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Lastschriftverfahren

Wie funktioniert das Lastschriftverfahren?

Mit einer Lastschrift ist es möglich, einen bargeldlosen Zahlungsvorgang durchzuführen. Die Bank wird von dem Gläubiger beauftragt, einen bestimmten Betrag von dem Konto eines Schuldners auf das Konto des Gläubigers umzubuchen.

Das Kriterium des Lastschriftverfahrens ist, dass die Aktion nicht – wie z.B. bei einer Überweisung – vom Zahlungsverpflichteten, sondern vom Zahlungsempfänger ausgeht. Es ist erforderlich, dass der Gläubiger der Bank eine Einverständniserklärung des Schuldners vorlegt. Dieser Vorgang wird als »Lastschrifteinreichung« bezeichnet.
Rechtlich basiert das Lastschriftverfahren auf dem Lastschriftabkommen. Dieses wurde zwischen der Deutschen Bundesbank und den Spitzenverbänden des Kreditgewerbes festgelegt.

Was ist die SEPA-Lastschrift?

Die SEPA-Lastschrift wurde im europäischen Wirtschaftsraum für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. SEPA steht für »Single Europe Payments Area«. Dies bedeutet, einheitlicher Euro – Zahlungsverkehrsraum. Die SEPA-Lastschrift wird in zwei Lastschriften unterschieden.

Die SEPA-Basislastschrift tritt an die Stelle des bis zur Einführung geltenden Einzugsermächtigungsverfahrens. Im Gegensatz zu der alten Methode sind bei der SEPA-Basislastschrift bestimmte Fälligkeitsdaten zu beachten. Eine erstmalige Lastschrift muss dem Kreditinstitut mindestens fünf Tage vorher vorliegen. Handelt es sich um eine wiederkehrende Lastschrift, verkürzt sich der Zeitraum auf zwei Tage.

Die SEPA-Firmenlastschrift gilt unter Geschäftskunden. Die Fälligkeit ist bei allen Lastschriften auf einen Tag begrenzt.

Welche Arten der Lastschrift gibt es?

Bei dem Lastschriftverfahren kann zwischen dem Einzugsermächtigungsverfahren und dem Abbuchungsverfahren unterschieden werden. Mit Einführung der SEPA-Lastschrift wurden beide Verfahren abgeschafft, da sie als zu unsicher galten.

Die Nutzung des Einzugsermächtigungsverfahrens war noch bis zum 01. Februar 2016 möglich. Die Beteiligten waren der Zahlungsempfänger und der Zahlungsschuldner. Die Bank, die den Zahlungsvorgang ausführte, wurde als Zahlstelle bezeichnet.

Bei dem Abbuchungsverfahren wurde die kontoführende Zahlstelle von dem Zahlungspflichtigen beauftragt, das eigene Konto mit einem bestimmten Geldbetrag zu belasten und diesen auf dem Konto des Gläubigers gutzuschreiben. Anders als bei der Einzugsermächtigung braucht der Auftraggeber keine zusätzliche Einverständniserklärung zu geben.

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