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Sicherungsabtretung

Was ist eine Sicherungsabtretung?

Die Sicherungsabtretung ist eine Form der Kreditsicherung. Der Kreditgeber bekommt Zugriff auf eine Sicherungsleistung, ohne dass der Kredit über diese Leistung beglichen wird. Die Sicherungsleistung greift nur dann, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann. In diesem Fall bekommt der Kreditgeber Zugriff auf die Sicherungsleistung.
Die Sicherungsabtretung dient nicht der Befriedigung der Schuld. Der Kreditgeber kann diese auch nicht als solche einsetzen. Sie wird nur für den Fall hinterlegt, dass der Kreditnehmer mit den Zahlungen in Rückstand gerät. Werden die Verbindlichkeiten termingerecht bedient, bleibt die Sicherungsleistung im Eigentum des Kreditnehmers.

Wie funktioniert eine Sicherungsabtretung?

Die Sicherungsabtretung eines wertvollen Gegenstandes, einer Immobilie oder eines Vertrages über eine Lebensversicherung kann bei gewerblichen und privaten Krediten vereinbart werden. Es handelt sich um eine Vereinbarung, die zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer geschlossen wird. Eine gesetzliche Vorschrift, dass eine Sicherungsabtretung zwingend hinterlegt werden muss, gibt es nicht.
Die Sicherungsabtretung wird im Kreditvertrag aufgenommen. Es wird beschrieben, wann der Kreditgeber die Sicherungsleistung einsetzen kann. Dies kann beispielsweise bei einem bestimmten Rückstand der Kreditraten der Fall sein. Der Kreditgeber bekommt während der Laufzeit des Vertrages einen Zugriff auf die Sicherungsleistung. So soll verhindert werden, dass der Kreditnehmer die Sicherungsleistung ohne Wissen des Kreditgebers veräußert.

Welche Arten der Sicherungsabtretung gibt es?

Zu den klassischen Sicherungsleistungen zählen Lebensversicherungen und Immobilien. Wird eine Immobilie als Sicherung für einen Kredit hinterlegt, erfolgt ein Eintrag im Grundbuch. Bei einer Lebensversicherung kann der Kreditnehmer im Falle ausbleibender Zahlungen als Begünstigter geführt werden. Die Sicherungsabtretung endet, wenn der Kredit vollständig getilgt wurde.
Auch Aktien, Wertpapiere, Sparbücher und Wertgegenstände wie Goldbarren oder Schmuck können als Sicherungsleistung hinterlegt werden. Ein Auto kommt hingegen aufgrund des hohen Wertverlustes nicht infrage. Der Kreditgeber entscheidet, ob er die Sicherungsleistung akzeptiert. Wesentlich ist, dass die Sicherungsleistung während der Laufzeit des Kredites wertstabil bleibt und dass sie in ihrer Höhe in etwa der Kreditsumme entspricht.

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