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Vorsteuerabzug

Was ist der Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug ist Bestandteil des deutschen Umsatzsteuerrechts. Unternehmen dürfen Umsatzsteuer, die in Rechnung gestellt wurde, mit in hauseigenen Rechnungen erzielten Umsatzsteuern verrechnen.

Unternehmen erstellen in der Regel einmal monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung. Dabei werden dem Finanzamt die durch eigene Rechnung vereinnahmten Umsatzsteuern ebenso übermittelt wie die Steuerbeträge, die an andere Unternehmen als Umsatzsteuer gezahlt wurden. Der Saldo aus diesen beiden Posten wird an das Finanzamt überwiesen bzw. von diesem erstattet.

Vorsteuerabzug – Beispiel

Ein Unternehmen stellt seinen Kunden in einem Monat Rechnungen über 1 Million EUR netto und vereinnahmt damit 190.000 EUR Umsatzsteuer. Im selben Monat wurden Rechnungen in Höhe von 500.000 EUR netto an andere Unternehmen bezahlt. Dabei fiel Umsatzsteuer in Höhe von 95.000 EUR an. Das Unternehmen fertigt am Zehnten des Folgemonats eine Umsatzsteuervoranmeldung an und leistet eine Zahlung in Höhe von 95.000 EUR an das Finanzamt.

Wie kann ein Unternehmen eine Vorsteuer geltend machen?

Unternehmen können für den Vorsteuerabzug beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung vereinbaren. Diese beträgt einem Kalendermonat. Die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember muss dann zum Beispiel regelmäßig erst am 10. Februar abgegeben werden. Basis für die Berechnung kann sowohl der Sollzustand als auch der Ist-Zustand sein. Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer nach den ausgestellten und erhaltenen Rechnungen, bei der Ist-Versteuerung nach tatsächlichen Zahlungen berechnet.

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