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Veritätsrisiko – Chancen und Risiken beim Factoring

Factoring entlastet Unternehmen bei Zahlungsausfällen, Buchhaltung, Inkasso und Liquidität. Eine wichtige Voraussetzung für Factoring ist eine hinreichende Verität der abgetretenen Forderungen. Dieser Beitrag erläutert, was das Veritätsrisiko beim Factoring ist und wie Factorer damit umgehen. Außerdem wird erläutert, für welche Unternehmen sich Factoring eignet und welche Branchen diese Option besonders häufig nutzen.

Veritätsrisiko beim Factoring: Was ist Verität?

Verität (von lat. „Veritas“, Wahrheit) bezeichnet die Rechtmäßigkeit einer Forderung. Die Verität, d.h. der Wahrheitsgehalt einer Forderung bestimmt sich nach verschiedenen Kriterien. Ein Akteur, der eine Forderung ankauft, sollte sich die folgenden Fragen beantworten können:

  • Kann eine Forderung rechtmäßig erworben werden? Hat der aktuelle Eigentümer die Forderung rechtmäßig erworben?
  • Ist der rechtliche Bestand der Forderung einwandfrei? Besteht das Risiko begründeter Einreden?
  • Ist die Forderung bei Bedarf nachweisbar?
  • Ist die Forderung frei von Ansprüchen Dritter?

Das Veritätsrisiko beim Factoring betrifft vor allem Käufer von Forderungen wie z.B. Factoringgesellschaften. Der Hintergrund: Der ursprüngliche Gläubiger einer Forderung kann deren Verität sehr viel besser einschätzen als der Käufer. Der initiale Gläubiger kennt den Entstehungshintergrund einer Forderung. Kauft ein Dritter diese Forderung, besitzt dieser ggf. weniger Informationen. Der Gesetzgeber verlagert das damit einhergehende Veritätsrisiko zum Verkäufer der Forderung. Dieser trägt die Beweislast und muss dem Käufer der Forderung deren Verität nachweisen. Dieser Nachweis kann z.B. durch die Vorlage von Verträgen und Rechnungen erfolgen.

Veritätsrisiko beim Factoring: Es gibt diverse Gründe, aus denen eine angekaufte Forderung sich plötzlich als weniger werthaltig erweist als zunächst kalkuliert. Nachfolgend einige Beispiele.

  1. Abtretungsverbot

In § 399 BGB ist ein Abtretungsverbot geregelt. Schuldner und Gläubiger können vereinbaren, dass der Gläubiger seine Forderung nicht an Dritte abtreten darf. Wurde dies vereinbart, ist ein rechtmäßiger Kauf nicht möglich.

  1. Einrede der Verjährung

Forderungen können durch Verjährung erlöschen. Regelmäßig ist dies nach Ablauf von drei vollen Kalenderjahren der Fall. Eine einmal wirksam verjährte Forderung kann nicht mehr eingetrieben werden.

  1. Mündlich geschlossener Vertrag

Mündlich abgeschlossene Verträge sind rechtlich wirksam, aber nicht nachweisbar. Verweigert der Schuldner die Leistung, kann der Gläubiger ohne schriftliche Verträge in der Regel keine gerichtliche Eintreibung erwirken.

Veritätsrisiko im Factoring

Im Factoring sind Veritätsrisiken klar geregelt. Die Rahmenverträge sehen typischerweise vor, dass alle Veritätsrisiken durch den Kunden des Factorers übernommen werden. Entsprechende Forderungen des Factorers sind sofort fällig. Factoring ist nur möglich, wenn die Veritätsrisiken in Verbindung mit den übernommenen Forderungen überschaubar sind. Factoringunternehmen leben vom Forderungskauf, der wiederum einen rechtssicheren Übergang wirksamer Forderungen bedeutet.

Unternehmen, die einen Rahmenvertrag mit Factoring-Unternehmen abschließen möchten, müssen deshalb verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen rechtssichere Verträge und beweissichere Dokumentationen. Dazu gibt es verschiedene Maßnahmen. Diese betreffen zum Beispiel die Identitätsprüfung und den Vertragsabschluss.

Damit Forderungen frei von Einreden sind, müssen Unternehmen im Geschäft mit Verbrauchern zum Beispiel die Widerrufsbelehrung korrekt anwenden. Fehler hier führen zur Anfechtbarkeit der an den Factorer übertragenen Forderungen. Dieser wiederum kann dann bei Bekanntwerden der Problematik das an das Unternehmen ausgezahlte Geld sofort zurückverlangen.

Bestandteil des Veritätsrisikos sind auch unrichtige Anschriften von Schuldnern. Unternehmen, die ihre Forderungen verkaufen möchten, müssen deshalb sicherstellen, dass der Schuldner zum Zeitpunkt des Forderungsverkaufs auch noch an der hinterlegten Adresse anzutreffen ist.

Bonitätsrisiko und Veritätsrisiko beim Factoring

Das Veritätsrisiko ist vom Bonitätsrisiko strikt abzugrenzen. Das Veritätsrisiko bezieht sich darauf, dass ein Schuldner eine Forderung wirksam anfechtet, die Forderung gar nicht existiert oder sich zumindest nicht beweisen lässt bzw. ein Ankauf der Forderungen aus Sicht des Factoring Unternehmens nicht möglich ist.

Das Bonitätsrisiko bezieht sich auf aus anderen Gründen ausbleibende Zahlungen des Schuldners. Hierunter fallen insbesondere Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit.

Generell spielt das Bonitätsrisiko nur bei echtem Factoring eine wesentliche Rolle. Bei echtem Factoring übernimmt das Factoringunternehmen auch das Adressenausfallrisiko einer Forderung. Im Gegensatz dazu beschränkt sich die Leistung der Factoring Gesellschaft bei unechtem Factoring auf Unterstützung bei Buchhaltung und Inkasso und eine Vorauszahlung an das Unternehmen. Fällt eine Forderung aus, muss das Unternehmen diese jedoch ungeachtet der Gründe stets selbst tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Forderungsausfall auf ein Veritätsrisiko oder ein Bonitätsrisiko zurückzuführen ist.

Für welche Unternehmen eignet sich Factoring?

Factoring eignet sich für zahlreiche Unternehmen. Allerdings müssen Kunden von Factoringgesellschaften einige Voraussetzungen erfüllen. Dies sind im Einzelnen:

  • Geeignete Forderungen
  • Formell und materiell korrekte Rechnungsstellung
  • Junge Rechnungen über vollständig erbrachte Leistungen
  • Forderungen dürfen nicht bereits abgetreten sein
  • Wer Forderungen abtreten möchte, muss kreditwürdig sein

Die Forderungen eines Unternehmens müssen sich für Factoring eignen. Es muss sich um existente Forderungen handeln. Erweist sich eine Forderung im Nachhinein als nicht existent, greift die Veritätshaftung. Factoringunternehmen übernehmen dann nicht das Adressenausfallrisiko.

Forderungen können aus verschiedenen Gründen nicht existent sein. Bei manchen Gründen lässt sich durch Nachbessern das Problem noch beheben und die Verität der Forderung herstellen.

So können Rechnungen formell oder materiell fehlerhaft sein. Dies ist etwa der Fall, wenn Formerfordernisse nicht berücksichtigt werden, die Widerrufsbelehrung unterbleibt, Fehler in der Anschrift sind etc. Solche Mängel sind allerdings relativ unproblematisch, da sie sich durch Nachbessern beheben lassen. Die Veritätsprüfung greift in der Regel nur, wenn Formfehler sich nicht mehr nachbessern lassen.

Damit Forderungen im Rahmen des Factorings übertragen werden können, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Geeignet sind zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Factoringrahmenvertrag wird typischerweise verlangt, dass die abgerechneten Leistungen vollständig erbracht sein müssen und dass die Rechnungen nicht älter als sieben Tage sein dürfen. Vorschussrechnungen eignen sich damit nicht für Factoring. Factoring ist jedoch möglich, wenn Rechnungen sich auf Leistungen beziehen, die zumindest zum Teil schon erbracht worden sind.

Ein weiteres mögliches Hindernis sind Abtretungsverbote, die zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart wurden (§ 399 BGB). Sehr wichtig: Unternehmen, die im Rahmen einer Globalabtretung alle Ihre Forderungen an einen anderen Gläubiger (zum Beispiel an ein Kreditinstitut) abgetreten haben, eignen sich nicht für Factoring.

Wer seine Forderungen an eine Factoring Gesellschaft auslagern möchte, muss selbst kreditfähig und kreditwürdig sein. Vor Abschluss des Vertrags verlangen Factoring Unternehmen deshalb typischerweise verschiedene Dokumente und Nachweise. Dazu gehören zum Beispiel die Gewerbeanmeldung, ein Identitätsnachweis aller vertretungsberechtigten Personen, eine Negativerklärung bezüglich einer bestehenden Globalzession, eine Garantieerklärung für die Wertigkeit der Forderungen, Jahresabschlüsse und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung inklusive Summen- und Saldenliste.

Abschluss eines Factoringvertrags: So ist der Ablauf

Der Abschluss von Factoringverträgen ist weitgehend standardisiert. Zwischen Unternehmen und Factor wird zunächst ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrags werden Forderungen im Wege einer Globalzession abgetreten. Das Unternehmen tritt damit alle aktuellen und zukünftigen Forderungen gemäß § 398 BGB an das Factoring Unternehmen ab. Das Factoringunternehmen ist durch diese Klausel allein jedoch nicht zum Ankauf sämtlicher Forderungen verpflichtet. Die Zustimmung zum Kauf gilt stattdessen als aufschiebende Bedingung. Der Kunde des Factorers verpflichtet sich, alle zur Beitreibung der Forderung benötigten Informationen (zum Beispiel Adressen, Nachweise etc.) zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmenvertrag wird auch festgelegt, welche Leistungen das Factoring Unternehmen erbringt und welche Risiken es übernimmt. Bei echtem Factoring ist eine Forderungsausfallversicherung inklusive. Die Forderungsausfallversicherung greift, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Versicherte Ereignisse sind Insolvenzverfahren, außergerichtliche Vergleiche, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen etc. Dies kann z. B. bedeuten, dass bei ausbleibender Zahlung laut Vertrag zunächst ein Mahnverfahren folgt. Bis dieses in einem versicherten Ereignis mündet, muss der Kunde des Factorers auf den Sicherheitseinbehalt warten.

Offenes und stilles Factoring

Der Vertrag legt auch fest, ob echtes Factoring offen oder still durchgeführt wird. Beim stillen Factoring erfahren die Kunden des Unternehmens nichts von der Abtretung der Forderung an die Factoring Gesellschaft. Beim unechten Factoring verbleiben die Forderungsausfallrisiken beim Unternehmen.

Auch Leistungen im Bereich des Forderungsmanagements werden im Factoringvertrag festgelegt. Hier kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Factorer Rechnungen und Mahnungen mit dem Briefpapier des Unternehmens oder auf eigenem Briefpapier versendet. Unternehmen können mit dem Factorer auch spezielle, „schonende“ Mahnstufen wie zum Beispiel eine mündliche Ansprache vereinbaren.

Der Vertrag legt ferner Limits fest, mit denen sich die Factoringgesellschaft gegen zu hohe Verluste schützt. Forderungen werden nur innerhalb dieses Limits angekauft. Ein Beispiel: Es wird ein Limit in Höhe von 400.000 EUR vereinbart. Der Factorer kauft Forderungen bis zu diesem Betrag an. Ist das Limit ausgeschöpft, stoppt der Forderungsankauf, bis ausstehende Rechnungen bezahlt wurden. Dann wird sukzessive nachgekauft.

 

Pro und Contra Factoring: Chancen und Risiken

Factoring bietet Unternehmen Vorteile, ist jedoch auch mit einigen speziellen Nachteilen verbunden. Jedes Unternehmen sollte deshalb den Abschluss eines Factoringvertrags sorgfältig prüfen. Zudem sollte geprüft werden, welche Leistungen genau mit dem Factoring Unternehmen vereinbart werden. Grundsätzlich lassen sich die Funktionen von Factoring in drei Kategorien aufteilen: Eine Finanzierungsfunktion, eine Delkrederefunktion und eine Servicefunktion.

Chancen und Vorteile durch Factoring

  • Mehr und schnellere Liquidität (Finanzierungsfunktion)

Factoringunternehmen zahlen zumeist innerhalb von 24-48 Stunden 80-90 % der Rechnungsbeträge abzüglich der vereinbarten Factoringgebühr an das Unternehmen aus. Ohne Factoring warten Unternehmen ansonsten regelmäßig viel länger auf Zahlungseingänge. Dies führt zu einer dauerhaften Verschlechterung der Liquiditätssituation. Factoring bietet somit mehr und schnellere Liquidität.

  • Forderungsausfallrisiko auslagern (Delkrederefunktion)

Bei echtem Factoring geht das Forderungsausfallrisiko mit dem Forderungsverkauf auf das Factoring Unternehmen über. Unternehmen selbst tragen das Risiko nicht mehr. Die laufende Überwachung der Bonität der Debitoren ist im Factoringvertrag inklusive.

  • Entlastung bei Buchhaltung, Mahnwesen und Inkasso (Servicefunktion)

Die meisten Factoring Unternehmen bieten neben Vorfinanzierung und Forderungsausfallversicherung auch diverse Leistungen im Bereich der Debitorenbuchhaltung an. Dazu gehören die Rechnungsstellung, die Überwachung der Zahlungseingänge, das Mahnwesen, vorgerichtliches und gerichtliches Inkasso etc.

  • Höhere Eigenkapitalquote

Mit dem Verkauf der Forderungen verkürzt sich die Bilanz des abtretenden Unternehmens. Dies führt zu einer höheren Eigenkapitalquote. Eine hohe Eigenkapitalquote wiederum verbessert das Rating und die Konditionen von Fremdfinanzierungen.

Hierbei gilt es generell zu berücksichtigen, dass Factoringsverträge unterschiedlich ausgestaltet sein können. Nicht alle Lösungen beinhalten Service, Finanzierung und Delkrederefunktion in vollem Umfang.

Ein Beispiel dafür ist Fälligkeitsfactoring. Ein Forderungsausfallversicherung ist ebenso inklusive wie die Servicefunktionen durch Entlastung im Debitorenmanagement. Anders als beim klassischen Factoring wird jedoch der Kaufpreis nicht sofort erstattet. Die Finanzierungsfunktionen entfällt damit ganz oder teilweise.

Beim Bulk Factoring (auch Inhouse Factoring genannt) verbleibt die gesamte Debitorenbuchhaltung im Unternehmen. Hier werden lediglich die Finanzierungs- und die Delkrederefunktion genutzt.

Risiken und Nachteile

Factoring bietet Vorteile, ist jedoch nicht ganz umsonst zu haben. Es gibt einige Nachteile, derer sich Unternehmen vor Abschluss eines Vertrages bewusst sein sollten.

  • Factoringgebühr

Die Factoringgebühr wird als Prozentsatz von den übertragenen Forderungen berechnet. Typischerweise handelt es sich um einen Prozentsatz im unteren einstelligen Bereich wie zum Beispiel 3 %. Dieser Teil des Gesamtumsatzes entsteht dem abgebenden Unternehmen als neuer Kostenblock. Unternehmen mit geringen Umsatzrenditen büßen somit einen erheblichen Teil ihrer Erträge ein.

  • Offenes Factoring könnte Kunden verunsichern

In einigen Branchen könnte offenes, d. h. den Endkunden bekanntes Factoring zur Verunsicherung oder schlimmstenfalls Umsatzrückgängen führen. Allerdings bestehen sehr viele Möglichkeiten für individuelle Verfahrensabläufe. So können auch Factoring Unternehmen Schuldner zunächst informell, d. h. mündlich auf offene Zahlungen ansprechen und dabei einen freundlichen Ton wahren.

  • Sicherheitseinbehalt bis 20 %

Neben einer Factoringgebühr behält das Factoringunternehmen einen Sicherheitseinbehalt von 10-20 % ein. Dieser Betrag wird erst an das Unternehmen überwiesen, wenn der Schuldner gezahlt hat. Fällt die Zahlung aus, erfolgt ebenfalls eine Zahlung – diese kann jedoch bis zu 150 Tage auf sich warten lassen.

In diesen Branchen ist Factoring trotz Veritätsrisiko beliebt

Factoring wird durch Unternehmen zahlreicher Branchen genutzt. Im Jahr 2017 lagen Unternehmen aus dem Bereich Handel und Handelsvermittlung ganz vorn. 25,8 % der Umsätze der Factoringbranche entfielen auf dieses Segment. Auf Platz zwei folgten Hersteller von Metallerzeugnissen und Maschinenbauer. 9,5 % der Factoring Umsätze entfielen auf diese Branche. Auf Platz drei folgten Dienstleistungen mit 9 %. Auf dem vierten Platz lag der Fahrzeugbau mit 7,7 %. Den fünften und sechsten Platz belegten gleichauf Metallerzeugung- und Verarbeitung sowie Hersteller von chemischen Erzeugnissen. Nur mit geringem Abstand folgten die Branchen Elektronik/elektronische Bauelemente, das Ernährungsgewerbe und das Gesundheitswesen. Auch Hersteller von Gummi und Kunststoff waren für die Factoringbranche relevant.

Generell hat das Volumen des Factorings in Deutschland in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Im Jahr 2003 verzeichnete die Branche noch einen Gesamtumsatz in Höhe von ca. 35 Milliarden. Danach setzte ein langanhaltender Aufwärtstrend ein, der lediglich einmal, im Krisenjahr 2009, durch einen leichten Rückgang unterbrochen wurde. Im Jahr 2017 belief sich der Gesamtumsatz der Branche auf mehr als 232 Milliarden EUR. Daran wird deutlich, dass ein wesentlicher Teil der durch Unternehmen gestellten Rechnungen heute über Factorer bezahlt wird, die das Adressenausfallrisiko übernehmen, die Liquidität der Unternehmen sichern und zusätzlich bei Buchhaltung und Inkasso entlasten.

Fazit

Factoring ist immer auch mit einem Veritätsrisiko verbunden. Abhängig davon in welcher Branche Sie bzw. Ihr Unternehmen tätig sind sollten Sie abwägen ob für Sie die Chancen oder die Risiken von Factoring überwiegen. 

Haben Sie weitere Fragen zu Factoring oder wollen einen Factoringvertrag abschließen beraten unsere Finanzexperten bei FinCompare Sie gerne. Wir vergleichen viele verschiedenen Konditionen, um den idealen Factoring Anbieter für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns gerne einfach und unverbindlich online. 

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