Stundung
Was ist eine Stundung?
Die Stundung ist ein Begriff aus dem Kreditwesen. Wenn ein Kreditnehmer die Raten nicht fristgerecht bedienen kann, ist es möglich, eine zu beantragen. Dies bedeutet demnach, dass eine oder mehrere Raten für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden. Die Vereinbarung zum Ausgleich der gestundeten Raten kann individuell zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer getroffen werden. So ist es möglich, die gestundeten Raten nach dem Ende der ursprünglichen Laufzeit zu zahlen und diese so zu verlängern. Alternativ können die gestundeten Raten auf die Restlaufzeit aufgeteilt werden, sodass sich die künftigen Raten geringfügig erhöhen.
Wann ist eine Stundung sinnvoll?
Eine Stundung ist nur dann sinnvoll, wenn abzusehen ist, dass der Kreditnehmer die Raten künftig wieder in vollem Umfang begleichen kann. So können diese bei vorübergehenden finanziellen Engpässen, beispielsweise durch eine Erkrankung, gewährt werden. Aber auch vorübergehende Verdienstausfälle durch den Wechsel des Arbeitsplatzes, die Geburt eines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen rechtfertigen eine Stundung. Sollte die Zahlungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum anhalten, ist dem Kreditnehmer mit einer Stundung nicht geholfen. In diesem Fall sollte über eine Neuverhandlung des Kredites nachgedacht werden.
Was sind die Voraussetzungen dafür?
Eine Stundung ist nur möglich, wenn der Kreditnehmer nicht zahlungsunfähig ist. Er muss den Nachweis erbringen, dass er seine Verbindlichkeiten künftig wieder bedienen kann. Eine Stundung ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden, die von dem Kreditnehmer zu tragen sind. Die Laufzeit des Kredites kann sich verlängern oder die Raten werden erhöht, um den Betrag, der zur Stundung genehmigt wurde, wieder auszugleichen. Der Kreditnehmer muss nachweisen, dass er die Verbindlichkeiten künftig wieder in vollem Umfang leisten kann. Gelingt ihm das nicht, wird die Bewilligung durch den Kreditgeber oftmals versagt. Es handelt sich aber um Einzelfallentscheidungen, die grundsätzlich zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer getroffen werden.