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Regress

Was versteht man unter Regress?

Regress bezeichnet den Rückgriff auf andere Schuldner, die mit einer Forderung in Verbindung stehen. Es kann beispielsweise beim Factoring eine Rolle spielen.

Viele Unternehmen nutzen Factoring und lagern damit ihr Adressenausfallrisiko aus. Im Grundsatz trägt die Factoring-Gesellschaft das gesamte Delkredererisiko. Allerdings kann sie unter bestimmten Umständen den ursprünglichen Gläubiger in Regress nehmen und das an ihn gezahlte Geld zurückverlangen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn gegen Vereinbarungen im Factoringvertrag verstoßen und ein Schuldner mit zu geringer Bonität aufgenommen wurde.

Wann kommt es zum Regress?

Bei unechtem Factoring kommt es regelmäßig dazu. Genauso wie bei echtem Factoring zahlt die Factoringgesellschaft hier zwar ebenfalls kurzfristig Geld für erbrachte Leistungen. Zahlt der Schuldner nicht, verlangt der Factorer das Geld jedoch vom Gläubiger zurück – ganz egal, warum der Schuldner nicht zahlt. Durch den jederzeit möglichen Regress erfüllt unechtes Factoring eine Finanzierungs- und gegebenenfalls Servicefunktion, jedoch keine Delkrederefunktion.

Für wen ist Regress relevant?

Bei Forfaitierung werden Forderungen grundsätzlich ohne Regressmöglichkeit verkauft. In Einzelfällen kann es jedoch auch hier zum Regress kommen. Dies betrifft zum Beispiel Betrugsversuche und unter Umständen auch bestimmte politische Risiken.

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