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Kontokorrentkreditfinanzierung: Zinssatz und Sicherheiten

Die Kontokorrentkreditfinanzierung zählt zu den meist genutzten Maßnahmen der Unternehmensfinanzierung. Dieser Beitrag erläutert, was ein Kontokorrentkredit ist, welche Kosten auf ein Unternehmen zukommt und welche Sicherheiten benötigt werden.

Was ist die Kontokorrentkreditfinanzierung und wie wird sie eingesetzt?

Der Begriff Kontokorrentkredit entstammt den italienischen Begriffen Conto (Rechnung) und corrente (laufend) und bezeichnet ein Prinzip der Verrechnung zwischen zwei Geschäftspartnern. Eine Kontokorrentkreditfinanzierung wird als Kreditrahmen auf einem Geschäftskonto eingeräumt, auf das regelmäßig Zahlungen eingehen. Die Tilgung des Kredits erfolgt durch die laufenden Zahlungseingänge. Es gibt keinen festgelegten Tilgungsplan.

Einmal eingeräumt, kann auf den Kontokorrentkredit jederzeit zugegriffen werden. Unternehmen müssen zuvor keine gesonderte Genehmigung der Bank einholen. Der Zugriff auf den Kreditrahmen ist im Zuge der laufenden Kontoführung möglich. Auf den Kreditrahmen kann somit über den Überweisungs- und Lastschriftverkehr, den kartengestützten Zahlungsverkehr und über Barverfügungen zugegriffen werden.

Prinzipiell kann ein Kontokorrentkredit auf einem separaten Konto eingerichtet werden, mit dem keine direkte Teilnahme am Zahlungsverkehr möglich ist. Dann kann Liquidität zulasten dieses Kontos auf das Geschäftskonto überwiesen werden. Sofern Kredit- und Geschäftskonto bei derselben Bank geführt werden, sind Umbuchungen in Echtzeit auch ohne die Nutzung von Instant Payment möglich.

Ein Kontokorrentkredit wird durch Banken bis zu einer bestimmten Höhe eingeräumt. Die Höhe orientiert sich typischerweise an den laufenden Einnahmen des Betriebs. Ein Kontokorrentkredit wird in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel monatlich) durch die Feststellung eines Saldos abgeschlossen. Nach der Feststellung des Saldos besteht nur dieser fort. Die Einzelforderungen in Form der einzelnen Verfügungen gehen unter.

Formal wird eine Kontokorrentkreditfinanzierung nur sehr kurzzeitig gewährt, da sie nach dem Ausgleich des Kontos getilgt ist. In der Praxis wird jedoch eine Kreditlinie eingeräumt und dauerhaft aufrechterhalten. Dadurch steht der Kreditrahmen Unternehmen dauerhaft zur Verfügung.

Kontokorrentkredite sind der Fremdfinanzierung und hier der Außenfinanzierung zuzurechnen. Die Darlehen dienen zur Finanzierung kurzfristiger Zahlungen und ersetzen bzw. ergänzen hier Liquidität, die in Form von Bankguthaben zur Verfügung steht. Insbesondere dienen die Kredite zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und hier ganz besonders zur Finanzierung von Belastungsspitzen. Dies ist zum Beispiel für Unternehmen mit großen saisonalen Schwankungen von Bedeutung.

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Welche Kosten fallen bei einer Kontokorrentkreditfinanzierung an?

Kontokorrentkredite sind eine relativ teure Finanzierungsvariante. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dazu zählen Sollzinsen, gegebenenfalls Überziehungszinsen, Bereitstellungsprovisionen und Umsatzprovisionen.

Sollzinsen

Die Sollzinsen fallen um ein Vielfaches höher aus als die Habenzinsen für Guthaben auf dem Geschäftskonto. Die Zinsen fallen auf den jeweils in Anspruch genommenen Betrag, nicht jedoch auf den eingeräumten Kreditrahmen an. Ein Beispiel: Ein Unternehmen verfügt über einen Kontokorrentkredit in Höhe von 50.000 EUR. Der Zinssatz beträgt 1,0 % pro Monat. Das Unternehmen leiht sich in einem Monat durchschnittlich einen Saldo in Höhe von 25.000 EUR. Am Ende des Monats werden dem Konto deshalb 250 EUR Zinsen belastet.

Die Höhe der Zinssätze hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Banken. Zum anderen spielt der allgemeine Marktzins eine Rolle. Banken refinanzieren Kontokorrentkredite kurzfristig, d. h. dass Geldmarktzinssätze für die Refinanzierungskosten ausschlaggebend sind. Zusätzlich zu den Refinanzierungskosten kalkulieren Banken Risikokosten und Gewinnzuschläge ein.

Die Sollzinsen sind grundsätzlich variabel. Banken können diese durch Änderungen ihrer Preisverzeichnisse prinzipiell jederzeit anpassen. In vielen Fällen wird auch eine automatische Anpassung an einen Referenzzinssatz vereinbart. Dann setzt sich der Zinssatz aus einem Referenzzinssatz und einem festgelegten Zuschlag zusammen. Beispiele dafür sind:

  • 3-Monats Euribor +5 %
  • 3-Monats Euribor x 250 %

Abweichend vom 3-Monats-Euribor kann auch der Hauptrefinanzierungssatz der EZB als Referenzzins dienen. Es ist prinzipiell möglich, die Sollzinsen bankenindividuell auszuhandeln. Ob diese Vorgehensweise Erfolg verspricht, hängt maßgeblich von der Bonität des Kreditnehmers und damit seiner effektiven Verhandlungsposition ab.

Banken rechtfertigen die hohen Zinsen für Kontokorrentkredite immer wieder mit der Flexibilität und den anfallenden Risikokosten.

Überziehungszinsen

Überziehungszinsen sind Strafzinsen. Diese fallen an, wenn die mit der Bank vereinbarte Kreditlinie überzogen wird. Marktüblich sind Zuschläge von 3-5 % auf den regulären Sollzins. Unternehmen sollten Überziehungen der vereinbarten Kreditlinie vermeiden. Abgesehen von den hohen Kosten führen solche Überziehungen zu einer Verschlechterung des Ratings. Der Grund: Banken, Auskunfteien und andere Akteure prüfen im Zusammenhang mit einer möglichen Kreditvergabe auch die Kontoführung. Überziehungen über vereinbarte Kreditlinien hinaus wirken hier ebenso negativ wie nicht eingelöste Zahlungsverpflichtungen.

Bereitstellungsprovision

Viele Banken verlangen von ihren Kunden zusätzlich zu den Sollzinsen eine Bereitstellungsprovision. Diese wird als Gebühr für die Einrichtung der Kreditlinie belastet. Banken begründen dies damit, dass die vereinbarte Liquidität gebunden sei und nicht an andere Kunden vergeben werden könne. Es gibt unterschiedliche Varianten.

In einer Variante wird die Provision als Prozentsatz des im jeweiligen Abrechnungsintervall höchsten Saldos berechnet. Ein Beispiel: Ein Unternehmen verfügt über einen Kontokorrentkredit in Höhe von 100.000 EUR. Der Zinssatz beträgt 0,5 % pro Monat bei monatlicher Abrechnung. Zusätzlich belastet die Bank einmal pro Monat 0,5 % des höchsten während des Monats angefallenen soll Saldos. Das Unternehmen schöpft den Kreditrahmen an einem Tag im Monat zu 100 % aus. Das Resultat: Die Bereitstellungsprovision beträgt 500 EUR.

In dieser Variante verteuert sich der Effektivzins erheblich, wenn die Kontokorrentkreditfinanzierung nur unregelmäßig bzw. punktuell in Anspruch genommen wird. Bereitstellungsprovisionen in dieser Variante sind günstiger für Unternehmen, die ihren Kreditrahmen üblicherweise für einen längeren Zeitraum auf relativ konstantem Niveau nutzen.

Eine weitere Variante der Bereitstellungsprovision besteht darin, neben dem eigentlich Sollzins einen prozentualen Teil des zugesagten Kredits zu berechnen. Ein Beispiel: Bei einem Kontokorrentkredit in Höhe von 200.000 EUR wird eine Provision in Höhe von 3,5 % pro Jahr belastet. Die Provision fällt unabhängig davon an, ob der Kreditrahmen in Anspruch genommen wird oder nicht.

In einer dritten Variante fällt die Bereitstellungsprovision ebenfalls als Prozentsatz auf den eingeräumten Kreditrahmen an. Die Provision wird jedoch nur belastet, soweit der Kredit nicht in Anspruch genommen wird.

Kontoführungsgebühren/Umsatzprovision

Bei einigen Banken werden die Kontoführungsgebühren nach der Höhe der getätigten Umsätze ermittelt. Dabei wird entweder die Soll- oder die Habenseite des Kontos als Bemessungsgrundlage herangezogen. Herangezogen wird die Seite, bei der der Umsatz am höchsten ausgefallen ist.

Tipp: Individuelles Kreditprofil bestimmen

Unternehmen sollten versuchen, ihr individuelles Kreditprofil zu bestimmen. Das Profil besteht in dem typischen Verlauf der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites. Dann lässt sich ermitteln, welche Kombination aus Bereitstellungsprovision, Zinssatz, Überziehungszins und Umsatzprovision am günstigsten ist. Die Unterschiede zwischen verschiedenen Banken können signifikant sein.

Mitunter stehen den Kosten eines Kontokorrentkredits auch konkrete finanzielle Vorteile gegenüber, die eine Nutzung rechtfertigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn durch eine kurzfristige Inanspruchnahme der Kreditlinie Skonti bei Lieferanten genutzt werden können. Die Skonti können dann höher ausfallen als die angefallenen Zinsen und Provisionen.

 

Bonitätsprüfung bei der Kontokorrentkreditfinanzierung

Eine Kontokorrentkreditfinanzierung gibt es nicht ohne Bonitätsprüfungen. Welche Informationen in die Bonitätsprüfung einfließen, hängt von der jeweiligen Bank und der Kredithöhe ab. Im einfachsten Fall stützt die Bank ihre Entscheidung im Wesentlichen auf Informationen zu bisherigen Kontoführung und Wirtschaftsauskunfteien wie zum Beispiel Creditreform. Liegt ein ausreichender CrefoScore vor und lassen die Umsätze und sonstigen Merkmale der Kontoführung dies zu, kann der Kreditrahmen kompliziert eingerichtet werden.

Unternehmen sollten bedenken, dass Banken einen Kontokorrentkredit kurzfristig kündigen können. Für nicht in Anspruch genommene Teile der Kreditlinie gilt in der Regel gar keine Kündigungsfrist. Für in Anspruch genommene Teile des Kredits gelten allenfalls kurze Kündigungsfristen. Bei einer signifikanten Verschlechterung der Bonität müssen Unternehmen immer mit einer sofortigen Kündigung rechnen.

Die kurzfristige Kündigungsmöglichkeit seitens der Bank kann im Extremfall zu einem ernsten Liquiditätsproblem führen. Im schlimmsten Fall können Rechnungen nicht mehr bezahlt werden. Daraus resultieren weitere Schäden an der Bonität, die zu einer Verschlechterung der Verhandlungsposition gegenüber anderen Banken führen.

Bei größeren Kreditlinien führen Banken sehr umfangreiche Bonitätsprüfungen durch, die Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen, Ratings und weitere Datenquellen beinhalten.

Sicherheiten für Kreditlinien

Banken können für einen Kontokorrentkredit Sicherheiten verlangen. Auch wenn eine Bank den Kreditrahmen ohne Sicherheiten einräumt, kann es sinnvoll sein, Sicherheiten anzubieten. Dann lässt sich im besten Fall ein günstigerer Zinssatz aushandeln. Als Sicherheit eignen sich zum Beispiel Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge oder andere Gegenstände des Anlagevermögens. Bei kleineren Unternehmen müssen Geschäftsführer und Gesellschafter häufig eine persönliche Haftung übernehmen und für die Kredite bürgen.

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