Suche
Close this search box.

030 311 96 000

Mo - Fr (9 - 18 Uhr)

Genussrechte

Was sind Genussrechte?

Ein Genussrecht beteiligt Gläubiger an Unternehmensgewinnen. Der Gläubiger verfügt jedoch nicht über Eigentümerrechte. Genussrechte können relativ frei gestaltet werden. Deshalb existieren sehr unterschiedlich ausgestaltete Lösungen, die sowohl eigenkapitalnah als auch fremdkapitalnah gestaltet sein können. Es gibt sowohl standardisierte als auch individuell ausgestaltete Genussrechte. Wird ein Genussrecht verbrieft, kann es an der Börse gehandelt werden. Der Wert eines Genussrechts hängt von der Bonität des Unternehmens, der laufenden Verzinsung und der Gewinnentwicklung ab. Die Bewertung ist im Einzelfall recht schwierig.

Was sind die rechtlichen Grundlagen des Genussrechts?

Genussrechte sind rein schuldrechtliche Kapitalüberlassungsverhältnisse. Der Gläubiger erhält (häufig neben einer Grundverzinsung) einen klar definierten Gewinnanteil. So kann zum Beispiel definiert werden, dass 20 % der über den Betrag X hinausgehenden Gewinne in einem Geschäftsjahr an die Genussrechteinhaber ausgeschüttet werden.
Der Gläubiger besitzt jedoch kein Stimmrecht. Über Genussrechte können Unternehmen sich so Kapital beschaffen, ohne an den Eigentümerstrukturen etwas ändern zu müssen. Der Gesetzgeber hat die genaue Ausgestaltung von Genussrechten weitgehend offen gelassen. Es gibt deshalb Genussrechte, die klar dem Eigenkapital nahestehen. Typisch sind dann zum Beispiel lange Laufzeiten und Nachrangigkeit. Genussrechte mit stärkerer Fremdkapitalnähe können zum Beispiel eine höhere Grundverzinsung und kürzere Laufzeiten vorsehen.

Für wen sind Genussrechte relevant?

Genussrechte sind für Unternehmen relevant, die bestimmte Eigenschaften von Fremdkapital und Eigenkapital miteinander verbinden möchten. So besteht z.B. die Möglichkeit, über Genussrechte für einen sehr langen Zeitraum Kapital zu akquirieren, was traditionell nur mit Eigenkapital möglich wäre. Während eine Eigenkapitalbeschaffung jedoch mit Maßnahmen wie einer Kapitalerhöhung einhergehen, kann ein Genussrecht ähnlich wie ein Darlehen ohne die Einräumung von Eigentümerrechten vergeben werden. Aus Investorensicht sind Genussrechte interessant, weil sie eine sehr viel stärkere Beteiligung an Gewinnen des Unternehmens ermöglichen als Anleihen, im Insolvenzfall zugleich aber gegenüber Aktien begünstigt sind.

Scroll to Top