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Steuerliche Förderung Elektromobilität: Neuer Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett

Am 31. Juli 2019 beschloss das Bundeskabinett einen neuen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität. Es gehört zu einem Paket von Gesetzen, welche die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzes für unverzichtbar hält. Das Verkehrs- und Transportwesen ist derzeit noch einer der Problembereiche bei der Reduzierung des CO2-Aufkommens in Deutschland. Mit dem neuen Gesetz wird die Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb noch lukrativer als bisher. Es ist eine gute Ergänzung zum Umweltbonus, der beim Kauf von E-Autos bereits seit dem 1. Juli 2019 in Anspruch genommen werden kann.

Steuerliche Förderung Elektromobilität: Bundeskabinett weitet steuerliche Anreize

Eine der guten Nachrichten ist, dass die 2018 eingeführte Anrechnung der privaten Nutzung eines Dienstwagens bis zum Jahr 2030 verlängert wird. Danach bleibt es bei der Regelung, dass nur 0,5 Prozent des Kaufpreises im Inland pro Jahr als geldwerter Vorteil in die Steuer einfließen. Zuvor floss ein Prozent des Kaufpreises in die Einkommensteuer ein. Allerdings erhöhen sich zeitgleich auch die Ansprüche, die an die steuerlich förderfähigen Dienstwagen gestellt werden.

Diese Änderungen greifen in zwei Stufen. Zum Jahresbeginn 2022 dürfen die steuerlichen Förderungen der Elektromobilität bei Fahrzeugen mit Hybridantrieb nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der CO2-Ausstoß pro Kilometer bei maximal 25 Gramm liegt. Außerdem müssen sie mindestens 60 Kilometer mit einer Akkuladung fahren können. Die Ansprüche an die Akkureichweite steigen im Jahr 2025 auf mindestens 80 Kilometer, während der CO2-Ausstoß pro Kilometer bei den Hybriden unverändert bleibt.

Durch Förderung der Elektromobilität Sonderabschreibungen für Firmen

Wie heißt es so schön? – Wenn ein Fahrzeug vom Hof des Händlers fährt, hat es bereits die Hälfte seines Werts verloren. Die Bundesregierung trägt mit dem neuen Gesetz zur Förderung der Elektromobilität den deutlich höheren Preisen der E-Autos im Vergleich zu Fahrzeugen mit Dieselmotor oder Benzinmotor Rechnung. Die Investitionen in eine klimafreundliche Runderneuerung der Fuhrparks werden durch die Neuregelung wesentlich attraktiver. Neben den normalen Abschreibungen können sie die Hälfte des Inlandskaufpreises direkt im Jahr der Anschaffung abschreiben.

Das hat eine doppelte Wirkung, denn dadurch reduziert sich auch der Buchwert der betrieblichen Ausstattung sehr schnell. Ob die Firmen die zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit nutzen, bleibt ihnen überlassen.

Das will gut überlegt sein, denn ein höherer Buchwert verbessert die Chancen, wenn Unternehmen einen Gewerbekredit von der Bank brauchen. Die Entscheidung über die Lukrativität der zusätzlichen Abschreibungen kann also nur von individuellen Faktoren abhängig gemacht werden.

Wie kommt Firmen die steuerliche Förderung der Elektromobilität noch zugute?

Viele Unternehmen schrecken aufgrund der hohen Preise vor einem Kauf von Elektrofahrzeugen oder umweltfreundlichen Hybridfahrzeugen zurück. Sie nutzen für kurzfristigen Bedarf die Möglichkeit der gewerblichen Fahrzeugmiete oder greifen auf Leasingangebote zurück. Auch dabei ist es künftig deutlich lukrativer, sich aus der Fahrzeugpalette der Autovermietungen und Leasinggeber klimafreundliche Fahrzeuge mit Elektroantrieb auszuwählen. Wenn sie die oben genannten Ansprüche an die E-Reichweite und bei Hybriden den maximal zulässigen CO2-Ausstoß erfüllen, locken ebenfalls steuerliche Vorteile.

Bisher wurden sie voll bei der Bemessung der Gewerbesteuer berücksichtigt. Sobald das neue Gesetz für die steuerliche Förderung der Elektromobilität in Kraft tritt, ändert sich das. Sie fließen dann (vorerst bis zum Jahr 2030) nur zur Hälfte als Zurechnung in die Berechnung der Gewerbesteuer ein. Dadurch wird zumindest ein erheblicher Teil der Mehrkosten kompensiert, die durch das Leasing und die Miete von E-Autos im Vergleich zum Mietwagen mit konventionellem Verbrennungsmotor anfallen.

Steuerliche Förderung der Elektromobilität wird für Fahrräder und E-Bikes verlängert

Sonderregelungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von E-Bikes und konventionellen Fahrrädern vom Arbeitgeber oder Dienstherrn gibt es bereits seit Jahresbeginn 2019. Diese Regelungen greifen nach dem neuen Gesetz zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität bis zum Jahr 2030. Interessant ist das allemal, denn die Arbeitnehmer werden nicht mehr über geldwerte Leistungen bei der Einkommenssteuer zur Kasse gebeten, wenn ihnen ihr Chef gratis ein E-Bike oder Fahrrad für den Arbeitsweg und private Wege zur Verfügung stellt. Auch die Unternehmenschefs ziehen aus der Verlängerung der steuerlichen Begünstigungen Vorteile. Nutzen sie ein dienstliches Fahrrad oder E-Bike auch privat, fließt das nicht mehr in die Einkommenssteuer ein.

Steuerliche Förderungen der E-Mobilität auch für Ladeinfrastrukturen

Viele Unternehmen fördern den Klimaschutz, indem sie ihren Angestellten die Gratis-Aufladung der Akkus von E-Bikes, Elektroautos und Hybriden an firmeneigenen Ladestationen anbieten. Das ist für sie gleich doppelt lukrativ, denn es hilft ihnen bei der Fachkräftesuche und Fachkräftebindung. Erste deutsche Unternehmen haben eigens dafür Solaranlagen auf den Dächern ihrer Fabrikhallen installieren lassen.

Das ist natürlich die ideale Lösung, weil die Stromgewinnung mit einem Fotovoltaiksystem im Gegensatz zum Strombezug aus Gas- und Ölkraftwerken keinen O2-Ausstoß verursacht. Nach der bisherigen Regelung sollte diese geldwerte Leistung lediglich bis zum Jahresende 2020 nicht als geldwerte Leistung in der Einkommenssteuer angerechnet werden. Nun hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die Steuerfreiheit der kostenlosen Akkuladung beim Arbeitgeber bis zum Jahr 2030 auszuweiten.

Auch die deutschen Städte fördern die Elektromobilität

Die Zahl der deutschen Kommunen, in denen der Klimanotstand gilt, steigt seit einiger Zeit rasant an. Die Konsequenzen sind nicht nur strecken- oder flächenbezogene Dieselfahrverbote, sondern auch Förderungen für den Kauf von Fahrzeugen mit Elektroantrieb. Der ADAC hat dazu eine interessante Liste veröffentlicht. Das Umweltamt Düsseldorf fördert beispielsweise die Bereitstellung von privaten Ladestationen mit maximal 20 Prozent der Kosten (höchstens 500 Euro). Allerdings stellt das Umweltamt die Bedingung, dass die Ladestationen entweder aus einer hauseigenen Solaranlage oder aus einem Ökostrom-Vertrag gespeist werden.

Die Stadtwerke Aachen sponsern den Kauf von E-Autos mit 500 Euro, wenn die Käufer den Strom von dort beziehen. Die Stadtwerke Diepholz stellen die gleichen Bedingungen und sind mit einem Zuschuss von 1.000 Euro sogar noch großzügiger. Wer als Münchener eine Ladestation privat zur Verfügung stellen möchte, kann von der Stadtverwaltung einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro bekommen. Die Gemeindeverwaltung Unterschleißheim hat sich dazu entschlossen, sogar das Leasing von Elektroautos zu bezuschussen.

Zahl der Elektroautos und Hybriden in den letzten Jahren stark gestiegen

Nach einem deutlichen Anstieg der Zahl der Fahrzeuge mit Hybridantrieb und Elektroantrieb von 2010 bis 2015 kam es im Jahr 2016 zu einer Stagnation. Im Laufe der Jahres 2016 wurden in Deutschland 11.410 reine Elektrofahrzeuge neu zugelassen. Die Zahl der neu zugelassenen Fahrzeuge mit Hybridantrieb belief sich auf 13.744. Der Dieselskandal und die Förderungen für die E-Mobilität haben im Jahr 2017 deutliche Spuren hinterlassen. 2017 schlugen bereits 25.056 Elektroautos und 29.435 Hybridfahrzeuge bei den Neuzulassungen binnen Jahresfrist zu Buche. Die steigende Tendenz hielt auch 2018 an. Im Laufe des Jahres kamen 36.062 Neuzulassungen für E-Autos und 31.442 Neuzulassungen für Autos mit Hybridantrieb zusammen.

Anteil der Elektrofahrzeuge am Gesamtbestand ist noch zu niedrig

Diese Steigerungen der Zulassungszahlen reichen für die Einhaltung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030 allerdings bei Weitem nicht aus. Das zeigt ein Blick auf den vom Kraftfahrtbundesamt insgesamt für Deutschland ausgewiesenen Fahrzeugbestand zum Jahresbeginn 2019. In der Bundesrepublik sind aktuell fast 65 Millionen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Der Anteil der Personenkraftwagen liegt momentan bei rund 47 Millionen Exemplaren. Allerdings ist der PKW-Bestand in Deutschland aktuell wenig klimafreundlich. 65,9 Prozent aller zugelassenen Personenkraftwagen entfallen auf Autos mit Benzinantrieb. Dort gab es von 2018 auf 2019 ein Plus von 1,9 Prozent. Personenkraftwagen mit Dieselantrieb machten einen Anteil von 32,2 Prozent aus. Dort verzeichnete das Bundeskraftfahrtamt zum Jahresbeginn 2019 einen leichten Rückgang von 0,5 Prozent im Vergleich zur Vorjahresstatistik.

Was könnte Deutschland bei der Förderung der E-Mobilität noch tun?

Kritik an den aktuellen Regelungen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität gibt es vor allem an der Beschränkung der Laufzeit. Zudem fehlen wichtige Punkte wie die Schließung der in der Bundesrepublik Deutschland noch vorhandenen Lücken bei den Ladeinfrastrukturen. Dort reichen die aktuellen Förderungen nicht aus. Die Bundesregierung kann die Förderung der Ladeinfrastrukturen nicht den Kommunen und den Stromversorgern überlassen. Hier ist eine zentrale Koordinierung des weiteren Ausbaus unerlässlich. Während die Städte recht gut versorgt sind, klaffen auf dem Land erhebliche Lücken. Dort ist die Installation von Ladesäulen für die Betreiber von Gaststätten und Tankstellen vielerorts nicht lohnenswert, was ein schnelles und konsequentes Eingreifen vonseiten des Bundes erfordert.

Beschränkung der neuen Förderung für Lieferfahrzeuge ist keine optimale Lösung

Die Neuerungen bei der steuerlichen Förderung der Elektromobilität beziehen sich ausschließlich auf Lieferfahrzeuge und die private Nutzung von Dienstwagen. Das heißt, eine ganze Reihe von Unternehmen bleiben bei den Förderungen komplett außen vor. Schulbusse, Taxis und die Fahrzeugflotten von Pflegediensten verursachen ebenfalls erhebliche CO2-Ausstöße. Das gilt genauso für die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben und Dienstleistern, die ihre Arbeit vor Ort beim Kunden erledigen. Sie profitieren nicht von den Steuererleichterungen. Das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität kann also nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2030 sein. Es bedarf zahlreicher Ergänzungen, die möglichst schnell kommen sollten. Sie müssen Anreize für den Austausch der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gegen Hybridfahrzeuge und E-Autos auch bei anderen gewerblichen Nutzungsarten schaffen.

Hat die Bundesregierung Angst vor horrenden Einnahmenverlusten?

Dass die anderen gewerblichen Nutzungsarten bei den aktuellen Gesetzesänderungen unbeachtet bleiben zeigt, dass der Bundesregierung aktuell noch ein schlüssiges Gesamtkonzept fehlt. Vielleicht liegt ein solches Konzept bereits in der Schublade, wurde aber noch nicht publik gemacht, weil noch nicht klar ist, wie das Ganze finanziert werden soll. Das Bundesfinanzministerium muss die Entwicklung der Konjunkturlage im Auge behalten. Aktuell zeichnet sich dort nach den neuesten Daten des ifo-Instituts ein Einbruch ab. Er zieht Verluste bei den Steuereinnahmen nach sich.

Hinzu kommt die Frage, wie die Europäische Union den Wegfall des Mitgliedsbeitrags von Großbritannien nach dem Brexit kompensieren will. Dadurch könnten auf Deutschland deutlich höhere EU-Beiträge zukommen. Das heißt, dass der weitere Ausbau der steuerlichen Förderungen der Elektromobilität momentan durch finanzielle Unsicherheiten beschränkt wird. Hier dürfte sich auch der Grund dafür finden, dass die Bundesregierung noch keine komplette Befreiung der Elektroautos von der KFZ-Steuer beschlossen hat. Sie wäre ein Anreiz, der sowohl bei gewerblichen Nutzern als auch privaten Interessenten für Elektrofahrzeuge greifen würde.

Fazit: An der E-Mobilität kommen Unternehmen trotzdem nicht vorbei

Schon jetzt müssen sich Unternehmen und Privatpersonen mit Einschränkungen bei der Nutzbarkeit der Dieselfahrzeuge und Benzinfahrzeuge abfinden. Beispiele dafür sind Dieselfahrverbote in immer mehr Städten. Ein Beispiel der jüngsten Zeit ist das Verbot der Nutzung von Bundesstraßen und Landstraßen am Wochenende, das Österreich für Transitreisende verhängt hat. Diese Einschränkungen nehmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den nächsten Monaten und Jahren deutlich zu. Allein schon das ist ein Grund, warum Unternehmen mit Investitionen in die Elektromobilität bestens beraten sind.

Außerdem hat sich das Umwelt- und Klimabewusstsein in der breiten Masse in jüngster Zeit erheblich verstärkt. Dazu trugen der Rekordsommer 2018, die Temperaturrekorde im Juni und Juli 2019 sowie die „Fridays-for-Future“-Bewegung entscheidend bei. Umwelt- und Klimafreundlichkeit ist für Unternehmen inzwischen zu einem nicht zu unterschätzenden Verkaufsargument geworden.

Ein Verkaufsverbot für Diesel- und Benzinautos wird auch in der EU kommen

In einigen Ländern der Welt steht zudem bereits fest, ab wann keine Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mehr verkauft werden dürfen. Die Frage lautet nicht, ob auch in Deutschland ein Verkaufsverbot für Dieselautos und Benzinautos kommt, sondern es geht lediglich noch um die Terminierung. Unternehmen, die auf diese Terminierung warten, gehen ein erhebliches Risiko ein. Sobald sie kommt, dürfte ein Run auf die Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb oder anderen umwelt- und klimafreundlichen Antriebe einsetzen. Es ist fraglich, ob die Autobauer die sprunghaft steigende Nachfrage dann zeitnah befriedigen können.

Wer jetzt schon in die Umstellung seines Fuhrparks investiert, profitiert von diversen Förderungen. Ob es sie beim Beschluss eines Verkaufsverbots für Fahrzeuge mit konventionellen Verbrennungsmotoren noch gibt? Die Wahrscheinlichkeit ist äußerst gering, denn ein solches Verbot geht mit einem Zwang zur Umstellung einher. Dadurch besteht nicht länger die Notwendigkeit einer Förderung. Auch das ist ein Grund, warum sich Unternehmen jetzt und nicht irgendwann mit dem Thema Elektromobilität beschäftigen sollten.

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