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Tätige Beteiligung bei Existenzgründung – Das sollten Sie beachten!

Der Begriff „tätige Beteiligung“ kommt zum Einsatz, wenn Anteilseigner einem Unternehmen neben ihrem Kapital ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Das heißt, wenn Mitarbeiter bzw. Angestellte am Unternehmen beteiligt sind. Der Erwerb von Anteilen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Daraus ergeben sich bei einer Existenzgründung sowohl Vorteile als auch Nachteile. Nur Existenzgründer, die gut überlegt tätige Beteiligungen zulassen, können damit langfristigen Erfolg haben.

Wo finden sich gesetzliche Regelungen zur Beteiligung bei der Existenzgründung?

Eine verbindliche Definition zu Unternehmensbeteiligungen enthält der §271 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Er besagt, dass ein Beteiligter mindestens 20 % des Nennkapitals oder aller Kapitalanteile halten muss. Für kleinere Eigentumsanteile kommt die Bezeichnung Streubesitz zum Einsatz. Der §271 HGB definiert außerdem, dass eine tätige Beteiligung nur dann besteht, wenn die Verbindung zwischen dem Unternehmen und dem Anteilseigner dauerhafter Natur ist. Auch Arbeitnehmer können Anteilseigner des Unternehmens sein. Das ergibt sich aus dem §2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG). Diese Rechtsnorm gliedert die Anteilseigner in Aktionäre, Genossenschaftsmitglieder und Gesellschafter. Zu welcher Gruppe die Anteilseigner gehören, ist von der bei der Existenzgründung gewählten Rechtsform des Unternehmens abhängig.

Warum ist eine tätige Beteiligung Vertrauenssache?

Existenzgründer sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass die natürliche oder juristische Person für eine tätige Beteiligung stets genau geprüft werden muss. Immerhin ergibt sich daraus ein gewisses Mitspracherecht bei der Unternehmensführung. Wie umfangreich dieses Mitspracherecht ausgelegt ist, resultiert einerseits aus individuellen vertraglichen Regelungen und andererseits aus dem Umfang der erworbenen Anteile. Deshalb sollten sich Existenzgründer Partner suchen, welche die gleichen Interessen und Unternehmensziele wie sie selbst vertreten. Auch die „persönliche Chemie“ zwischen dem Existenzgründer und den Anteilseignern muss stimmen. Ist das nicht der Fall, sind Differenzen und Hemmnisse in der täglichen unternehmerischen Arbeit vorprogrammiert.

Welche Bedeutung hat die Sperrminorität?

Bei der Existenzgründung wundern sich viele Jungunternehmer, dass für eine tätige Beteiligung immer mindestens Anteile in Höhe von 25,1 % gefordert werden. Das hat einen guten Grund. Daraus resultiert eine sogenannte Sperrminorität. Damit kann der Anteilseigner beispielsweise Satzungsänderungen und die Unternehmensliquidation gemäß den §§179 und 262 des Aktiengesetzes verhindern. Diese aus einer Sperrminorität resultierenden Vorteile fließen bei der tätigen Beteiligung auch in die Verträge für den Erwerb von Anteilen an Unternehmen mit anderen Rechtsformen ein.

Wie lässt sich die Sperrminorität bei einer tätigen Beteiligung erreichen?

Dafür stehen zwei Wege zur Auswahl. Oftmals enthalten die Beteiligungsverträge für Existenzgründungen von vornherein eine 25,1 %-Vereinbarung. Damit haben die Investoren von Beginn an eine gewisse Kontrolle über die unternehmerischen Entscheidungen der Existenzgründer. Alternativ lässt sich eine stückweise Erhöhung der Anteile vereinbaren. Der Investor könnte bei einer tätigen Beteiligung in der Startphase auf Teile seines Lohns oder seiner Gewinnbeteiligung verzichten. Für die Summen, auf welche der Investor verzichtet, erhält er zusätzliche Unternehmensanteile.

Worin liegen die Vorteile und Nachteile der stückweisen Anteilsaufstockung?

Der Existenzgründer als Hauptanteilseigner hat den Vorteil, dass er in der Startphase durch die Umwandlung von Lohn in Eigentumsanteile Lohnkosten spart. Das kommt dem Cashflow (Bestand an flüssigen Mitteln) des Unternehmens zugute. Dadurch stehen größere Geldmengen für einen schnellen Ausbau des Jungunternehmens, für die Einstellung von Fachkräften oder Werbemaßnahmen zur Verfügung. Der Vorteil der Lohnumwandlung bei der tätigen Beteiligung aufseiten des Investors zeigt sich im stetigen Ausbau des Mitspracherechts. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss ein Nachteil für den Existenzgründer, weil er in seiner unternehmerischen Freiheit Stück für Stück eingegrenzt wird.

Was leisten Business Angels als tätige Beteiligte?

Die Kooperation mit Business Angels stellt eine besondere Form der tätigen Beteiligung dar. Sie arbeiten nicht unmittelbar in dem Unternehmen, in das sie bei der Existenzgründung investiert haben. Sie stellen ihre Tätigkeit als externe Leistung zur Verfügung. Das erfolgt in Form einer Verlagerung von Aufgaben des Unternehmens des Existenzgründers in das Unternehmen des Business Angels. Ein Beispiel ist die Entwicklung von Marketingkonzepten durch die Fachkräfte, die beim Business Angel angestellt sind.

Welche weiteren Vorteile haben tätige Beteiligungen von Business Angels?

Das Konzept der Kooperation mit Business Angels über eine tätige Beteiligung stammt aus den USA. Inzwischen gibt es auch in Deutschland mehrere Tausend Unternehmer, die als Business Angels aktiv sind. Existenzgründer reißen sich um die Hilfe von Business Angels. Der Grund dafür ist, dass Existenzgründer von der Erfahrung erfolgreicher Unternehmer profitieren können. Außerdem stellen Business Angels oftmals ihre eigenen B2B-Kontakte zur Verfügung. Das begünstigt einen schnellen Ausbau des neu gegründeten Unternehmens und eine erfolgreiche Vermarktung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

Warum bevorzugen viele Existenzgründer die tätige Beteiligung?

Fehlende Erfahrungen bei der Existenzgründung lassen sich auch durch unabhängige Business Coaches und Existenzgründer-Coaches kompensieren. Sie haben jedoch einen entscheidenden Nachteil, denn sie können das vereinbarte Honorar unabhängig vom erzielten Erfolg oder Misserfolg fordern. Durch die tätige Beteiligung ist die Sachlage anders. Die Beteiligten haben selbst wirtschaftliches Interesse am Erfolg des neu gegründeten Unternehmens. Nur wenn die Jungfirma schnell „schwarze Zahlen“ schreibt, bringen ihnen die getätigten Investitionen und die eingebrachte Arbeitsleistung Gewinne. Das heißt, die Existenzgründer profitieren von dem auch aufseiten der Investoren bestehenden Erfolgsdruck.

Wie schneidet die aktive Beteiligung gegenüber dem Gründungskredit ab?

Aus dem Existenzgründungskredit fließt lediglich Kapital. Eine aktive Unterstützung bei der Erreichung der unternehmerischen Ziele geben die Förderbanken nicht. Auch von den Hausbanken, über welche die Förderkredite ausgereicht werden, ist kein fachlicher Support bei der Bewältigung des Tagesgeschäfts zu erwarten. Dennoch übertrumpfen sie die tätige Beteiligung in einem Punkt. Bei den Unternehmensbeteiligungen fließen dauerhaft Teile des Gewinns in die Taschen der Investoren. Sind die Existenzgründerkredite abgezahlt, müssen die Jungunternehmer keine Gewinne mehr an Dritte abgeben.

Warum sind Beteiligungen von Mitarbeitern in vielen Branchen üblich?

Gute Beispiele dafür sind die in Hollywood produzierten Big-Budget-Filme. Die großen Filmverleihe zahlen als Auftraggeber erst dann, wenn die Filme fertiggestellt wurden. Das heißt, die Studios müssen Investoren für eine Vorfinanzierung finden. Früher holten sich die Produzenten Kredite von der Bank.

Heute schließen sich die Produzenten bei der Vorfinanzierung mit den Regisseuren, den Drehbuchautoren und den für Hauptrollen engagierten Schauspielern zusammen. Sie alle gehen eine aktive Beteiligung an einem bestimmten Projekt ein. Einer der Vorteile besteht in der Einsparung der Zinsen für klassische Kreditfinanzierungen. Hinzu kommt eine Risikoverteilung auf die beteiligten Investoren. Daraus resultiert ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Erfolg des Projekts. Das steigert die Motivation, in jeder Phase der Produktion die besten Leistungen abzuliefern. Diese Vorteile lassen sich 1 zu 1 auch auf tätige Beteiligungen bei Existenzgründungen übertragen.

Besitzen Kooperationspartner als Unternehmensbeteiligte Vorteile?

Diese Frage ist eindeutig zu bejahen. Den Beweis bringt die Praxis, denn diese Art der tätigen Beteiligung bei Existenzgründung ist sehr weit verbreitet. Häufig gibt es Verflechtungen zwischen Zulieferern und Endproduzenten. Zahlreiche Beispiele finden sich in der Automobilindustrie sowie im Bereich der Kommunikationstechnik. Viele Hersteller von Smartphones sind an Unternehmen aktiv beteiligt, die Prozessoren oder Kameras entwickeln und produzieren. Brauereien halten Anteile an größeren gastronomischen Einrichtungen. Reiseveranstalter sichern sich Anteile an Kreuzfahrtreedereien, Hotels oder neuen Ferienclubs.

Sind tätige Beteiligungen bei allen Rechtsformen von Unternehmen möglich?

Eine tätige Beteiligung kommt eigentlich bei allen Rechtsformen infrage. Die einzige Ausnahme stellt logischerweise das Einzelunternehmen dar. Die notwendigen Regelungen erfolgen über Gesellschafterverträge. Allerdings gibt es bei einigen Rechtsformen Besonderheiten. Dazu gehören Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Dort erhalten tätige Beteiligte in der Regel neben den Aktien einen Arbeitsvertrag, der zusätzliche Vergütungen über die Rendite der Aktien hinaus regelt.

Warum ist bei Beteiligungen ein Blick auf Nachschusspflichten wichtig?

Die beliebteste Rechtsform bei Existenzgründungen mit aktiven Beteiligungen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die GmbH bietet den Investoren den Vorteil, dass bei einem wirtschaftlichen Misserfolg nur eine beschränkte Haftung mit dem Firmenkapital greift. Grundsätzlich gibt es bei der GmbH keine Nachschusspflicht, es sei denn, sie wurde im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart. Ganz anders präsentiert sich die Lage bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Dort müssen alle Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten haften. Bei der Kommanditgesellschaft gibt es immer mindestens einen Vollhafter und einen Teilhafter.

Fallen Franchise-Konzepte unter den Begriff tätige Beteiligung?

Das Geschäftsmodell Franchising erfüllt zumindest die meisten Anforderungen der allgemein üblichen Definition der tätigen Beteiligung. Der Franchisegeber stellt Kapital (in der Regel in Form von Sachwerten) sowie sein Know-How zur Verfügung und sichert sich ein sehr umfangreiches Mitspracherecht bei den unternehmerischen Entscheidungen der Franchisenehmer. Von den anderen Beteiligungen unterscheidet sich das Franchising jedoch durch die Verlagerung des kompletten unternehmerischen Risikos auf den Franchisenehmer. Dadurch wird der Vorteil der Risikoverteilung bei Beteiligungen mit Einbringung der eigenen Arbeitskraft unwirksam.

Was macht das sog. Joint Venture als Beteiligungsform interessant?

Das Joint Venture kann unter bestimmten Voraussetzungen in die Kategorie der tätigen Beteiligung eingeordnet werden. Dabei kommt es allerdings auf die konkrete Gestaltung der dazugehörigen Verträge an. Beteiligen sich die Investoren an einem Joint Venture ausschließlich mit Kapital, ist eine solche Einordnung ausgeschlossen. Der Grund ist, dass die Einbringung der eigenen Arbeitskraft fehlt. Anders sieht die Rechtslage aus, wenn beispielsweise Mitarbeiter der investierenden Unternehmen gemeinsam die Geschäftsführung des neu gegründeten Joint Ventures übernehmen. Wegen der Vorteile der Haftungsbeschränkungen landet die GmbH ganz oben auf der Liste der bevorzugten Rechtsformen.

Wer kann nach deutschem Recht tätige Beteiligungen eingehen?

Als Investoren für eine tätige Beteiligung kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen infrage. Das zieht sich quer durch alle bei einer Existenzgründung möglichen Rechtsformen. Selbst der §705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welcher die Gründung einer GbR regelt, verwendet nur den Begriff „Gesellschafter“. Unter die Bezeichnung Gesellschafter fallen neben den juristischen und natürlichen Personen sämtliche rechtsfähige Personengesellschaften. Das heißt, beispielsweise auch eine Sozietät aus Rechtsanwälten oder Steuerberatern kommt als tätiger Beteiligter bei einer Existenzgründung infrage.

Wie lassen sich aktive Unternehmensbeteiligungen finanzieren?

Die gute Nachricht ist, dass es dafür auch Förderkredite gibt. Bei einer Firmenübernahme können Sie Gründungshilfe beantragen. Die ERP-Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen für Beteiligungen in Form reiner Finanzinvestitionen jedoch nicht zur Verfügung. Das heißt, darüber kann ausschließlich die schrittweise Firmenübernahme durch eine tätige Beteiligung gefördert werden. Für Existenzgründer, die eine bestehende Firma übernehmen wollen, hat dies praktische Vorteile. Sie erlangen durch die Beteiligung mit Einbringung ihrer Arbeitskraft umfangreiche Erfahrungen, bevor sie das unternehmerische Risiko allein tragen müssen. Das reduziert wiederum die vor allem in der Startphase präsente Gefahr, durch falsche Entscheidungen in einen Konkurs zu schlittern.

Was unterscheidet die Beteiligung von der Partizipation?

Der Begriff Partizipation leitet sich von den lateinischen Vokabeln „pars“ und „capere“ ab. Die Übersetzung in umgangssprachliches Deutsch lautet „an etwas teilhaben“. Auch die Übersetzung mit „Beteiligung“ kommt in der Praxis häufig vor. Die Beteiligung im wirtschaftlich-ökonomischen Sinn setzt jedoch vor der Teilhabe eine Investition voraus. Bei der Partizipation geht es um die Gewährung von Vorteilen oder eines Mitspracherechts ohne eine vorher zu erbringende Leistung. Ein Beispiel dafür sind die Mitspracherechte der Betriebsräte der Gewerkschaften.

Fazit

Warum sind tätige Beteiligungen für Existenzgründer interessant?

Aufseiten der Existenzgründer geht es darum, über die Einräumung von Beteiligungen Kapital zu erhalten. Außerdem spielt die Bindung unverzichtbarer Führungskräfte an das neue Unternehmen eine wichtige Rolle. Über tätige Beteiligungen erfolgt eine Verteilung des unternehmerischen Risikos. Im Gegensatz zu Führungskräften mit klassischem Arbeitsvertrag bringen Entscheider mit Firmenanteilen eine höhere Motivation mit. Sie ist im wirtschaftlichen Eigeninteresse am Erfolg des neuen Unternehmens begründet. Beteiligungen mit Einbringung von Wissen und Arbeitszeit sparen in der Startphase Lohnkosten und die Zinsen für eine Bankfinanzierung. Zu den Nachteilen der Existenzgründer gehört die dauerhafte Gewinnabgabe an die Investoren.

Was sind die Vor- und Nachteile für Investoren?

Investoren mit einer tätigen Beteiligung können unternehmerische Entscheidungen durch ihre Arbeit als Führungskraft direkt mitbestimmen. Selbst eine Sperrminorität reicht aus, um gewisse Entscheidungen zu verhindern. Das heißt, die Investoren gehen ein geringeres Verlustrisiko für ihr investiertes Vermögen ein. Allerdings müssen die Investoren aufpassen, dass sie bestimmte wirtschaftliche Risiken, beispielsweise durch die Nachschusspflicht bei einigen Rechtsformen der Unternehmen, eingehen. Das zieht die Notwendigkeit der Einräumung des Mitspracherechts bereits in der frühen Planungsphase einer Existenzgründung nach sich.

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