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Geschäftsleasing: Die wichtigsten Arten und Ihre Vorteile

Geschäftsleasing ist bei Unternehmen beliebt und deshalb von großer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Im Jahr 2017 wurden mehr als 50 % der außenfinanzierten Ausrüstungsinvestitionen in Deutschland über Geschäftsleasing finanziert – seit dem Jahr 2003 war dies fast durchgängig der Fall*. Geschäftsleasing ist dabei als Oberbegriff für verschiedene Angebote bzw. Leasingvarianten zu verstehen. Diese erfüllen bestimmte durch den Gesetzgeber eingeforderte Kriterien. Wir erklären, welche Vorteile Leasing Unternehmen bieten kann und stellen die wichtigsten Varianten vor.

Diese Vorteile bietet Geschäftsleasing Unternehmen

Leasing ist eine Alternative zum Kauf von Gegenständen. Geschäftsleasing bietet Unternehmen dabei eine Reihe potentieller Vorteile gegenüber dem Kauf oder der Aufnahme eines Kredites. Potenziell bedeutet dies, dass nicht jeder grundsätzliche Vorteil auch in jedem Unternehmen wirksam sein muss. Fast immer wirken jedoch zumindest einige Vorzüge.

Leasingrate als Betriebsausgabe absetzen: Steuerliche Vorteile beim Geschäftsleasing

Leasing bietet Unternehmen häufig steuerliche Vorteile, da das Unternehmen das Leasing als Ausgabe geltend machen kann. Dadurch können die Leasingraten in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.

Bei einem Kauf können lediglich die Abschreibungen laut AfA Tabelle sowie gegebenenfalls anfallende Finanzierungskosten abgesetzt werden. Für die Hinzurechnung des Finanzierungsanteils der Leasingrate zum Gewerbeertrag besteht ein Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR. Dies kommt insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute. Der Umsatzsteueranteil der Leasingraten wird als Vorsteuer geltend gemacht.

 
Leasing von Maschinen im Gewerbe
 

Geschäftsleasing ist bilanzneutral

Leasing wird häufig auch als bilanzneutral bezeichnet, da für den Leasingnehmer weder Eigen- noch Fremdkapital eingesetzt werden und der Leasinggeber Eigentümer des geleasten Gegenstands wird. Auf den Leasinggeber entfallen deshalb auch Aktivierung und Abschreibung. Aus Sicht des Leasingnehmers ergibt sich dadurch ein günstiger Effekt auf die Eigenkapitalquote. Allerdings müssen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen je nach Rechnungslegung auch im Anhang des Jahresabschlusses aufgeführt werden.

Geschäftsleasing bietet Unternehmen Liquiditätsvorteil

Leasinggeschäfte bieten Unternehmen im Vergleich zu einem Kauf Liquiditätsvorteile. Die Anschaffung erfolgt als 100 %-ige Fremdkapitalfinanzierung und bindet kein Eigenkapital. Beim Kauf wird dagegen der Kaufpreis (als Eigen- und oder Fremdkapital) vollständig gebunden und erst im Zeitverlauf durch verdiente Abschreibungen und spätere Veräußerungserlöse wieder freigesetzt.

Konstante Liquiditätsabflüsse („Pay-as-You-Earn“)

Ein Leasingvertrag ist mit regelmäßigen Zahlungen verbunden. Während diese Zahlungen anfallen, wird das geleaste Objekt genutzt. Dadurch stehen die regelmäßigen Mittelrückflüsse ebenso regelmäßigen Einnahmen durch die Nutzung des Leasinggegenstands gegenüber.

Die Leasingraten sind für Unternehmen darüber hinaus gut planbar. Änderungen sind beim Geschäftsleasing ausgeschlossen (von seltenen Klauseln zu Zinsanpassungen abgesehen). Kalkulation und Liquiditätsplanung werden deshalb erleichtert.

Einflussmöglichkeiten auf die Vertragskonditionen

Leasingnehmer können häufig in erheblichem Umfang über verschiedene Vertragskonditionen mitbestimmen. Dies betrifft zum Beispiel Wartungslösungen, Servicegarantien, Lieferzeitpunkt etc. . Benötigt ein Leasingnehmer z. B. Maschinen, kann er deren Beschaffenheit (zum Beispiel die Ausstattung) mit dem Hersteller aushandeln und anschließend den Leasingvertrag mit dem Leasinggeber abschließen.

Geringere Verwaltungskosten durch Auslagerung

Wird ein Gegenstand des Anlagevermögens gekauft, fallen während der Nutzungsdauer diverse damit verbundene Aufgaben an. Dazu zählen zum Beispiel die Überwachung von Versicherungsverträgen, die Beauftragung und Abnahme von Wartungsarbeiten und weitere Verwaltungskosten. Die meisten Angebote im Gewerbe Leasing sehen zusätzliche Serviceleistungen vor und erhöhen dadurch die Effizienz im Unternehmen.

Vereinfachte Expansion ins Ausland

Große Leasinggesellschaften unterhalten Tochterunternehmen in zahlreichen Ländern. Dies kann Unternehmen die Expansion ins Ausland erheblich erleichtern. So können die Leasinggesellschaften vor Ort zum Beispiel Wartungs- und Reparaturleistungen garantieren und Personal mit im jeweiligen Land relevanten Fachwissen zu steuerlichen Aspekten zur Verfügung stellen.

Anlagevermögen immer auf dem gewünschten Stand

Durch die Gestaltung der Leasingverträge und hier insbesondere der Vertragslaufzeiten können Unternehmen die Austauschintervalle ihres Anlagevermögens den Erfordernissen des Marktes bzw. des Betriebs anpassen.

 

Einkaufsvorteile der Leasinggesellschaften

Vor allem, aber nicht nur im Bereich der Firmenfahrzeuge können Leasinggesellschaften häufig Einkaufsvorteile realisieren. Da der Wettbewerbsdruck im Leasingmarkt hoch ist, werden diese Einkaufsvorteile zu erheblichen Teilen an Leasingnehmer weitergereicht. Dadurch resultiert aus dem Geschäftsleasing oft ein zusätzlicher Preisvorteil.

Wie funktioniert die Abgrenzung zwischen Leasing und Kauf?

Damit die Vorteile von Leasingverträgen genutzt werden können, muss ein Leasingvertrag auch formal als solcher anerkannt werden. Das geleaste Objekt muss steuerlich dem Leasinggeber zuzurechnen sein. Dabei ist nicht das formale Eigentum am Objekt maßgeblich. Vielmehr entscheiden Details des Leasingvertrags über die steuerliche Einordnung. Ohne diese Zurechnung können z. B. die Leasingraten nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Die grundlegenden Bestimmungen zu Einordnung von Leasingverträgen finden sich in Erlassen des Bundesministeriums für Finanzen. Diese gelten auch für Gewerbe Leasing. Konkret handelt es sich um den Vollamortisationserlass Mobilien Leasing von 1971 und den Teilamortisationserlass Mobilien Leasing von 1975. Aus diesen Erlassen ergibt sich, wie Verträge gestaltet sein müssen, damit eine Einstufung als Leasing erfolgt.

Vorab: In der Praxis wissen Leasingunternehmen, welche Voraussetzungen für die steuerliche Zurechnung des Objektes beim Leasinggeber erfüllt werden müssen. Die Angebote sind deshalb entsprechend ausgestaltet.

 

Leasingarten

Finanzierungsleasing: Merkmale und Varianten

Die meisten Verträge im Geschäftsleasing sind dem Finanzierungsleasing zuzurechnen. Die Zurechnung des Leasingobjekts erfolgt anhand der Bestimmungen in den Leasingerlassen. Die Bestimmungen unterscheiden zwischen Leasing mit Voll- und Teilamortisation.

Leasing mit Amortisation

Finanzierungsleasing mit Vollamortisation

Beim Finanzierungsleasing mit Vollamortisation wird eine Grundleasingzeit vereinbart, die mindestens 40 % und höchstens 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß AfA Tabelle beträgt. Die während der Grundleasinglaufzeit anfallenden Leasingraten decken Anschaffungskosten, Finanzierungskosten und weitere Kosten des Leasinggebers. Vollamortisationsleasing ist im Gewerbe Leasing in drei Varianten üblich: Kaufoption, Vertragsverlängerung oder Rückgabe.

Die Kaufoption räumt dem Leasingnehmer den Erwerb des Leasingobjekts nach dem Ende der Grundleasingzeit ein. Der Kaufpreis steht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht exakt fest. Er muss in der Regel jedoch mindestens den Restbuchwert nach linearer AfA Methode erreichen.

Wird der Leasingvertrag verlängert, muss die Folgerate den verbleibenden Wertverzehr decken. Dieser wird anhand des Restbuchwerts ermittelt. Im Fall der Rückgabe gibt der Leasingnehmer das geleaste Objekt an die Leasinggesellschaft zurück. Bei den meisten Verträgen stehen am Laufzeitende alle drei Wahlmöglichkeiten zur Verfügung.

Geschäftsleasing mit Teilamortisation

Finanzierungsleasing mit Teilamortisation

Beim Teilamortisationsleasing decken die während der Grundmietzeit anfallenden Leasingraten in Summe nur einen Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasinggebers. Die Leasingraten beziehen sich dabei auf die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Restbuchwert am Ende der Grundmietzeit. Der Restbuchwert wird gemäß der linearen AfA Tabelle ermittelt.

Bei Geschäftsleasing mit Teilamortisation wird das geleaste Objekt im Anschluss an die Grundmietzeit häufig an den Leasingnehmer oder einen Dritten verkauft. Der Leasinggeber kann durch den Veräußerungserlös seine Anschaffungskosten dann voll decken. Da sich der Wert des Objekts in der Zwischenzeit verändert haben kann, ist die Zurechnung einer möglichen Wertsteigerung- bzw. Minderung ganz wesentlich für die steuerliche Zurechnung des Leasingobjekts.

Eine Variante besteht in einem Andienungsrecht des Leasinggebers. Dieser kann nach Ablauf der Grundleasinglaufzeit das Objekt zum kalkulierten Restwert an den Leasingnehmer verkaufen, wobei dieser zum Kauf verpflichtet ist. Der Leasingnehmer trägt in diesem Fall das volle Risiko der Wertminderung. Die Bilanzierung erfolgt beim Leasinggeber, da dieser den maßgeblichen wirtschaftlichen Einfluss besitzt.

Einige Angebote sehen auch eine Aufteilung des Mehrerlöses vor. Der Leasinggeber verwertet dabei im Anschluss an die Grundleasinglaufzeit das Objekt. Liegt der Veräußerungserlös unterhalb des kalkulierten Restwertes, muss der Leasingnehmer die Differenz vollständig erstatten und trägt somit das Risiko einer Wertminderung. Wird dagegen ein Erlös oberhalb des Restwertes erzielt, wird die Differenz zwischen Erlös und Restwert aufgeteilt. Verbleiben mindestens 25 % des Mehrerlöses beim Leasinggeber, kann dieser das Objekt bilanzieren.

Leasing vergleichbar mit Mietverhältnis

Operate Leasing

Operate Leasing ist dem Teilamortisationsleasing  zuzurechnen. Diese Leasingverträge weisen häufig eine sehr kurze Vertragsdauer von weniger als 40 % der betriebsüblichen Nutzungsdauer laut AfA Tabelle auf oder erlauben eine Kündigung des Vertrags vor Erreichen dieses Wertes. Damit die steuerliche Zurechnung nicht beim Leasingnehmer, sondern bei der Leasinggesellschaft erfolgt, werden die Verträge gesondert gestaltet.

Das volle Verwertungsrisiko für den nach Vertragsende zurückgegebenen Gegenstand übernimmt die Leasinggesellschaft, die Amortisation des Objekts muss nicht durch den Leasingnehmer gewährleistet werden. Operate Leasing kommt deshalb einem Mietverhältnis nahe. Durch spezielle Gestaltungen zum Beispiel im Hinblick auf den Barwert in Relation zum Kaufpreis, die Vertragslaufzeit und weitere Regelungen kann eine steuerliche Zurechnung zum Leasingnehmer jedoch vermieden werden. Beim Operate Leasing ist der Leasinggeber für Instandhaltung und Wartung zuständig und trägt sämtliche weiteren Objektrisiken (zum Beispiel Diebstahl oder Schäden).

Diese Variante eignet sich für Geschäftsleasing bei Objekten, die gut am Markt verwertet werden können und somit keinen hohen Spezifikationsgrad vorweisen wie etwa Modelle großer Baureihen in Standardausführung.

Weitere Leasingarten, von denen Unternehmen profitieren

  • Direktes und indirektes Geschäftsleasing

Direktes Leasing (auch: Herstellerleasing) liegt vor, wenn der Hersteller eines Gegenstands gleichzeitig auch als Leasinggesellschaft auftritt. Indirektes Leasing liegt dagegen vor, wenn eine dritte Partei als Leasinggesellschaft fungiert.

Beim indirekten Leasing lassen sich zwei weitere Varianten unterscheiden. In der ersten Variante schließen Lieferant und Kunde einen Kaufvertrag. Anschließend tritt die Leasinggesellschaft in den Kaufvertrag ein. Diese Vorgehensweise ermöglicht es Käufern, Details wie zum Beispiel Gewährleistung, Konfiguration etc. in Eigenregie auszuhandeln. In der zweiten und häufig bei Firmenwagen anzutreffenden Variante beauftragt der Leasingnehmer die Leasinggesellschaft mit der Bestellung des Leasingobjekts. Der Leasingnehmer kann dabei Wünsche zum Beispiel im Bezug auf die Ausstattung von Firmenfahrzeugen umsetzen.

  • Crossborder Leasing

Hierbei ist die Rede von grenzüberschreitendes Leasing: Leasingnehmer und Leasinggeber sitzen in unterschiedlichen Staaten. Crossborder Leasing kann mit jeder Leasingvariante (Finanzierungsleasing, Operate Leasing etc.) verbunden werden. Die Motivation für Crossborder Leasing besteht zumeist in der Erwartung steuerlicher Vergünstigungen. So ist es je nach Länderkonstellation z. B. möglich, dass sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber  Abschreibungen vornehmen können.

  • Sale-and-Lease-Back

Beim Sale-and-Lease-Back Verfahren kauft der Leasinggeber das Leasingobjekt von der Partei, die direkt danach als Leasingnehmer für dieses Objekt auftritt. Der Leasingnehmer profitiert von Liquiditätszuflüssen. Auch die Eigenkapitalquote kann durch Sale-and-Lease-back deutlich verbessert werden, wenn durch die Transaktion stille Reserven gehoben werden.

Beim sogenannten technischen Sale-and-Lease-Back wird ein Leasingvertrag erst im Nachgang der Anschaffung eines Leasingobjekts abgeschlossen. Typischerweise erfolgt der Vertragsabschluss 6-8 Wochen nach der Anschaffung. Wird dieser Zeitraum nicht überschritten, können Leasinggesellschaften das Objekt zum Beispiel im Hinblick auf die Bonitätsprüfung wie beim Anschaffungsleasing behandeln.

Sonderformen der Leasingalternativen

  • Spezialleasing

Spezialleasing liegt vor, wenn das Leasingobjekt in einem solchen Maße an an die individuellen Anforderungen eines Leasingnehmers angepasst wird, dass es nur durch diesen wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Dies könnte zum Beispiel auf große Bagger im Braunkohletagebau zutreffen. Beim Spezialleasing erfolgt die Bilanzierung grundsätzlich durch den Leasingnehmer. Wird für das geleaste Objekt eine Anschlussnutzung durch Dritte durch entsprechende Gestaltung garantiert, kann jedoch eine steuerliche Zurechnung beim Leasinggeber erfolgen.

  • Mietkauf

Häufig finden sich im Umfeld von Leasingangeboten auch Angebote zu Mietkauf. Ein Mietkauf stellt jedoch kein Leasing eigentlichen Sinne dar. Der angeschaffte Gegenstand wird zwar ohne Eigenkapital finanziert, geht jedoch direkt nach dem Kauf in den Besitz des Nutzers über. Die gesamte beim Kauf anfallende Umsatzsteuer wird einmalig im Wege des Vorsteuerabzugs geltend gemacht. Für die Nutzung werden regelmäßige Raten gezahlt. Der Käufer kann das gemietete Objekt in Abgrenzung zu einem Leasingvertrag jederzeit vollständig erwerben, indem ein vorab festgelegter Kaufpreis gezahlt wird. Ebenso ist eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch Rückgabe des Gegenstands möglich.

Kündbare Leasingverträge

Bei einem kündbaren Leasingvertrag wird keine feste Grundleasingzeit vereinbart. Leasingnehmer können unter Einhaltung festgelegter Fristen kündigen. Die Kündigung ist jedoch erst nach dem Ablauf von 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des geleasten Objekts möglich.

Typischerweise steht dem Leasingnehmer erstmals zum Zeitpunkt des Erreichens der 40 %-Grenze ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Kündigungsfrist zu. In diesem Fall hat der Leasingnehmer jedoch eine Schlussrate zu entrichten. Die Schlussrate berechnet sich als Differenz aus den Gesamtkosten des Leasinggebers und den bis zum Zeitpunkt der Kündigung kumulierten Leasingzahlungen des Leasingnehmers. Erzielt der Leasinggeber durch die Veräußerung des geleasten Gutes einen Gewinn, werden 90 % dieses Gewinns auf die Abschlusszahlung angerechnet. Dies gilt auch, wenn die Summe aus Leasingraten und Veräußerungserlös die Gesamtkosten des Leasinggebers übersteigen. Der Leasinggeber ist deshalb wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert den geleasten Gegenstand.

Kündbare Leasingverträge sind im Gewerbe Leasing sehr häufig anzutreffen und werden häufig für Gegenstände des Anlagevermögens eingesetzt, bei denen Unternehmen sich einem raschen technischen Wandel anpassen müssen. Ohne Kündigungsmöglichkeit wäre diese Anpassung erschwert.

 

Anwendungsbeispiele: Was kann Geschäftsleasing möglich machen?

Geschäftsleasing ist für nahezu alle Vermögensgegenstände möglich, die eine gewisse Fungibilität aufweisen. Das bedeutet, dass das geleaste Objekt auch nach dem Ende des Leasingvertrages zumindest prinzipiell durch Verkauf oder Vermietung verwertbar sein muss.

87 % des Leasingvolumens in Deutschland entfällt auf Unternehmen – Staat und Privathaushalte teilen sich die verbleibenden 13 %*. Gewerbe Leasing ist in nahezu allen wichtigen Branchen anzutreffen. Dazu zählen das verarbeitende Gewerbe genauso wie der Handel, das Baugewerbe, die Land-, Forst-, Energie- und Wasserwirtschaft, die Bereiche Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie Dienstleistungen.

Von besonderer Bedeutung ist Maschinenleasing. Unternehmen können komplette Produktions- und Versorgungsanlagen leasen. So ist es zum Beispiel möglich, als Startup-Unternehmen ein Kosmetikprodukt zu entwickeln und nach der Marktreife des Produkts alle zur Herstellung erforderlichen Maschinen und Anlagen zu leasen.

Besonders häufig werden Firmenwagen, Lkw und Transporter, Busse, Hänger, Flotten, Produktionsmaschinen, Baumaschinen, Hardware, Software, Büromaschinen und EDV Ausstattung sowie Nachrichten- und Signaltechnik geleast*. Leasing ist jedoch auch für Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeuge sowie für Immobilien möglich. Auch Hotel- oder Büroausstattungen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Lizenzen können im Wege eines Leasingvertrags erworben werden.

*Quelle: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL), Studie „Leasing-Markt 2017“, Seiten 9-11

Fazit

Geschäftsleasing bietet Unternehmen viele Vorteile. Es ist bilanzneutral, bietet einen Liquiditätsvorteil und auch Steuern können gespart werden. Es gibt viele verschiedene Unterkategorien des Geschäftsleasings. Dadurch ist es möglich für jedes Unternehmen den passenden Leasingvertrag zu finden, der individuell zu den Unternehmensbedürfnissen passt. 

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