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Bereitstellungszins und Bereitstellungsprovision

Wenn Sie sich eine Finanzierung frühzeitig sichern wollen oder müssen, während die Auszahlung später erfolgt, kommen Sie oft in die Situation, einen Bereitstellungszins zu zahlen. Wir erklären Ihnen, was das ist und wie Sie ihn vermeiden können. Wenn Sachanlagen wie Immobilien über einen längeren Zeitraum finanziert werden, dann können Sie schnell über die Begriffe Bereitstellungszins und Bereitstellungsprovision stolpern.

Liquide Mittel

Falls ausreichende Barmittel vorhanden sind, kann der Kaufpreis ohne Kreditaufnahme abgewickelt werden. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass nicht alle Reserven aufgebraucht sind. Möglicherweise ist es sinnvoller, in Niedrigzinsphasen einen Teil des Eigenkapitals als Fremdmittel aufzunehmen, um für Einkäufe Barmittel zur Verfügung zu haben.

Was ist die Bereitstellungsprovision?

Ähnlich wie beim Bereitstellungszins verhält es sich auch mit der Bereitstellungsprovision. Auch die Bereitstellungsprovision kommt bei Abrufkrediten zum Tragen. Sofern Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, den Sie zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen, muss Ihre Bank den Kredit bereits nach Vertragsabschluss bereitstellen. Für die Bereitstellung fallen der Bank Kosten und Gebühren an. Wenn Sie einen Kreditbetrag nicht abrufen, dann berechnet ihnen Ihre Bank unter Umständen eine Bereitstellungsprovision. Sie berechnet Ihnen die Aufwendungen weiter. Auf diese Weise will die Bank eigene finanzielle Verluste, die durch die Bereitstellung entstanden an Sie weiterbelasten. Ohne Ihre Kreditanfrage wären diese nicht entstanden. Die Bereitstellungsprovision ist in der Regel ab einem bestimmten Zeitraum Fällig, in dem Sie die angefragte Kreditsumme nicht vollständig abgerufen haben. Hätten Sie den vollen Betrag abgerufen, dann würde die Bank bereits frühzeitig an den Kreditzinsen verdienen. Verwechseln Sie die Bereitstellungsprovision nicht mit der Vermittlungsprovision. Die Vermittlungsprovision berechnen Kreditvermittler für die Vermittlung von Krediten.

Gründlich informieren und den Überblick behalten

Informieren Sie sich deshalb bereits frühzeitig bei Ihrem Finanzberater: Ist ein Bereitstellungszins, beziehungsweise eine Bereitstellungsprovision zu zahlen? Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe. Lesen Sie die Situation auch noch einmal im Vertrag nach, bevor Sie eine unerwartete böse Überraschung überfällt. Behalten Sie den Kulanz-Zeitraum im Auge. Machen Sie bei Ihrem Projekt etwas Druck, um die Abrechnungszeiträume zu verkürzen.  Vergleichen Sie auch Bereitstellungsprovision und Kreditzins miteinander. Gerade bei der Niedrigzinspolitik der EZB könnte es für Sie günstiger sein, den Kredit bereits vorab abzurufen, bevor sich ihre gesamte Finanzierung verteuert. Wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie nicht die komplette Kreditsumme benötigen, vereinbaren Sie auch einen kostenfreien Rücktritt von Teildarlehensbeträgen. Dies kann vielleicht bereits innerhalb des Zeitraumes hilfreich sein, in dem Ihnen Ihre Bank keine Bereitstellungsprovision, beziehungsweise keinen Bereitstellungszins berechnet. Versuchen Sie den Vertrag der Finanzierung für sich zu optimieren.

Wann kommt es zur Bereitstellungsprovision?

Lassen Sie uns die Bereitstellungsprovision noch einmal an einem Beispiel betrachten. Besonders geeignet ist das Beispiel der Aufnahme eines Baukredites. Sie als Unternehmer wollen eine neue Lagerhalle errichten. Verschiedene Gewerke sind hierfür zu erbringen. Sie müssen ein Grundstück erwerben. Ein stark belastbares Fundament muss gefertigt werden. Der Rohbau stellt den Rahmen der Lagerhalle bereit. Dachdecker überdachen die Lagerhalle. Innenausbauer sorgen dafür, dass die Halle auch von Innen etwas besser aussieht und verwendet werden kann. Elektriker kümmern sich um die Stromversorgung. Lüftungstechniker sorgen für eine reine Luft. Mit dem Sanitär denken Sie auch an Räume für bestimmte Notdürfte. Die Inneneinrichtung wie Regale, Gabelstapler und andere Lagereinrichtung werden erst zu einem späten Zeitpunkt notwendig, müssen aber auch finanziert werden. Unter Umständen nutzen Sie hierfür das Leasing oder den Mietkauf von einer Nichtbank. Verschiedene Gewerke sind zu erstellen. Jedes Gewerk wird gesondert in einer oder in mehreren Etappen abgenommen. Die Fälligkeit ist zeitlich verschoben, teilweise variabel.

Mit dem Baukredit haben Sie sich eine Finanzierung gesichert. Sie haben sichergestellt, diverse Baumaßnahmen auch zahlen zu können. Die Kreditsumme können Sie in verschiedenen Chargen abrufen. Die Bank hält die liquiden Geldmittel für Sie auf Abruf bereit. Erst mit Fertigstellung jedes einzelnen Bauabschnittes finden Teilabnahmen statt. Nach jeder Teilabnahme wird Ihnen eine Rechnung gestellt. Teilweise können Ihre Dienstleister größere Anschaffungen aber kaum selber vorfinanzieren.

So funktioniert der Bereitstellungszins

Der Bereitstellungszins ist folglich der Zins, den Ihnen Ihre Bank für die Bereitstellung eines Darlehens berechnet, ohne dass Sie diesen abrufen.

Wieso werden Bereitstellungszinsen bezahlt?

Wenn Ihnen Ihre Bank einen Kredit zur Verfügung stellt, so muss Sie diesen Wert ab Vertragsschluss für Sie auch bereithalten. Banken drucken sich kein Geld. Sie müssen es sich selbst leihen. Auch wenn der Leitzzins der europäischen Zentralbank (EZB) aktuell bei 0 Prozent liegt und sich Banken somit de facto kostenfrei Geld leihen können, so müssen sie für das Parken von Geldmitteln größer als 100 tausend Euro bei der EZB über Nacht einen Strafzins von 0,4 Prozent zahlen. Zudem entgehen der Bank Einnahmen, die Sie aus der Kreditvergabe eigentlich erhalten würde. Um Zinserträge erzielen zu können, ist die Bank den Darlehensvertrag mit Ihnen eingegangen. Ohne Bereitstellungszins erhält die Bank folglich keine Finanzierung für die Bereitstellung, obwohl es nur noch an Ihrem Abruf liegt. Außer dieser entgangenen Erträge der Bank, finden bei der Bank bereits mit Anfrage und während der Bereitstellung administrative Vorgänge statt.

Der Bank entgeht nicht nur ein Ertrag, bei ihr fallen auch Kosten für die Verwaltung sowie ein Strafzins der EZB an. In Zeiten, in denen der Leitzins der EZB nicht bei 0 Prozent liegt, müssen Bank in der Regel zwar keinen Strafzins zahlen. Dennoch müssen Sie dann für das Bereitstellen der Darlehenssumme bereits von Anfang an einen Zins an die EZB zahlen. Selbstverständlich fallen auch dann Verwaltungsprozesse an. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass der Finanzmarkt immer mal wieder stärker reguliert wird. Außerdem müssen auch Banken neben den Zinsen Gehälter und andere Betriebskosten zahlen. Zur Refinanzierung der Bank erhebt diese dann unter bestimmten Umständen einen Bereitstellungszins.

Ab wann ist der Bereitstellungszins fällig?

Der Bereitstellungszins ist dann fällig, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes noch nicht der gesamte Darlehensbetrag durch Sie als Kreditnehmer abgerufen wurde. Die Bank entschädigt sich selbst für durch Verzögerungen verursachte entgangene Erträge. Der Bereitstellungszins ist nicht unmittelbar fällig. Aus Kulanz bieten Banken in der Regel eine sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit. Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Bereitstellung des Darlehensbetrages durch die Bank für Sie kostenfrei. Dieser Zeitraum kann zwischen 3 oder 24 Monaten liegen. In den meisten fällen liegt der Zeitraum aber zwischen 6 und 12 Monaten. Sie haben also oft mindestens 6 Monate Zeit, um den Kreditbetrag komplett abzurufen. Innerhalb dieses Zeitraumes zahlen Sie keinen Bereitstellungszins. Wenn Sie aber Darlehensbeträge abrufen, so zahlen Sie für die abgerufenen Beträge bereits ab Abruf den vereinbarten Darlehenszins. Dies dürfen Sie nicht verwechseln. Nur wenn Sie Innerhalb des Kulanz-Zeitraumes nicht den vollen Darlehensbetrag abrufen, so wird der Bereitstellungszins fällig.

Der Bereitstellungszins an sich wird Ihnen ab dem Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit dann monatlich berechnet. Wenn abzusehen ist, dass Ihr Projekt länger dauert, sollten Sie auch den Bereitstellungszins als Kosten Ihrer Finanzierung berücksichtigen. Reicht die Finanzierung dann noch aus? Können Sie den Bereitstellungszins mit der von Ihnen generierten Marge noch tragen? Benötigen Sie vielleicht eine höhere Finanzierung? Berücksichtigen Sie deshalb in Ihrer Unternehmensplanung nicht nur, ab wann Darlehenszinsen zu begleichen sind, sondern auch die Möglichkeit, dass ein Bereitstellungszins nach einem Zeitraum der Kulanz der Bank an sie in jedem folgenden Monat berechnet wird. Berücksichtigen Sie hierzu die korrekte Berechnungsgrundlage.

Berechnungsgrundlage des Bereitstellungszinses

Wie bereits angedeutet, kann die Kalkulation des Bereitstellungszinses auf zwei verschiedene Varianten basieren:

  1. Beim anrechenbaren Bereitstellungszins wird dieser lediglich auf den Wert des noch nicht abgerufenen Darlehensbetrages berechnet. Auf abgerufene Beträge zahlen Sie lediglich den Darlehenszins.
  2. Beim nicht anrechenbaren Bereitstellungszins erfolgt die Berechnung des Zinses auf Basis des gesamten Darlehensbetrages. Folglich zahlen Sie auf abgerufene Darlehensbeträge neben dem Darlehenszins parallel auch den Bereitstellungszins.

Lassen Sie uns dies noch einmal an einem Beispiel betrachten. Wir gehen von einem Darlehensbetrag von 1.000.000 Euro zu einem Kreditzins von 4 Prozent pro Jahr aus. Der Bereitstellungszins liegt bei 3 Prozent pro Jahr. Die Bereitstellungszinsfreie Zeit liegt bei 6 Monaten. Der Einfachheit halber erfolgt die Zinskalkulation unter der Annahme, dass alle Monate die gleiche Anzahl an Tagen haben. Der Kreditzins liegt folglich bei 0,33 Prozent pro Monat. Der Bereitstellungszins bei 0,25 Prozent pro Monat. In der Realität können Werte abweichen.

 Anrechenbarer BereitstellungszinsNicht anrechenbarer Bereitstellungszins
Startdatum Darlehensvertrag01.06.201901.06.2019
Darlehenssumme1.000.000,- Euro1.000.000,- Euro
Darlehenszinssatz pro Monat0,33%0,33%
Bereitstellungszinssatz pro Monat0,25%0,25%
Bereitstellungszinsfreie Zeit6 Monate6 Monate
Teilabruf 1. Datum31.10.201931.10.2019
Teilabruf 1. Wert500.000,- Euro500.000,- Euro
Teilabruf 2. Datum31.01.202031.01.2020
Teilabruf 2. Wert300.000,- Euro300.000,- Euro
Teilabruf 3. Datum31.03.202031.03.2020
Teilabruf 3. Wert200.000,- Euro200.000,- Euro
Daraus ergeben sich:  
Darlehenszinsen für das erste Jahr7 x 500.000,- x 0,33%

 

+ 4 x 300.000,- x 0,33%

+ 2 x 200.000,- x 0,33%

= 17.000,- Euro

7 x 500.000,- x 0,33%

 

+ 4 x 300.000,- x 0,33%

+ 2 x 200.000,- x 0,33%

= 17.000,- Euro

Bereitstellungszinsen für das erste Jahr2 x 500.000,- x 0,25%

 

+ 2 x 200.000,- x 0,25%

= 3.500,- Euro

4 x 1.000.000,- x 0,25%

 

= 10.000,- Euro

Dieses Beispiel verdeutlich die extremen Mehrkosten, die Sich durch den Bereitstellungszins für Sie ergeben können. Entsprechend ist es empfehlenswert, dass Sie dies in Ihrer Planung berücksichtigen.

Strategien, den Bereitstellungszins zu vermeiden

Damit Sie den Bereitstellungszins umgehen können, empfehlen wir Ihnen folgende Aspekte zu berücksichtigen oder zu verbessern. Mit der richtigen Taktik können Sie die Kosten für sich optimieren:

  • Behalten Sie den Fortschritt Ihres Projektes im Auge. Eine verspätete Teilabnahme kann nicht nur einen Bereitstellungszins, sondern auch Umsatzausfälle für Sie bedeuten. Kontrollieren Sie deshalb den Projektfortschritt und machen Sie Druck.
  • Bei den Kreditverhandlungen haben Kreditvermittler oft noch einen Verhandlungsspielraum. Versuchen Sie deshalb auch, die bereitstellungszinsfreie Zeit zu verlängern. Vielleicht haben Sie sogar auch die Möglichkeit, den Satz des Bereitstellungszinses an sich zu verringern.
  • Versuchen Sie zur Fertigstellung Ihres Projektes feste Terminverträge zu vereinbaren. In vielen Fällen muss der Verursacher der Verspätung die Bereitstellungszinsen zahlen. Regeln Sie am besten alles vertraglich. Wenn eine Fehlplanung der ausführenden Gesellschaft der Grund für eine Verspätung ist, dann müssen Sie nicht unbedingt die Kosten der Verspätung selbst tragen.
  • In manchen Situationen lohnt es sich auch, den kompletten Darlehensbetrag bereits vorab auszahlen zu lassen und ihn sicher anzulegen. Auch wenn Sie auf Ihrem Tagesgeldkonto für hohe Beträge aktuell gegebenenfalls einen Strafzins zahlen müssen, so können Sie vielleicht andere kurzfristige und sichere Anlageoptionen finden, die es für Sie günstiger machen, den Darlehenszins zu zahlen und eine geringe Rendite zu erhalten, als den Bereitstellungszins zu zahlen. Wenn Sie lediglich einen nicht anrechenbaren Bereitstellungszins vereinbaren konnten, ist dies schnell der Fall.

Fazit

Nachdem Sie jetzt wissen was der Bereitstellungszins und die Bereitstellungsprovision ist und wie man Sie berechnet sollten Sie jetzt auch die Strategien verwenden um ihn zu vermeiden und so Geld zu sparen. 

Haben Sie weitere Finanzierungsfragen melden Sie sich gerne bei unseren Finanzexperten von FinCompare. Wir beraten Sie gerne einfach, schnell und unverbindlich zu all Ihren Finanzierungs und Refinanzierungsmöglichkeiten. 

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