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Fusion von Unternehmen - welche Arten gibt es?

Die Fusion ist ein Werkzeug der Unternehmensübernahme. Auch als Konzentration bekannt werden verschiedene Unternehmen zu einem neuen Konzern zusammengeschlossen. Wir zeigen Ihnen wesentliche Arten, Ziele und Bestandteile von Fusionen auf.

Ein Überblick der verschiedenen Arten

Der Begriff Fusion bezeichnet die Verbindung von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen und zumeist unabhängigen Unternehmen. Zusammen gehen sie in einer neuen wirtschaftliche und rechtlichen Einheit auf. Ein Unternehmen übernimmt sowohl das Vermögen als auch die Verbindlichkeiten des oder der anderen Unternehmen. Sind die fusionierenden Unternehmen in etwa gleich groß, wird vom Merger of Equals gesprochen. Die in der Konzentration aufgehenden Unternehmen verlieren bei der Fusion ihre rechtliche Eigenständigkeit. Ein alternativer Begriff für die Fusion ist auch die Konzentration. Folgende vier Arten der Fusion werden im Allgemeinen unterschieden.

Horizontale Fusion

Die Unterscheidung der Arten von Fusionen erfolgt anhand der Vergleichbarkeit von Produkten oder Vertriebskanälen. Hierbei gelten ähnliche Differenzierungsmerkmale wie bei der Diversifikation von Produkten. In diesem Beispiel bezieht sich diese aber auf Unternehmen.

 

Horizontale-Fusion

 

Bei der horizontalen Fusion schließen sich Unternehmen aus der gleichen Branche zusammen. Sie sind rechtlich selbstständige Unternehmen, erstellen aber Produkte mit sachlichem Zusammenhang her. Ein Beispiel für eine horizontale Konzentration wäre die Fusion zweier Kraftfahrzeughersteller. Die Produktpalette des zusammengeschlossenen Unternehmens wird horizontal diversifiziert.

 

Je nach Größe der fusionierenden Unternehmen kann diese Art der Konzentration auch zusätzliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Problematisch können horizontale Fusionen aus Sicht des Kartellrechts werden. Wenn die sich zusammenschließenden Unternehmen als neue wirtschaftliche Einheit eine zu große Marktmacht erreichen könnten, wird die Fusion vorab noch vom Bundeskartellamt geprüft.

Beide Unternehmen der Fusion bieten Produkte auf derselben Wirtschaftsstufe und innerhalb derselben Branche an. Auf diese Weise kann sich das fusionierte Unternehmen mit einer breiteren Produktpalette der gleichen Art an Produkten am Markt beweisen. Sie sind genehmigungspflichtig. Wenn Kunden nach einem Unternehmenszusammenschluss die Freiheit fehlt, von verschiedenen starken Wettbewerbern einzukaufen, dann ist die Marktmacht bedenklich. In diesem Fall kann der Anbieter immense Preiserhöhungen umsetzen. Auch bei Qualitätsmängeln muss er weniger Konsequenzen fürchten, Kunden an den Wettbewerb zu verlieren. Er kann Verschlechterungen seines Angebotes am Markt ohne große Konsequenzen durchsetzen. Genau diese Zusammenhänge und Konsequenzen prüft das Bundeskartellamt bei einer horizontalen Fusion. Wenn das Risiko zu groß ist, kann das Amt eine Konzentration auch komplett untersagen. Fusionen können am Markt frei stattfinden, solange sie den Wettbewerb nicht maßgeblich beeinträchtigen.

Fusionen müssen dann vom Kartellamt freigegeben werden, wenn sich Unternehmen einer Branche und einer Wirtschaftsstufe zusammenschließen. Außerdem müssen beide Unternehmen eine gesetzlich definierte Umsatzschwelle übersteigen. Ansonsten können horizontale Fusionen auch ohne Freigabe des Bundeskartellamtes erfolgen.

 

Vertikale Fusion

Von einer vertikalen Fusion wird bei einem Zusammenschluss zweier Unternehmen aus einer Lieferkette gesprochen. Dies wäre der Fall, wenn ein Automobilhersteller beispielsweise mit einem Lieferanten für Autobremsen fusioniert. Diese Art von Unternehmenszusammenschlüssen verbindet zwei oder mehr Unternehmen vertikal entlang der Wertschöpfungsketten. Es werden Unternehmen der vor- oder nachgelagerten Produktionsstufen übernommen.

Wichtiges fachliches Know-how wird in einem neuen Konzern gebündelt. Die Produktion der Autobremsen erfolgt in der Regel nur noch für eigene Zwecke, es sei denn, die Kapazitäten aus dem Vermögen des ehemaligen Zulieferers können mit der internen Nachfrage nicht (mehr) gedeckt werden. In diesem Fall wäre aus wirtschaftlichen Gründen auch ein Vertrieb von Automobilbremsen an externe Abnehmer denkbar. Vielleicht werden in diesem Fall zunächst Ersatzteil-Werkstätten oder Ersatzteil Vertriebsgesellschaften beliefert, bevor die Konkurrenz direkt in den Genuss der eigenen Produkte kommt.

Auch diese Form der Fusion kann die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens verbessern. Die Produkte der vorgelagerten Produktionsstufe können zu Herstellungskosten bereitgestellt werden. Allerdings könnte die Übernahme des Verwaltungsapparates auch die Verwaltungskosten/ Gemeinkosten erhöhen. In diesem Sinne sollte vorab geprüft werden, ob und wie Preisvorteile generiert werden können. Kartellrechtlich gibt es bei dieser Art von Zusammenschlüssen weniger bedenken. Zwar ist die sachliche Ähnlichkeit der Produkte beider Unternehmen gegeben, durch einen Zusammenschluss wird das Angebot auf dem Markt aber nicht so sehr beeinflusst. Die Qualität und der Preis des Angebotes sollten darunter nicht leiden. Wenn dies doch der Fall sein kann, wird sich auch das Bundeskartellamt einschalten.

 

Zirkuläre Fusion

Wenn zwei Unternehmen unterschiedliche Produkte vertreiben, aber dieselben Vertriebskanäle nutzen, dann wird von einer zirkulären Fusion gesprochen. Dies könnte der Fall sein, wenn ein Automobilhersteller mit einem Kfz-Versicherer fusioniert. Beide Unternehmen könnten ihre Produkte primär über dieselben Autohäuser vertreiben. Dennoch sind Kfz-Versicherungen keine vor- oder nachgelagerten Fertigungsstufen von Automobilen. Über den Zusammenschluss beider Angebote könnte das neue Unternehmen beide Produktarten miteinander verbinden. Beide Produkte können sich ergänzen. Auf diese Weise kann eine breitere Masse an Kunden angesprochen werden. Kunden können sich noch mehr mit der Marke identifizieren. Das neue Unternehmen bietet den Kunden über denselben Vertriebskanal verschiedene Produkte auf einmal.

 

Der Vorteil liegt auf der Hand: Beide Unternehmen kennen ihre Vertriebskanäle bereits, so folglich auch der neue fusionierte Konzern. Erfahrungen müssen nicht erst neu gemacht werden. Der Vertriebsfokus bleibt wie bisher.

 

Zirkuläre-Fusion

 

Die Gemeinkosten des Unternehmens werden nach der zirkulären Fusion auf mehr Produkte verteilt. Das unternehmerische Risiko geht zurück. Kartellrechtlich dürfte diese Art der Fusion in den seltensten Fällen Schwierigkeiten verursachen. Das Angebot wird nicht eingegrenzt oder verschlechtert. Die Wettbewerber bleiben die gleichen. Durch diese Art der Zusammenschlüsse erhält das neue Unternehmen lediglich die Möglichkeit, den unternehmerischen Erfolg auf die Basis eines breiteren Sortiments bei gleichen Vertriebskanälen zu verteilen.

 

Konglomerate Fusion

Der Begriff Konglomerat stammt aus dem lateinischen. „Conglomerare“ bedeutet „zusammenballen“. Bei einer Fusion als Konglomerat geht es um das Zusammenballen verschiedener Produkte zu einer Faust. Es fusionieren Unternehmen, die weder in derselben Branche tätig sind, noch dieselben Vertriebskanäle nutzen. Dies wäre der zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Autohersteller mit einem Bauunternehmen zusammenschließt. Vertriebskanäle und Produkte sind nicht miteinander vergleichbar. Es entsteht ein Mischkonzern. Das Zusammenschmelzen beider Betriebe vergrößert die Vielfalt der Produkte. Gemeinkosten werden auf mehr Produkte verteilt. Allerdings sind für die Aufgaben in Vertrieb, Controlling und Marketing mitunter komplett andere Anforderungsprofile relevant.

Als Konsequenz sind die entstehenden (zusätzlichen) Verwaltungskosten bei der Fusion als Konglomerat mitunter wesentlich höher, auch als bei der zirkulären Fusion. Bei der vertikalen und horizontalen Fusion hingegen können durch den Zusammenschluss oft weitere Verwaltungskosten eingespart werden.

Wenn es einen Aspekt gibt, der bei einer Fusion als Konglomerat keine Bedenken auslöst, dann ist es das Kartellrecht. Unternehmen aus komplett unterschiedlichen Branchen und mit verschiedenartigen Vertriebskanälen haben keinen negativen Einfluss auf das am Markt verfügbare Angebot. Der Handel kann weiterhin relativ frei und ohne Einschränkungen im Wettbewerb erfolgen. Beim Mischkonzern wird das Angebot oft sogar vielmehr gesichert als eingeschränkt. Dadurch, dass das neue Unternehmen ein unabhängigeres und breiteres Angebot bietet, wird auch das Risiko gestreut, welches sich aus der wirtschaftlichen Krise in einer Branche ergibt.

Fusion/Konzentration vs. Kooperation – wo liegen die Unterschiede?

Unternehmensfusion

Wie oben bereits verdeutlicht, geht es bei einer Fusion um den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einem neuen Unternehmen. Am Ende bleibt lediglich ein Unternehmen übrig. Die anderen beteiligten Unternehmen geben ihre Eigenständigkeit komplett auf. Das gesamte Vermögen und die Schulden, inklusive aller Firmenkredite und Eigenkapital, Mietobjekte, technische Anlagen und Maschinen gehen im neuen Unternehmen auf. Das Produktspektrum des aus der Fusion resultierenden Unternehmens wird breiter.

Eine Trennung der Fusion ist nur noch schwer möglich, in dem die Produktsparte abgespalten und verkauft wird. Da bei der Fusion zudem in der Regel auch der Verwaltungsapparat zusammengelegt wird und überflüssige Ressourcen umstrukturiert werden, müsste bei der Auflösung einer Fusion ebenfalls die Verwaltung neu aufgebaut werden, sofern nicht nur die Produktsparte in ein anderes bereits existierendes Unternehmen verkauft wird. Die rechtliche Realisierung einer solchen Maßnahmen kann mitunter aber lediglich mit einem enorm hohen Aufwand erfolgen.

Kooperation zwischen Unternehmen

Bei der Kooperation hingegen vereinbaren zwei oder mehr Unternehmen, ein Projekt zusammen zu entwickeln und umzusetzen. Ein solches Projekt kann der gemeinsame Vertrieb der Produkte sein. Eine weitere Möglichkeit ist auch die Zusammenlegung des Einkaufs. Gemeinsam kann die Einkaufsmenge vergrößert werden. Folglich besteht die Chance, Mengenrabatte zu realisieren. Für die Realisierung der Kooperation kann entweder ein Kooperationsvertrag geschlossen oder sogar eine gemeinsame Tochtergesellschaft gegründet werden. Alle Kooperationspartner bleiben rechtlich selbstständig. Sie verfolgen lediglich partnerschaftlich gemeinsame Ziele.

Wenn die Kooperation lediglich durch eine schriftliche Vereinbarung begründet ist, kann diese grundsätzlich auch einfacher wieder aufgelöst werden. Bei einer gemeinsamen Tochtergesellschaft ist es schon wieder aufwendiger. Dennoch ist es in der Regel einfacher umsetzbar, als den rechtlichen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen in Form einer Fusion aufzulösen. Die Gemeinkosten des Verwaltungsapparates können durch eine Fusion generell zunächst nicht eingespart werden. Die Kooperation könnte allerdings in Form von Verhandlungen und Realisierung zusätzliche Kapazitäten der Verwaltung erfordern.

Wie Sie sehen liegt der primäre Unterschied zwischen Konzentration und Kooperation in der Ausprägung der rechtlichen Selbstständigkeit der beteiligten Gesellschaften.

Ziele, Gründe, Motive einer Fusion

Eines der Hauptziele einer Fusion ist der Ausbau der wirtschaftlichen Machtposition von Unternehmen. Zusammen wird dir Produktpalette verbreitert. Umsatzerlöse und Risikostreuung werden vergrößert. Teilweise wird auch darauf abgezielt neue regionale oder Produktmärkte zu erschließen. Grundsätzlich können die Motive einer Fusion in strategische, finanzielle und persönliche Gründe untergliedert werden.

Bei den strategischen Motiven geht es primär darum, den Unternehmenserfolg und die Marktmacht strategisch also mit langfristiger Wirkung zu verbessern:

  • Marktmotive: Mit einer Konzentration können neue Märkte in Form von Regionen, Ländern oder Produktarten erschlossen werden. Auf diese Weise können beispielsweise bei der horizontalen Fusion die Gemeinkosten auf eine größere Absatzmenge verteilt und Skaleneffekte (Mengenrabatte) im Einkauf erzielt werden.
  • Leistungsmotive: Ein weiteres strategisches Motiv einer Fusion kann auch die Verbesserung der eigenen Leistungsfähigkeit sein. Produktion, Absatz, Beschaffung und/ oder Marketing können durch gemeinsames Know-how im neuen Unternehmen verbessert werden. Die Leistung wird optimiert.
  • Risikomotive: Der Absatz von mehreren Produkten führt parallel auch zu einer Verteilung der Risiken auf ein breiteres Spektrum an Absatzmöglichkeiten. Wenn bei einer Fusion in Form eines Konglomerats eine Branche in der Krise ist, können alternativ abgesetzte Produkte im gesamten Unternehmen für Sicherheit sorgen.

Finanzielle Motive fokussieren darauf, finanzwirtschaftliche Ziele zu erreichen:

  • Steuerliche Motive: Wenn eines der fusionierenden Unternehmen dem Gesamtvorhaben zwar einen Vorteil bringt, aber zugleich auch Verlustvorträge ausweist, so werden auch diese in den neuen Zustand übernommen. Folglich wird die betriebliche Steuerlast und Steuerquote reduziert.
  • Kapitalmarktbedingte Motive: Durch den Zusammenschluss von Unternehmen wird die Betriebsgröße und Bilanzsumme vergrößert. Auf diese Weise kann gegebenenfalls eine bessere Fremdfinanzierung realisiert werden.

Auch aus persönlichen Motiven kann eine Fusion angestrebt werden. Rein subjektive Annahmen, die teilweise noch nicht einmal der vollen Wahrheit entsprechen müssen, können die Entscheidung über eine Fusion motivieren und begründen. Aus diversen persönlichen Gründen und wenn es nur der Wunsch nach mehr Einfluss ist, können Fusionen erfolgen. Oftmals sind Fusionen aber auch erfolgreiche Maßnahmen, die dem Unternehmen Sicherheit und einen stärkeren Einfluss am Markt bieten.

So sieht der Ablauf aus

Wenn sich zwei oder mehrere Unternehmen dazu entschlossen haben, durch eine Fusion zu verschmelzen, sind die folgenden Schritte zu folgen:

  • Im ersten Schritt sollte eine spezielle Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern aus allen fusionierenden Unternehmen zusammengestellt werden. In vielen Fällen ist es auch sinnvoll, externe Berater mit an Bord zu holen.
  • Diese Arbeitsgruppe prüft in Form einer Due Diligence, die Gegebenheiten, erforderlichen Verträge, Vermögensgegenstände und Schulden. Auf diese Weise wird ein fundiertes Grundverständnis für alle Beteiligten erzeugt.
  • Als nächstes werden dann auf Basis dieser Informationen und der Zielsituation durch die Arbeitsgruppe der Fusion die notwendigen Unterlagen vorbereitet. Im Zentrum steht hierbei ein Verschmelzungsbericht gemäß des Paragrafen 8 des Umwandlungsgesetzes. Weitere Dokumente sind auch ein Kassenbericht und ein Inventarbericht. Beide sind im Paragrafen 17 des Umwandlungsgesetzes als Anhang der Anmeldung einer Verschmelzung definiert. Beide Berichte spiegeln die Resultate des vorherigen Schrittes wider.
  • Basierend auf diesen Informationen wird schließlich nach den Paragrafen 4 bis 7 des Umwandlungsgesetzes der Verschmelzungsvertrag entwickelt. Wenn eine Abänderung der Satzung des Gesellschaftsvertrages notwendig ist, so wird auch diese nun entworfen.
  • Alle Unterlagen werden den Geschäftsführungsorganen der beteiligten Gesellschaft zur Prüfung vorgelegt. Auch den Investoren wird er vorgelegt. Es wird beraten, weiterverhandelt und wenn notwendig angepasst, bis alle relevanten Parteien mit der Lösung zufrieden sind.
  • Die Gesellschaften unterschreiben die abgestimmten Vereinbarungen rechtswirksam. Die neue Satzung wird vor einem Notar unterschrieben. Die Handelsregisteranmeldung erfolgt. Eine Fusion und eine oder mehrere Löschungen werden eingetragen.
  • Ohne berechtigten externen Einspruch oder Klage innerhalb von fünf Monaten nach der Anmeldung ist die Fusion nach Ablauf der First erfolgreich abgeschlossen.

Das Resultat der Fusion kann den Namen einer der Gesellschaften behalten, aus den Namen der fusionierten Gesellschaften zusammengesetzt sein oder auch einen völlig neuen Namen haben.

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