsumverhalten mit 67 %, Internet macht’s möglich. Ob der nächste Grund für Zahlungsverzug damit zusammenhängt, ist nicht bekannt: Die Überschuldung/Verbraucherinsolvenz ist immerhin bei 65 % ein Grund. Eher befremdlich erscheint der dritte Grund, der mit 57 % genannt wird, nämlich vorsätzliches Nichtbezahlen. Danach kommen momentaner Liquiditätsengpass mit 46 % und Arbeitslosigkeit mit 38 %. Als seltenster Grund aufgrund derer die Zahlung ausgesetzt wird, werden mit 18 % Reklamationen angegeben,.

  • Gründe für Zahlungsverzug gewerblicher Kunden

Unternehmen leiden auch unter der schlechten Zahlungsmoral vieler gewerblicher Kunden. Durch Zahlungsausfälle können 75 % ihren Verpflichtungen als Unternehmer nicht nachkommen. 73 % leiden unter Liquiditätsengpässen und 49 % verzögern die Zahlung, um den Lieferantenkredit auszunutzen. Bei immerhin 39 % ist bereits eine Insolvenz angemeldet und fast ebensoviele, 36 %, verfügen über zu wenig Eigenkapital.

Dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmer versucht, ihren Verpflichtungen nachzukommen, zeigt der am wenigsten genannte Grund, nämlich vorsätzliches Nichtbezahlen mit 16 %. Vor allem dieser zeigt im Vergleich zu 2017 eine positive Tendenz, da im Vorjahr bewusster Zahlungsverzug noch mit 22 % angegeben wurde.

  • Gründe für Zahlungsverzug bei öffentlichen Stellen

Sogar Behörden und sonstige öffentliche Stellen glänzen nicht immer mit optimalem Zahlungsverhalten. Leere Kassen werden offenbar verstärkt durch häufigeren Zahlungsverzug kompensiert. Bei der Befragung gaben 82 % der Befragten an, die Zahlungsmoral der öffentlichen Stellen habe sich nicht verändert. Immerhin 4 % geben an, dass sich die Bezahlung verbessert habe. 14 % dagegen bestätigen, das Zahlungsverhalten öffentlicher Bereiche habe sich verschlechtert.

  • Bei welchen Gläubigern haben unter 24-Jährige Schulden?

Sogar junge Menschen im Alter bis 24 sind zum Teil schon verschuldet. Als maßgebliche Branchen, in denen junge Verbraucher häufig Geld ausgeben, stehen allen voran die Telekommunikationsunternehmen mit 88 % und der Online- und Versandhandel mit 85 %. Auch Fitnessstudios binden mit 68 % unter 24-Jährige an Verträge, die zu hohen Verbindlichkeiten führen können. Internet-Serviceanbieter kommen direkt danach mit 58 %. Erstaunlich erscheint die Rolle von Banken, die mit 44 % den nächsten Platz einnehmen. Das Schlusslicht bilden Behörden mit lediglich 2 % und die Gesundheitsbranche mit 5 %.

  • Bei welchen Gläubigern haben über 25-Jährige Schulden?

Interessant ist die Gegenüberstellung der Branchen, bei denen über 25-Jährige Erwachsene Verbindlichkeiten haben. Im Alter zwischen 25 und 59 dominieren eindeutig Banken mit 84 %. Den hohen Energiekosten geschuldet ist der zweite Rang der Energieversorger mit 64 %. Die immens gestiegenen Mietkosten machen sich im dritten Rang mit der Mietbranche bei rund 60 % der Verschuldeten bemerkbar. Erst jetzt kommen die bei jungen Verbrauchern so präsenten Online- und Versandhändler mit 58 % und die Telekommunikationsbranche mit 53 %. Aber auch das Handwerk spielt eine gewichtige Rolle. 37 % haben Schulden bei ihren Handwerkern, was diese gefährlich ins Trudeln bringen kann. Erstaunlich ist das Schlusslicht der Gründe, denn hier werden Behörden mit 12 % genannt.

  • Branchen, bei denen Senioren oft verschuldet sind

Bei den Senioren sieht die Rangliste ähnlich aus, jedoch mogeln sich auf Platz zwei die Gesundheitskosten. Die Spitze bilden demnach Banken mit 69 %, gefolgt von Gesundheitskosten mit 62 % und Energieversorgern mit 56 %. Auch Verbindlichkeiten bei Vermietern (53 %) und Handwerkern (31 %) belasten die ältere Generation. Weniger frequentiert sind die bei Jüngeren so beliebten Online- und Versandhändler mit 25 % und die Telekommunikationsbranche mit 18 %. Schlusslichter bilden Internet-Serviceanbieter und Fitnessstudios mit 4 % bzw. 1 %.

  • Gründe für die hohe Verschuldung 18 bis 24-Jähriger

 

Die Gründe für die negative Entwicklung bei jungen Verbrauchern sehen die Teilnehmer der Umfrage mit 83 % eindeutig in zu hohen Konsumausgaben und mit 73 % in einer mangelnden Eigenverantwortung. Die Ursachen dafür erkennen die Befragten überwiegend in einem schlechten Vorbild des Elternhauses (68 %) und einer lückenhaften oder fehlenden Thematisierung der Risiken in der Schule (61 %).

Dazu passen die nach Meinung der Umfrageteilnehmer mangelnden Kenntnisse über vertragliche Verpflichtungen (60 %) und über wirtschaftliche Zusammenhänge (54 %). Auch die zu frühe Bereitstellung eines Dispokredites für junge Menschen kritisieren 43 % der Befragten. Schlechte Zukunftsperspektiven bildet dagegen mit nur 9 % das Schlusslicht der Gründe.

 
18 bis 24-Jährige mangelnde Verantwortung
 

Im Vergleich zu dem Zahlungsverhalten über 25-Jähriger schneiden die 18 bis 24-Jähriger bei rund 48 % zwar schlechter ab, immerhin 44 % sehen allerdings keinen Unterschied. Eine Einschätzung, die kein gutes Licht auf die Zahlungsmoral der Deutschen generell wirft.

  • Mögliche Risiken für das Zahlungsverhalten der Zukunft

Die Befragten sehen eindeutige Risiken für eine weitere Verschlechterung der Zahlungsmoral in Deutschland. 72 % geben an, dass gesetzliche Regulierungen die Durchsetzung von Forderungen erschweren. Zudem sind 59 % der Meinung, dass Erleichterungen bei der Restschuldbefreiung erst zum Schuldenmachen verleiten. Über die Hälfte der Befragten, nämlich 57 %, sehen einen Konjunkturrückgang als Ursache für weitere Verschlechterung des Zahlungsverhaltens. Auch Kapitalverlust durch Insolvenzen befürchten 33 %. Wirtschaftliche und politische Umbrüche wie ein Brexit sehen fast ein Drittel der Befragten, 29 %, als Ursache für Zahlungsverzug. Eine stabile Entwicklung ohne größere Risiken sehen lediglich 4 % für die Zukunft voraus.

 

Was können Unternehmen gegen Zahlungsverzug ihrer Kunden tun?

Kunden, die nicht bezahlen oder sehr lange mit ihrer Überweisung warten, können ihren Gläubigern damit an die Substanz gehen. Denn je nach wirtschaftlicher Situation des Gläubigers und Höhe der Reserven bringen säumige Schuldner auch bislang gut situierte Unternehmen in Schieflage. Was gegen Zahlungsverzug gewerblicher Kunden bereits vorbeugend getan werden kann, erfahren Sie hier:

Tipps bei Zahlungsverzug durch gewerbliche Kunden:

  • Zahlungsfähigkeit und Seriosität überprüfen

Bevor es zu einer fatalen Kundenbeziehung kommt, muss bei größeren Aufträgen und Projekten die Zahlungsfähigkeit überprüft werden. Gewerbliche Kunden verfügen über eine Eigenauskunft und Referenzen, die vor Auftragsannahme angefordert werden sollten.

Wenn der Kunde keine aktuelle Auskunft hat, holen Sie Informationen einer Wirtschaftsauskunftei wie Creditreform oder Schufa ein. Zusätzlich können langjährige Geschäftspartner nach deren Erfahrungen befragt werden. Darüber hinaus sollten Sie den Kunden vor Großaufträgen auf mögliche Insolvenzverfahren hin prüfen. Dabei können online die Insolvenzbekanntmachungen helfen.

  • Sorgfältige Angebots- und Rechnungserstellung

Um Rückfragen zu vermeiden und Zahlungsverzug nicht unbewusst zu forcieren, sollten Angebote und Rechnungen zügig nach Absprache ausgestellt werden. Im Zweifelsfall Fragen vorher klären. Zudem sollten vorher die Website und deren Impressum gecheckt werden. Sind diese aktuell und ohne Auffälligkeiten? Gibt es Kommentare, die auf unseriöses Verhalten hinweisen? Wenn ein Angebot abgegeben wird, empfiehlt es sich, darin ein konkretes und kurzfristiges Zahlungsziel zu nennen. Nur so sind rechtswirksame Mahnungen und Insolvenzmaßnahmen möglich.

Um Kunden zu animieren, in Vorleistung zu treten oder nach Lieferung kurzfristig zu zahlen, sollten entsprechend der Zahlungsfrist Rabatte, Skonti und Zusatzleistungen angeboten werden. Hat der Auftrag einen größeren Umfang, können zusätzlich Anzahlungen vereinbart werden. Bei einem SEPA-Einzug ist zu berücksichtigen, dass die Lastschrift durch den Kunden bis zu 6 Wochen nach dem Einzug zurückgegeben werden kann.

  • Verzugsschaden und Kostenpauschale

Die Verzugszinsen liegen bei gewerblichen Schuldnern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dieser Basiszinssatz verändert sich regelmäßig zum 01.01. und 01.07. eines Jahres. Der Gläubiger kann jedoch auch einen höheren Verzugszinssatz ansetzen sowie einen größeren Schaden geltend machen. Beispielsweise dann, wenn bei einem Großauftrag eine Zwischenfinanzierung durch den Gläubiger nötig ist.

Ist der Schuldner keine Privatperson, sondern ein gewerblicher Kunde, kann bei Verzug eine Kostenpauschale angesetzt werden. Diese beträgt 40 EUR. Wird ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht, ist die Kostenpauschale darauf anzurechnen.

Tipps bei Zahlungsverzug durch Privatkunden:

  • Optimierte Zahlungsmöglichkeiten

Viele Kunden lieben den Kauf auf Rechnung. Eine verlockende Möglichkeit, mit Zahlungsverzug zu reagieren und damit einen kostenlosen Kredit in Anspruch zu nehmen. Um das zu vermeiden, können Unternehmen dazu übergehen, diese Zahlungsart nicht anzubieten. Damit wären jedoch 27,9 % der potenziellen Kunden ausgeschlossen und Abwanderungen verärgerter Kunden zu Mitbewerbern wären vorprogrammiert.

Eine optimale Alternative ist die Rechnungsstellung durch einen Finanzdienstleister. PayPal, Klarna oder BillPay sind nur einige Zahlungsabwickler, die dem Kunden alle Zahlungsarten anbieten und sofort die Rechnung des Unternehmens begleichen. Der Kunde zahlt dann nicht mehr an das Unternehmen, sondern direkt an den Finanzdienstleister. Dieser mahnt und treibt bei Bedarf die ausstehenden Beträge ein. Die Präsenz eines solchen Dienstleisters beschleunigt häufig das Zahlungsverhalten der Kunden in der Regel deutlich.

Alternativ sollten bargeldlose Zahlungsarten forciert werden. Komfortable Apps animieren zum schnellen Kauf mit schneller Zahlung. Interessante Rabatte können die Aufmerksamkeit der Kunden zusätzlich befeuern. Denn auch bei Privatkunden gilt, je attraktiver das Produkt und die Dienstleistung, desto eher ist der Kunde zur Zahlung bereit.

  • Professionelles Mahnwesen

Nutzen Sie eine professionelles Mahnsoftware, die Ihnen die Terminierung der Zahlungsziele abnimmt. Danach sollte eine Mahnung verschickt werden, um den Kunden in Verzug zu setzen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Versäumnis nachzuholen. Ist bereits ein konkreter Zahlungstermin im Vertrag genannt, kann die Mahnung unterbleiben. Verweigert der Kunde die Zahlung endgültig, befindet er sich ebenfalls in Verzug. Auch wenn der private Schuldner ohne Mahnung nach Zugang einer Rechnung 30 Tage lang nicht bezahlt, ist er nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug. Voraussetzung ist, dass er auf diese Regelung schriftlich hingewiesen wurde. Bei individuellen Vereinbarungen sind maximal 60 Tage zulässig.

Wichtig ist die Dokumentation der einzelnen Teilschritte, beginnend vom Auftrag, über den Zahlungsverzug, die Mahnungen hin zu weitergehenden Schritten. Auch Reklamationen und Garantiefälle müssen dokumentiert werden. Legt der Kunde Widerspruch ein gegen die Forderungen des Gläubigers, ist es wichtig, diese Teilschritte belegen zu können. Gegenüber dem Kunden und im Fall einer gerichtlichen Klage.

  • Verzugsschaden und Mahnbescheid

Der säumige Kunde hat nicht nur den Rechnungsbetrag plus Mahnkosten zu tragen, sondern auch den Verzugsschaden. Das ist der Schaden, der einem Unternehmen durch den Zahlungsverzug des Kunden entsteht. Dazu gehören Verzugszinsen und bei andauernder Zahlungsunwilligkeit Anwaltskosten.

Die Verzugszinsen liegen bei privaten Schuldnern 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dieser Basiszinssatz verändert sich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres. Der Gläubiger kann jedoch auch einen höheren Verzugszinssatz ansetzen sowie einen größeren Schaden geltend machen, wenn er dies schlüssig begründen kann.

Können sich Kunde und Unternehmen nicht auf die vollständige Zahlung verständigen, bleibt die Möglichkeit, einen Mahnbescheid zu beantragen. Das kann auf dem amtlich vorgeschriebenen Antragsformular geschehen, das dann an das zuständige Amtsgericht gesandt wird oder online.

Wie sich das Verfahren dann weiter gestaltet, hängt von der Reaktion des Schuldners ab:

  • Zahlt er, hat sich der Einsatz gelohnt.
  • Legt er stattdessen innerhalb von 14 Tagen Widerspruch ein, wird das Verfahren auf Antrag des säumigen Kunden zum Zivilprozess.
  • Der Sachverhalt wird dann an das zuständige Streitgericht abgegeben. Reagiert der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht, kann nach Ablauf der 14-tägigen Widerspruchsfrist ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
  • Alternative Inkassoverfahren

Eine Möglichkeit, das gerichtliche Verfahren zu vermeiden, ist die frühzeitige Abgabe an ein Inkassounternehmen. Diese Variante erhöht jedoch die Kosten für den säumigen Kunden erheblich. Zudem kann es auf Dauer dem Image betroffener Unternehmen schaden, die in den Sozialen Netzwerken und von Verbraucherzentralen aufgrund ihrer Aktivitäten häufig kritisch erwähnt werden.

Dennoch gehört die Beauftragung eines Inkassodienstleisters inzwischen zum üblichen Prozedere im Kampf gegen säumige Schuldner. Dabei wird zwischen Treuhandinkasso und Forderungskauf unterschieden:

  • Beim Treuhandinkasso bleibt der Gläubiger wirtschaftlicher Eigentümer der Forderung. Er beauftragt den Inkassodienstleister zum Einzug des Betrages. Er erhält nach Geldeingang den vollen Betrag abzüglich einer Erfolgsprovision. Dabei kann der Gläubiger seine Vorstellung der optimalen Vorgehensweise gegenüber dem Schuldner geltend machen. Das stört das Verhältnis zwischen Kunden und Gläubiger nicht in dem Maß eines Forderungskaufs und beschädigt weniger das Image eines Unternehmens.
  • Beim Forderungskauf wird der Inkassodienstleister wirtschaftlicher Eigentümer. Der bisherige Gläubiger tritt die Forderung mit allen Rechten und Pflichten ab. Das lohnt sich für Inkassounternehmen vor allem bei regelmäßig größeren Forderungsbeständen oder titulierten Altbeständen.

Der Inkassodienstleister kann jetzt sein Prozedere selbst bestimmen und über gerichtliche Schritte frei entscheiden.

  • Die Vorteile des Forderungskaufs liegen für den Gläubiger in der sofortigen Bezahlung der Forderung, der Einsparung von innerbetrieblichen Kosten und dem Abschließen des Vorgangs.
  • Der größte Nachteil ist für den bisherigen Gläubiger der Kostenfaktor. Dieser muss mit 10 % bis 15 % an Abzügen rechnen. Stellt er diesem Minus jedoch seine internen Aufwände für Bearbeitung, Dokumentation, Schriftwechsel und Telefonate gegenüber, kann sich die Abtretung der Forderung rasch amortisieren.
  • Für den Kunden dürfen die Kosten des Inkassoverfahrens nicht höher sein, als die Kosten nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung bei Beauftragung eines Fachanwalts.
  • Beantragt der Schuldner Insolvenz, kann es sein, dass der bereits eingezogene Betrag im Rahmen der Insolvenzanfechtung zurückverlangt wird.

Fazit: Zahlungsverzug vermeiden ist besser als mahnen

Experten sehen einen der Hauptgründe für das schlechte Zahlungsverhalten in Deutschland in der guten Konjunktur. Ein Paradoxon, sollte doch gerade in Zeiten, in denen die finanziellen Mittel da sind, das Zahlungsverhalten vorbildlich sein. Stattdessen lassen es viele Schuldner auf einen Konflikt mit dem Gläubiger ankommen, da sie sich Mahngebühren leisten können. Keine guten Aussichten für Unternehmen mit Kundenbeziehungen in Deutschland.

Trotz der unterschiedlichen Möglichkeiten, gegen säumige Schuldner vorzugehen, empfiehlt es sich daher, Zahlungsverzug von Beginn an zu vermeiden. Erhebliche Kosten, Ärger mit Schuldnern und hohe innerbetriebliche Aufwände können Sie sparen, wenn Sie Ihren Kunden Anreize bieten. Rabatte, Skonti, Punktesysteme –  Möglichkeiten dafür gibt es viele. Kunden in Deutschland schätzen Kreativität und individuelle Lösungen. Auch in der gewerblichen Geschäftsbeziehung lassen sich so interessante Möglichkeiten schaffen, den Rechnungsbetrag schnell auf dem Konto zu verbuchen. Ihre Kunden werden Ihnen attraktive Lösungen mit Zahlungstreue und einer hohen Weiterempfehlungsrate danken.

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