Special Purpose Vehicle (SPV) / Zweckgesellschaft
Was ist eine SPV-Gesellschaft bzw. Zweckgesellschaft?
Zweckgesellschaften sind juristische Personen, die durch Unternehmen für einen klar umrissenen Zweck gegründet werden. Häufig werden Zweckgesellschaften nach Erreichen eines bestimmten Ziels wieder aufgelöst. Der Sitz der Unternehmen befindet sich häufig in Steuer- oder Regulierungsoasen. Weitere Bezeichnungen für Zweckgesellschaften sind Special Purpose Vehicle (SPV), Special Purpose Company (SPC) und Special Purpose Entity (SPE).
Die Zweckgesellschaft ist voll rechtsfähig und kann zum Beispiel Vermögensgegenstände verkaufen und Zahlungen entgegennehmen. Besonders häufig werden die Gesellschaften bei strukturierten Forderungsverkäufen (Collateralized Debt Obligations, CDO) eingesetzt.
Im deutschen Recht gibt es keine Zweckgesellschaft. Im Gesellschaftsrecht gibt es verschiedene Rechtsformen wie z.B. AG, GmbH, Einzelkaufmann etc. Zweckgesellschaften kommen hier nicht vor. Die Bezeichnung leitet sich aus der Motivation der Gründer ab.
Wann wird eine Zweckgesellschaft gegründet?
Zweckgesellschaften werden durch Unternehmen zu verschiedenen Anlässen gegründet. Dazu gehören insbesondere Verbriefungstransaktionen wie zum Beispiel CDOs bzw. Asset Backed Securities.
Das bekannteste Beispiel für den Einsatz von Zweckgesellschaften sind Collateralized Debt Obligations (CDO). Dabei verfügt ein Unternehmen über einen größeren Bestand an Forderungen. Diesen Bestand überträgt es an eine Zweckgesellschaft. Diese teilt den Bestand in verschiedenen Tranchen auf und platziert diese Tranchen am Kapitalmarkt.
Der ursprüngliche Besitzer der Forderung (Originator) kann durch diese Verfahrensweise Forderungsausfallrisiken an den Kapitalmarkt weiterreichen.
Wie ist die Funktionsweise einer Zweckgesellschaft?
Hat ein Unternehmen (Originator) eine Zweckgesellschaft gegründet, kann es einen Forderungsbestand an diese übertragen. Die Zweckgesellschaft ist rechtlich verpflichtet, für den Forderungsbestand zu bezahlen. Deshalb wird der Originator der Zweckgesellschaft ein Zahlungsziel einräumen. Die Zweckgesellschaft teilt den Forderungsbestand in verschiedene Tranchen auf. Dabei gibt es Tranchen mit sehr geringem Risiko Tranchen mit sehr hohem Risiko. Dadurch lässt sich der Forderungsbestand besser am Kapitalmarkt platzieren. Für die Ausgabe der mit dem Forderungsbestand besicherten Anleihen nimmt die Zweckgesellschaft von Investoren Geld ein. Dieses überweist es an den Originator.