Nachfolgefinanzierung im Mittelstand

Erfolgreich die Zukunft gestalten mit der passenden Nachfolgefinanzierung

Im Lebenszyklus aller Unternehmen ist es irgendwann an der Zeit, den Staffelstab aus Alters- oder Krankheitsgründen an einen Nachfolger weiterzugeben. Bis 2019 rollt diese Aufgabe auf ganze 100.000 KMUs zu – bis 2022 auf fast 500.000.
Eine gewichtige Rolle spielt hier natürlich auch eine stabile Nachfolgefinanzierung, denn nur so bleibt der Mittelstand langfristig der Wirtschaftsmotor Deutschlands.

Welche Arten der Nachfolgeregelung in Unternehmen gibt es?

Für die meisten Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen ist die Übergabe und damit auch die Nachfolgefinanzierung ein Thema, das lange aufgeschoben wird.

Jedoch sollte im Vorfeld die Nachfolge ebenso detailliert geplant werden wie die gewerbliche Finanzierung für die Übernahme. Umso wichtiger ist es, dass Inhaber und Nachfolger die wichtigsten Optionen der Nachfolgeregelung kennen, um eine reibungslose Nachfolge zu garantieren.

Die wohl häufigste Form der Unternehmensnachfolge ist der klassische Verkauf. Dabei wird das komplette Unternehmen gegen eine relativ hohe Einmalzahlung oder eine wiederkehrende Leistung an einen familieninternen oder externen Nachfolger verkauft.
Gerade bei Unternehmen, die über eine gewisse Größe hinaus gewachsen sind, erfolgt der Kauf des gesamten Unternehmens durch einen sogenannten Merger. Dabei wird das zum Verkauf stehende Unternehmen aufgekauft und existiert meist als Tochterunternehmen des Übernehmenden weiter. Alternativ kommt es zur Fusion, bei die Unternehmen zu einem verschmelzen.

 

Optimale Nachfolge: Wie bereite ich den Unternehmenskauf vor?

Die Planung für den Unternehmenskauf ist ein durchaus zeitaufwendiger Prozess, den Sie als Käufer gewissenhaft vorbereiten sollten.

Dadurch vermeiden Sie unangenehme und kapitalintensive Überraschungen im Nachhinein. Sie möchten schließlich nicht zu schlechteren Konditionen die Nachfolgefinanzierung erweitern. Der Planungsaufwand darf in keinem Fall unterschätzt werden, sondern ist durchaus mit einer Gründung gleichzusetzen. Dementsprechend ist auch hier ein detaillierter Businessplan für den Erfolg der Nachfolgefinanzierung entscheidend.

Neben der Geschäftstätigkeit sowie dem Markt- und Wettbewerbsstatus ist die Finanzplanung mit Sicherheit der wichtigste Teil im Businessplan. Hier steht zur Planung der Übernahme und der Nachfolgefinanzierung insbesondere die Rentabilitätsvorschau und die Kapitalbedarfsplanung im Fokus.

 

Was ist bei der Unternehmensnachfolge zu finanzieren?

Wie hoch der Kapitalbedarf für die Nachfolgefinanzierung ist, hängt vom ermittelten Unternehmenswert ab.

Dabei handelt es sich um eine Größe, die sich ausschließlich aus den Verhandlungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergibt. Typischerweise setzt der Verkäufer den Unternehmenswert deutlich höher an als der Käufer. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich bei dem Unternehmer um den Gründer handelt, der sein ‚Lebenswerk‘ mit einer emotionalen Zusatzprämie versieht.

Dennoch gibt es mit dem Ertragswertverfahren und dem Substanzwertverfahren zwei Werkzeuge, mit deren Hilfe Sie den Unternehmenswert näherungsweise ermitteln können. Das Substanzwertverfahren fokussiert sich auf die Summe der Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten des zu übernehmenden Unternehmens. Beim Ertragswertverfahren werden dagegen die künftig zu erwartenden Zahlungsströme in Form der erzielbaren Einnahmeüberschüsse betrachtet.

Die zuvor erstellte Kapitalbedarfsplanung gibt einen Überblick über den Kapitalbedarf, der im Rahmen der Übernahme auf Faktoren wie den Kaufpreis, die Transaktionskosten und nicht zuletzt notwendige Investitionen entfällt.

 

Ihre Möglichkeiten die Unternehmensnachfolge zu finanzieren

Im Zuge einer Unternehmensnachfolge wird nur in seltenen Fällen der gesamte Kaufpreis eines Unternehmens vom Käufer mit liquiden Mitteln finanziert.

In der Regel werden für die Nachfolgefinanzierung Bankkredite benötigt. Klassische Bankkredite sind für viele Unternehmensnachfolger jedoch nicht im benötigten Umfang erhältlich. Der Grund: Es fehlt an Eigenkapital und den Banken ist das Risiko bei der Kreditvergabe zu groß.

Natürlich besteht eine Möglichkeit darin, die bisherige Unternehmerfamilie weiter am Unternehmen zu beteiligen. Dann trägt der Unternehmer jedoch weiterhin Geschäftsrisiken, aus denen er sich womöglich gerade zurückziehen möchte. Zudem steigt das Risiko für Konflikte erheblich.

Staatliche Förderkredite für die Nachfolgefinanzierung

Gefragt sind deshalb moderne Finanzierungsinstrumente. Beispielsweise stellt öffentlich gefördertes Mezzankapital häufig eine Lösung dar. Kommt der Unternehmer seinem Nachfolger in diesem Fall dann in dem einen oder anderen Punkt entgegen, lässt sich häufig die Finanzierung der Unternehmensnachfolge realisieren.

Ein Finanzierungsbeispiel aus der Praxis

Oft kann eine Nachfolge zum gewünschten Kaufpreis auch dann realisiert werden, wenn der Nachfolger nur sehr wenig Eigenkapital besitzt. Schon ein Nachrangdarlehen des Unternehmers in Höhe von 10 % kann ausreichen, um zusätzlich staatlich gefördertes Nachrangkapital zu mobilisieren. Mit diesem sind dann günstige Bankdarlehen möglich.

Konkret: Der Unternehmer gewährt ein Nachrangdarlehen in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Dies reicht, um 40 % des Kaufpreises über ERP-Kapital für Gründung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu finanzieren. Die Hälfte des Kaufpreises sind damit durch Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Instrumente finanziert. Die verbleibenden 50 % lassen sich dann mit einem Bankkredit (gegebenenfalls ebenfalls von einer staatlichen Förderbank) abdecken.

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Professionelle Beratung bei der Nachfolgefinanzierung

 

Einen geeigneten Finanzierungsmix für die Nachfolgefinanzierung zu finden, sollte in enger Abstimmung mit Experten geschehen.

Es gilt, die für Übergeber und Nachfolger geeigneten Instrumente auszuwählen und dabei die Kosten zu minimieren. In der Praxis kommt dabei der optimalen Ausschöpfung von staatlichen Förderprogrammen eine wichtige Bedeutung zu.

Die meisten Betroffenen sehen sich erstmals mit den Problemstellungen einer Unternehmensnachfolge konfrontiert.

 

Firmenübernahme vorbereiten

 

Umso wichtiger ist es, erfahrene Berater ins Boot zu holen. FinCompare bietet kostenlose Beratung über Finanzierungsexperten an. Unsere Spezialisten beraten nicht nur hinsichtlich der bestmöglichen Finanzierungsinstrumente, sondern kennen auch die Konditionen verschiedener Finanzierungsinstitute dafür.

In enger Absprache mit Unternehmerfamilie und Nachfolger kann dann ein individuell passendes Finanzierungsmittel gefunden werden.

 

Weitere Möglichkeiten für die Nachfolgeregelung

Management-Buy-Out (MBO)

Ein MBO kommt infrage, wenn sich beispielsweise kein Nachfolger innerhalb der Unternehmerfamilie finden lässt. Dabei wird das Unternehmen an das eigene Management veräußert. Das wiederum hat den Vorteil, dass sich die neuen Eigentümer bereits im Unternehmen auskennen und der Betrieb fast nahtlos weitergeführt werden kann. Im Gegenzug besteht aber die Gefahr von Innovationsarmut durch fortwährende Betriebsblindheit.

Management-Buy-In (MBI)

Beim MBI wird das Unternehmen an ein externes Management verkauft. Damit ist das Management-Buy-In das Gegenstück zum Management-Buy-Out. Den Nachteilen, die sich aus einer höheren Einarbeitungszeit ergeben, stehen unter anderem Vorteile in Form von dynamischeren Innovationsprozessen entgegen. Möglich ist hier auch eine Mischform aus MBO und MBI.

Spin-Off

Das Spin-Off bezeichnet den Verkauf einzelner Unternehmensteile bzw. eines Unternehmensbereichs an einen Finanzinvestor oder das bisherige Management. Aus den verkauften Unternehmensanteilen entsteht auf diese Weise ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Typischerweise sind Spin-Offs ein Stilmittel bei der Übernahme größerer Unternehmen, um Unternehmensteile zu veräußern, die nicht zum Kerngeschäft gehören.

Carve-Out

Das Carve-Out ähnelt stark dem Spin-Off, da auch hier Unternehmensanteile bzw. Unternehmensbereiche abgespalten werden. Aus den abgespaltenen Unternehmensanteilen entsteht allerdings kein selbstständiges Unternehmen, zumal die Anteile an einen Investor ausgegliedert werden. Damit erhält die Muttergesellschaft einen direkten Mittelzufluss.

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