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Grundschulddarlehen

Was ist ein Grundschulddarlehen?

Ein Grundschulddarlehen ist ein Darlehen, das mit einer Grundschuld gesichert ist. Der Darlehensnehmer überlässt dem Darlehensgeber Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten. Das Grundschulddarlehen ist damit mit der Sicherungsübereignung verwandt.
Diese kommt bei beweglichen Sachen zum Einsatz. Bei beweglichen Sachen bedarf es lediglich einer Einigung zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer. Beim Grundschulddarlehen muss die Grundschuld zusätzlich ins Grundbuch eingetragen werden.
Grundschulddarlehen sind häufig mit sehr langen Laufzeiten ausgestattet. Die Zinsen können fix oder variabel sein. Durch die Besicherung mit einer Immobilie fallen Grundschulddarlehen relativ günstig aus.

Was ist der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld?

Sowohl Hypothek als auch Grundschuld gehören zu den Grundpfandrechten. Der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld besteht in der fehlenden Akzessorietät der Grundschuld. Gemäß § 1191 BGB bezieht sich ein durch Grundschuld gestelltes Grundpfandrecht nicht auf eine ganz bestimmte Forderung. Dies ist bei einer Hypothek anders (§ 1113 BGB).
Die Grundschuld bleibt deshalb auch bestehen, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen zwischenzeitlich tilgt. Eine einmal eingetragen Grundschuld kann jederzeit wieder als Sicherheit für einen Kredit genutzt werden. Der Darlehensgeber kann die bestehende Grundschuld nicht missbräuchlich verwenden, da dies durch den Sicherungsvertrag ausgeschlossen wird.
Ein einmal zurückgezahlter Hypothekenkredit kann nicht erneut genutzt werden, ohne dass eine erneute Eintragung ins Grundbuch mit den dafür anfallenden Kosten erforderlich ist.

Was kostet eine Grundschuldeintragung?

Bei der Eintragung (Bestellung) einer Grundschuld fallen Notargebühren und Grundbuchgebühren an. Bei einer Grundschuld in Höhe von 100.000 EUR sind Notargebühren in Höhe von 500-600 EUR (netto) realistisch. Die Grundbuchgebühren bewegen sich im Bereich von ca. 275 EUR.
Die Kosten der Grundbucheintragung sind ein wesentlicher Grund dafür, dass die Grundschuld besser zur Unternehmensfinanzierung geeignet ist als eine Hypothek. Mit einer Grundschuld können Unternehmen sich flexibel und zu günstigen Konditionen Liquidität beschaffen. Wird der Kredit relativ schnell wieder zurückgezahlt, fallen die Gebühren für die Bestellung der Grundschuld ins Gewicht. Bei einer Hypothek wären die Gesamtkosten einer erneuten Inanspruchnahme deshalb deutlich teurer.

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