Firmeninsolvenzverfahren – Ablauf und Dauer
Was ist eine Unternehmensinsolvenz eigentlich genau?
Hierbei wird die „Insolvenzordnung“ (§ 17-19) angewandt. Sobald ein wirtschaftliches Unternehmen…
- zahlungsunfähig ist
- überschuldet ist
- oder sich die Zahlungsunfähigkeit andeutet
… ist Ihre Firma kaum mehr in der Lage, die Gläubiger zufriedenstellend zu bedienen. Selbst wenn weniger als etwa 10 Prozent der Ansprüche Dritter nicht mehr zahlbar sind, wird bereits das Firmeninsolvenzverfahren angestrebt und empfohlen.
Warum? Weil Unternehmen in den seltensten Fällen den Weg aus der Schuldenspirale finden.
Zudem wird dieses Verfahren auch angewandt, wenn voraussichtlich innerhalb der nächsten 12 Monate, die kompletten Schulden eines Unternehmens nicht getilgt werden können. Auch die Überschuldung spielt eine wichtige Rolle. Wenn in Ihrer Firma die Verbindlichkeiten höher sind, als Ihr unternehmerisches Vermögen, dann sieht es nicht besonders gut aus um Ihre Bilanz. Oftmals ist das Firmeninsolvenzverfahren der einzige Weg, um überhaupt zukünftig noch agieren zu können.
Bei einigen Rechtsformen zieht man sogar das Privatvermögen in Mitleidenschaft. Oft gelingt die Firmenrettung mit einem Darlehen bzw. Umschuldung. Doch nicht selten, sind die Verbindlichkeiten derart hoch, dass nur eine Sanierung oder ein Firmeninsolvenzverfahren noch die Rettung bringt.
So beginnt das eigentliche Firmeninsolvenzverfahren
n den meisten Fällen, wird das Firmeninsolvenzverfahren als Regelinsolvenz eröffnet. Zum Beispiel bei der „juristischen“ Person einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer sogenannten Aktiengesellschaft. Im Gegensatz dazu, eröffnen Privatpersonen eine Verbraucherinsolvenz. Allerdings können auch Einzelunternehmer, unter gewissen Bedingungen (weniger als 20 Gläubiger), eine Privatinsolvenz durchführen.
Sobald es aber um eine Firmeninsolvenz geht, dann führt kein Weg am klassischen Firmeninsolvenzverfahren vorbei. Folgende drei Schritte, müssen Sie dabei bewältigen:
Eröffnung vom Firmeninsolvenzverfahren
Dauer der Insolvenz und stetiger Kontakt mit dem Insolvenzverwalter
Abschluss vom Firmeninsolvenzverfahren
Firmeninsolvenzverfahren in Schritten
Mit Hilfe anwaltlicher Beratung, reichen Sie den Insolvenzantrag bei Ihrem Amtsgericht ein, welches zuständig ist. Dieses prüft den Antrag selbstverständlich ganz genau nach allen Facetten. Sobald die Gründe für das Firmeninsolvenzverfahren plausibel sind, kann das Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnen. Aber nur unter einer Voraussetzung: Die „Insolvenzmasse“ muss die Verfahrenskosten zumindest revidieren.
Unter dem Begriff Insolvenzmasse werden alle unternehmerischen Vermögenswerte zusammengefasst. Das können zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge, Immobilien und Grundstücke sein. Selbst IT-Technik und auch die kleinsten Werte, gelangen in die Insolvenzmasse. Aus der Insolvenzmasse, werden zukünftig die Gläubiger bedient und die Kosten des Verfahrens incl. Anwaltskosten und Gerichtskosten bestritten.
Nun wird ein gerichtlich bestimmter „Insolvenzverwalter“ zugeteilt. Dieser übernimmt ab sofort die Geschäfte des betroffenen Unternehmens. Sämtliche Gläubiger, müssen ihre Forderungen dem Insolvenzverwalter mitteilen. Grundsätzlich können Firmeninsolvenzverfahren auch abgelehnt werden. Vor allem wenn die „erforderliche Masse“ nicht ausreicht. Also die verbliebenen Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse.
- Schritt 2: Phase der Insolvenz
Nachdem das Firmeninsolvenzverfahren erfolgreich eröffnet wurde, durchleuchtet man Ihre spezifische wirtschaftliche und finanzielle Situation genau. Schließlich besteht nicht selten die Chance einer Unternehmenssanierung. Zudem organisieren sich sämtliche Gläubiger – egal ob private Gläubiger oder unternehmerische Gläubiger – in der „Gläubigerversammlung“.
Die erste Versammlung dieser Art, findet in der Regel innerhalb der ersten drei Monate nach dem Beginn des Firmeninsolvenzverfahrens statt. Hier erläutert der Insolvenzverwalter den Gläubigern die genaue Situation. In diesem Bericht, wird die Grundlage späterer Entscheidungen gefällt. Schließlich geht es darum, ob Ihr Unternehmen saniert werden soll. Oder vielleicht im schlimmsten Fall sogar aufgelöst (liquidiert).
Wenn der tatsächliche Fall der Unternehmensauflösung eintritt, dann verwertet Ihr Insolvenzverwalter das gesamte restliche unternehmerische Vermögen. Existieren Vermögenswerte wie Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien und dergleichen? Dann veräußert der Insolvenzverwalter sämtliche Vermögenswerte. Nach Abzug aller Verfahrenskosten, wird die verbleibende „Masse“ an die Gläubiger verteilt. Zudem hat der Verwalter die Möglichkeit, die komplette Firma zu verkaufen. Oder zumindest Geschäftsbereiche davon.
Aus Sicht der Gläubiger, ist es von Vorteil, wenn Ihr Unternehmen im Rahmen der Insolvenz saniert wird. Durch diese „Rettungsmaßnahme“ erhöhen sich die Chancen eher, dass Verbindlichkeiten zu 100 Prozent getilgt werden. Bei einer kompletten Firmenauflösung, bleibt meistens nicht genügend Kapital für alle Gläubiger übrig. Demnach ist das Interesse an einer Firmensanierung hoch.
Eine Sanierung im Rahmen von einem Firmeninsolvenzverfahren, hat Vorteile und Nachteile. Nachteilig für die Gläubiger ist der Umstand, dass diese in vielen Fällen auf einen Teil der Verbindlichkeiten verzichten müssen. Meistens gehen auch Arbeitsplätze verloren, weil ein Sparkurs durchgesetzt wird. Zudem sind Sie als Unternehmer an eine gewisse Abhängigkeit gegenüber der Gläubiger gebunden.
Auch die unternehmerische Handlungsfreiheit, kann unter Umständen eingeschränkt werden. Aber der Vorteil liegt klar auf der Hand: Rettung Ihres Unternehmens durch die Sanierung im Firmeninsolvenzverfahren.
Natürlich gibt es keine Garantie für den zukünftigen Erfolg. Das wissen auch die Gläubiger. Deshalb sind Sanierungen kein „Geheimrezept“ und im Großteil der Verfahren, wird Ihr Unternehmen liquidiert. Dennoch bietet sich mit den Unternehmenssanierungen eine neue Chance für Gläubiger und Schuldner, die Liquidität doch noch zu bewahren und Ihr Unternehmen zu retten.
- Schritt 3: Dauer von einem Firmeninsolvenzverfahren
Im Gegensatz zur klassischen Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz – mindestens 3 Jahre und höchstens 6 Jahre), existieren keine zeitlichen Vorgaben. Das Amtsgericht, bzw. der zuständige Richter/in, beurteilt anhand folgender Faktoren den zeitlichen Spielraum:
- Tatsächlichen Unternehmensschulden
- Anzahl der Gläubiger
- Unternehmensgröße
- Potential auf Sanierung
Demnach lässt sich keine spezifische und vor allem genaue Aussage treffen. Rein statistisch gesehen, dauerten Regelinsolvenzen in der Vergangenheit rund 4 Jahre. Es kommt aber auf Ihre Rechtsform und andere Faktoren an. Speziell bei Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Genossenschaften, sind Zeiträume von 7-10 Jahren keine Seltenheit. Im Laufe vom Firmeninsolvenzverfahren wird erst die genaue Dauer und der Ablauf beziffert.
Passgenaue Finanzierung für Ihr Unternehmen
Allerdings ist die Sachlage bei „natürlichen Personen“ etwas anders. Angenommen Sie sind ein Freiberufler oder Kaufmann, dann folgt nach der Eröffnung vom Firmeninsolvenzverfahren die sogenannte „Wohlverhaltensphase“ (ähnlich wie bei der Verbraucherinsolvenz). Nach spätestens 6 Jahren nach der Eröffnung, werden Sie von der Restschuld befreit.
Selbstständige und Freiberufler, werden durch die anschließende Restschuldbefreiung also schuldenfrei. Dennoch müssen auch diese die Wohlverhaltensphase über sich ergehen lassen. Also der stetige Nachweis gegenüber dem Insolvenzverwalter, inwiefern Vermögen dazu gekommen ist. Auch die Erwerbspflicht gehört dazu. Sie als Unternehmer – Freiberufler und Selbstständige sowie Kaufleute -, müssen sich vorbildlich verhalten, um die laufende Insolvenz nicht zu gefährden.
Dazu gehört zum Beispiel auch, dass Sie keine neuen Schulden anhäufen. Grundsätzlich können Freiberufler und Selbstständige das Firmeninsolvenzverfahren verkürzen durch
- Verkürzung auf 3 Jahre, wenn innerhalb dieser Zeit mehr als 35 Prozent der Verbindlichkeiten bedient wurden + die gesamten Verfahrenskosten.
- Verkürzung auf 5 Jahre, sobald zumindest die Verfahrenskosten getilgt wurden.
Diese kleine Motivation, soll Schuldner dazu bewegen, sich aktiv (nach Möglichkeit) an der Tilgung von Forderungen zu beteiligen.
Statistiken zum Thema Unternehmerinsolvenzen
- 51 Prozent: innerbetriebliche Fehler und vermeidbare liquide Verluste (Fehlplanung/Kalkulation)
- 15 Prozent: Auslöser über externe Quellen bzw. durch Dritte
- 11 Prozent: reine Fahrlässigkeit bei der Unternehmensführung
- 9 Prozent: Direktes Verschulden der Geschäftsführer
- 9 Prozent: mangelhafte Liquidität
- 5 Prozent: sonstige unternehmerische Gründe wie Krankheit etc.
Damit ist der Hauptgrund klar definiert: Fehler in der Betriebswirtschaft. Zum Beispiel durch fehlerhafte Kalkulation aller Indikatoren, die schließlich für Gewinn sorgen sollen. Mehr als die Hälfte der Gründe für ein Firmeninsolvenzverfahren, könnte zum Beispiel durch einen Unternehmensberater vermieden werden.
Ihr regelmäßiges Update zur Finanzbranche
Kapital und Liquidität bewahren – 4 Maßnahmen
- Begutachten Sie Ihre unternehmerische Situation.
- Entwickeln Sie ein Konzept zur Unternehmenssanierung.
- Holen Sie sich Hilfe von professionellen Beratern.
- Treiben Sie Ihre Firmenrettung voran.
Wo stehen Sie als Unternehmer?
- Erste Anzeichen einer Krise
- Bereits in der Sanierung.
- Mitten im Firmeninsolvenzverfahren.
Fazit
- Bei der absoluten Zahlungsunfähigkeit, sind Sie als Unternehmer insolvent. Nun müssen Sie tatsächlich das langwierige Firmeninsolvenzverfahren anstreben.
- Aber es gibt noch einen Hoffnungsschimmer: Verhandlungen mit den Gläubigern und unter Umständen eine erfolgreiche Sanierung mit frischem Kapital. Sie selbst, haben dann allerdings kaum noch eine Handlungsfreiheit.
- Werden Sie frühzeitig aktiv und verhindern Sie am besten im Vorfeld ein Firmeninsolvenzverfahren.