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Grundschuld

Was ist eine Grundschuld und wofür wird sie benötigt?

Die Grundschuld beinhaltet das Recht aus einem Grundstück die Zahlung eines Geldbetrages zu fordern. Die Zahlung wird keiner bestimmten Forderung zugeordnet. Der Gläubiger der Forderung (Sicherungsnehmer) steht hingegen fest. Zu seiner Absicherung wird die Grundschuld im Grundbuch vermerkt.

Sie wird zur Besicherung von Immobilienfinanzierungen eingesetzt. Dabei ist das zum Verkauf stehende Objekt die Sicherheit. Als Sicherungsnehmer wird die Bank vermerkt, die die Immobilie finanziert. Zusätzlich zur Darlehensschuld kann die Grundschuld um einen Zinsanteil erhöht werden. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann die Bank eine Zwangsversteigerung in die Wege leiten.

Welche Arten von Grundschuld gibt es?

Folgende Arten von Grundschuld können unterschieden werden:

  • Sicherungsgrundschuld: Diese Art dient der Absicherung einer Forderung. Zwischen Gläubiger und Schuldner wird ein Sicherungsvertrag vereinbart.
  • Eigentümergrundschuld: Der Eigentümer eines Grundstücks kann dieses belasten, in dem er eine Grundschuld aufnimmt. Diese wird in das Grundbuch eingetragen.
  • Fremdgrundschuld: Bei der Fremdgrundschuld tritt ein Dritter als Gläubiger auf. Dieser hat das Grundstück durch Kauf erworben.
  • Gesamtgrundschuld: Benötigt ein Darlehensnehmer einen höheren Darlehensbetrag, kann er die Grundschuld auf mehrere Gebäude ausdehnen, wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn ein Produktionsbetrieb auf mehrere Gebäude verteilt ist.

Abgrenzung zur Hypothek

Eine Grundschuld und eine Hypothek werden von der Bank als Sicherheit akzeptiert, wenn die Bank Geld für eine Immobilienfinanzierung oder eine Baufinanzierung zur Verfügung stellt.

Die Hypothek ist an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt. Sinkt die Restschuld für das Darlehen, verringert sich auch die Hypothek. Ist das Darlehen voll abgetragen, wird die Hypothek gelöscht.

Die Grundschuld wird unabhängig vom Darlehen in das Grundbuch eingetragen. Diese sinkt nicht. Sie bleibt den ganzen Zeitraum über in derselben Höhe bestehen und erlischt nicht, wenn das Darlehen abgetragen ist. Dies ist nur mit der Zustimmung des Gläubigers möglich.

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