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Gläubigerwechsel – Wie funktioniert eine Abtretung?

Was versteht man unter einer Abtretung?

Eine Abtretung nach $398 BGB, auch Zession, bezeichnet die Übertragung einer Forderung vom ursprünglichen Gläubiger (Zedenten) auf den neuen Gläubiger (Zessionar). Es handelt sich dabei also faktisch um einen Gläubigerwechsel. Dieser Vorgang benötigt zwingend den Schluss eines Vertrages, in dem die Abtretung geregelt ist, jedoch nicht die Zustimmung des Schuldners.

Damit die Abtretung einer Forderung erfolgen kann, bedarf es neben dem Abtretungsvertrag weiterer Voraussetzungen. Die Forderungen müssen:

  • pfändbar
  • nach §399 BGB übertragbar
  • klar bestimmbar sein
  • Zusätzlich darf dem Schuldner kein rechtlicher Nachteil entstehen

Die klare Bestimmbarkeit der Forderung verhindert übrigens keineswegs das Abtreten zukünftig entstehender Forderungen. Solange die Forderung bestimmbar ist, sobald sie entsteht, ist das Kriterium erfüllt.

Welche Leistungen sind abtretbar?

Neben den Einkünften Ihres Unternehmens kann eine Abtretung auch anderes betreffen. Steuerrückzahlungen, beispielsweise, können mittels eines Vorgangs des Finanzamtes und unter Angabe des Grundes an Dritte abgetreten werden. Auch Eigentum kann abgetreten werden – selbst, wenn es sich aktuell nicht in Ihrem Besitz befindet. Da der Eigentümer den Besitzer auffordern kann, eine Sache herauszugeben kann dieser Herausgabeanspruch abgetreten werden.

 

Welche Rolle spielt die Sicherungsabtretung?

Viele Verträge, insbesondere solche mit Banken und Inkassobüros, beinhalten eine sogenannte Abtretungsklausel. Diese erlaubt es, bei Zahlungsverzug oder -unfähigkeit auch ohne vorher erwirkten Vollstreckungstitel einen Teil Ihres Vermögens einzuziehen. In den meisten Fällen wird diese sog. Sicherungsabtretung genutzt, um Anteile des Einkommens zu pfänden, lässt sich aber auch auf jedes andere Vermögen anwenden.

 

Befindet sich in Ihrem Vertrag eine Abtretungsklausel, können Sie diese z.B. bei einer Schuldnerberatung prüfen lassen. Die Rechtmäßigkeit dieser Klauseln war lange unklar und besonders ältere Verträge können ungültige Formulierungen enthalten.

Die Schuldnerberatung hilft Ihnen auch gern vor Vertragsabschluss bei der Bewertung einer Abtretungsklausel. Denn einigen ist nicht klar:

 
Gläubigerwechsel (1)
 

Diese Klausel ist eine freiwillige Willenserklärung, eine Unterzeichnung ist also keinesfalls Pflicht.

 

Kann man eine Abtretungsvereinbarung widerrufen?

Grundsätzlich kann eine Abtretung nicht einseitig aufgehoben oder widerrufen werden. Möchten Sie aus der unterzeichneten Vereinbarung austreten, bleibt Ihnen lediglich, sich mit Ihrem Gläubiger zu einigen und eine neue Vereinbarung zu schließen.

Bei Angestellten kann es passieren, dass die Abtretung von Einkommen vom Arbeitgeber abgelehnt wird. Dies passiert dann, wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag diese ausschließt. Eine gerichtliches Vollstreckungsverfahren und eine Lohnpfändung sind allerdings selbst dann noch möglich.

 

Abtretung der Grundschuld

Möchten Sie Ihren Kredit zu einem anderen Gläubiger transferieren, kann das Abtreten der Grundschuld den Wechselprozess entscheidend beschleunigen. Während normalerweise die alte Grundschuld gelöscht und eine neue eingetragen werden würde, kann der neue Kreditgeber schlicht die alte Grundschuld der abgetretenen Forderung übernehmen. Die Abtretung wird hierbei zwischen altem und neuen Kreditgeber geregelt und erfordert nicht einmal einen Notarbesuch auf Seiten des Schuldners.

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