Forschungszulagengesetz – So erhalten Sie staatliche Förderung für Ihre Innovationen

Forschende Unternehmen können seit dem 1. Januar 2020 gemäß dem Forschungszulagengesetz eine staatliche Förderung bis zu 500.000 Euro für ihre Innovationen erhalten. Diese Förderung ist unabhängig von der Gewinnsituation eines Unternehmens. Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres können steuerpflichtige forschende Unternehmen 25 Prozent der förderfähigen Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung auf ihre festgesetzte Einkommens- oder Körperschaftssteuer ersetzt bekommen.

 
 

Seit 1. Januar 2020 Forschungszulagen von bis zu 500.000 Euro für forschende Betriebe

Das Forschungszulagengesetz wurde am 22. Mai 2019 als Gesetzentwurf von der Bundesregierung verabschiedet. Es erhielt am 29. November 2019 seine Zustimmung durch den Bundesrat. Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz in Kraft. Ziel ist die Stärkung des Investitionsstandortes Deutschland. Das Gesetz soll vor allem die Forschungsaktivitäten von KMU anregen und diese Unternehmen steuerlich fördern. Die Innovation ist die Triebfeder des Wirtschaftswachstums. Forschung und Entwicklung werden in führenden Ländern bereits durch das Steuersystem unterstützt. Deutsche Unternehmen konnten bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht von einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung profitieren. Die Bundesregierung will themenübergreifend Anreize schaffen, damit Unternehmen verstärkt in Forschung und Entwicklung investieren. Sie will auch Unternehmen, die bislang nicht geforscht haben, für die Forschung motivieren.

Förderung nach dem Forschungszulagengesetz

Forschende Unternehmen erhalten nach dem Gesetz unabhängig von ihrer Gewinnsituation eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung. Die Förderung wird für die Kategorien

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung gewährt.

Unabhängig von ihrer Größe und von der Art der ausgeübten Tätigkeit erhalten steuerpflichtige Unternehmen eine Förderung von 25 Prozent ihrer internen Aufwendungen für Löhne und Gehälter von Personal, das mit der Forschung und Entwicklung beschäftigt ist. Für jedes anspruchsberechtigte Unternehmen ist die Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr auf 2 Millionen Euro begrenzt. Das bedeutet, dass ein Unternehmen maximal 500.000 Euro Förderung erhalten kann. Diese Förderung wird mit der Körperschafts- oder Einkommenssteuer verrechnet.
Für Forschung und Entwicklung können Unternehmen weitere staatliche Beihilfen erhalten. Beansprucht ein Unternehmen staatliche Beihilfen für FuE-Vorhaben, darf gemäß gemäß dem Gesetz der Betrag von 15 Millionen Euro einschließlich der Forschungszulage pro Unternehmen und Vorhaben nicht überschritten werden. Förderfähig sind nur Projekte, die nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Projekte müssen fünf Kriterien erfüllen:

  • zur Gewinnung neuer Erkenntnisse dienen
  • auf originären Konzepten und Hypothesen beruhen
  • ungewiss in Bezug auf das Ergebnis sein
  • budgetiert sein und einem Plan folgen
  • zu reproduzierbaren Ergebnissen führen.
 

25 % Zuschuss durch Forschungszulagengesetz – vergleichsweise wenig zu klassischen Förderprogrammen für mittelständische Unternehmen

Ein Zuschuss von 25 Prozent durch das Forschungszulagengesetz ist im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen für mittelständische Unternehmen recht wenig. Im Rahmen verschiedener Programme zur Förderung der Digitalisierung und Innovation können KMU deutlich höhere Förderungen erhalten. Das beweisen diese bereits bestehenden Förderprogramme.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand besteht seit dem 1. Juli 2008. Es wurde zum 1. Januar 2009 um eine Einzelprojektförderung für die neuen Bundesländer erweitert. Am 15. April 2015 trat eine Neufassung der Richtlinien in Kraft. Im Januar 2020 wurde die bestehende Richtlinie durch eine Folgerichtlinie abgelöst. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will mit diesem Programm KMU zu Forschung, Entwicklung und Innovationen motivieren. Das Förderprogramm gilt bundesweit und ist technologie- und branchenoffen. Ziel ist die zügigere Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in marktwirksame Innovationen. Förderberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro. Ein förderberechtigtes Unternehmen darf nicht mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Gefördert werden

  • Einzelprojekte
  • Kooperationsprojekte
  • Kooperationsnetzwerke
  • Forschungsaufträge im Rahmen von Einzel- und Kooperationsprojekten.

Die Projekte müssen eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten und maximal drei Jahren haben.
Für Einzel- und Kooperationsprojekte liegt der Fördersatz zwischen 25 und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Forschungseinrichtungen können einen Fördersatz von 100 Prozent in Anspruch nehmen. Im Jahr 2020 stehen für dieses Förderprogramm Haushaltsmittel von 555 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Unternehmen kann für Forschung und Entwicklung bis zu 209.000 Euro erhalten. Im Rahmen der Dienstleistungs-Förderung können zusätzlich bis zu 25.000 Euro für ein Unternehmen gewährt werden.

IKT 2020 – Forschung für Innovation

Das Förderprogramm IKT 2020 ist seit Ende 2017 in Kraft und dient zur Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Die IKT ist als Schlüsseltechnologie entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Das Förderprogramm wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgebracht. Das Programm fördert auch Anwendungsfelder und Branchen mit einem hohen Anteil an IKT. Dazu zählen Maschinenbau Automatisierung, Automobilbau und Mobilität, Logistik und Dienstleistungen, Gesundheit und Medizintechnik sowie Energie und Umwelt. Schwerpunkte der Förderung sind

  • IT-Systeme
  • IT-Sicherheit
  • Kommunikationssysteme
  • Elektronik und Elektroniksysteme
  • Industrie 4.0
  • Mensch-Technik-Interaktion.

Ansprüche auf Förderung haben Hochschulen, Großforschungseinrichtungen und andere FuE-Einrichtungen, aber auch Unternehmen aus der Wirtschaft. Voraussetzung für die Förderung ist die Bereitschaft der Projektteilnehmer zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Transfer.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Forschende Unternehmen der entsprechenden Branchen können eine höhere Zuwendung als nach dem Forschungszulagengesetz erhalten. Die Förderung der Unternehmen liegt bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Das Programm will die Innovation in Unternehmen mit entsprechenden Zulagen fördern, doch setzt es eine angemessene Eigenbeteiligung voraus.

Horizont 2020

Horizont 2020 ist ein Förderprogramm der EU für KMU von 2014 bis 2020. Es wird ab 2020 durch Horizont Europa abgelöst. Das Programm richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen mit einem hohen Innovations- und Wachstumspotential, die eine Einzelförderung anstreben. Dieses Programm gliedert sich in drei Phasen:

  • Phase 1: Machbarkeits- und Durchführbarkeitsstudie
  • Phase 2: Durchführung von Innovations- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Phase 3: Unterstützungsmaßnahmen zur Erleichterung des Markteintritts.

Unternehmen können eine reine Zuwendung oder eine Mischfinanzierung aus Zuwendung und Kapitalfinanzierung erhalten. Die Förderung kann auch mit diesem Programm höher ausfallen als nach dem Forschungszulagengesetz. Weiterhin können Unternehmen einen Zugang zur Risikofinanzierung durch Kredite und Beteiligungen erhalten.
Das Programm Horizont 2020 sieht folgende Förderungen vor:

  • Forschungs- und Innovationsmaßnahmen durch Verbundprojekte mit einer Förderquote von 100 Prozent
  • Innovationsmaßnahmen als Demonstrations- und Marktumsetzungsprojekte mit einer Förderquote von 70 Prozent, bei gemeinnützigen Einrichtungen von 100 Prozent
  • Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen mit einer Förderquote von 100 Prozent

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Das Nachfolgeprogramm Horizont Europa spricht ebenfalls KMU an. Es sieht Fördermittel von insgesamt 94,1 Milliarden Euro vor. Das Programm setzt sich aus den drei Pfeilern Wissenschaftsexzellenz, globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie Innovatives Europa zusammen.

 

Doppelförderung Fehlanzeige – Wann lohnt sich welche Förderung?

Klassische FuE-Förderung

Eine klassische FuE-Förderung durch Landes-, Bundes- oder EU-Mittel kann vielfältig ausfallen. Neben verschiedenen Projekten wie Horizont 2020, Horizont Europa als Nachfolgeprogramm sowie verschiedenen Förderprogrammen auf Bundesebene gibt es zahlreiche Förderprogramme auf Landesebene. Solche Fördermaßnahmen können für Ihr Unternehmen relevant sein, wenn Ihre Bilanzsumme 43 Millionen Euro oder Ihr Jahresumsatz 50 Millionen Euro überschreitet. In diesem Fall können Sie Anspruch auf eine klassische Förderung haben, doch kommt dann eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz nicht mehr in Frage. Das neue Gesetz fördert nur Personalkosten. Benötigen Sie jedoch eine umfangreiche Ausstattung und viel Material für Forschung und Entwicklung, sieht das Gesetz dafür keine Förderung vor. Eine solche Laboreinrichtung kann teuer werden. Hier könnte möglicherweise eine klassische Förderung mit Mitteln von Land, Bund oder EU sinnvoll sein.
Mit der klassischen Förderung können KMU abhängig vom Programm bis zu 60 Prozent an Zuschüssen für ihr Projekt erhalten. Eine höhere Förderung ist mit diesen Mitteln möglich. Sie sollten jedoch beachten, dass diese Mittel als außergewöhnliche Erträge versteuert werden müssen. In jedem Fall sollten Sie prüfen, welche Programme es gibt und ob Sie mit einem solchen Programm förderberechtigt sind.

Eine staatliche Förderung, beispielsweise nach ZIM, ist für Unternehmen sinnvoll, die für ihr Projekt zusätzlich zu ihrem eigenen in Forschung und Entwicklung involvierten Personal spezialisierte Auftragnehmer einbinden. Solche Auftragnehmer können mit der Entwicklung spezieller Softwaretools oder mit dem Aufbau und der Inbetriebnahme einer speziellen Ausrüstung für das Forschungsprojekt beschäftigt sein. Für solche externen Auftragnehmer ist keine Förderung durch das Forschungszulagengesetz vorgesehen.
Möchten Sie für Ihr FuE-Projekt eine klassische Förderung in Anspruch nehmen, dürfen Sie das Projekt noch nicht begonnen haben. Sie müssen abwarten, ob Sie eine Förderung erhalten, bevor Sie Ihr Projekt starten.
Bevor Sie ein Forschungsprojekt starten, sollten Sie prüfen, ob Sie eine klassische Förderung, beispielsweise nach ZIM, in Anspruch nehmen können, bevor Sie sich für die steuerliche Förderung nach dem neuen Gesetz entscheiden.

 

Steuerliche Entlastung durch Forschungszulagengesetz

Können Sie keine Förderung im Rahmen eines Förderprojekts auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene erhalten, bleibt für Sie immer noch die Möglichkeit, die steuerliche Förderung durch das Forschungszulagengesetz auszuschöpfen. Diese Förderung ist für Unternehmen geeignet, die bereits über die notwendige Ausstattung für Forschungs- und Entwicklung verfügen und lediglich ihr Personal mit den Forschungsarbeiten beauftragen. Als Faustregel gilt, dass ab einem Aufwand von vier Personen in der Forschung und Entwicklung die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung lohnt.
Die steuerliche Förderung wird jährlich rückwirkend gewährt. Das setzt voraus, dass Sie alle Projektkosten für das Finanzamt sorgfältig dokumentieren. Dazu gehören nicht nur die Personalkosten. Für die laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen Sie alle Stunden des damit beschäftigten Personals dokumentieren. Dazu gehören auch Arbeitsstunden von Führungskräften bis hin zum Geschäftsführer. Für jede Arbeitsstunde können Sie 40 Euro als förderfähige Aufwendungen ansetzen.

 

Ein entscheidender Nachteil der steuerlichen Förderung kann die längere Vorfinanzierung sein. Während Ihnen bei einem Förderprogramm sofort das Geld zur Verfügung gestellt wird, wenn das Projekt förderfähig ist, bekommen Sie die steuerliche Förderung erst rückwirkend.

Ein Vorteil besteht darin, dass Sie Ihr Projekt sofort beginnen können und nicht erst auf eine Bereitstellung der Fördermittel warten müssen.

 
Forschung
 

Wie Sie die steuerliche Förderung erhalten können

Mit dem Forschungszulagenrechner im Internet können Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung hat. Sie müssen dazu einige Fragen beantworten. Um eine Förderung nach dem Forschungszulagengesetz zu erhalten, müssen Sie bei einer Bescheinigungsstelle eine Bescheinigung für die Förderfähigkeit Ihres FuE-Projekts beantragen. Eine solche Bescheinigung ist gebührenfrei. Sie benötigen für den Antrag auf die Bescheinigung ein Formular, das vom Bundesministerium für Finanzen vorgeschrieben ist. Diese Bescheinigung reichen Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Förderung beim Finanzamt ein. Förderfähig sind nur Aufwendungen, die nicht bereits anderweitig gefördert wurden.
Voraussetzung, um die steuerliche Förderung zu erhalten, ist, dass Sie Ihr Forschungsprojekt noch nicht vor 2020 begonnen haben.

Nutzen auch Sie Ihre Förderungschancen durch das Forschungszulagengesetz

Haben Sie geprüft, ob Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt die Voraussetzung für ein Förderprogramm oder für eine steuerliche Förderung erfüllt, sollten Sie die Förderungsmöglichkeiten ausschöpfen. In jedem Fall lohnt es sich, einen Antrag zu stellen. Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für ein Förderprogramm, sollten Sie die steuerliche Förderung nutzen. Sie lohnt sich vor allem für Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitern. Diese Unternehmen können sich keine großen finanziellen Sprünge erlauben, da sie dafür zu klein sind und ihr Budget nicht ausreicht.

Forschungsprojekte kann sich daher nicht jedes Unternehmen leisten, da sie finanziell aufwendig sind. Unternehmen einer solchen Größenordnung fallen jedoch oft durch das Raster der Förderprogramme, da sie dafür zu groß sind. Für eine Förderung nach dem ZIM darf ein Unternehmen nicht mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Eine Förderung nach dem Forschungszulagengesetz wäre vielleicht noch möglich, wenn die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz nicht zu hoch ist.
Eine weitere Gruppe von Unternehmen, für die sich eine steuerliche Förderung auszahlt, sind innovative Startups mit einem hohen Aufkommen an Forschung und Entwicklung. Das Budget ist bei den Startups knapp. Nicht immer sind sie jedoch anspruchsberechtigt auf eine Förderung nach einem Förderprogramm.

Das neue Gesetz verschafft Ihnen mehr Flexibilität. Die Kosten für Ihr Personal in Forschung und Entwicklung, die Ihnen mit der Förderung erstattet werden, können Sie im Jahr der Erstattung für Ihr Forschungsprojekt verwenden. Da Sie Ihr Projekt jedoch vorfinanzieren müssen, kann es schwierig sein, die finanziellen Mittel dafür aufzuwenden. In diesem Fall kann Ihnen ein Kredit helfen. Das muss kein klassischer Bankkredit sein. Es gibt verschiedene moderne Formen der Unternehmensfinanzierung, mit denen Sie das Projekt vorfinanzieren können. Solche Finanzierungsmöglichkeiten können Sie unabhängig davon in Anspruch nehmen, ob Sie Anspruch auf eine Förderung nach einem Förderungsprogramm haben oder die steuerliche Förderung nach dem neuen Gesetz in Anspruch nehmen möchten.
Um die steuerliche Förderung zu erhalten, sollten Sie alle Personalkosten für Forschung und Entwicklung sorgfältig erfassen.

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