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Universalkredit – der Förderkredit für den Mittelstand

Ähnlich wie Privatpersonen können auch Unternehmen einen Kredit zur freien Verwendung in Anspruch nehmen. Ein solcher Universalkredit ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird über Förderbanken der Bundesländer gewährt. Der Kredit kann von Existenzgründern, aber auch von bereits etablierten Unternehmen in Anspruch genommen werden. Er spricht vorrangig mittelständische Unternehmen an.

Was ist ein Universalkredit?

Ein Universalkredit ist ein Kredit zur freien Verwendung und wird für Unternehmen angeboten. Die Zielgruppen unterscheiden sich, abhängig vom Anbieter. Zumeist wird dieser Kredit für Existenzgründer, für junge Unternehmen und für mittelständische Unternehmen gewährt. Die mögliche Kreditsumme unterscheidet sich, abhängig vom Anbieter. Der Kredit dient zur Förderung von Unternehmensvorhaben. Da er über Förderbanken der Bundesländer gewährt wird, soll er das wirtschaftliche Wachstum im jeweiligen Bundesland positiv beeinflussen. Die Förderung soll beispielsweise zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Schaffung von Ausbildungsplätzen im jeweiligen Bundesland dienen.

Universalkredite – nicht für jedes Unternehmen möglich

Universalkredite können nicht von allen Unternehmen beantragt werden. Solche Kredite können grundsätzlich nicht von Unternehmen beansprucht werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Auch Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt beteiligt ist, können diesen Kredit nicht erhalten. Er wird auch nicht für Unternehmen gewährt, die im Glücksspiel-Sektor, in der Pornografie oder im Empfehlungsmarketing tätig sind. In verschiedenen Bundesländern werden auch Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischereibetriebe nicht mit einem Kredit zur freien Verwendung unterstützt.
Abhängig vom Bundesland und vom Anbieter darf ein Jahresumsatz in einer bestimmten Höhe nicht überschritten werden.
In den meisten Fällen ist eine Kombination eines Universalkredits mit anderen Fördermitteln möglich. Unternehmen, die bereits einen Kredit für eine andere Fördermaßnahme erhalten haben, können zusätzlich einen Kredit zur freien Verwendung beantragen. Die Beihilfehöchstwerte der EU dürfen mit den in Anspruch genommenen Krediten nicht überschritten werden.
Es hängt vom Bundesland und vom Anbieter des Kredits ab, ob eine bereits begonnene Maßnahme mit dem Kredit finanziert werden kann. Zur Sicherheit sollten Sie den Antrag auf den Kredit bereits stellen, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Wie und wann kann ein Universalkredit beantragt werden?

Der Kredit zur freien Verwendung ist ein Förderkredit und wird daher von den Förderbanken der Bundesländer gewährt, beispielsweise über
– LfA Förderbank Bayern
– NRW Bank Nordrhein-Westfalen
– Berlin-Kredit der Investitionsbank Berlin (IBB).

Antragstellung über die Hausbank

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Die Hausbank kann bei der Antragstellung helfen. Auch wenn solche Kredite von unterschiedlichen Anbietern gewährt werden, erfolgt die Antragstellung auf ähnliche Weise.
Der Kredit wird zur freien Verwendung vergeben. Trotzdem ist ein Konzept sinnvoll. Sie sollten beispielsweise darlegen, was Sie mit dem Kredit finanzieren möchten. Der Kredit kann für die Existenzgründung, aber auch für die Erweiterung des Unternehmens, für den Kauf von Betriebsmitteln, für langfristige Investitionen oder für die Übernahme anderer Unternehmen beantragt werden. Sie sollten die Ausschlusskriterien des jeweiligen Anbieters beachten. Verschiedene Vorhaben sind abhängig vom Anbieter von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Hausbank prüft Ihr Vorhaben und Ihre Bonität. Für die Bonität gelten bestimmte Voraussetzungen, genau wie bei einem Kredit für Privatpersonen. Nur dann, wenn die Bonität gewährleistet ist, kann der Kredit gewährt werden. Sind die Voraussetzungen für den Kredit gegeben, leitet die Hausbank den Antrag an die Förderbank weiter.

Prüfung des Antrags durch die Förderbank

Ist der Kreditantrag bei der Förderbank eingegangen, wird er geprüft. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erstellt die Förderbank ein Kreditangebot für den Antragsteller. Dieses Kreditangebot leitet sie an die Hausbank des Antragstellers weiter.
Ist der Antragsteller mit dem Kreditangebot einverstanden, schließt die Hausbank einen Kreditvertrag mit dem Antragsteller ab. Die Hausbank ruft die Mittel für den Universalkredit bei der Förderbank ab und zahlt die Mittel an das Unternehmen aus.

Wann können Universalkredite beantragt werden?

Universalkredite sind zwar für die freie Verwendung in Unternehmen geeignet, doch können sie nicht in jedem Fall beantragt werden. Die Hausbank und die Förderbank prüfen genau, ob ein solcher Kredit gewährt werden kann. Unternehmen können einen Universalkredit beantragen, wenn sie Betriebsmittel oder größere Investitionen finanzieren möchten. Auch Gründer können einen solchen Kredit beantragen.

Um einen Liquiditätsengpass zu überwinden, wird ein solcher Kredit in der Regel nicht gewährt. Unternehmen dürfen sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Es ist jedoch möglich, dass ein Unternehmen einen Kredit zur freien Verwendung beantragt, um sich mit Material für vorhandene größere Aufträge zu bevorraten oder um die benötigten Betriebsmittel für einen größeren Auftrag zu finanzieren. Der Kredit kann auch gewährt werden, wenn damit Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden. Da es sich um eine Förderung durch das jeweilige Bundesland handelt, sollte die Wirtschaft in diesem Bundesland angekurbelt werden. Das ist auch für Unternehmen möglich, die ihren Hauptsitz im jeweiligen Bundesland haben, aber in einem anderen Bundesland investieren möchten.

 
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Voraussetzung dafür ist, dass ein dauerhafter Erhalt des Standorts im Bundesland mit dem Hauptsitz gewährleistet ist.

Abhängig von der Bank können teilweise auch ausländische Unternehmen einen Universalkredit beantragen, wenn sie im entsprechenden Bundesland investieren und zur Verbesserung des Wirtschaftsstandorts beitragen.

 

Kredite zur freien Verwendung

Auch wenn es sich bei den Universalkrediten um Kredite zur freien Verwendung handelt, ist die Verwendung nicht uneingeschränkt möglich. Daher sollten Sie ein Konzept erarbeiten und angeben, welches Vorhaben Sie finanzieren möchten. Die Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden sich, abhängig von der Förderbank. Zu den wichtigsten Verwendungsmöglichkeiten gehören

– Existenzgründung
– Investition zur Unternehmenserweiterung
– Modernisierungsmaßnahmen
– Kauf von Betriebsmitteln
– Finanzierung von Betriebsmitteln für einen vorhandenen größeren Auftrag
– Finanzierung einer Investition, die für einen vorhandenen Auftrag erforderlich ist
– Umschuldung, wenn bereits ein Kredit vorhanden ist, die Konditionen aber ungünstig sind
– Anschlussfinanzierung, wenn bereits ein Kredit mit einer größeren Summe in Anspruch genommen wurde
– Übernahme von Unternehmen innerhalb Deutschlands
– Errichtung einer Niederlassung innerhalb Deutschlands.

Aus aktuellem Anlass gewähren verschiedene Förderbanken Universalkredite im Bereich der Corona-Hilfe. Unternehmen, die durch das Corona-Virus in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind oder denen finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der Epidemie drohen, können den Kredit über ihre Hausbank beantragen.

Prüfen, welche Fördermöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen

Bevor Sie Ihren Universalkredit beantragen, sollten Sie prüfen, ob der Kredit von der für Sie zuständigen Förderbank für Ihr Vorhaben gewährt werden kann.
Die NRW-Bank gewährt Universalkredite in der Regel nicht zur Förderung von Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien. Für solche Vorhaben können verschiedene andere Kredite beantragt werden. Bevor Sie einen Universalkredit beantragen, sollten Sie sich informieren, ob es für Ihr Vorhaben ein Förderprogramm gibt. Die KfW bietet vielfältige Förderprogramme an. Auch über die Förderbanken der Bundesländer werden Förderprogramme angeboten.

 

Welche Besonderheiten gelten für Universalkredite?

Welche Besonderheiten für Universalkredite gelten, ist abhängig von der jeweiligen Förderbank. Zu den Besonderheiten gehört, dass es sich um Förderkredite handelt. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Förderbanken mit diesen Krediten kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ansprechen. Die Kredite sollten einen wirtschaftlichen Erfolg im jeweiligen Bundesland versprechen. So wie die meisten Förderkredite können auch die Universalkredite nicht direkt bei der Förderbank beantragt werden. Die Beantragung muss über die Hausbank erfolgen.

Gibt es spezifische Konditionen?

Für den Universalkredit gelten spezifische Konditionen, die sich jedoch abhängig von der Förderbank unterscheiden. Abhängig von der Bank kann der Kredit für eine Laufzeit bis zu 20 Jahren gewährt werden. Je nach Vorhaben gelten häufig kürzere Laufzeiten, beispielsweise von drei Jahren, fünf Jahren, zehn Jahren oder fünfzehn Jahren. Auch die mögliche Kreditsumme unterscheidet sich, je nach Bank. Der Kredit kann bei einigen Banken mit einer Summe von 25.000 bis 10 Millionen Euro beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kreditsumme von mehr als 10 Millionen Euro möglich. In diesem Fall muss der Antragsteller die förderpolitische Bedeutung im Antrag darlegen.
Da es sich bei den Universalkrediten für Unternehmen um Förderdarlehen handelt, gelten günstige Zinsen. Die Zinsen unterscheiden sich, je nach Förderbank. In den meisten Fällen werden sie abhängig von der Bonität des Antragstellers festgelegt. Einige Banken ermöglichen tilgungsfreie Jahre. Eine vorzeitige Tilgung ist in der Regel möglich.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Voraussetzungen für den Universalkredit unterscheiden sich, je nach Bank. Grundlegende Voraussetzung ist, dass der Kredit für Investitionen innerhalb Deutschlands verwendet wird. Er kann teilweise auch von ausländischen Unternehmen beantragt werden, wenn sie in Deutschland investieren.

 

Der Kredit wird für Existenzgründer und für KMU gewährt. Er kann auch von Freiberuflern beantragt werden. Die Unternehmen dürfen eine bestimmte Zahl an Mitarbeitern und einen Jahresumsatz in einer bestimmten Höhe nicht überschreiten.

Die Unternehmen dürfen beispielsweise nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und nicht mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften.

 
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Um einen Kredit zu erhalten, müssen die Unternehmen verschiedene Sicherheiten nachweisen. Die Hausbank prüft die Bonität, um über die Kreditvergabe zu entscheiden. Zur Sicherheit kann beispielsweise eine Ausfallbürgschaft beantragt werden. Unternehmen, die mindestens schon zwei Jahre lang am Markt sind, können ab einer bestimmten Darlehenshöhe eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent erhalten.

Eine weitere Voraussetzung ist bei verschiedenen Förderbanken, dass bei der Antragstellung des Kredits noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde.
Zu den Grundvoraussetzungen gehört, dass sich ein Unternehmen nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Weiterhin muss es sich um ein privates Unternehmen ohne öffentliche Beteiligung handeln.
Wurde bereits ein anderer Kredit für eine Förderung gewährt, ist das kein Hindernis für einen Universalkredit. Die Summe der in Anspruch genommenen Kredite darf jedoch die von der EU festgelegten Beihilfehöchstwerte nicht überschreiten.

Hat es Nachteile, einen Kredit zur freien Verwendung zu beantragen?

Ein Kredit zur freien Verwendung hat für Unternehmen keine Nachteile. Unternehmen, die einen solchen Kredit zur Finanzierung von Betriebsmitteln oder Investitionen für einen bestehenden Auftrag nutzen, können sich einen Liquiditätsvorsprung sichern. Arbeitsplätze können mit einem solchen Kredit erhalten bleiben oder geschaffen werden. Unternehmen können mit dem Kredit zur Stärkung der Wirtschaft im jeweiligen Bundesland beitragen. Vorteile liegen auch in den möglichen hohen Kreditsummen, in der langen Laufzeit und in der Flexibilität bei der Tilgung. Nachteilig ist, dass Unternehmen bestimmte Voraussetzungen für die Bonität erfüllen müssen und dass nicht alle Unternehmen einen solchen Förderkredit in Anspruch nehmen können. Die Vorteile beim Universalkredit überwiegen.

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