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Vollmacht

Was ist eine Vollmacht und welche Arten von Vollmachten gibt es?

Eine Vollmacht ist eine Vertretungsbefugnis, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen wird. Die Parteien werden Vollmachtgeber und Bevollmächtigter bezeichnet. Folgende Arten von Vollmachten werden unterschieden:

Eine Generalvollmacht stellt die umfassendste Art dar. Sie ermächtigt den Bevollmächtigten zum Abschluss aller vertretungszulässigen Rechtsgeschäfte. Wurde eine Einzelvollmacht erteilt, kann der Bevollmächtigte nur bestimmte Rechtsgeschäfte ausführen.
Eine Vorsorgevollmacht wird ausgestellt, um für den Fall einer eintretenden Geschäftsunfähigkeit vorzusorgen. Daneben gibt es die Bankvollmacht, die den Bevollmächtigten zur Ausführung aller Bankgeschäfte bevollmächtigt und ihm Verfügungsgewalt über das Konto gibt.

Formvorschriften einer Vollmacht

Für die Erteilung einer Vollmacht muss grundsätzlich keine bestimmte Form eingehalten werden. Eine Vollmacht kann auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten erteilt werden. Für bestimmte Vollmachten gilt diese Regelung nicht. Wird eine Vollmacht ausgestellt, die sich auf medizinische Eingriffe, Freiheitsentziehungen oder Vertretungen vor Gericht (Prozessvollmacht) bezieht, ist eine Schriftform vorgeschrieben.

Zum Schutz des Vollmachtgebers ist es empfehlenswert, dass jede Vollmacht schriftlich fixiert wird. Auf diese Weise lassen sich spätere Streitigkeiten – insbesondere wegen des Umfangs und des Erlöschens der Vollmacht – einfacher lösen. Auch der Widerruf lässt sich schneller in die Wege leiten, wenn eine schriftliche Grundlage besteht.

Abgrenzung zur gesetzlichen Vertretung

Von der Vollmacht ist die gesetzliche Vertretung abzugrenzen. Ein gesetzlicher Vertreter handelt mit einer Vertretungsmacht, die sich aus dem Gesetz ergibt. Die gesetzliche Vertretung übernehmen Eltern für ihre Kinder, Vormünder für ihre Mündel oder Betreuer für die zu betreuende Person, ohne dass eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden muss.

Im Gegensatz zu Vollmacht wird die gesetzliche Vertretung vom Gesetz übertragen. Auch der Geschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter einer GmbH, weil das Gesetz ihn dazu bestimmt. Gleiches gilt für den Vorstand einer AG. Neben der Übertragung wird gesetzlich auch festgelegt, welchen Umfang die gesetzliche Vertretung hat und wann sie erlischt.

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