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Karenzzeit

Was ist eine Karenzzeit?

Die Karenzzeit spielt insbesondere in Unternehmen und bei Versicherungen eine Rolle. Sie definiert einen Zeitraum, der zwischen zwei Handlungen liegt. Der Beginn des Zeitraums ist der Zeitpunkt, zu dem eine bestimmte Handlung angefordert wird. Das Ende ist mit dem Zeitpunkt des Eintritts dieser Handlung erreicht. Die Karenzzeit wird auch als Wartezeit oder als Sperrfrist bezeichnet. Sie spielt eine wichtige Rolle bei dem Abschluss von Verträgen. Während diesem Zeitraum haben beide Vertragspartner die Gelegenheit, den Inhalt des Vertrages zu prüfen und Passagen zu ändern, zu ergänzen oder zu streichen.

Welche Vor- und Nachteile existieren?

Ein Versicherungsnehmer profitiert von der Karenzzeit. Hat er beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, zahlt er geringere Beiträge. Aber auch das Versicherungsunternehmen kann einen Vorteil daraus ziehen, da die Leistung, die in Form einer Berufsunfähigkeitsrente besteht, erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden muss.

Den Nachteil der Karenzzeit erkennt der Versicherte in dem größeren finanziellen Risiko, das er trägt. Die Zeit zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Auszahlung des Geldes muss er finanziell überbrücken. Kann er nicht auf Rücklagen zurückgreifen, kann er schnell in eine finanzielle Notlage geraten.

Karenzzeit in der Unternehmensfinanzierung und Versicherung

Wird zur Unternehmensfinanzierung ein Kredit aufgenommen, definiert die Karenzzeit den Zeitraum, der zwischen dem Abschluss des Kreditvertrages und der Auszahlung des Geldes liegt. Dieser Zeitraum dient vor allem dem Unternehmer. Würde zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Auszahlung keine Wartezeit vereinbart werden, müsste der Unternehmer sofort mit der Rückzahlung des Geldes beginnen. Die Karenzzeit ist tilgungsfrei.

Eine Karenzzeit wird insbesondere bei Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen vereinbart. Sie soll den Versicherer davor schützen, dass er schon kurz nach Abschluss des Versicherungsvertrages zur Erbringung von Leistungen verpflichtet werden kann. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Versicherung für die rückwirkende Absicherung von Schäden aufkommen muss.

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