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Skonto

Was ist ein Skonto und wann wird es gewährt?

Das Skonto spielt bei der Rechnungserstellung eine Rolle. Auf den Rechnungsbetrag wird ein Nachlass gewährt, der zwischen 2 % und 5 % liegt. Die Voraussetzung für den Abzug des Skontos ist, dass die Zahlung innerhalb einer Frist erfolgt. Für die Skontogewährung muss ein entsprechender Hinweis aus der Rechnung ersichtlich sein. Dieser könnte z.B. lauten: »2 % Skonto bei Zahlung bis zum 31.12.2019«.
Von dem Preisnachlass profitieren der Kunde und der Rechnungsersteller. Der Kunde zahlt einen geringeren Preis. Der Rechnungsersteller führt eine schnellere Zahlung herbei. Er vermeidet Zahlungsausfälle und ein Mahnverfahren.

Wie wird das Skonto kalkuliert?

Möchte ein Unternehmer bei der Gewährung von Skonto keinen Umsatz einbüßen, sollte dieser eine Kalkulation wie im folgenden Beispiel durchgeführen. Für die Kalkulation kann der Skontosatz jedoch nicht einfach auf den Bruttoverkaufspreis aufgeschlagen werden. Bei der richtigen Ermittlung wird – ausgehend vom Angebotspreis – eine Rückwärtsrechnung vorgenommen.

Beispiel:
Der Rechnungsbetrag liegt bei 2.500 Euro. Es werden 2 % Skonto gewährt.

(2.500 Euro / 98) x 100 = 2.551.02 Euro

Der Unternehmer muss außerdem die Umsatzsteuer von 19 % berücksichtigen:

2.551,02 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 3.035,71 Euro
3.035,71 Euro abzgl. 2 % Skonto = 2.975 Euro
2.975 Euro / 1,19 = 2.500 Euro

Abgrenzung zu einem Bonus

Das Skonto stellt den Preisnachlass für den Erwerb eines Produkts oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung dar. Die Skontogewährung liegt zwischen 2 % und 5 %. Um von dem Preisnachlass zu profitieren, muss der Rechnungsbetrag innerhalb einer vorgegebenen Frist bezahlt werden.
Der Bonus ist eine Vergütung, die für den Abnehmer eine Treueprämie darstellt. Sie wird in Form einer Gutschrift oder einer Auszahlung nach dem Kauf gewährt. Ein Bonus kann auch in einer zusätzlichen Warenlieferung bestehen.

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