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Amortisation

Was ist Amortisation?

Der Fachbegriff Amortisation wird aus der französischen Vokabel „amortir“ abgeleitet und bedeutet übersetzt „tilgen“. Er bezeichnet den Verlauf der Tilgung von Krediten und Hypotheken. In der Betriebswirtschaft wird mit Amortisation vor allem der Prozess beschrieben, den eine Investition im Unternehmen durchläuft, bis sie sich rentiert. Die Investitionskosten werden am Ende dieser Entwicklung durch die Gewinne und Erträge abgedeckt und bestenfalls übertroffen. Erst dann hat sich die Investition amortisiert.
Der Begriff Amortisation wird in übertragener Form auch im Steuerrecht, der Rechtswissenschaft sowie im Gesellschafts- und Urheberrecht angewandt.

Wie berechnet sich eine Amortisation?

Die dynamische Amortisationsrechnung enthält Zinserträge und fällig werdende Zinsen. Eine dynamische Berechnung beschreibt, wann sich eine Investition amortisiert, wenn Zinserträge oder zu zahlende Zinsen anfallen. Die entsprechende Formel lautet:
Amortisationszeit = Investitionssumme / durchschnittlicher Jahresgewinn
Bei der statischen Amortisationsrechnung bleiben die Zinserträge unberücksichtigt. In der statischen Rechnung geht es ausschließlich um die Aufstellung der Anschaffungskosten einerseits und den Zeitraum für die Kostenabdeckung andererseits.

Beispiel: Ein Unternehmen schafft eine Produktionsmaschine für 100.000 Euro an. Die Produkte dieser Maschine erwirtschaften einen Gewinn von 10.000 Euro pro Jahr. Damit amortisiert sich die Maschine nach 10 Jahren. Diese Amortisationsrechnung entspricht der Formel: Amortisationszeit = Investitionssumme / Jahresgewinn

Wie unterscheiden sich Vollamortisation und Teilamortisation beim Leasing?

Wird ein Produkt innerhalb der festgesetzten Laufzeit eines Leasingvertrags komplett getilgt, handelt es sich um eine Vollamortisation. Der Leasingnehmer finanziert sämtliche Kosten, die während der Laufzeit anfallen. Dazu gehören Anschaffungskosten, fällige Zinsen und Gebühren. Am Ende des Leasingvertrags geht das Produkt in den Besitz des Leasingnehmers über, ohne dass Schlusszahlungen fällig werden.

Bei einer Teilamortisation ist das geleaste Produkt am Ende der Laufzeit nur zum Teil getilgt. Möchte der Leasingnehmer es in seinen Besitz nehmen, muss er meist eine hohe Schlussrate zahlen. Sie hängt ab vom Gesamtwert des Produkts und den bisher geleisteten Leasingraten. Das für die Schlussrate benötigte Kapital muss während der Leasinglaufzeit zusätzlich angespart oder am Ende über einen Kredit finanziert werden.

Amortisation – Deckung Ihrer Investition

Amortisation ist ein wichtiges Kriterium für Investitionsentscheidungen. Was genau bedeutet Amortisation? Welche Erkenntnisse können Sie mit der Amortisationsrechnung gewinnen? Welche besondere Rolle spielt Amortisation im Leasing? Diese und weitere Fragen zu Amortisation beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was bedeutet Amortisation?

Der Begriff Amortisation entstammt dem französischen „amortir“, was zu deutsch etwa „tilgen“ bedeutet. Amortisation spielt im Zusammenhang mit Investitionen eine wichtige Rolle. Sie als Unternehmer werden verständlicherweise im Vorfeld die Amortisationsdauer einer Investition abschätzen. Das heißt, Sie ermitteln wie lange es dauert bis die Investitionssumme durch die zusätzlichen Erträge oder Kosteneinsparungen wieder eingespielt wurde.

Bei Investitionen zur Energieeinsparung wird neben dem monetären Aspekt auch die rein energetische Amortisation berücksichtigt. So müssen Sie für eine energiesparende Maßnahme Energie aufwenden. Die energetische Amortisationsrechnung berechnet wann die initial aufgewandte zusätzliche Energie durch einen verringerten Energieverbrauch wieder eingespart wurde.

Einordnung der Amortisation in die Investitionsrechnung

Die Amortisationsrechnung gehört zu den in der Investitionsrechnung angewandten Verfahren. Neben der Amortisationsrechnung werden dort auch die Kostenvergleichsrechnung, die Gewinnvergleichsrechnung und die Rentabilitätsvergleichsrechnung angewandt.

  • Amortisationsrechnung
  • Kostenvergleichsrechnung
  • Gewinnvergleichsrechnung
  • Rentabilitätsvergleichsrechnung

Die Amortisationsrechnung verwendet Einzahlungen und Auszahlungen als Rechengrößen. Sie bezieht sich auf typischerweise mehrere Planungsperioden. Demgegenüber rechnen Gewinnvergleichsrechnung und Rentabilitätsvergleichsrechnung mit Kosten und Leistungen und beziehen sich auf eine Planungsperiode. Die Kostenvergleichsrechnung rechnet ausschließlich mit den Kosten und verwendet ebenfalls nur eine Planungsperiode.Anders als die drei anderen Berechnungen, basiert die Amortisationsrechnung auf erwarteten Einzahlungsüberschüssen. Eine Investition ist im Hinblick auf die Zahlungsstruktur typischerweise von einer Anschaffungsauszahlung und darauf folgenden Einzahlungsüberschüssen gekennzeichnet. Diese Einzahlungsüberschüsse können in zusätzlichen Erlösen und/oder verringerten Kosten bestehen.Ein Beispiel: Ein Unternehmen erwägt 100.000 Euro in Energiesparmaßnahmen zu investieren. Durch die Maßnahmen können monatliche Einsparungen in Höhe von 1.500 Euro bei Strom und Heizung realisiert werden. Die jährliche Ersparnis beträgt somit 18.000 Euro. Die Investition amortisiert sich somit im Laufe des sechsten Jahres. Nach sechs Jahren wurden 108.000 Euro eingespart.

Ganz vollständig ist diese Rechnung jedoch nicht. Das Unternehmen muss für die 100.000 Euro einen Kredit aufnehmen und Zinsen zahlen. Deshalb fallen auch während der folgenden Perioden Kosten an. Zinsen müssen auch dann berücksichtigt werden, wenn die Investition aus Eigenkapital finanziert wird. Dann muss ein kalkulatorischer Zinssatz angesetzt werden. Stehen mehrere Investitionen zur Auswahl, ist grundsätzlich jene mit der kürzeren Amortisationsdauer vorteilhaft. Generell kann sich eine Investition nur lohnen, wenn die Amortisation vor dem beabsichtigten Ende der Nutzungsdauer involvierter Vermögensgegenstände erfolgt.

 

Dynamische und statische Amortisationsrechnung

Es gibt grundsätzlich zwei Methoden zur Amortisationsrechnung: Die Durchschnitts- und die Kumulationsmethode. Die Durchschnittsmethode bildet Durchschnitte der Mittelrückflüsse verschiedener Perioden und wendet diese Durchschnitte dann auf alle Perioden an. Hier besteht ein Problem darin, dass die zeitliche Struktur der Mittelzuflüsse nicht berücksichtigt wird.

Bei der Kumulationsmethode werden dagegen die geschätzten Rückflüsse einzelner Perioden genauer berücksichtigt. Die Mittelrückflüsse werden so lange kumuliert, bis die Amortisation erreicht ist. Dadurch lässt sich der Amortisationszeitpunkt genauer bestimmen als mit der Durchschnittsmethode. Insbesondere ist es möglich, bei der kombinierten Anschaffung verschiedener Güter die einzelnen Amortisationszeitpunkte für jedes Gut zu bestimmen. Bei der Durchschnittsmethode, die sowohl die Investitionen in die beiden Güter als auch die Mittelrückflüsse aus beiden Gütern addiert, erfolgt die Bestimmung sehr viel unpräziser.

 

Die Kapitalwertmethode zur Bewertung von Investitionen

 

Häufiger als die Amortisationsrechnung im engeren Sinne wird die Kapitalwertmethode zur Bewertung von Investitionen eingesetzt. Diese berücksichtigt Zinsen sowie die zeitliche Struktur der Einzahlungen und Auszahlungen. In einer Welt mit Zinsen sind Einzahlungen, die erst nach sehr langer Zeit erfolgen, weniger wert als zeitnah eingehende Einzahlungen. Die Kapitalwertmethode verwendet deshalb nicht die absoluten Beträge der Einzahlungen und Auszahlungen, sondern lediglich die Barwerte.

 
Amortisation-Berechnung
 

Der Barwert ist der auf den Berechnungszeitpunkt diskontierte (abgezinste) Betrag einer Summe. Ein kleines Beispiel zum besseren Verständnis: Das heißt, wenn beispielsweise in genau drei Jahren ein Einzahlungsüberschuss von 10.000 Euro erfolgen würde, muss dieser mit dem gewählten Zinssatz (z.B. 3 %) abgezinst werden, um zu erfahren, wie viel die 10.000 Euro heute tatsächlich wert wären: 10.000/(1+0,03)^3 = 9.151,42 Euro. Der Kapitalwert unserer Berechnung beträgt somit 9.151,42 Euro.

Bei einem positiven Kapitalwert ist eine Investition grundsätzlich vorteilhaft. Stehen mehrere Investitionen zur Auswahl, ist diejenige mit dem höchsten Kapitalwert zu bevorzugen.

Die Kapitalwertmethode wird mit einem Kalkulationszinssatz (Zinsfuß) durchgeführt. Dieser ermöglicht es Unternehmen, ihre eigene Rentabilität bei Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Wird zum Beispiel Eigenkapital für eine Investition eingesetzt, kann für dieses eine Mindestrendite „vorgeschrieben“ werden. Dies erhöht die Anforderungen an eine Investition und verhindert, dass Eigenkapital zu einem zu schlechten Zinssatz angelegt wird.

Für die Berechnung des Kapitalwerts sind erforderlich:

  • Die Anschaffungsauszahlung A0
  • Alle Einzahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten Et
  • Alle Auszahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten At
  • Die Anzahl der Perioden (Nutzungsdauer) n
  • Der Liquidationserlös zum Ende der Nutzungsdauer Ln
  • Der Kalkulationszinsfuß i

Die gängige Formel lautet:

Die Kapitalwertmethode ist weitaus verbreiteter als der alleinige Einsatz der Amortisationsrechnung. In der Regel führen Unternehmen verschiedene Berechnungen durch. Die Kapitalwertmethode gilt jedoch als aussagekräftigste Variante. Zudem lässt sich mit dieser Methode das Finanzierungsumfeld optimal berücksichtigen.

Amortisation im Leasinggeschäft

Amortisation spielt im Leasinggeschäft eine wichtige Rolle. Der Gesetzgeber legt in den sogenannten Leasingerlassen fest, welche Voraussetzungen der Leasinggeber erfüllen muss, damit das Leasinggut auch steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet wird. Dabei wird zwischen Leasing mit Vollamortisation und Leasing mit Teilamortisation unterschieden. In beiden Fällen ist es unter Bedingungen zulässig, das Leasingobjekt dem Leasinggeber zuzurechnen.

Leasing mit Vollamortisation

Bei Leasing mit Vollamortisation decken die während der Grundleasinglaufzeit gezahlten Leasingraten die Anschaffungskosten für das Leasinggut ab. Zu den Anschaffungskosten zählen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch Finanzierungskosten und weitere Kosten des Leasinggebers. Solche Leasingverträge mit Vollamortisation sind während der Grundleasinglaufzeit nicht kündbar. Der Leasinggeber weiß somit  beim Vertragsabschluss, dass er am Ende der Vertragslaufzeit die vollständige Amortisation seiner Investitionen erreicht hat.

Leasing mit Vollamortisation gibt es in verschiedenen Varianten. Die Varianten unterscheiden sich im Hinblick auf die Behandlung des Leasingobjektes am Ende der Grundleasinglaufzeit. Zur Wahl stehen z. B. die Kaufoption, Mietverlängerungsoption und Rückgabe.

Wird dem Leasingnehmer eine Kaufoption eingeräumt, kann er das geleaste Objekt nach dem Ende der Grundleasinglaufzeit und der Entrichtung sämtlicher Leasingraten erwerben. Der Kaufpreis muss dabei mindestens den Restbuchwert nach linearer AfA-Abschreibung entsprechen. Sofern angemessen, können Sie einen niedrigeren Marktwert ansetzen.

Wird dem Leasingnehmer eine Mietverlängerungsoption dargeboten, muss die Abschlussrate den Verzehr des Restwertes decken. Die Abschlussrate orientiert sich deshalb am Restbuchwert gemäß AfA-Abschreibung oder, sofern angemessen, der niedrigere Marktwert.

Die dritte Option ist die Rückgabe. Der Leasingnehmer gibt das Leasinggut zurück und least gegebenenfalls einen neuen Gegenstand.

 

Leasing mit Teilamortisation

Wenn Sie einen Leasingvertrag mit Teilamortisation abschließen, erreicht der Leasinggeber zum Ende der Grundleasinglaufzeit nicht die Amortisation seiner Anschaffungsauszahlung. Diese wird stattdessen nur zu einem Teil durch die Leasingraten amortisiert. Der Leasinggeber sieht sich somit einem Restwert gegenüber. Diesen muss er durch die im Anschluss an die Grundleasinglaufzeit erfolgende Verwertung amortisieren. Während der Grundleasinglaufzeit besteht für Sie als Leasingnehmer i.d.R. keine Kündigungsmöglichkeit. Auch hier lassen sich verschiedene Varianten anhand der Verfahrensweise nach dem Ende der Grundleasinglaufzeit unterscheiden.

 

Kilometerverträge

Kilometerverträge sind insbesondere im Bereich des Fahrzeugleasings relevant. Diese Leasingverträge enthalten neben Laufzeit und Leasingrate auch eine angenommene Kilometerleistung des Fahrzeugs. Diese kann zum Beispiel 20.000 km pro Jahr betragen. Fährt der Leasingnehmer das Fahrzeug in einem geringeren Umfang, erhält er am Ende der Laufzeit eine Rückzahlung. Liegt die Kilometerleistung jenseits von 20.000 km, muss eine Nachzahlung geleistet werden. Am Ende der Laufzeit wird das Fahrzeug durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber zurückgegeben. Leasing mit Kilometerverträgen ermöglicht die Bilanzierung des Leasingobjektes beim Leasinggeber. Ein Grund dafür ist, dass dieser das Restwertrisiko trägt.

 
 

Umgang mit Liquidationserlös

Eine weitere Variante sind Verträge mit Aufteilung des Mehrerlöses. Am Ende der Grundleasinglaufzeit verwertet die Leasinggesellschaft das Leasingobjekt zum bestmöglichen Preis. Dieser Preis kann auf, über oder unter dem kalkulierten Restwert liegen. Entspricht der Preis dem kalkulierten Restwert, ist das Leasinggut aus Sicht der Leasinggesellschaft vollständig amortisiert. Liegt der Preis über dem Restwert, fällt ein Gewinn an. Dieser muss zu mindestens 25 % dem Leasinggeber zufließen, damit die steuerliche Zurechnung des Leasinggutes bei diesem erfolgt. Unterschreitet der Liquidationserlös den Restwert, muss der Leasingnehmer die Differenz tragen und damit die vollständige Amortisation sichern. Leasingverträge können ein Andienungsrecht des Leasinggebers vorsehen.

 
Amortisation-Liquidität
 

Dann ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Leasingobjekt am Ende der Grundleasinglaufzeit zum kalkulierten Restwert zu kaufen. Es handelt sich ausdrücklich um ein Andienungsrecht und nicht um Optionsrecht. Die Leasinggesellschaft wird das Andienungsrecht nutzen, wenn der Liquidationserlös den Preis bei Nutzung des Andienungsrechts unterschreitet. Der Leasinggeber besitzt dadurch maßgeblichen wirtschaftlichen Einfluss und bilanziert das Leasinggut.

 

Vorzeitige Kündigung

Es gibt Leasingverträge mit einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht einseitig für den Leasingnehmer und kann erstmals ausgeübt werden, wenn 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstands verstrichen  sind. Nimmt der Leasingnehmer das Kündigungsrecht wahr, muss er eine Abschlagszahlung leisten. Diese ergibt sich aus den diskontierten Leasingraten, die nach der Kündigung noch ausstehen. Die Leasinggesellschaft verwertet das Leasinggut und rechnet bis zu 90 % des Liquidationserlöses auf die Abschlusszahlung an. Die Abschlusszahlung sichert damit die Amortisation. Kündigt der Leasingnehmer erst nach der Amortisation, muss er keine Abschlusszahlung leisten.

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