Mit diesen fünf Tipps wird Ihr kleines Unternehmen noch erfolgreicher!

Verschuldung ist ein Thema, mit dem jeder Unternehmer im Geschäftsleben auf die eine oder andere Weise konfrontiert wird. Um Investitionen zu tätigen müssen unter Umständen Kredite aufgenommen oder andere Verbindlichkeiten eingegangen werden. Wachsen diese Verbindlichkeiten über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens oder sinkt die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens z.B. aufgrund schlechter Wirtschaftslage, droht die Zahlungsunfähigkeit.

Schulden müssen frühzeitig reduziert werden

Im Grunde ist es klar: Schulden sollten so bald es möglich ist abgebaut werden, denn durch Zinsen und Mahngebühren wächst die Menge der Schulden immer weiter. Doch wie gehen Sie dies am besten an? Im Kern läuft es bei Verschuldung immer auf ein Problem heraus: Die Ausgaben des Unternehmens sind größer als die Einnahmen. Diesen Umstand gilt es also zu ändern.

So bekommen Sie Ihre Schulden in den Griff

Zuallererst ist es nötig, einen Überblick über den finanziellen Status quo zu erhalten. Dazu sollten Sie sämtliche Zahlungseingänge und -ausgänge detailliert auflisten. Denken Sie dabei neben regelmäßigen Zahlungen wie Miete, Strom oder Telekommunikation auch an nicht so regelmäßige oder in ihrer Höhe schwankende Zahlungen. Insbesondere kleinere Posten können in der Menge eine Rolle spielen und sollten nicht übersehen werden. Gerade diese Zahlungen werden auch auf Unternehmensebene gern spontan und unbedacht durchgeführt und können in der Summe zu einer relevanten Summe werden.

Mit dieser Aufstellung sollten Sie in der Lage sein, bis ins Detail nachzuvollziehen, wo Ihr Geld gelandet ist. Überprüfen Sie jeden Ausgabenposten auf seine unbedingte Notwendigkeit und identifizieren Sie so Punkte, an denen Sie möglicherweise Ausgaben reduzieren können. Gelingt es Ihnen so auf eigene Faust nicht, wieder schwarze Zahlen zu schreiben oder ist die Situation bereits ernst, ziehen Sie eine Schuldnerberatung in Betracht.

Prüfung bestehender Verträge

Die Konditionen vieler Versorgungsverträge, wie z.B. Strom oder Internet, werden regelmäßig durch Angebote und Aktionen unterboten. Dies gilt je nach Branche möglicherweise für weitere Vereinbarungen. Es lohnt sich, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, inwieweit die bestehenden Verträge noch aktuell sind. Natürlich sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls überlegt werden, ob die Verträge generell noch benötigt werden. Bedenken Sie: Ihr Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen bei einem Vertragswechsel zur Seite zu stehen. Scheuen Sie sich also nicht vor dem anfallenden Aufwand.

Schuldenbereinigungsplan

Ein Schuldenbereinigungsplan hilft Ihnen, einen Überblick über Ihre Gläubiger und deren Forderungen zu erlangen. Er wird vor allem gebraucht, wenn Sie eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern erzielen wollen. Dieser Plan dient dazu, auszuarbeiten, wie viel Prozent der Forderungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden können. Es ist wichtig, dass der Plan für die Gläubiger vorteilhafter als ein Insolvenzverfahren ist.

Es kann ratsam sein, einen Schuldenberater oder Anwalt zu beauftragen, um die Vergleichsquote zu ermitteln, welche den Gläubigern angeboten werden kann. Die Vergleichsquote wird ermittelt, indem alle Schulden, Zinsen und Mahngebühren summiert werden. Auf Basis dieser Summe wird überlegt, wie viel dieses Betrages sofort abbezahlt werden kann. Diese Menge heißt Vergleichsbetrag. Die Vergleichsquote ermittelt sich aus dem prozentualen Anteil des Vergleichsbetrags an den Gesamtschulden multipliziert mit 100.

Vergleichsquote = (Vergleichsbetrag / Gesamtschulden) * 100

Jeder Ihrer Gläubiger erhält nun einen Anteil seiner Forderungen zurück, der sich durch die Vergleichsquote bestimmt. Ein Beispiel: Sie haben offene Forderungen in Höhe von 200.000 €. Sofort Zahlen können Sie davon 50.000 €. Nach oben genannter Formel resultiert dies in einer Vergleichsquote von 25 %. Hat nun ein Gläubiger bei Ihnen eine Forderung von 4.000 € offen, erhält er davon 25 %, also 1.000 €.

Statistiken zeigen, dass Gläubiger dazu tendieren, einen Schuldenbereinigungsplan anzunehmen, wenn darin eine Rückzahlung von mehr als 50 % der Schulden vorgesehen ist. Unter Umständen sind sogar noch bessere Quoten möglich. Allerdings sollte der Plan auch nicht zu ambitioniert sein, denn wenn auch nur ein Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnt, scheitert die gesamte außergerichtliche Schuldenbereinigung. Diese muss nämlich von allen Gläubigern einvernehmlich angenommen werden.

Ist der Schuldenbereinigungsplan erstellt, wird dieser den Gläubigern vorgeschlagen. Essentiell ist dabei, dass dieser Vorschlag ein Datum enthält, zu dem die vorgesehenen Zahlungen getätigt werden. Außerdem sollte direkt um eine Bestätigung des Vorschlags gebeten werden. Der gesamte Prozess wird auch Schuldensanierung genannt.

Übrigens: Sollten Sie kein eigenes Einkommen erzielen, werden Sie unter Umständen Schwierigkeiten haben, eine Schuldensanierung zu finanzieren. Trotzdem ist die Aufnahme eines Darlehens zur Unterstützung der Sanierung oft weder einfach noch sinnvoll. Die meisten in Deutschland angesiedelten Geldinstitute werden eine Schufa-Auskunft anfordern und bei fehlendem eigenem Einkommen eine Kreditvergabe ablehnen. Kreditangebote in solchen Situationen sind höchstwahrscheinlich unseriös und sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Kredite aus dem Ausland sind möglicherweise eine seriöse Option, aber oft mit hohen Zinsen und Laufzeiten behaftet, sodass hohe Raten und lange Laufzeiten zu erwarten sind. Die möglicherweise klügste Lösung für Schuldner ohne eigenes Einkommen könnte ein Kredit des Jobcenters sein, doch in solch einer Situation sollten Schritte unbedingt mit einem professionellen Berater besprochen werden.

Schuldenvergleich

Als Schuldenvergleich wird der Teil der außergerichtlichen Schuldenbereinigung verstanden, in dem der Gläubiger dem Schuldner einen Teil der Schulden erlässt. Warum sollten Gläubiger sich darauf einlassen? Die Alternative ist im Zweifel die Insolvenz des Schuldners. Diese ist nicht nur kostspielig, sondern kann bei zu geringen Vermögenswerten des Schuldners dazu führen, dass der Gläubiger nichts von seinen Forderungen erhält. So könnte er durch das Zustimmen eines Schuldenvergleichs wenigstens einen Teil der Forderungen erhalten. Für den Schuldner hat ein Schuldenvergleich den Vorteil – neben dem Offensichtlichen: Vermeidung der Insolvenz – das sie keinen Schufa-Eintrag nach sich zieht.

Schuldenbefreiung

Der letzte Ausweg aus den Schulden ist das Insolvenzverfahren. Das eigentliche Verfahren bis zur Restschuldbefreiung nimmt ungefähr ein Jahr in Anspruch, doch die Restschuldbefreiung erfolgt erst am Ende einer Wohlverhaltensphase von bis zu sechs Jahren. Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Schuldenkrise wirklich überstanden, denn bis dahin kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung versagen, wenn dem gewichtige Gründe entgegenstehen. Gewichtige Gründe wären zum Beispiel:

  • Insolvenzstraftaten
  • Falsche Angaben während des Insolvenzverfahrens
  • Verletzung der Mitwirkungs- und Auskunftspflicht
  • Verletzung der Erwerbsobliegenheit

Nach der Restschuldbefreiung bleiben lediglich während des Verfahrens neu gemachte Schulden und einige spezielle Schulden wie z.B. aus Steuerstraftaten oder Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Alle anderen Schulden entfallen.

Achtung! Die Restschuldenbefreiung ist eine Option, die hauptsächlich natürlichen Personen offen steht. Juristische Personen, also z.B. Unternehmen, die nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens kein Vermögen mehr besitzen, werden durch das Gericht gelöscht. Ein Erhalt des Unternehmens ist auf diesem Wege also fraglich.

Professionelle Schuldenhilfe – wo finden?

Professionelle Schuldenhilfe finden Sie an verschiedenen Stellen. Wohlfahrtsverbände, Kommunen, die Industrie- und Handelskammern sowie Anwälte, Notare und Steuerberater bieten verschiedene Beratungsmöglichkeiten an. Während staatliche Angebote oft kostenfrei sind, sind v.a. anwaltliche Angebote kostenpflichtig und sollten auf Seriosität geprüft werden. Möchten Sie mehr über Schuldnerberatung wissen? Lesen Sie unseren ausführlichen Artikel.

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