Kautionsversicherung im Baugewerbe: Liquidität und Sicherheit schaffen

Wie funktioniert eine Kautionsversicherung und was gibt es bei ihnen zu beachten.

Bauunternehmen müssen in der Praxis eine Reihe von Sicherheiten stellen, um Aufträge zu erhalten. Die korrekte Ausführung muss ebenso abgesichert werden wie Gewährleistungsansprüche nach der Abnahme oder Anzahlungen. Damit die Sicherheiten die Liquidität nicht belasten, wird eine Kautionsversicherung im Baugewerbe abgeschlossen. Für einen geringen Prozentsatz der Bürgschaftssumme erhalten Geschäftspartner dann Sicherheit. Dieser Beitrag erklärt, welche Bürgschaften für Bauunternehmen wichtig sind und wie eine Kautionsversicherung dabei helfen kann.

Sicherheiten gegen Nicht- oder Schlechtleistung für Kleinbetriebe oft eine Belastung

Bauunternehmen benötigen Aufträge. Um diese zu bekommen, müssen dem Auftraggeber Sicherheiten geboten werden. Auftraggeber wollen sichergehen, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Noch Jahre nach dem Ende eines Auftrags kann es zu Nachforderungen kommen, wenn Mängel auftreten. Aus Sicht des Auftraggebers ist dies ein erhebliches Risiko. Ist das ausführende Unternehmen dann insolvent oder zumindest nicht zur Nacherfüllung in der Lage, entsteht ein Verlust.

Prinzipiell könnte ein Unternehmen Auftraggebern Sicherheiten stellen. In der Praxis ist dies jedoch insbesondere für KMUs nicht möglich. Stattdessen kommen Kautionsversicherungen im Baugewerbe zum Einsatz. Die Kautionsversicherung verlagert das Forderungsausfallrisiko des Auftraggebers auf die Versicherung. Zieht der Auftraggeber die Bürgschaft, leistet die Versicherung gegenüber dem Auftraggeber und nimmt den Auftragnehmer in Regress. Kann der Auftragnehmer nicht zahlen, erleidet die Versicherung den Schaden und nicht Auftraggeber.

Gibt es Alternativen zur Kautionsverischerung im Baugewerbe?

Eine andere Option gegenüber der Kautionsversicherung im Baugewerbe bietet der Sicherheitseinbehalt. Diese Möglichkeit des Auftraggebers ist in § 17 VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) geregelt.

Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche sicherzustellen (§ 17 VOB Abs. 1 Satz 2). Eine Möglichkeit zur Stellung von Sicherheiten besteht darin, Geld auf ein Sperrkonto einzuzahlen (§ 17 VOB Abs. 5). Das Sperrkonto muss bei einem durch beide Vertragsparteien zu vereinbarenden Geldinstitut eröffnet werden. Über das Konto dürfen beide Parteien nur gemeinsam verfügen (Und-Konto).

Eine weitere Möglichkeit der Sicherheitenstellung besteht in einem Einbehalt des Auftraggebers. Diese Variante ist in § 17 VOB Abs. 6 geregelt. Die beiden Vertragsparteien vereinbaren eine Sicherheitsleistung. Dabei wird vereinbart, dass der Auftraggeber diese in Teilbeträgen von seinen Zahlungen einbehält. Laut § 17 VOB Abs. 6 ist eine Kürzung von Zahlungen um jeweils höchstens 10 Prozent möglich. Der Auftraggeber muss den einbehaltenen Betrag innerhalb von 18 Werktagen auf ein Sperrkonto einzahlen.

Das Problem: In dieser Variante belastet der Sicherheitseinbehalt Liquidität und Bilanz. Vor allem kleinere Bauunternehmen aus dem KMU Bereich können nur unter großem Aufwand langfristige Sicherheiten stellen. Bis sämtliche Gewährleistungsfristen abgelaufen sind, vergehen Jahre. Für diese Zeit steht die in der Sicherheit gebundene Liquidität nicht zur Verfügung.

Bankbürgschaft belastet Kreditlinien

Eine Alternative zum klassischen Sicherheitseinbehalt sind Bankbürgschaften. In diesem Fall bürgt die Bank gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Sicherheiten. Beanstandet der Auftraggeber einen Mangel, kann er die Bürgschaft in Anspruch nehmen und sich Geld auszahlen lassen. Die Bank verlangt den ausgezahlten Betrag dann umgehend vom Auftragnehmer zurück.

Ein häufiges Problem in der Praxis betreffs die Kreditlinien des Unternehmens. Diese werden durch zusätzlich abgeschlossene Bankbürgschaften schnell belastet.

Kautionsversicherung im Baugewerbe entlastet Liquidität und Kreditlinien

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sieht den Einsatz von Kautionsversicherungen sowie Bürgschaften von Kreditinstituten ausdrücklich vor. In § 17 VOB Abs. 2 heißt es: „Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden (…)“

Im Kern unterscheiden sich Kautionsversicherung und Bankbürgschaft nicht wesentlich. Die Kautionsversicherung bietet für KMUs jedoch häufig einen Vorteil hinsichtlich der Kreditlinien. Die Kreditlinien bei der Hausbank werden durch den Abschluss einer Kautionsversicherung nicht direkt belastet.

Im Vergleich zur Sicherheitenstellung in Eigenregie entlastet die Kautionsversicherung zudem die Liquidität. KMUs müssen keine Mittel für lange Zeit binden, um etwaige Gewährleistungsansprüche abzudecken.

Diese Bürgschaftsarten gibt es in der Kautionsversicherung im Baugewerbe

Die Kautionsversicherung im Baugewerbe kennt unterschiedliche Arten von Bürgschaften. Wichtige Bürgschaften sind die Ausführungsbürgschaft, die Gewährleistungsbürgschaft, die Vertragserfüllungsbürgschaft, die Vorauszahlungsbürgschaft, die Bildungsbürgschaft und die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft.

    • Ausführungsbürgschaft

Mit einer Ausführungsbürgschaft sichert sich der Auftraggeber ab. Die Bürgschaft sichert seine Ansprüche auf die vollständige Einhaltung aller Ausführungsverpflichtungen durch den Auftragnehmer bis zur Werkübergabe.

Der Hintergrund: Der Auftragnehmer könnte während der laufenden Arbeiten insolvent werden. Dann wäre eine vertragsgemäße Erfüllung der Arbeiten nicht mehr möglich. Der Auftraggeber könnte dann zwar auf Erfüllung klagen. Seine Ansprüche würden jedoch lediglich in der Insolvenzmasse landen. Mit einer Ausführungsbürgschaft stellt der Auftraggeber sicher, dass die Arbeit vertragsgemäß durchgeführt werden bzw. dass im Fall einer Nichterfüllung ein anderes Unternehmen damit beauftragt werden kann.

In der Praxis muss die Ausführungsbürgschaft so hoch sein, dass bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen damit abgedeckt werden können. Üblich sind 10 % des Auftragsvolumens. Die Ausführungsbürgschaft gehört zur Vertragserfüllungsbürgschaft.

    • Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient dem Auftraggeber dazu, sich gegen die Insolvenz des Auftragnehmers abzusichern. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist in der Ausführungsphase somit bis zur Abnahme eines Auftrags relevant. Marktüblich sind Bürgschaften in Höhe von bis zu 10 Prozent des Auftragswertes. Höhere oder niedrigere Beträge sind jedoch zugelassen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft geht nach Abnahme häufig in eine Gewährleistungsbürgschaft über. Die Bürgschaft erlischt nach der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt bei Verträgen nach VOB vier und bei Verträgen nach BGB fünf Jahre.

    • Gewährleistungsbürgschaft

Die Gewährleistungsbürgschaft wird auch als Mängelansprüchebürgschaft bezeichnet. Mit dieser Bürgschaft sichert sich der Auftraggeber gegen die Nichterfüllung von Gewährleistungspflichten durch den Auftragnehmer ab.

Für Bauarbeiten gibt es eine Gewährleistungspflicht. Treten im Nachgang eines Auftrags Mängel auf, besitzt der Auftraggeber einen Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Auftragnehmer. Ist der Auftraggeber dann insolvent, kann dieser Anspruch nicht durchgesetzt werden. Bauverträge sind typischerweise Werkverträge, bei denen die Sachmängelhaftung des Auftragnehmers zur Anwendung kommt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bauwerk bei Fertigstellung frei von Sachmängeln zu übergeben. Diese Sachmängel könnten erst später zu Tage treten. Deshalb schließt sich die Gewährleistungsbürgschaft an die Vertragserfüllungsbürgschaft an.

    • Vorauszahlungsbürgschaft

In der Praxis vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer häufig eine Vorauszahlung. Gerade KMUs legen Wert auf eine Vorauszahlung, um etwa notwendige Materialien einkaufen zu können. Eine Vorauszahlung des Auftraggebers stellt aus dessen Sicht eine Forderung dar. Diese Forderung kann zum Beispiel bei einer Insolvenz ausfallen. Mit einer Vorauszahlungsbürgschaft sichert sich der Auftraggeber gegen einen solchen Verlust ab.

    • Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft sichert Auftragnehmer gegen Zahlungsausfälle ab. Die Grundlage bildet § 650 BGB.

Dort heißt es: „Der Unternehmer kann vom Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 Prozent des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind, verlangen. Satz 1 gilt in demselben Umfang auch für Ansprüche, die an die Stelle der Vergütung treten. Der Anspruch des Unternehmers auf Sicherheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Besteller Erfüllung verlangen kann oder das Werk abgenommen hat (…).“

Der § 650f BGB  regelt hier ähnlich wie bei der VOB, dass die Bürgschaft auch durch Banken oder Versicherungen gestellt werden darf.

Dazu Abs. 2: „Die Sicherheit kann auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer darf Zahlungen an den Unternehmer nur leisten, soweit der Besteller den Vergütungsanspruch des Unternehmers anerkennt oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf.“

Auftragnehmer müssen Auftraggebern die Kosten der Sicherheitsleistung allerdings erstatten. Dies gilt jedenfalls bis zu einem Höchstsatz von 2 Prozent pro Jahr.

    • Bietungsbürgschaft

Ein weiterer Anwendungsfall einer Kautionsversicherung im Baugewerbe ist die Bildungsbürgschaft. Viele Aufträge sind nur noch im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungsverfahren erhältlich. Aus Sicht des Auftraggebers ergeben sich dadurch verschiedene Risiken.

So könnte ein Auftragnehmer ein Angebot abgeben, dieses jedoch nicht aufrechterhalten. Dann kann es zu Mehrkosten kommen. Solche werden durch eine Bildungsbürgschaft abgesichert. Die Bürgschaft greift auch, wenn der Auftragnehmer nach dem Zuschlag eine vereinbarte Sicherheit nicht stellt. Marktüblich sind Bürgschaften bis zu 5 % des Auftragswertes. Eine Bildungsbürgschaft läuft typischerweise 3-6 Monate und orientiert sich an der Dauer der Ausschreibung.

So funktioniert die Kautionsversicherung für Unternehmen im Baugewerbe

Kautionsversicherungen funktionieren für Bauunternehmen relativ einfach und unkompliziert. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Versicherer abgeschlossen. Innerhalb dieses Rahmenvertrages ist es möglich, kurzfristig neue Bürgschaften zu beantragen und abzuschließen. Es muss nicht für jeden Auftrag eine neue Bürgschaft beantragt werden. Stattdessen stellt der Versicherer einen Kautionsrahmen zur Verfügung. Innerhalb dessen können Unternehmen flexibel Bürgschaften beantragen. Die Beantragung von Bürgschaften innerhalb des Kautionsrahmens ist häufig online möglich. Dies reduziert den Aufwand zusätzlich.

Die Konditionen einer Kautionsversicherung hängen von verschiedenen Umständen ab. Hier gilt: Je kürzer die Laufzeit und je besser die Bonität des Unternehmens, desto niedriger die Bürgschaftsgebühr. Gerade junge Unternehmen erhalten nicht immer eine Bürgschaft.

 
Laufzeit und Bonität bestimmen Bürgschaftsgebühr
 

Darum ist eine Bürgschaft wichtig

Ohne Bürgschaft geht es in der Praxis häufig nicht. Bauunternehmen gehen in Vorleistung und erhalten selbst Vorauszahlungen vom Auftraggeber. Dadurch ergibt sich für beide Parteien ein Forderungsausfallrisiko.

Solche Risiken bestehen in verschiedenen Phasen. Während der Ausschreibung eines Auftrags können Risiken durch eine Bietungsbürgschaft abgedeckt werden. Zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Bauleistung helfen Auszahlungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft und Ausführungsbürgschaft. Im Anschluss an die Abnahme startet die Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Diese beträgt je nach Vertrag vier bis fünf Jahre. Während dieser Zeit eignen sich Bürgschaften für Mängelansprüche.

Mit einer modernen Kautionsversicherung lassen sich alle Phasen unkompliziert abdecken. Die verschiedenen Bürgschaften gehen dann bei Erreichen eines neuen Stadiums ineinander über.

Beispiele für die Kosten einer Bürgschaft

Die Kosten einer Bürgschaft richten sich nach unterschiedlichen Faktoren. Die Bonität des Unternehmens spielt eine Rolle. Der Grund: Der Versicherer bleibt auf den Kosten der Bürgschaft sitzen, wenn der Auftragnehmer die geleistete Bürgschaftssumme nicht zurückerstatten kann.

Vor allem für junge Unternehmen fallen die Kosten deshalb häufig etwas höher aus. Eine neu gegründete GbR (seit weniger als einem Jahr existent) mit bis zu 250.000 EUR Jahresumsatz bezahlt für eine Bürgschaft in Höhe von 50.000 EUR ca. 1500 EUR pro Jahr. Dieselbe GbR zahlt für dieselbe Bürgschaft nur ca. 450-1000 EUR, wenn das Merkmal „weniger als ein Jahr aktiv“ wegfällt.

Eine GmbH mit 500-750.000 EUR Jahresumsatz bezahlt für eine Bürgschaft in Höhe von 50.000 EUR ca. 550-1500 EUR. Hier macht sich die Haftungsbeschränkung dieser Gesellschaftsform bemerkbar.

Blick in die AVB: Was gibt es bei einer Kautionsversicherung im Baugewerbe zu beachten?

Für eine Kautionsversicherung gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Es gibt eine Reihe verschiedener Versicherungsunternehmen die Kautionsversicherungen für Bauunternehmen anbieten. Worauf kommt es in den Verträgen an? Als Gegenleistung für die Kautionsversicherung im Baugewerbe zahlen Unternehmen einen Versicherungsbeitrag. Zusätzlich werden häufig Sicherheiten verlangt.

Kautionsversicherung im Baugewerbe: Voraussetzungen und Sicherheiten

Voraussetzung für den Abschluss einer Kautionsversicherung ist eine ausreichende Bonität. Diese wird unter anderem durch Abfragen bei Creditreform geprüft. Kautionsversicherer können darüber hinaus Sicherheiten verlangen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Grundpfandrechte, Wertpapiere, Fahrzeuge oder andere Vermögensgegenstände handeln. Es ist jedoch möglich, eine Kautionsversicherung ohne Sicherheiten abzuschließen.

Ablauf einer Inanspruchnahme der Bürgschaft

Verlangt der Auftraggeber eine Auszahlung aus der Bürgschaft, wird der Versicherer den Versicherungsnehmer darüber informieren. Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer dann auffordern, gerichtliche Maßnahmen zur Abwehr der Inanspruchnahme einzuleiten. Grundsätzlich darf der Versicherer jedoch Leistungen aus der Bürgschaft erbringen, ohne den geltend gemachten Anspruch zu prüfen. Der Versicherer muss auch nicht prüfen, ob dem Versicherungsnehmer Einwendungen oder Einreden zustehen. Hier unterscheidet sich die Kautionsversicherung zum Beispiel deutlich von einer Haftplicht- oder Rechtsschutzversicherung.

Die unbedingte Auszahlungsberechtigung findet ihre Grenzen in nur sehr wenigen Sachverhalten. Der Versicherer darf lediglich nicht auszahlen, wenn die Inanspruchnahme offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder der Versicherungsnehmer verlangte gerichtliche Maßnahmen nicht eingeleitet hat. Gegenüber dem Versicherer verzichtet der Versicherungsnehmer auf alle Einreden oder Einwendungen gegen die durch den Gläubiger vorgetragenen Ansprüche. Kurzum: Verlangt der Gläubiger eine Auszahlung aus der Bürgschaft, wird der Versicherer sie in der Regel auch leisten.

Hat der Versicherer aus der Kautionsversicherung eine Zahlung zugunsten des Gläubigers geleistet, muss der Versicherungsnehmer diese zurückerstatten. In den meisten AVB ist festgelegt, dass der Versicherungsnehmer die Zahlungen auf Verlangen sogar vor der Auszahlung zur Verfügung stellen muss. Alternativ besteht ein Erstattungsanspruch des Versicherers.

Neben der Rückzahlung der ausgezahlten Summe muss der Versicherungsnehmer weitere Kosten tragen. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen und Bearbeitungsgebühren.

Alternativen zur Kautionsversicherung im Baugewerbe

Die naheliegendste Alternative zur Kautionsversicherung  ist eine Bankbürgschaft. Diese funktioniert so ähnlich, kann jedoch stärker als eine Versicherung die Kreditlinien eines Unternehmens belasten. Unternehmen können allerdings durch verschiedene Maßnahmen ihre Liquidität verbessern und dadurch ihre Fähigkeit zu Sicherheitenstellung steigern. Beispiele dafür sind Factoring und Leasing.

Mit Factoring und Leasing die Liquidität verbessern

KMUs können zum Beispiel ihre gesamten Forderungen an eine Factoringgesellschaft übertragen. Diese zahlt direkt nach Rechnungstellung Geld aus und trägt das Adressenausfallrisiko. Dadurch verbessern sich Liquidität und Bilanzkennzahlen. Der zusätzliche Mittelzufluss kann zur Sicherheitenstellung genutzt werden.

Auch mit Leasing lässt sich die Liquidität verbessern. Werden Güter des Anlagevermögens mit einem Kredit angeschafft, fließen aufgrund der höheren Tilgung häufig mehr liquide Mittel ab, als gleichzeitig verdient werden. Leasing kommt dem Pay as you earn Prinzip näher. Die Mittelabflüsse entsprechen den Einnahmen, die mit dem Einsatz eines Gutes erzielt werden.

Eine durch Leasing und /oder Factoring verbesserte Liquiditätssituation schützt allerdings nicht gegen Haftungs- und Erfüllungsrisiken. Kommt es zu einer Forderung, muss diese auch erfüllt werden. Dies gilt allerdings auch nach dem Abschluss einer Kautionsversicherung. Dann ist anstelle des Auftraggebers an den Versicherer zu leisten.

Rücklagen bilden und „selbst versichern“

Die Kosten für eine Kautionsversicherung können pro Jahr einige Prozentpunkte der Bürgschaftssumme ausmachen. Verfügt ein Unternehmen über sehr viel Liquidität, kann sich eine Versicherung in Eigenregie lohnen. Das bedeutet nichts anderes, als dass Sicherheiten aus vorhandener Liquidität gestellt werden. Dann entfällt die Bürgschaftsgebühr. Gleichzeitig tragen Unternehmen in diesem Fall de facto keine Opportunitätskosten, weil liquide Mittel ohnehin nicht mehr verzinst werden.

Fazit: Kautionsversicherung im Baugewerbe lohnt sich

Mit einer Kautionsversicherung können Bauunternehmen unkompliziert Sicherheiten stellen, die Auftraggeber benötigen. Kautionsversicherungen gibt es für Risiken von der Ausschreibung bis zur Gewährleistung. Bei den meisten Versicherern werden Rahmenverträge mit einem Kautionsrahmen abgeschlossen. Einzelne Kautionen können dann unkompliziert beantragt werden. KMUs müssen mit jährlichen Kosten in Höhe von ein bis drei Prozent der Bürgschaftssumme rechnen. Die Kautionsversicherung entlastet dafür die Liquidität.

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