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Leasinggebühren: Woraus bestehen sie und kann man sie absetzen?

Leasing wird vor allem für Firmenfahrzeuge genutzt, doch können auch Maschinen oder verschiedene Betriebsmittel geleast werden. Es verhilft Unternehmen zu mehr Liquidität, da sie den Kaufpreis nicht in einer Summe schultern müssen. Die Leasinggebühren sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Unternehmen genießen mit Leasing eine Reihe von Vorteilen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Leasingraten ist nur einer dieser Vorteile.

Woraus setzen sich die Leasinggebühren zusammen?

Beim Leasing fallen monatliche Leasingraten an. Sie werden umfangreicher kalkuliert als Kreditraten, da viele Faktoren einfließen. Während der Leasingperiode verliert das Leasingobjekt an Wert. Die Leasingraten gleichen diesen Wertverlust aus. Eine Komponente der Leasingrate ist daher der Wert des geleasten Objekts. Der Wertverlust ist abhängig von der Nutzungsintensität, aber auch von der Entwicklung am Markt. Ist der Leasinggeber auch für Dienstleistungen wie Wartung und Versicherung verantwortlich, fließen diese Kosten in die Leasingraten ein.
Beim Leasing stellt der Leasinggeber Kapital bereit. Dafür werden Zinsen erhoben, die in die Leasingrate einfließen. Auch die Verwaltungskosten des Leasinggebers sind Bestandteil der Leasinggebühr. Weiterhin muss der Leasinggeber das Ausfallrisiko des Leasingnehmers berücksichtigen. Er berechnet dafür einen Zuschlag. Die Bonität des Leasinggebers spielt eine wichtige Rolle. Die Leasingraten sind in der Regel bonitätsabhängig. Damit sich das Leasing für den Leasinggeber lohnt, kommt noch eine Gewinnmarge hinzu. Die Kalkulation der Leasingrate ist komplex. Für den Leasingnehmer ist zumeist nicht ersichtlich, wie sich die Leasingrate zusammensetzt.
Ein wichtiger Aspekt für die Höhe der Leasingrate ist die Laufzeit des Leasingvertrages. Eine Anzahlung und eine Schlusszahlung führen zu niedrigeren Leasingraten. Leasing kann auch ohne Anzahlung und Schlusszahlung erfolgen. Eine Schlusszahlung erfolgt, wenn der Restwert des Leasingobjekts am Ende der Leasingperiode geringer ist als der kalkulatorische Restwert zum Beginn der Leasingperiode.

Die Leasingrate wird folglich durch diese Komponenten bestimmt:

– Wert des geleasten Objekts
– kalkulatorischer Restwert des Leasingobjekts
– eventuell Kosten für Wartung und Versicherung
– Zinsen für die Kapitalbereitstellung
– Verwaltungskosten des Leasinggebers
– Zuschlag für das Ausfallrisiko
– Gewinnmarge für den Leasinggeber
– Dauer der Leasingperiode
– Anzahlung und Schlusszahlung.

Leasingraten können teilweise höher sein als die Raten für einen Kauf des gleichen Objekts auf Kredit. Leasing kann dennoch vorteilhafter sein als der Kreditkauf, da Unternehmen die Leasinggebühren steuerlich geltend machen können.

Verschiedene Formen von Leasing

Beim Leasing werden verschiedene Formen unterschieden, die sich auf die Leasingkosten auswirken können.

Das direkte Leasing wird auch als Herstellerleasing bezeichnet. Der Hersteller bietet über eine Gesellschaft das Leasingobjekt und gleichzeitig das Leasing als Dienstleistung an. Die Gesellschaft, über die das Leasing erfolgt, ist häufig eine Tochtergesellschaft des Herstellers. Ein Beispiel für das direkte Leasing ist das Fahrzeugleasing. Der Fahrzeughersteller ist gleichzeitig der Leasinggeber.

Das indirekte Leasing erfolgt über eine Leasinggesellschaft, die nicht an einen Hersteller gebunden ist. Sie hat keine Interessenverbindung zum Hersteller. Zwischen Leasinggeber, Hersteller und Leasingnehmer besteht eine Dreiecksbeziehung. Die Leasinggesellschaft muss das Leasingobjekt vom Hersteller beziehen, um es dem Leasingnehmer zur Verfügung zu stellen. Zwischen Leasinggesellschaft und Hersteller wird ein Kaufvertrag abgeschlossen, während die Leasinggesellschaft mit dem Leasingnehmer einen Leasingvertrag abschließt.

Die Leasinggebühren können beim indirekten Leasing höher als beim direkten Leasing ausfallen, da die Leasinggesellschaft das Leasingobjekt beschaffen muss. Weiterhin werden Operate-Leasing und Finance-Leasing unterschieden. Auch diese Formen des Leasings können sich unterschiedlich auf die Leasingraten auswirken.

Operate Leasing eignet sich für kürzere Laufzeiten, wenn das geleaste Objekt beispielsweise durch den technologischen Wandel schnell veraltet und der Leasingnehmer technisch immer auf dem neuesten Stand sein will. Der Leasinggeber trägt das volle Investitionsrisiko und übernimmt auch Dienstleistungen wie Wartung und Reparatur.

Finance-Leasing eignet sich für kostenintensive Investitionen. Die Leasingdauer ist länger als beim Operate-Leasing. Das Investitionsrisiko wird vom Leasingnehmer getragen. Der Leasingnehmer ist auch für Maßnahmen zur Werterhaltung des Leasingobjekts verantwortlich.

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Warum ist Leasing besonders für KMU’s von großem Vorteil?

Für KMU stellt das Leasing eine sinnvolle Alternative zu einem Kredit dar. Anders als bei einem Kredit entstehen beim Leasing keine Schulden, sondern Kosten. Der Leasingnehmer muss die Anschaffungskosten für das Objekt nicht in einer Summe zahlen. Leasing verschafft dem Leasingnehmer einen größeren Liquiditätsspielraum. Das ist vor allem für Unternehmen mit einer niedrigen Kapitalbasis vorteilhaft. Der Leasingnehmer erwirbt mit dem Leasing kein Eigentum, da er ein Dauerschuldverhältnis ähnlich wie bei einem Mietvertrag eingeht. Er kann technisch immer auf dem neuesten Stand sein, da er immer die neuesten Objekte leasen kann. Das ist vor allem beim Leasing von Objekten für die Digitalisierung oder von technischer Ausrüstung vorteilhaft. Der Leasingnehmer geht nicht das Risiko einer Fehlinvestition ein.
Da sich die Leasinggebühren während der gesamten Vertragsdauer nicht verändern und in jedem Monat in der gleichen Höhe anfallen, sichert das Leasing eine gute Planbarkeit.

 
 

Leasing eignet sich aufgrund der überschaubaren Leasinggebühren auch für Unternehmen mit einem niedrigen Budget. Auch für Start-ups ist Leasing möglich, doch werden dann höhere Sicherheiten, beispielsweise eine Bankbürgschaft oder eine höhere Anzahlung, gefordert. In der Bilanz taucht das geleaste Objekt nicht auf, da Sie als Leasingnehmer nicht der Eigentümer sind. Leasing ist also bilanzneutral. Das verbessert die Eigenkapitalquote, was sich vorteilhaft auf die Bonität auswirkt.

 

Da Sie das Leasingobjekt nicht aktivieren müssen, sind die Leasinggebühren steuerlich voll absetzbar. Mit dem Leasing wird die Steuerlast gesenkt. Ein weiterer Vorteil für KMU ist die Möglichkeit einer flexiblen Vertragsgestaltung.

Wie berechne ich die Leasinggebühren für mein Unternehmen?

Die monatlichen Leasingraten stellen für Ihr Unternehmen zwar eine finanzielle Belastung dar, doch sind sie planbar. Bevor Sie ein Objekt leasen, sollten Sie mehrere Angebote von unterschiedlichen Leasinggesellschaften einholen und vergleichen. Im Vorfeld können Sie die Kosten für das Leasing mit dem Leasingrechner ermitteln, der Ihnen online zur Verfügung steht.
Als Basis setzen Sie den Anfangswert an, der Ihnen grob bekannt sein sollte. Leisten Sie eine Anzahlung, muss sie im Leasingrechner angegeben werden. Der Zinssatz unterscheidet sich, abhängig von Ihrer Bonität und von der Leasinggesellschaft. Der Leasingrechner bietet Ihnen dazu jedoch Anhaltspunkte. Im Leasingrechner geben Sie das Ratenintervall an. In der Regel erfolgt die Ratenzahlung monatlich. Weiterhin geben Sie die Vertragsdauer und den kalkulatorischen Restwert an. Nun können Sie die Berechnung starten und die monatlichen Leasingraten ermitteln.
Bei den ermittelten Leasingraten handelt es sich nur um einen groben Anhaltspunkt. Abhängig vom tatsächlichen Wert des geleasten Objekts, von Ihrer Bonität und von der Leasinggesellschaft können sich die Leasingraten unterscheiden. Ein Vergleich mehrerer Angebote hilft Ihnen, Kosten zu sparen.

Beispiel einer Leasing Gebührenrechnung

Ein Beispiel soll die Berechnung der Leasinggebühren für Ihr Unternehmen veranschaulichen. Als Leasingobjekt wird ein Getränkeautomat gewählt, der von Mitarbeitern und von Kunden genutzt werden kann. Der Anfangswert liegt bei 7.000 Euro. Eine Anzahlung erfolgt nicht. Der Zinssatz wird mit 5 Prozent pro Jahr angesetzt. Als kalkulatorischer Restwert werden 2.800 Euro bei einer Leasingdauer von 48 Monaten angenommen. Daraus ergibt sich die nachfolgende Berechnung:
– Anfangswert: 7.000 Euro
– Zinssatz: 5 Prozent pro Jahr
– Ratenintervall: monatlich
– Laufzeit: 48 Monate
– Restwert: 2.800 Euro.
Im Beispiel liegen die monatlichen Leasingraten bei 121,17 Euro. In der Praxis wird die Leasingrate zumeist aufgerundet. Daraus könnte sich eine Leasingrate von 125 Euro im Monat ergeben.

Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen, um Leasinggebühren absetzen zu können?

Die wichtigste Voraussetzung für das Leasing ist Ihre Bonität. Ihr Unternehmen sollte mindestens sechs Monate lang etabliert sein, da dann bereits die ersten betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters vorliegen. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung der Bonität.

Um die Leasinggebühren steuerlich absetzen zu können, muss das Leasinggut mindestens zu 90 Prozent im Unternehmen genutzt werden. Eine betriebliche Nutzung zu 100 Prozent ist bei der Nutzung einer Maschine, einer Anlage, einer Betriebsausstattung, von Sicherheitstechnik oder von Objekten für die Digitalisierung gewährleistet. Ein Firmenwagen, der geleast wird, muss größtenteils geschäftlich genutzt werden.

Das ist bei Selbstständigen und Freiberuflern zumeist nicht gegeben. Eine weitere Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Leasingraten ist, dass das Leasingobjekt nicht aktiviert werden muss. Das Leasingobjekt erscheint dann nicht in der Bilanz Ihres Unternehmens. Als Leasingnehmer dürfen Sie nicht der wirtschaftliche Eigentümer des Leasingobjekts sein.
Nicht jedes Unternehmen ist bilanzierungspflichtig. Unternehmen, die nicht bilanzieren, können ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, können Sie Ihren Gewinn über Sondervorauszahlungen innerhalb eines Geschäftsjahres überproportional reduzieren. Diese Möglichkeit besteht bei der Bilanzierung nicht. Sondervorauszahlungen müssen über die Leasingdauer verteilt werden.
In der Einkommenssteuer und in der Körperschaftssteuer können die Leasingraten zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden.
KMU können die Leasingraten zumeist auch in der Gewerbesteuer zu 100 Prozent steuerlich absetzen. Gemäß § 8 Nr.1 Gewerbesteuergesetz gilt für Unternehmen mit hohen Finanzierungs-, Leasing- und Mietaufwendungen eine Ausnahme. In solchen Fällen kann der steuerliche Abzug der Leasingraten auf 95 Prozent beschränkt sein. Das gilt jedoch nur, wenn ein Freibetrag von 100.000 Euro überschritten wird.

Absetzbarkeit bei teilweise privater Nutzung

Auch Freiberufler und Selbstständige, die einen Firmenwagen leasen und teilweise privat nutzen, können die Leasingraten zumindest teilweise steuerlich absetzen. Dafür kann die 50-50-Regelung genutzt werden, bei der Sie die Hälfte der Leasinggebühren steuerlich absetzen und die andere Hälfte privat finanzieren.
Eine Alternative ist ein Fahrtenbuch. Anhand des Fahrtenbuchs wird der geschäftliche Anteil an den Leasingraten ermittelt, der steuerlich absetzbar ist.

Wie funktioniert die Leasing Abschreibung im Unternehmen?

Im Gegensatz zu einem Kredit nehmen Sie beim Leasing keine Abschreibungen gemäß AfA-Tabelle vor. Die Leasing Abschreibung erfolgt in der jährlichen Steuererklärung. Die monatlichen Leasinggebühren werden zu einer Summe zusammengefasst und in der Steuererklärung als Betriebsausgabe vom Umsatz subtrahiert. Da sich der Gewinn mindert, ist die Berechnungsgrundlage für die Steuern geringer. Die Absetzbarkeit der Leasingraten ist steuerlich in den meisten Fällen günstiger als die AfA-Abschreibung bei einem gekauften Objekt.

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