Schuldnerberatung für Unternehmer – Wenn unter’m Strich mal nichts mehr stimmt

Die Schuldnerberatung steht Ihnen als Unternehmer offen, um in einer finanziellen Schieflage Ihres Unternehmens Hilfe von außen zu erhalten. Die Gründe einer finanziellen Schieflage im Unternehmen sind vielfältig und nicht selten außerhalb der Entscheidungsmacht des Unternehmers. Ebenfalls stehen Ihnen diverse Beratungsmöglichkeiten offen – und nicht immer muss eine Schuldnerberatung mit hohen Kosten verbunden sein.

Wann braucht es eine Schuldnerberatung?

Zunächst sollten Sie sich noch einmal vergegenwärtigen, was Schulden eigentlich sind. Schulden sind, allgemein gesprochen, finanzielle Verbindlichkeiten mit Rückzahlungsverpflichtung. Sie oder Ihr Unternehmen müssen diese finanziellen Verbindlichkeiten zu bestimmten Fristen begleichen, sonst geraten Sie in Zahlungsverzug. Das entbindet natürlich nicht von der Rückzahlungspflicht, im Gegenteil. Mahnung und Verzugszinsen drohen, im Extremfall sogar eine gerichtliche Auseinandersetzung bis hin zur Liquidation Ihres Unternehmens und der Geschäftsaufgabe.

Eine Schuldnerberatung kommt immer dann in Betracht, wenn eine Überschuldung vorliegt. Im Falle von Unternehmen liegt eine Überschuldung vor, wenn die finanziellen Verbindlichkeiten die (kurzfristigen) Vermögensbestandteile übersteigt. Die Schulden fressen dann die Vermögenspositionen nach und nach auf und die Liquidität – die Zahlungsfähigkeit – sinkt immer weiter. Wenn die Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können, wächst der Schuldenstand kontinuierlich an. Am Ende steht dann die Insolvenz. Genau das soll die Schuldnerberatung verhindern oder Sie in eine solchen Zeit begleiten, wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht mehr abzuwenden ist.

Doch woher wissen Sie, wann diese Situation der Überschuldung eintritt?

Wenn die Rechnungen nicht mehr fristgerecht bezahlt werden können und sich die Mahnungen häufen, ist allerspätestens der Fall der Überschuldung gekommen. Oder vereinfacht ausgedrückt: Können die regelmäßig wiederkehrenden Kosten nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden, droht ein fortschreitender Schuldenaufbau und somit die Überschuldung.

Privatleute wie auch Unternehmer haben oft Hemmungen, in dieser Situation nach Hilfe zu suchen, und ignorieren lieber die Anzeichen. Doch das ist der größte Fehler, den Sie in einer solchen Situation machen können. Sie gefährden mit einem solchen Verhalten nicht nur die wirtschaftliche Existenz Ihrer Unternehmung, sondern unter Umständen auch Ihre private finanzielle Existenz. Gerade bei Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern in Kleinbetrieben ist die finanzielle Trennung zwischen Unternehmer und Privatperson in der Praxis kaum gegeben.

Ursachen einer Überschuldung

Nicht immer haben Sie als Unternehmer Einfluss auf den finanziellen Weg Ihres Unternehmens. Das unternehmerische Risiko beinhaltet die Möglichkeit des Scheiterns. Natürlich sollten Sie mit einem möglichst durchdachten Geschäftsmodell auf den Markt treten und für den laufenden Betrieb ausreichend Kenntnisse betriebswirtschaftlicher Art mitbringen. Etwas, was durchaus unterschätzt wird.

Zu den häufigsten Gründen für eine Überschuldung zählen daher leider auch Fehler im Management, Investitionsfehler und Finanzierungslücken. Im ersten Fall wurden vom Unternehmer Entscheidungen getroffen, die schlicht für ein erfolgreiches Geschäftsmodell falsch waren. Das ist nicht grundsätzlich auf Unwissen und unzureichender Marktkenntnis zurückzuführen. Manchmal reichen die vorhandenen Informationen nicht für eine gute Entscheidung aus oder der Zeitdruck erlaubt kein vollständiges Durchdenken der Entscheidungsmöglichkeiten.

Fehlinvestitionen lassen sich in der Regel auf falsche Zukunftsprognosen zurückführen. Hier hat der Unternehmer eine falsche Prognose gesetzt, beispielsweise einen Trend nicht erkannt oder auf die falsche Technologie gesetzt. Auch äußere Einflüsse können dazu führen, dass sich eine Investition als unwirtschaftlich entpuppt. Finanzierungslücken entstehen immer dann, wenn nicht ausreichend Kapital für die notwendigen Vermögensgegenstände herangeschafft werden kann. Das kann in einer Fehlkalkulation begründet sein oder auf Schwierigkeiten mit Investoren oder der Bank.

Ein weiterer häufiger Grund für Überschuldung liegt bei einer schlechten Zahlungsmoral der Kunden. Das gilt sowohl im B2B- als auch im B2C-Geschäft. Sie können somit sowohl bei Geschäfts- wie auch Privatkunden mit diesem Problem konfrontiert werden. Nimmt die schlechte Zahlungsmoral überhand und Sie kommen mit Ihrem Forderungsmanagement nicht mehr hinterher, fehlen die entsprechenden Einnahmen und die Überschuldung tritt ein.

 

 

Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es?

 

Da sich die rechtliche Situation bei einer Überschuldung und einer drohenden Insolvenz zwischen Privatpersonen und Unternehmen unterscheiden, sind auch die Beratungsmöglichkeiten für Unternehmer etwas anders gelagert als für eine Privatperson. Dennoch richten sich viele Beratungsangebot nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer kleiner Betriebe.

 
Schuldnerberatung
 

Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen

Eine erste Möglichkeit, Hilfe bei einer Überschuldung zu finden, sind Schuldnerberatungsstellen bei Kommunen, Gemeinden und Städten. Auch einige Bundesländer unterhalten eine Schuldnerberatung. Dieses staatliche oder staatlich geförderte Angebot richtet sich vor allem an Privatpersonen, aber auch an Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und kleinste Unternehmen. Hier werden nicht nur persönliche Beratungsgespräche angeboten, sondern oft ist auch eine telefonische oder Online-Beratung möglich.

Besonderer Vorteil dieser Beratungsstellen ist, dass die Leistungen kostenfrei angeboten werden. Sie können sich also ohne Mehrkosten durch eine kommunale Schuldnerberatung helfen lassen. Allerdings werden diese Beratungsstellen auch sehr stark nachgefragt, sodass lange Wartezeiten bei vielen staatlichen Beratungsstellen herrschen. Nicht selten müssen Sie Wochen oder gar Monate auf ein Beratungsgespräch warten. Nur bei sehr dringenden Fällen sind kurzfristige Termine möglich. Diese sind meist aber nur im Rahmen einer privaten Schuldnerberatung möglich, wenn beispielsweise die Obdachlosigkeit droht.

Neben den Kommunen bieten auch Wohlfahrtsverbände eine Beratungsmöglichkeit an. Die Aktivität, das Angebot und die Auswahl sind hier aber regional sehr unterschiedlich. In manchen Kommunen findet auch eine Zusammenarbeit zwischen einem Wohlfahrtsverband und der Kommune im Bereich der Schuldenberatung statt. Beratungen durch Wohlfahrtsverbände sind ebenfalls oft kostenlos und entsprechend stark nachgefragt. Lange Wartezeiten müssen Sie auch dort häufig in Kauf nehmen.

Insbesondere bei staatlichen Schuldnerberatungen und Beratungsleistungen von Wohlfahrtsverbänden müssen Sie darauf achten, dass die Schuldnerberatung spezielle Kenntnisse im kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich mitbringt. Sonst kann man Ihnen als Unternehmer nicht qualifiziert weiterhelfen. Der private und der unternehmerische Schuldenbereich unterscheiden sich auch rechtlich in zu vielen Punkten. Fragen Sie daher immer im Vorfeld an, ob Sie als Unternehmer die notwendige Beratungsleistung überhaupt bekommen können. Klären Sie zudem, ob alle Beratungsleistungen kostenlos oder bestimmte Beratungsleistungen mit Kosten verbunden sind.

Industrie- und Handelskammern

Die Industrie- und Handelskammern bieten vielerorts ebenfalls Beratungsmöglichkeiten in Sachen Unternehmensverschuldung an. Hier können Sie in der Regel davon ausgehen, dass auch das notwendige kaufmännisch und betriebswirtschaftliche Wissen vorliegt. Allerdings unterscheiden sich die Möglichkeiten zwischen den Industrie- und Handelskammern teilweise deutlich. Nicht jede Industrie- und Handelskammer bietet eine solche Beratungsleistung an und auch der Umfang der Leistungen kann sich unterscheiden.

Gleiches gilt für die Kosten der Beratung. Manche Industrie- und Handelskammern bieten eine kostenlose Beratung an, bei anderen fallen Kosten in meist geringer Höhe an. Das Angebot richtet sich zudem nicht immer an alle Unternehmer, sondern ist meist auf kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert. Ob auch beispielsweise Selbstständige beraten werden, hängt von der Industrie- und Handelskammer vor Ort ab. Informieren Sie sich auch in diesem Fall im Vorfeld, ob Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer die Möglichkeit einer Beratung haben und in welchem Umfang zu welchen Kosten diese stattfindet.

Anwälte, Notare und Steuerberater

Eine weitere Beratungsmöglichkeit steht Ihnen bei einem Anwalt, einem Notar oder einem Steuerberater offen. Es gibt zudem auch die Bezeichnung des Schuldnerberaters, der von einigen Anbietern genutzt wird. Dieser Begriff ist rechtlich nicht geschützt und kann somit von jeder Person genutzt werden, egal was für einen Hintergrund diese Person hat. Sie müssen den Schuldnerberater somit im Vorfeld auf Seriosität prüfen.

Sie benötigen Fachexpertise an Ihrer Seite, um durch die Überschuldung oder die Insolvenz rechtssicher zu gelangen. Der Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater muss somit neben rechtlichen Kenntnissen auch betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kenntnisse mitbringen. Da die Schuldnerberatung in diesem Fall kostenpflichtig ist, muss Ihr zukünftiger Schuldnerberater Ihnen die Kosten genau und verständlich aufschlüsseln können. Natürlich muss Ihr Schuldnerberater auch die Befugnis zur Rechtsberatung mitbringen, wenn es zum Beispiel um eine außergerichtliche Schuldenregulierung geht.

Da es für die Schuldnerberatung keine Gebührenordnung gibt, lassen sich auch keine pauschalen Anhaltspunkte zu den Kosten nennen. Daher ist die vorherige ausführliche Absprache auch so wichtig. Klären Sie im Vorfeld auch die Zahlungsmodalitäten und die Möglichkeit der Ratenzahlung. Bedenken Sie dabei, dass Sie durch die Beratungsleistung auch Kosteneinsparungen im Unternehmen erfahren. So wird zumindest ein Teil der Beratungskosten schnell gegenfinanziert.

Ihr Schuldnerberater sollte nicht nur die Kosten genau erklären können, sondern auch seinen aufgestellten Schuldenregulierungsplan. Damit sind alle Kosten und der Ablauf des Verfahrens für Sie transparent und nachvollziehbar. Ein erfahrener Fachanwalt kann hier durchaus die erste Wahl sein. So haben Sie auch im Falle der Insolvenz die notwendige Fachkompetenz an Ihrer Seite.

Ziel der Beratung

Das übergeordnete Ziel der Schuldnerberatung ist die Sanierung Ihres Unternehmen oder – wenn anders nicht möglich – die korrekte Abwicklung der Insolvenz. Dafür wird Ihr Schuldnerberater die Situation Ihres Unternehmens im momentanen Zustand genau analysieren. Wichtig ist, dass Sie dem Schuldnerberater vollkommen offen gegenüberstehen und alle notwendigen Informationen liefern. Nur so kann der Schuldnerberater Ihnen beistehen.

Ist die aktuelle Situation analysiert, wird der Schuldnerberater mit Ihnen Vorschläge erarbeiten, wie Ihr Unternehmen aus der Krise kommen kann. Sind für Sie weitergehende existenzsichernde Maßnahmen notwendig, werden auch diese mit Ihnen besprochen. So soll Ihre persönliche wirtschaftliche Existenz wie auch die des Unternehmens gesichert werden.

Weiter geht es um die konkrete Umsetzung der Maßnahmen zum Schuldenabbau. Ihr Schuldenberater wird in aller Regel eine außergerichtliche Sanierung Ihres Unternehmens anstreben. So soll mit den Gläubigern, den Personen und Unternehmen, denen Ihr Unternehmen Geld schuldet, ohne Gerichtsverfahren eine Einigung erzielt werden. Ob und wie das möglich ist, hängt dann vom Einzelfall ab. Der Schuldnerberater wird versuchen, mit den Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln. Weiterhin wird Ihnen der Schuldnerberater dabei helfen, staatliche Fördermittel zu beantragen, falls das infrage kommt.

Wenn sich Ihr Unternehmen in einer finanziellen Schieflache aufgrund der Corona-Krise befindet, stehen wir von FinCompare Ihnen gerne zur Seite. Dabei analysieren unsere Fördermittelexperten gemeinsam mit Ihnen welche Fördermittel für Sie in Frage kommen und begleiten Sie auf Ihren Wunsch hin bis zur Antragstellung.

Ist ein Vergleich mit den Gläubigern nicht oder nur mit einem Teil möglich und Ihr Unternehmen gerät in die Zahlungsunfähigkeit, bleibt nur noch der Weg in die Regelinsolvenz. Bei diesem letzten Ausweg steht Ihnen der Schuldnerberatung nun mit einer Insolvenzberatung beiseite. Die Insolvenz wird angemeldet. Nach Möglichkeit wird Ihr Unternehmen dann saniert. Im Extremfall muss es aufgelöst werden. Der Schuldnerberater unterstützt in der Insolvenz, beispielsweise im Rahmen eines Sanierungskonzepts.

Selbstständige haben unter Umständen die Möglichkeit, statt in die Regelinsolvenz in die rechtlich einfachere Verbraucherinsolvenz zu gehen. Das ist aber nur dann möglich, wenn weniger als 20 Gläubiger Ansprüche geltend machen und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen den Selbstständigen existieren.

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