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Was ein Damnum ist und wie Sie damit umgehen

Wir erklären Ihnen die Bedeutung im Detail und wie er zustande kommt.

Das Damnum bezeichnet eine Ausprägung der Finanzierungskosten bei Firmenkrediten und festverzinslichen Wertpapieren. Wir erklären Ihnen die Bedeutung im Detail und wie er zustande kommt. Außerdem zeigen wir Ihnen die buchhalterische Erfassung und die Abgrenzung zum Agio.

Der Begriff Damnum

Der Begriff Damnum leitet sich aus dem lateinischen Wort „Damnum“ ab. Er bedeutet „Mangel“ oder auch „Schaden“. Das Damnum wird primär im Bereich der Finanzdienstleistungen genutzt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, wo genau er verwendet wird und welche Synonyme alternativ genutzt werden.

Über die Verwendung des Damnums

Wenn es bei Ihrer Finanzierung oder Ihrer Geldanlage einen unterschiedlichen Wert zwischen dem Nennbetrag und dem Zahlungsbetrag gibt, so ist die Rede vom Damnum. Alternative Begriffe sind auch „Abschlag“ oder „Disagio“. Wenn wir beispielsweise davon ausgehen, dass Sie zur Finanzierung Ihres Betriebs einen Firmenkredit aufnehmen, dann kann im Darlehensvertrag ein Damnum vereinbart sein. Das Damnum wird in der Regel in Form eines prozentualen Wertes vom Nominalwert angegeben. Bei der Auszahlung der vereinbarten Darlehenssumme wird das Damnum vom Kreditgebenden Institut einbehalten.

Insofern erklärt sich dabei auch der deutschstämmige Begriff des Abschlags als Synonym. Das Damnum stellt einen Abschlag des Auszahlungsbetrages der vereinbarten Darlehenssumme dar. Sie erhalten folglich nicht den kompletten Darlehensbetrag ausgezahlt. Wenn Sie dies bei der Prüfung Ihres Kreditvertrages nicht berücksichtigen, dann droht schon einmal eine böse Überraschung. Wenn Unternehmen bei der Kreditanfrage das Damnum nicht einkalkuliert haben, wird zur Finanzierung des Unterschiedsbetrages oft ein zusätzlicher Kredit aufgenommen oder die originale Kreditsumme vergrößert.

Auch wenn Sie das Damnum handelsrechtlich sofort als Aufwand verbuchen können, haben Sie die Wahl nach dem Steuerrecht nicht. Steuerrechtlich sind die durch ein Damnum entstehenden Aufwendungen auf die Kreditlaufzeit abzugrenzen. Immer wenn die Laufzeit über den Bilanzstichtag hinaus geht, sind für die Aufwendungen aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Sie sind zu aktivieren. Dies bedeutet, der Abschlag kann nicht unmittelbar im Zeitpunkt der Ausgabe vollkommen erfolgswirksam erfasst werden.

Begründet wird dies dadurch, dass sich der Aufwand auf die Verfügbarkeit einer Fremdfinanzierung bezieht. Gemäß Paragraf 5 Absatz 5 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) müssen die abzugrenzenden Aufwendungen zunächst in Form von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz aktiviert werden. Die erfolgswirksame Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt synchron zur Tilgung des Kredites. Wenn Sie den Kredit wie beim Ratenkredit in gleichbleibenden Raten abbezahlen, dann ist auch die erfolgswirksame Erfassung des Damnums linear zu erfolgen.

Bei einem Annuitätendarlehen werden die Aufwendungen durch den Abschlag der Finanzierung arithmetisch degressiv erfasst. Da der Wert der Tilgung mit jeder gezahlten Rate steigt, steigt auch der zu erfassende Aufwand. Die Aufwendungen können synchron zur Entwicklung der Raten berechnet werden. Wenn Sondertilgungszahlungen vereinbart sind, so führen diese auch zu Sondererfassungen des Aufwandes.

Welche Funktion erfüllt es?

Wie wir bereits festgestellt haben, muss das Damnum nach Steuerrecht erfolgswirksam über die gesamte Laufzeit des Kredites verteilt werden. Wenn Sie Steuerbilanz und Handelsbilanz miteinander einfach vergleichbar halten wollen, empfehlen wir Ihnen, das Damnum auch in der Handelsbilanz über die Darlehenslaufzeit zu verteilen. Dies kann Verwirrungen und Missverständnisse vorbeugen. Das Damnum an sich entspricht der Funktion einer vorgezogenen Zinszahlung. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar, der Aufwand folgt.

Wenn wir uns dem Damnum über die den Zweck der Gebühr nähern, so können wir es auch Bearbeitungsentgelt nennen. Dafür, dass es das Kreditinstitut ermöglicht, Ihnen einen Kredit bereitzustellen, behält sie einen Betrag ein. Das Disagio dient der Bank als Finanzierung der eigenen Prozesse und den Aufwendungen bei der Prüfung Ihrer Bonität und ähnlichem. Ohne Ihren Kreditantrag zu prüfen und Ihre Kreditwürdigkeit festzustellen, hätten Sie schließlich kaum Zugriff auf die Unternehmensfinanzierung durch einen Bankkredit. Sie profitieren vom Unternehmenskredit über die gesamte Laufzeit.

Entsprechend sind auch die Kosten der Verfügbarkeit über den Zeitraum zu verteilen. Auch bei festverzinslichen Wertpapiergeschäften kann ein Damnum vereinbart werden. Steuerrechtlich gibt es auch hier ein Aktivierungsgebot: Sie kaufen Wertpapiere mit einem Wert von 10.000 Euro. Weiterhin vereinbaren Sie ein Disagio in Höhe von beispielsweise 5 Prozent. Dies entspricht einem Wert von 500 Euro. Den Kaufpreis aktivieren Sie komplett.

Das Damnum beim Handel festverzinslicher Wertpapiere entspricht gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 13.10.1987 (Urteil Nummer VIII R 156/84, BStBl 1988 II S. 252) einem Entgelt für die Verfügbarkeit der Verzinsung. Entsprechend sind auch die 500 Euro anteilig als aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und im Zuge der Zinszahlungen erfolgswirksam zu erfassen. Das Damnum erfüllt die Funktion eines Bearbeitungsendgeldes der Verfügbarkeit von Firmenkrediten oder festverzinslichen Wertpapieren. Da die meisten Aufwendungen eines Kreditinstitutes oder Investmentfonds mit fester Verzinsung bei der Einrichtung eines Darlehens oder der Emission eines festverzinslichen Wertpapieres anfallen, ermöglicht das Damnum den unmittelbaren Einbehalt der Gebühren.

Wann wird ein Damnum vereinbart?

Das Damnum wird zumeist bei Darlehensverträgen mit einer langen Laufzeit vereinbart. In diesem Fall ist es vergleichbar mit einer Zinsvorauszahlung und dient der Bank zur Deckung der Bearbeitungsgebühren, die durch den initialen Prozess der Kreditvergabe anfallen. Ebenso wird es auch bei der Anlage in langfristige und zugleich festverzinste Wertpapiere vereinbart. Sie zahlen eine Gebühr, um Zugang zum Wertpapier zu erhalten. In beiden Fällen entspricht das Damnum von der Kostenart aus betrachtet Finanzierungskosten. Diese sollten nicht mit Anschaffungskosten verwechselt werden. Sie sind Gebühren der Finanzierung und müssen steuerrechtlich über die Laufzeit erfolgswirksam und synchron zum Genuss des entstandenen Vorteils verteilt werden.

Wenn bei der Kreditvergabe ein Damnum vereinbart wird, sinkt in der Regel auch der angebotene Kreditzins. Sie erhalten beispielsweise zwei verschiedene Finanzierungsangebote und dürfen sich dann für eines der beiden Angebote entscheiden. Wichtig ist dann, beide Optionen zu verstehen und die für Sie günstigere und praktikablere Lösung zu finden.

Ein Finanzierungsangebot kann ein Damnum von 4 Prozent berücksichtigen, während der Zinssatz um 0,4 Prozent niedriger ist. Da Sie zur Finanzierung aber den vollen angefragten Darlehensbetrag benötigen, setzt Ihre Bank beim Angebot mit dem Disagio den Nominalbetrag um das Disagio höher an. Wenn Ihr Kreditbedarf bei 1.000.000 Euro läge, würde Ihnen die Bank unter Berücksichtigung von 4 Prozent Disagio einen Nominalwert von 1.041.666,67 Euro anbieten. Unter Berücksichtigung der vereinbarten Kreditart (Ratenkredit, Annuitätenkredit oder endfälliges Darlehen), sowie der Kreditlaufzeit kann für Sie die eine oder andere Alternative preiswerter sein. Bei einem um 0,4 Prozentpunkte besseren Kreditzinssatz ist die Finanzierung unter Berücksichtigung eines Damnums ab einer bestimmten Vertragslaufzeit vorteilhafter. Genau so sollten auch Sie sich Ihre Finanzierungsangebote genau anschauen und durchkalkulieren. Wenn Sie sich bei der Zinsrechnung nicht sicher fühlen, finden Sie im Internet auch diverse Online Applikationen, die Ihnen eine einfache und für Sie kostenfreie Vergleichsrechnung ermöglichen. Außerdem kann Ihr Steuerberater Ihnen hierbei sicherlich ebenfalls unter die Arme greifen.

Unterschied Agio und Disagio

Finanzierungskosten können grundsätzlich nicht nur als Abgeld oder Disagio, sondern auch als Aufgeld berechnet werden. Der zweite Fall wird auch als Agio bezeichnet. Anstatt die Finanzierungsgebühren einzubehalten, soll der Finanzierende die Gebühren separat begleichen. Das Agio findet bei allen Arten von Wertpapieren sowie beim Handel mit Devisen aber auch bei der Tilgung von Darlehen Anwendung. Bei diesen Werkzeugen der Finanzdienstleistungen wird mit dem Agio ein Aufschlag auf den nominalen Ausgabepreis vereinbart. Ein Agio von weniger als 1 Prozent wird oft bei Geldmarktfonds vereinbart. Bei Rentenfonds liegt der Satz in der Regel bei 2 bis 4 Prozent und bei Aktienfonds zwischen 3 und 6 Prozent. Wenn Sie in Immobilienfonds investieren wollen, beträgt das Agio zumeist 4 bis 6 Prozent. Sofern Sie also beispielsweise in Aktienfonds im Wert von 10.000 Euro investieren, zahlen Sie hierfür mit Agio 10.300 bis 10.600 Euro. Das Anteilige Agio kann unmittelbar als zinsähnliche Aufwendungen erfolgswirksam erfasst werden.

Wenn Sie als ausgebende Gesellschaft ein Agio vereinnahmen, dann ist der Zahlungseingang nicht erfolgswirksam als Ertrag zu erfassen. In diesem Fall ist das anteilige Agio gemäß Paragraf 272 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) der Kapitalrücklage des Unternehmens erfolgsneutral zuzuführen.

Das Damnum hingegen wird wie oben bereists beschrieben über die Dauer der Vertragslaufzeit abgegrenzt. Hierzu wird es zunächst als Rechnungsabgrenzungsposten innerhalb der Bilanz aktiviert und entsprechend den Tilgungszahlungen (beim Kredit) oder der erhaltenen Zinszahlungen (bei festverzinslichen Wertpapieren) erfolgswirksam als zinsähnliche Aufwendungen erfolgswirksam verbucht. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Disagio – als Ausprägung des Damnums – und dem Agio liegt folglich in der Form der erfolgswirksamen Erfassung und der Verteilung der Aufwendungen über die Vertragslaufzeit oder in einem Zeitpunkt. Der zweite Unterschied liegt darin, dass das Damnum ein Abschlag vom Nennbetrag ist. Das Agio hingegen entspricht einem Aufschlag zum Nennwert. Das Damnum findet Anwendung bei langfristigen Krediten und festverzinslichen Wertpapieren. Das Agio hingegen primär bei allen Arten von Wertpapieren und weniger bei der Kreditvergabe.

Beispiele der Anwendung

Um das Damnum abschließend ein wenig besser zu verstehen, zeigen wir Ihnen im Folgenden zwei Anwendungsbeispiele des Disagios. Zusammen mit Ihnen wollen wir das Damnum bei Kreditgeschäften aber auch beim Wertpapierhandel exemplarisch durchblicken und verstehen.

Das Damnum bei Kreditgeschäften

Nehmen wir an, zur Finanzierung einer neuen technischen Anlage für Ihr Unternehmen benötigen Sie zusätzliches Kapital in Höhe von 500.000 Euro. Diese Finanzierung wollen Sie innerhalb von 10 Jahren abbezahlen. Sie wenden Sich an Ihre Bank und erhalten die folgenden Angebote eines Annuitätendarlehens, um Ihren Finanzierungsbedarfs zu decken. Die Zahlung ist jeweils als nachschüssig ausgelegt. Raten (bestehend aus Tilgungsrate und Zinsaufwendungen) werden monatlich gleichbleibend gezahlt. Eines der Angebote berücksichtigt ein Damnum.

 Angebot 1
(mit Damnum)
Angebot 2
(ohne Damnum)
Kapitalbedarf500.000,- Euro500.000,- Euro
Damnum/ Disagio5 Prozent0 Prozent
Nominalwert526.315,79 Euro500.000,- Euro
Zinssatz des Annuitätenkredites3,5 Prozent pro Jahr4 Prozent pro Jahr

.

In diesem Beispiel enthält das Angebot 1 ein Damnum von 5 Prozent. Damit Sie die 500.000 Euro zur Verfügung haben, hat die Bank den Nominalwert des Annuitätendarlehens entsprechend erhöht. Die Basis als Auszahlungsbetrag in Höhe von 500.000,- Euro entspricht hierbei 95 Prozent. 526.315,79 Euro sind dann die resultierenden 100 Prozent. Auf den jeweiligen Restwert des Darlehens wird ein Zins in höhe von 3,5 Prozent pro Jahr gezahlt. In diesem Beispiel werden monatliche Raten in Höhe von 5.204,52 Euro fällig. Sie zahlen Zinsen und Gebühren im Gesamtwert von 124.542,32 Euro.

Das zweite Angebot enthält kein Damnum. Der nominale Darlehensbetrag entspricht Ihrem Finanzierungsbedarf. Auf die jeweilige Restschuld zahlen Sie einen Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr. Über einen Zeitraum von 10 Jahren zahlen Sie beim Annuitätendarlehen monatliche Raten in Höhe von 5.062,26 Euro. Die Zinsen und Gebühren betragen 107.470,83. Die Raten enthalten Zinsen und Tilgungsraten bis zum jeweiligen Nominalwert der Finanzierung.

In diesem Beispiel ist das Angebot ohne Damnum für Sie preiswerter. Wenn alle variablen stabil bleiben und wir lediglich die Darlehenslaufzeit verlängern, wird die Differenz immer kleiner. Ab einer Vertragslaufzeit von 25 Jahren wird die Finanzierung mit Damnum preiswerter. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren Betragen die Zinsen und Gebühren mit Damnum in Summe 290.458,27 Euro. Die Finanzierung ohne Damnum kostet 291.755,26 Euro. Wenn Sie eine Fremdfinanzierung benötigen, empfehlen wir Ihnen, die Angebote genau durchzukalkulieren.

Das Damnum beim Wertpapierhandel

Nicht nur beim Kreditgeschäft, auch beim Handel von festverzinslichen Wertpapieren kann mitunter ein Damnum als Disagio vereinbart werden. So können Sie beispielswese über einen Zeitraum von 5 Jahren in festverzinsliche Wertpapiere als Anleihen zu einem Nennwert von 100.000 Euro investieren. Beim Investment wird ein Damnum mit einem Prozentsatz von zum Beispiel 5 Prozent vereinbart. Dies entspricht einem Wert von 5.000 Euro an Disagio für den Erwerb der Anleihen. Für die Wertpapiere aktivieren Sie 95.000 Euro als Wertpapiere des Anlagevermögens.

Das Damnum erfassen Sie als Zinsähnliche Aufwendungen, bevor Sie den Wert als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktivieren. Diesen Rechnungsabgrenzungsposten lösen Sie innerhalb der Laufzeit linear auf. Folglich weisen Sie erfolgswirksam Aufwendungen in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr oder 83,33 Euro in jedem Monat aus. Die steuerrechtliche Grundlage für diesen Ansatz wurde in einem oberen Kapitel bereits beschrieben. Obwohl der Nennwert der Anleihen 100.000 Euro beträgt, weisen Sie aber lediglich den Nennwert abzüglich des Damnums in Ihrer Bilanz aus.

 
 

Fazit

Sie haben die Chance, den Abschlag als Finanzierungskosten steuerrechtlich geltend zu machen. Ohne den Abschlag hätten Sie keinen Zugang zu dieser Beispielanleihe. Die Verzinsung der Anleihe erfolgt dennoch auf den originalen Nominalwert ohne Berücksichtigung des Disagios. Dies bedeutet wiederum, das der in Ihrer Finanzbuchhaltung effektiv ausgewiesene Zins der Anleihe höher ist, als der laut Anleihe zustehende Nominalzins. Lassen Sie sich hierdurch nicht verwirren. Beim Handel von Aktien – also dem Handel von börsennotierten Unternehmensanteilen – ist ein Disagio übrigens verboten. Dieses wird durch das Aktiengesetz (AktG) eindeutig ausgeschlossen. Hier kann nur das Agio, also der Aufschlag genutzt werden. Das Damnum findet zumeist bei Krediten Anwendung.

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