Ein zusätzlicher GAP-Schutz spart Ihnen bei Finanzierungen viel Geld!

inclusive“. Im Falle eines Totalschadens zahlen Versicherungen nur den Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert. Dieser ist aufgrund des Wertverlusts i.d.R. jedoch geringer als der Ablösewert beim Leasing oder die Restschuld bei einer Finanzierung. Die Differenz beträgt so schnell einige Tausend Euro. Und diese Differenz zahlt der Kunde!

Mit einem GAP-Schutz schalten gewerbliche oder private Kunden dieses Risiko mit geringem Einsatz aus. Denn im Falle eines Totalschadens übernimmt der GAP-Schutz die bestehende Lücke in der Finanzierung.

Bei Leasing oder Finanzierung gilt es, besonders bei Fahrzeugen, die Differenz zu versichern! Der Leasing- und Finanzierungsanteil liegt in Deutschland deutlich über 50 %. Übersteigen die Reparaturkosten 60 %* des Wiederbeschaffungswertes, handelt es sich um einen Totalschaden. In der Regel endet hier der Leasingvertrag. Und statistisch gesehen erleidet jedes zwanzigste Fahrzeug einen Totalschaden. Für finanzierte und geleaste Fahrzeuge und Maschinen resultiert daraus eine potenzielle Lücke (Englisch: „gap“) in der Finanzierung, die jedoch mit einem GAP-Schutz vollständig geschlossen werden kann.

Zudem übernimmt der GAP-Schutz notwendige Bergungskosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder eine Ersatzmaschine bis zu
10 % des Finanzierungswertes, mindestens jedoch bis EUR 5.000,00 sowie die Selbstbeteiligung im Totalschadensfall mit max. EUR 1.000,00.

Deshalb wird schnell nachrechenbar, dass der GAP-Schutz eine lohnende Zusatzleistung bei Finanzierungen sein kann.

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