Nachrangigkeit im Kreditwesen

Was sind nachrangige Kredite?

Nachrangige Kredite werden im Insolvenz- bzw. Liquidationsfall erst dann aus der Insolvenzmasse bedient, wenn die Forderungen vorrangiger Gläubiger zu 100 % befriedigt wurden. Die Nachrangigkeit im Kreditwesen spielt eine wesentliche Rolle für die Bonität.

Aus Sicht eines potenziellen Gläubigers ist ein Darlehen an ein Unternehmen umso weniger ausfallgefährdet, je mehr Eigenkapital das Unternehmen aufweist. Das Eigenkapital dient als Puffer für Verluste. Ein Nachrangdarlehen erfüllt aus Sicht eines solchen Gläubigers dieselbe Funktion. Kommt es zur Liquidation bzw. Insolvenz, ist der Gläubiger mit einem vorrangigen Anspruch genauso gestellt, als handelte es sich bei dem nachrangigen Kredit um Eigenkapital.

Wann werden nachrangige Darlehen vergeben?

Wer als Darlehensgeber einen nachrangigen Kredit vergibt, trägt ein höheres Risiko. Dementsprechend werden Nachrangdarlehen höher verzinst. Nachrangdarlehen werden zum Beispiel von Mezzanine Investoren vergeben. Auch auf Crowdfunding-Plattformen werden häufig partiarische, nachrangige Darlehen vergeben. In diesem Fall wird der Darlehensgeber über eine Grundverzinsung hinaus an Unternehmensgewinnen beteiligt. Diese Beteiligung verleiht nachrangigen Krediten ebenso wie weitere Aspekte im Hinblick auf Laufzeiten und Kündbarkeit Eigenkapitalcharakter.
Auch einige öffentliche Förderbanken wie zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben nachrangige Kredite.

Was sind die Vor- und Nachteile nachrangiger Darlehen?

Aus Sicht eines Unternehmens bieten nachrangige Darlehen verschieden Vorteile. Der größte Vorteil ist die verbesserte Kreditwürdigkeit gegenüber anderen Gläubigern. Aus deren Sicht fungiert das Nachrangdarlehen als Puffer für Verluste. Nachrangdarlehen lassen sich deshalb oft unkomplizierter beschaffen, weil keine Verhandlungen mit bestehenden Gläubigern notwendig sind (die ansonsten z. B. zugesagte Kreditlinien kündigen könnten). Der größte Nachteil von Nachrangdarlehen ist der Risikozuschlag, den der Gläubiger verlangt.

Neben Nachrangdarlehen gibt es auch nachrangige Anleihen. Der wesentliche Unterschied besteht hier in der Emission einer Anleihe anstelle der Vergabe eines Kredits per Darlehensvertrag.

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