Investition in Solarenergie lohnt sich: Photovoltaikanlage finanzieren!
Die Energiekosten steigen ebenso wie die Kosten der Energiewende. Da helfen auch alle Vergleichsportale nichts. Ob Strom, Gas oder Heizöl der Anteil an den Betriebskosten steigt. Das spüren auch Mittelstandsunternehmen zunehmend. Daher suchen sie nach Alternativen. Windkraft, Sonnenenergie oder Wasserkraft? Eine Photovoltaikanlage zu finanzieren und die Dachfläche zu bestücken, erscheint reizvoll. Schließlich ist Sonnenenergie kostenlos und sollte genutzt werden. Viele Unternehmer sind sich jedoch unsicher.
Lohnt sich eine solche Investition? Wie viele Monate erzeugt die Sonneneinstrahlung in Deutschland genug Strom? Reicht die Einspeisevergütung aus? Oder sollte man den Sonnenstrom besser selbst verbrauchen? Wir informieren Sie über die wichtigsten Entscheidungskriterien.
Wind und Sonne sind kostenlos, trotzdem wird die Energiewende immer teurer
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ehrgeizig und weist den richtigen Weg. Erneuerbare Energien wie Windkraft und Solarenergie werden gefördert. Im Jahr 2018 mit 26,6 Milliarden Euro. Dabei ist vor allem die Förderung der Windenergie ein großer Kostenfaktor. Kostentreiber sind dabei die aufwendigen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen. Diese dauern schon mal 2 Jahre und enden dennoch zu 80 % in Klagen gegen die Windkraftanlage. Am wenigsten gefördert werden muss die Solarenergie auf Freiflächen. Sie lag zuletzt bei 4,8 Ct. pro kWh. Da braucht es für die Windenergie rund ein Drittel mehr Zuschuss. Zuletzt lag deren Einspeisevergütung bei 6,1 Ct. pro kWh. Mit dieser Förderung lohnt sich der Betrieb von Windrädern für viele Investoren nicht mehr.
Das sieht bei Photovoltaikanlagen ganz anders aus. Hier zeigen sich Anlagen, die das 2,5-fache an Energie erzeugen, als Förderungen ausgeschrieben sind. Bei gemeinsamen Ausschreibungen von Wind- und Solarkraftanlagen gewinnen jeweils die Anlagen, die Solarenergie nutzen. Zudem sind Solarzellen auf Dächern oder Freiflächen weniger häufig Stein des Anstoßes und führen selten zu Klageverfahren. Die Kosten für Solarzellen sind zudem in den letzten Jahren ebenfalls gesunken und sind inzwischen auch für kleinere KMUs erschwinglich. Mittelständische Unternehmen profitieren davon eine Photovoltaikanlage zu finanzieren.
Photovoltaikanlage in Deutschland: östliche Bundesländer haben die Nase vorn
In Deutschland lässt sich ein deutliches Ost-/West-Gefälle bei der Solarenergieerzeugung ausmachen. Während man sich in den westlichen Bundesländern eher im privaten Bereich an erneuerbare Energien herantraut, sind die östlichen Bundesländer gewerblich sehr aktiv in der Nutzung der Solarenergie. Vor allem Brandenburg mit 1.412 kWp pro 1000 Einwohner, Mecklenburg-Vorpommern mit 1102 kWp und Sachsen-Anhalt mit 1085 kWp zeigten 2018, was möglich ist. Jedoch dürfen dabei die vielen Solarparks nicht vergessen werden, die in den östlichen Bundesländern auf Freiflächen oder ehemals militärischem Gebiet erstellt wurden. In den westlichen Bundesländern zeigen Bayern, Saarland und Baden-Württemberg mit überwiegend privaten Photovoltaikanlagen, was auf kleinem Raum machbar ist.
Dennoch ist die Vorbildfunktion aus dem Osten Deutschlands dringend nötig, denn trotz 1,6 Mio Photovoltaikanlagen Ende 2018, wird der Stromverbrauch in Deutschland weiterhin hauptsächlich konventionell erzeugt.
Vielseitige Möglichkeiten der Solarenergienutzung
Wer von Solarenergie spricht, meint meist die Nutzung einer Photovoltaikanlage. Je nach Gebäude, Lage und Ausrichtung können Sie die Sonnenenergie jedoch wesentlich vielseitiger nutzen.
- Moderne Fensterflächen, die nach Süden ausgerichtet sind, fangen beispielsweise Wärme ein.
- Wintergärten oder mit Glas überdachte Empfangshallen und Casinos heizen sich ebenfalls leicht auf. Sie geben die Wärme bei offenen Türen nach innen ab, dürfen im Winter jedoch nicht beheizt werden, da die Energieeinsparung ansonsten schnell verpufft. Wer seinen Glasbereich im Sommer lieber beschatten möchte, sollte sich die kostenintensiven Rollos sparen und stattdessen in darüber liegenden Solarmodulen investieren. Diese bieten Schatten und liefern zugleich Strom.
- Um Luftkollektoren zu nutzen, wird Wärme mithilfe einer Wärmepumpe oder mit Lüftungsanlagen in Haus geholt. So entsteht der Glashauseffekt.
- Für die Warmwassererzeugung und die Beheizung können thermische Solaranlagen genutzt werden. Sie verfügen über Sonnenkollektoren unterschiedlicher Art und Speichergröße. Sie benötigen lediglich 4-6 qm Fläche. Vakuumröhrenkollektoren benötigen sogar nur 2/3 der Fläche.
- Über Solarstrommodule (Photovoltaikanlage) gewonnene Sonnenenergie wird in Strom umgewandelt und selbst verbraucht oder ins Netz eingespeist.
- Glasfasergewebe als Solarspeichermodul: Im Moment noch ein Prototyp, demnächst wahrscheinlich schon in der Praxis. Nach aktuellen Forschungsergebnissen sollen textile Gewebe als LKW-Planen stromerzeugend wirken. Solche Gewebe könnten auch zur Beschattung von Gebäuden, Terassen o. Ä. dienen.
Photovoltaikanlage finanzieren und Kosten sparen
Das Dach ist mehr als nur Schutz gegen Wind und Wetter. Sie können es optimal zur Energiegewinnung nutzen. Das betrifft nicht nur Dächer mit Neigung, sondern auch Flachdächer. Doch eine Photovoltaikanlage zu finanzieren ist eine größere Investition, auch wenn die Kosten in den letzten Jahren deutlich gesunken sind. Bei der Wirtschaftlichkeit zählen diese Faktoren:
- Anschaffungskosten
- Wartungskosten
- Reparaturkosten
- Einspeisevergütung
- Stromersparnis
- Fördermittel
Die Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren zunehmend gesunken. Im Gegenzug sind die Kosten für die Solaranlage jedoch auch gesunken, und zwar stärker. Somit bleibt ein Plus auf der Seite der Einspeisevergütung. Die Rendite ist daher für Unternehmen weiterhin attraktiv. Noch stärker rentiert sich eine Solaranlage jedoch, wenn der Eigenbedarf entsprechend hoch ist.
Wo können Solarzellen am besten eingesetzt werden?
Wer den Kauf einer Solaranlage plant, prüft vor Beginn des Vorhabens am besten zuerst die anvisierten Flächen auf Eignung.
- Idealerweise ist die Dach- oder Bodenfläche zur Südseite geneigt. Hier lassen sich neben Solarzellen auch thermische Kollektoren für die Warmwasserbereitung installieren. Der Neigungswinkel der Solarzellen sollte dabei 30 % betragen. Bei 20 % bzw. 50 % verändert sich jedoch die Energieeffizienz nicht wesentlich. Ist das Dach nach Südost oder Südwest geneigt, verringert sich Stromerzeugung um maximal 20 %.
- Mit Flachdächern kann Sonnenenergie ebenfalls optimal eingefangen werden. Der Arbeitsaufwand ist hier zudem geringer und die Kosten somit etwas günstiger.
- Dachflächen sollten dabei möglichst durchgängig nutzbar sein und wenig Dachfenster oder Terrassenflächen aufweisen.
- Treffen häufig starke Winde auf die Dachflächen, empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Gutachter zu befragen.
- Sind die Solarzellen für Freiflächen gedacht, können Sie Leitungen zur Heizung meist unkompliziert verlegen. Vorher sollten Sie überprüfen, ob womöglich stehendes Wasser nach Regenfällen der Anlage schaden könnte.
Was kosten Solarmodule für Dach und Boden?
Möchten Sie Ihr Unternehmen energiesparend mit Solarmodulen ausstatten, sollten Sie die Angebote gut vergleichen. Die Kosten berechnen sich je Kilowatt installierter Leistung, Kilowattpeak (kWp), und belaufen sich auf 750-1500 Euro pro kWp. Setzt man eine Nutzungsdauer von 20 Jahren an, was kein Problem für qualitativ hochwertige Module sein sollte, beträgt der Preis ca. 6 Ct. pro Kilowattstunde Leistung. Bei 25 Jahren Betriebszeit sinken die Kosten unter Berücksichtigung der Wartungs- und Reparaturkosten um 1 Ct. pro kWh. Setzt man einen üblichen Strompreis für Unternehmen an, der bei ca. 18 Ct. pro kWh liegt, ist die Kosteneinsparung je nach Größe und Strombedarf des Unternehmens enorm.
Photovoltaikanlage finanzieren: Eigenverbrauch vs. Einspeisevergütung
Lange übte die Einspeisevergütung eine große Anziehungskraft aus. Sie amortisierte die Investition einer Photovoltaikanlage erst, denn pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde erhält der Betreiber eine Vergütung. Vor allem war sie deshalb lukrativ, weil sich die Vergütungssätze nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme richtete. Diese wurden dann für 20 Jahre festgeschrieben. Mit abnehmender Einspeisevergütung nahm auch die Attraktivität für viele Unternehmen ab, eine Photovoltaikanlage zu finanzieren. Inzwischen haben sich die Kosten für Solarmodule weiter reduziert, sodass sich inzwischen die Rendite spürbar zugunsten der Photovoltaikanlage mit Eigennutzung gedreht hat. Die Nachfrage hat sich dadurch und durch die hohen Kosten für Strom auf dem Energiemarkt erheblich gesteigert.
Renditeberechnung mit Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung des Staates ist gestaffelt. Bei einer Anlage, die mit 100 kWh Leistung installiert wurde, erhält der Betreiber beispielsweise je nach installierter Leistung, dem Kilowattpeak (kWp):
- 11,47 Ct./kWh für 0-10 kWp
- 11,15 Ct./kWh für 11-40 kWp
- 9,96 Ct./kWh für 41-100 kWp
Bei vollständiger Einspeisung erhält der Photovoltaikanlagenbetreiber in diesem Beispiel eine Einspeisevergütung von 10,47 Ct/kWh und macht 6 % Rendite.
Renditeberechnung mit Eigenverbrauch
Da Solaranlagen ebenso wie Unternehmen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang am aktivsten sind, ist ein weitgehend vollständiger Eigenverbrauch des erzeugten Stroms durchaus möglich. Bei einer Anlage, die mit 100 kWh Leistung installiert wurde, erhält der Betreiber beispielsweise 6-7 Ct. pro kWh. Bei einem gewöhnlichen Preis für gewerblichen Strom von 18 Ct/kWh spart der Unternehmer 11 Ct/kWh. Davon werden bei 10-750 kWp weitere 40 % an Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgezogen. Verbraucht das Unternehmen vollständig den erzeugten Strom, liegt die Rendite bei maximal 12 %.
Lohnt sich die Anschaffung eines Stromspeichers?
Um den nicht komplett verbrauchten Strom nicht einspeisen zu müssen, ist die Anschaffung eines Stromspeichers möglich. Dadurch wird der Eigenverbrauch gesteigert und die Notstromversorgung gesichert. Auch Schwankungen im Netz und in der Auslastung stellen mit einem Energiespeicher kein Problem mehr dar. Ob sich der Kauf jedoch lohnt, hängt vom individuellen Energieverbrauch des Unternehmens und dem Anschaffungspreis des Speichers ab.
Stromverkauf per Direktmarketing
Wer ausreichend Platz auf Dächern, an Fassaden oder Freiflächen seines Unternehmens hat, kann auch größere Photovoltaikanlagen bauen, die über 100 Kilowattstunden leisten. Ab 100 Kilowattpeak besteht die Möglichkeit, den überschüssigen Strom selbst zu verbrauchen oder ihn direkt vermarkten. Dazu geht der Betreiber mit seinem Strom an die Börse. Für den dort gehandelten Strom erhält er den erzielten Strompreis plus zwei zusätzlicher Prämien.
- Mit der sogenannten Marktprämie wird dem Stromerzeuger die Differenz zwischen dem Börsenhandelspreis und der ansonsten erhaltenen Einspeisevergütung erstattet.
- Die Managementprämie dagegen soll den Betreiber für das Risiko und das notwendige Handling entschädigen, das der Direktvertrieb mit sich bringt.
Alles in allem entspricht die erzielte Rendite damit der bei Einspeisung ins öffentliche Netz, nämlich ca. 6 %. Erzeugt die Photovoltaikanlage übrigens mehr als 750 Kilowattpeak ist Direktmarketing Pflicht. Ein Selbstverbrauch ist dann nicht mehr erlaubt.
Photovoltaikanlage finanzieren durch Förderung
Neben der Einspeisevergütung werden Maßnahmen für erneuerbare Energien mit vergünstigten Krediten subventioniert. Entsprechende Darlehen bieten die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW), Kommunen und Bundesländer sowie Energieanlagenanbieter an. Besonders günstig ist das Angebot der KfW, das über die Hausbank beantragt werden kann.
Ihr Programm „Erneuerbare Energien-Standard“ unterstützt Unternehmer bei Kauf, Erweiterung und Errichtung von Photovoltaikanlage, Windkraft- und Wasserkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Biogasanlagen und Batteriespeichern, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, Stromspeicheranlagen etc. Nicht finanziert werden dabei gebrauchte Anlagen, es sei denn, sie sind noch keine 12 Monate alt oder dienen der Modernisierung von Anlagen, die noch nicht von der KfW subventioniert wurden.
Auch Investitionen in den Bereichen fossiler Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen und In-Sich-Geschäfte gehören zum ausgeschlossenen Kreis. Bereitgestellt werden bis zu 50 Mio Euro pro Vorhaben mit 100%iger Auszahlung. Während der tilgungsfreien Zeit zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen. Im Anschluss dann quartärlich gleich hohe Raten plus Zinsen auf den Restbetrag. Die Bearbeitung erfolgt über die Hausbank. Mit dieser werden auch Art und Höhe der Sicherheiten vereinbart. Die vorzeitige Rückzahlung ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Alternativ gibt es verschiedene Banken, die sich auf die Vergabe von Solarkrediten spezialisiert haben. So vergibt die DBK-Bank beispielsweise einen Solarkredit bis 60.000 EUR und die SWK-Bank bis 100.000 EUR. Sie können es sich auch einfach machen und Ihre Anfrage über FinCompare stellen. Wir bieten Ihnen die passende Finanzierung für Ihre Erneuerbaren Energien. Mit unserer komfortablen Antragsstrecke sind Sie in wenigen Minuten fertig. Gerne unterstützen Sie unsere kompetenten Finanzberater per Telefon.
Die steuerliche Seite einer Photovoltaikanlage
Eine Photovoltaikanlage zu finanzieren, bietet reichlich Möglichkeiten, um steuerliche Vorteile geltend zu machen. Jedoch sind auch einige Pflichtübungen zu beachten. Bitte informieren Sie sich über Ihr Finanzamt und den Steuerberater.
Bei Kauf einer Anlage gilt:
- Der Kaufpreis einer Solaranlage kann auf 20 Jahre abgeschrieben werden.
- Kaufen Sie eine Anlage, die bereits in eine Immobilie integriert ist oder auf deren Dach montiert ist, stellt sich die Frage der Grunderwerbssteuer für den Kaufpreis der Anlage. Nach aktueller Rechtssprechung entfällt diese, wenn es eine Aufdachmontage ist. Ist sie dagegen ins Dach integriert, wird der Kaufpreis besteuert. Befragen Sie dazu jedoch im aktuellen Fall nochmals Ihren Steuerberater.
Wie bei Ihrem sonstigen Geschäftsbetrieb auch, sind Sie als Unternehmer verpflichtet, Einkünfte durch die solare Stromerzeugung steuerlich wirksam anzugeben. Dazu ermitteln Sie den Gewinn Ihrer Photovoltaikanlage, indem Sie Betriebseinnahmen und -ausgaben unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Zinsen miteinander verrechnen.
- Als Betriebseinnahme gilt die Vergütung durch den Stromanbieter für den gelieferten Strom. Dazu kommt der durch Eigenverbrauch genutzte Strom (siehe Erläuterung unten) und die anzusetzende Umsatzsteuer.
- Auch staatliche Zuschüsse zum Kauf der Anlage gelten als Betriebseinnahme. Alternativ können Sie auch den Kaufpreis um die Zuschüsse kürzen und nur den reduzierten Teil steuerlich geltend machen.
- Betriebsausgaben setzen sich zusammen aus verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Abschreibung des Kaufpreises über eine Laufzeit von 20 Jahren, Wartungs- und Reparaturkosten, Kreditkosten, Versicherungen und der fälligen Umsatzsteuer.
Der zu versteuernde Gewinn ist in der Anlage G „gewerbliche Einkünfte“ der Steuererklärung aufzuführen.
Einkaufsfinanzierung
Ein immer häufiger genutzte und sehr effiziente Möglichkeit zur Steigerung des Working Capitals ist die Einkaufsfinanzierung. Wie funktioniert das?
Waren werden von einem Einkaufsfinanzierer erworben und an einen Weiterverkäufer veräußert. Der Einkaufsfinanzierer verlängert das Zahlungsziel auf bis zu vier Monate und gibt Ihnen so die Möglichkeit, vor der Begleichung der Außenstände ein eigene Wertschöpfung zu erzielen und zu wachsen. Die Rechnung beim Einkaufsfinanzierer begleichen Sie erst aus den Erlösen, die Sie durch die Wertschöpfung auf Basis der Zahlungszielverlängerung erzielt haben. Ihr arbeitendes Geld wächst und Sie erhöhen Ihre Liquidität deutlich. Dieser Umstand macht sich in der gesamten unternehmerischen Performance bemerkbar. Vordergründig handelt es sich hierbei um eine Wachstumsfinanzierung, die mit einigen Begleitvorteilen aufwartet und sich positiv auf Ihre unternehmerischen Möglichkeiten auswirkt. Sie haben keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber dem eigentlichen Lieferanten, da dieser vom Einkaufsfinanzierer bezahlt wird. Ihre Verbindlichkeiten bestehen beim Einkaufsfinanzierer, der Ihnen ein deutlich längeres Zahlungsziel als der eigentliche Lieferant gewährt. Ein zweiter Vorteil dieser üblichen Praktik basiert auf einer Verbesserung der Lieferantenbeziehungen, da Sie durch die Einkaufsfinanzierung nicht in Schwierigkeiten und in Verzug der Rechnungsbegleichung geraten können.
Versteuerung des Eigenbedarfs
Der Eigenverbrauch muss als Betriebseinnahme erfasst und versteuert werden. Um den in der Steuererklärung anzugebenden Wert zu ermitteln, lässt das Finanzamt verschiedene Möglichkeiten zu.
- Pauschale Ermittlung des Eigenverbrauchs
Dabei können Sie pauschal 20 Ct. pro Kilowattstunde als Betriebseinnahme ansetzen.
- Ermittlung Eigenverbrauch gemäß Herstellungskosten
Der Eigenverbrauch bei einer Photovoltaikanlage kann auch prozentual anhand der Herstellungskosten ermittelt werden. Dazu ermitteln Sie die Betriebsausgaben für diese Anlage zuzüglich Zinsen und Abschreibung. Davon ziehen Sie den prozentualen Eigenverbrauch ab, beispielsweise 20 %. Das Ergebnis stellt den in der Steuererklärung als Betriebseinnahme anzusetzenden Eigenverbrauch dar.
- Ermittlung Eigenverbrauch auf Basis des Wiederbeschaffungswertes
Statt eines pauschalen Ansatzes oder der umständlichen Ermittlung über die Herstellungskosten, können Sie auch den Wiederbeschaffungswert ansetzen. Dazu ermitteln Sie den Strompreis, den Sie bezahlen müssten, wenn Sie den Strom aus dem Netz beziehen. Dieser liegt oft über der Pauschale von 20 Ct., was die Methode auf Basis des Wiederbeschaffungswertes lukrativer macht.
Liegt der durchschnittliche Preis im Netz eher bei 23 Ct./kWh multiplizieren Sie diesen mit der Anzahl der Kilowattstunden, die Sie im Eigenverbrauch benötigen (z. B. 2000 kWh) und erhalten den zu versteuernden Eigenverbrauch.
- Erhebung von Umsatzsteuer beim Eigenverbrauch
Sofern Sie nicht Kleinunternehmer sind, müssen Sie für Ihren Strom eine Rechnung mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausstellen bzw. erhalten Sie eine Gutschrift des Stromanbieters inklusive Mwst. Dazu muss auch der Eigenverbrauch umsatzsteuerrechtlich behandelt werden. Es sei denn, die Anlage ist schon einige Jahre alt.
Es gilt:
- Wurde die Anlage vor dem 31.03.2012 in Betrieb genommen, wird keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch fällig. Denn bei Anlagen bis zu diesem Termin vergütet der Stromanbieter auch den Eigenverbrauch. Er stellt hierüber eine Rechnung, da es sich um eine Rücklieferung handelt.
- Erfolgte die Inbetriebnahme ab dem 01.04.2012 muss Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch abgeführt werden. Für diese Anlagen gibt es keine Vergütung für den selbst verbrauchten Strom mehr. Sie müssen deshalb Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Fazit: Nutzen Sie die Möglichkeiten der Solarenergie
Eine Photovoltaikanlage zu finanzieren kann lukrativ und imagefördernd sein. Sie unterstützen den Klimaschutz, zeigen sich und Ihr Unternehmen als wandlungsfähig und sparen zudem Geld. Lassen Sie sich von einem Energieberater, der KfW unter www.kfw.de und unseren Finanzierungsberatern unter www.fincompare.de ausführlich informieren. Es lohnt sich!
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