Sharedeal

Was ist ein Sharedeal?

Der Sharedeal ist ein Begriff, der mit dem Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen in einem engen Zusammenhang steht. Die rechtlichen Regelungen für den Verkauf orientieren sich an § 453 I BGB. Als Kaufgegenstand kommen Aktien, Wertpapiere, aber auch Anteile an einer GmbH oder Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft infrage. Der Erwerber dieser Anteile wird nach dem Kauf als Anteilseigner in dem Umfang geführt, in dem er die Beteiligung an dem Unternehmen erworben hat. Die Übertragung der Anteile erfolgt über einen Kaufvertrag oder einen Überlassungsvertrag. Im Vertrag wird auch vereinbart, wer die Risiken zu tragen hat, die mit dem Kauf verbunden sein können.

Wie unterscheidet sich ein Sharedeal von einem Assetdeal?

Bei einem Assetdeal werden Wirtschaftsgüter veräußert, die zu einem Unternehmen gehören. Die Art der Wirtschaftsgüter ist von der Ausrichtung des Unternehmens abhängig. Es kann sich um Grundstücke oder Maschinen handeln. Aber auch Gebäude oder ein Patent, das zum Unternehmen gehört, kann in den Kauf einbezogen werden. Es ist wichtig zu wissen, dass jedes Wirtschaftsgut im Rahmen der Singularsukzession einzeln an den Käufer übertragen wird.
Im Unterschied dazu werden beim Sharedeal Anteile des Unternehmens verkauft. Der Käufer erwirbt keine Wirtschaftsgüter, sondern Aktien oder Wertpapiere, die ihm ein Miteigentum am Unternehmen sichern.

Was sind die Vor- und Nachteile eines Sharedeals im Vergleich zum Assetdeal?

Ein großer Vorteil des Sharedeals liegt darin, dass die Struktur der Übertragung sehr viel einfacher ist. Es ist möglich, die Anteile auch ohne Benennung eines Rechtsverhältnisses an einen neuen Eigner zu übergeben. Gleichermaßen gibt es den Nachteil, dass der neue Gesellschafter Risiken übernimmt, die zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile noch nicht bekannt waren. Beim Assetdeal werden Werte übertragen. Diese können vorab begutachtet werden, sodass es sich um einen Kauf handelt, der mit weniger Risiken behaftet ist. Es können gezielt Gegenstände erworben werden, die nicht mit Verbindlichkeiten belastet sind.

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